Hallo zusammen,
ich muß von meinen bisherigen 916,-€ Netto 46€ an das Jugendamt zahlen für meinen Sohn.
Er bzw. meine Ex Freundin erhält vom Jugendamt Unterhaltsvorschuss,Da mein Nettoeinkommen nicht ausreicht, muß ich 46€ direkt an das Amt zahlen.Den Rest steuert das Amt an meine Ex bzw. meinen Sohn zu.Sie bekommen insgesamt ca 130€ oder so.
Da ja jetzt im Januar die Lohnnebenkosten gesunken sind, werde ich vorraussichtlich Ende diesen Monats 926,-€ Netto haben 🙂
Muß ich auch diese kleine Änderung wieder beim Jugendamt angeben?
Ich habe die letzten Monate schon immer meine Lohnabrechnungen an das Jugendamt gesandt zur Berechnung.
Da ich manchmal auch Sonn- und Feiertagszuschläge bekommen hatte, mußte das immer wieder neu berechnet werden.
Muß ich auch diese kleine Änderung von 10€ denn jetzt wieder beim Jugendamt angeben?
Ich meine mein Brutto wissen die ja 1229€ bei 42 Std Woche.
Bei uns (Land Brandenburg) gilt ein Freibetrag von 820€ zzgl. 50€ Fahrkostenpauschale für berufsbedingte Aufwendungen (Fahrten zur Arbeit).
Hallo,
ich weiß es nicht benau, aber aus dem Bauch heraus:
Du bist ein Mangelfall. Von daher wirst du bis auf den SB gekürzt. Daher würd ichs melden. Das JA kontrolliert eh jedes Jahr einmal, dann wollen die das bestimmt rückwirkend. Besser jeden Monat 10€ mehr als am Jahresende 120€ auf einmal.
Romy
Was kontrollieren die einmal im Jahr denn genau?
Hallo,
ich kann dir nur aus meiner/unserer erfahrung berichten.
mein LG ebenfalls Mangelfall, einmal im Jahr bzw nach Erhöhungen oder Geburtstag der Kinder und damit verbundener Altersteigerung bri KU kam aufforderung nach Offenlegung des Einkommens. Alles was über SB plus berufsbed. Aufwend. geht musste er abgeben.
Wart mal ab was die andern hier sagen.
Gruß, Romy