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Leistungsfähigkeit LP

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 Wolf
(@wolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
brauche mal einen Tipp!
Wie kann ich herausfinden, ob der "neue" LP meiner Ex leistungsfähig ist?
Danke für alle Antworten...
Gruss
:question:

Wolf

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2005 18:31
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

In welcher Hinsicht? EU-Frage?

Sollte es was mit "Auskunftspflichten" zu tun haben?

Habe keine Ahnung, wie ich deine Frage auffassen soll.... :knockout: Bitte mehr Angaben :note:

Gruß
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 18:43
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Inwiefern soll der neue LP deiner Ex leistungsfähig sein?? Wofür ??

Denkst du da nun an Kindesunterhalt .. da wird nie jemand anderes Unterhaltspflichtig sein ...
Denkst du an Ehegattenunterhalt? .. das käme dann eher drauf an .. unteranderem auch ob die Beziehung als gefestigt an zusehn ist .. usw. .. denn nicht gleich ein neuer Freund, muß für den Lebensunterhalt der Ex aufkommen .. wäre denk ich auch nicht gleich so der Sinn der Sache .. bei einer gefestigten Sache wäre das schon was anderes ...

Aber besser wäre es du spezifizierst das mal, was du meinst mit Leistungsfähigkeit des neuen LP der Ex ..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2005 19:25
 Wolf
(@wolf)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
Sorry für die unzureichenden Infos.
Es geht mir nur um den nachehelichen EU. Zahlung des KU für meine 3 Mädels ist selbstverständlich.
Seit Nov. 04 sind wir geschieden, haben einen Vergleich über den EU geschlossen.
Im Okt. 05 wird alles wieder aufgerollt, da Ex, lt. Richterin, bis dahin einen Halbtagsjob haben muß,... sonst wird fiktives EK mit einbezogen.
Die Beziehung zum LP besteht seit Anfang 2002 und ist als gefestigt zu bezeichnen.
Um eine Begrenzung (Höhe oder Laufzeit) oder gar eine Verwirkung zu erreichen, ist es auch sehr wichtig daß ich herausfinde, ob der neue LG leistungsfähig ist. Nur dann ist eine
völlige Verwirkung möglich,... lt. Anwalt. Ex lebt seit Nov. 04, mit Kids, im Haus des LP.
Haushaltsführung, Mietvertrag, Neuwagenkauf etc. ( da wird geschummelt was das Zeug hält)lauter sone Geschichten die ich angehen möchte und natürlich nachweisen muß.
Kann ich für die Auskunftspflicht (§1605) über o. g. Angelegenheiten anwenden?
Ist der LP der Ex auch Auskunftspflichtig?... oder wie könnte ich dies erreichen?
Wer hat Tipps? ....Danke

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2005 09:43
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Die Auskunftspflicht bezieht sich in erster Linie auf deine Ex. Sie muss ihre Zahlen auf den Tisch legen. Wenn du aber den neuen LG mit einbeziehen willst, müsste sie kooperieren.

Wenn du aber weißt, dass sie nicht mitzieht - warum sollte sie auch - dann solltest du die Abänderungsklage nicht nach den wirtschaftlichen Punkten angehen, sondern solltest einfach diese gefestigte Beziehung als Grund nehmen. Es gibt entsprechende Urteile, auf die du dich berufen kannst. Die Beweisführung sollte dabei das kleinere Übel sein. Sie wohnt dort und lebt mit ihm seit xxx Jahren / Monaten. Die gegenseitige Unterstützung in wirtschaftlicher Hinsicht ist damit schon gegeben. Dann ist es unzumutbar für dich, weiterhin EU zu zahlen. Das sollte deine Abänderungsklage im Grunde aussagen. Besuche deinen Anwalt!

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 11:37
 Wolf
(@wolf)
Schon was gesagt Registriert

Nun, wir haben ja einen Vergleich abgeschlossen, der im Okt. 2005 neu aufgerollt werden
soll. Nach den mir zugetragenen Infos müssen sich die Vergleichsgrundlagen geändert haben, falls geändert werden soll.
Dem Gericht wurde die Adressänderung meiner Ex erst zum Termin (16.11.2004) mitgeteilt.
Jetzt befürchte ich natürlich, daß dieser Termin als Ausgangspunkt, der 2-3 Jahre ge-
forderten, gefestigten Beziehung dient. Bedeutet, daß ich vielleicht noch für diesen Zeit-
raum EU zahlen müßte. :mad2:
Das ist beim besten Willen nicht mehr gerechtfertigt!
Sollte ich vor 10/2005 eingreifen? Glaubt ihr ich habe eine Chance?
Gruß

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2005 12:09
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Geh mal zum Einwohnermeldeamt und lass dir ihre Angaben geben. Nenne es Suchauftrag - kostet nicht die Welt. Entweder hast du dann einen offiziellen Termin der Ummeldung oder sie hat sich strafbar gemacht, weil sie vielleicht dort nicht wohnt, obwohl es so ist...

Tschau
Nico

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 12:35
 Wolf
(@wolf)
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Hi Nico,

Geh mal zum Einwohnermeldeamt und lass dir ihre Angaben geben. Nenne es Suchauftrag - kostet nicht die Welt. Entweder hast du dann einen offiziellen Termin der Ummeldung oder sie hat sich strafbar gemacht, weil sie vielleicht dort nicht wohnt, obwohl es so ist...

Sorry, verstehe ich nicht, bzw. was bringt's mir, sehe keinen Zusammenhang mit meinen Fragen :question:
Warum sollte Ex mir den Termin vorgaukeln?.... stehe vielleicht auf'm Schlauch...
Gruß Wolf

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2005 12:50
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Du brauchst ein Datum der Ummeldung - einen Tag, an der deine Ex und ihr LG zusammengezogen sind. Den kann dir das EwMAmt geben und der steht. Das wäre für dich der Stichtag für EU in Höhe von null. Dann hättest du ein berechtigtes Interesse, schon vor dem Okt-Termin etwas zu unternehmen und den EU zu ändern. Stellt sich nur die Frage, ob du den EU seit dem Umzug bis zur Änderung zurückbekommst - wohl eher nicht...

Wolltest du nicht den 16.11.04 in Frage stellen bzw. bestätigt wissen? Ich glaub, jetzt steh ich auf dem Schlauch... :knockout:

Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 13:08
 Wolf
(@wolf)
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Nee, nee Nico nicht Du,...
ich stand auf dem Schlauch :knockout:

Wolltest du nicht den 16.11.04 in Frage stellen bzw. bestätigt wissen? Ich glaub, jetzt steh ich auf dem Schlauch...

Zunächst muß ich natürlich den 16.11.2004 in Frage stellen, da Ex mit Sicherheit davon ausgeht, das erst zu diesem Zeitpunt die gefestigte Beziehung anfängt zu zählen.
Da mach' ich aber nicht mit. Habe mir (Kids auch) mittlerweile 3 Jahre dieses Hickhack angetan.
Werde mit Anwalt reden,... mal sehen was herumkommt und alle im Forum informieren!
LG und Danke l

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2005 14:05




(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

:againstwall: So jetzt ist der Kopf wieder klar.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn ich die Urteile, die diesem Sachverhalt entsprechen, richtig verfolge, dann zählt die "gefestigte Partnerschaft" jedesmal nach den 2 Jahren, und damit durfte auch der EU erst nach den 2 Jahren eingestellt werden. Ob du nun rückwirkend was erreichst, ist also sehr fraglich. Versuche es aber - ich gönn es dir! :dauendrueck:

Grüße
Nico

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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 14:26
 Wolf
(@wolf)
Schon was gesagt Registriert

Nico,

:
Ich bin mir nicht ganz sicher, aber wenn ich die Urteile, die diesem Sachverhalt entsprechen, richtig verfolge, dann zählt die "gefestigte Partnerschaft" jedesmal nach den 2 Jahren, und damit durfte auch der EU erst nach den 2 Jahren eingestellt werden. Ob du nun rückwirkend was erreichst, ist also sehr fraglich.

Rückwirkend will ich ja gar nicht.........
Wichtig ist für mich nur die Zukunft, die Perspektive von diesem Maloch herunter zu kommen,
auch im Interesse meiner Kinder. So langsam geht mir nämlich die Luft aus.
PS: Kannst Du mir freundlicherweise die Urteile zusenden?,... wäre super!

Was auch geschieht, nie dürft Ihr so tief sinken, von dem Kakao durch den man Euch zieht auch noch zu trinken (Kästner)

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2005 14:53
(@papa-nico)
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Schau mal hier nach, es gibt ein BGH-Urteil, das habe ich auch mal hier gefunden... 😉

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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 15:02
 Wolf
(@wolf)
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Hilfe,
ich suche mir einen "Wolf" nach den erforderlichen Urteilen,... finde nix.
Kann jemand helfen???
Gruß Wolf

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2005 17:09
(@sandgren)

hy wolf,
grundsätzlich ist dir der LG deiner ex nicht auskunftspflichtig über sein einkommen oder vermögen.

da deine ex aber bei ihm wohnt und somit geringere lebenshaltungskosten hat kann ihr EU im rahmen einer abänderungsklage reduziert werden.

grundsätzlich wird von den gerichten ausgegangen das dann miete,strom,usw zumindest hälftig von ihrem LG bestritten werden, auch wenn sie dies in abrede stellt. 😉

gruss sandgren 😎

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 17:14
(@RAMSCH)

---------------
Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2005 18:05
 Wolf
(@wolf)
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Danke,
mache mich auf den Weg die Situation anzugehen.
Sicherlich wird es viel Ermessensspielraum für das Gericht geben,...
ich werde versuchen alles so gut wie möglich zu belegen.
Aus der Erfahrung: Bringt es etwas, "neutrale" Zeugen vorzuladen (z. B. Nachbarn, Vermieter, Freunde, Bekannte, Familienangehörige)?
Auch bleibt zu überlegen den LP zu laden.
Wer kennt sich aus? Vorteil / Nachteil ?
Gruß

Wolf

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2005 08:33
(@papa-nico)
Nicht wegzudenken Registriert

Aus der Erfahrung: Bringt es etwas, "neutrale" Zeugen vorzuladen (z. B. Nachbarn, Vermieter, Freunde, Bekannte, Familienangehörige)?

Ohne aus Erfahrung sprechen zu wollen, glaube ich weniger an einen durchschlagenden Erfolg. Familienrecht ist Emotionsrecht, Zeugen reagieren meist wenig objektiv. Ich glaube, jeder Zeuge ist befangen...

Tschau
Nico

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(Dante)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2005 10:20
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

moin, alle zusammen,

zum stichwort 'reaktion von gerichten' in diesem zusammenhang meine erfahrung (es drehte sich allerdings um die leistungsfähigkeit bezgl. KU (exe ist u-pflichtig):
vom OLG wurde ohne mit der wimper zu zucken ab dem 4. (vierten!) monat nach trennung = ab dem 3. monat des zusammenlebens exe+neuer LG und 2 monate VOR der meldung der beiden auf eine gemeinsame adresse ein fiktives einkommen aus haushaltsführung angerechnet. die anhörung des LG als zeuge wurde trotz dessen gegensätzlicher (allerdings auch wahrheitswidriger) eidesst. vers. abgelehnt/nicht zugelassen (revision ebenfalls nicht zugelassen).
es wurde weder nach 'objektiven kriterien des zusammenlebens' noch nach sonstigen details gefragt.... eine 'diskussion' ob überhaupt und evtl. seit wann eine 'eheähnliche/-ersetzende gemeinschaft', 'bedarfs-/unterhalts- oder was auch immer -gemeinschaft' besteht, wurde nach 2 minuten abgebrochen '...sie leben mit ihrem neuen LG zusammen und führen ihm den haushalt! basta!' (o.k., 'basta' hat der richter nicht wirklich gesagt, aber sicher gemeint 😉 ).

soviel zum thema 'xxx-gemeinschaft muss erst 2 jahre bestehen' .......

ich hoffe, dass ich jetzt nicht mehr verwirrung, als eh' schon da ist, ausgelöst habe. wollte nur sagen, dass anscheinend der spielraum den die gerichte nutzen können in diesem punkt seeeeehr gross ist......

gruss
ulli

p.s. bitte um korrektur, wenn das eine mit dem anderen (= dem topic-thema 'EU') nix zu tun hat!! danke

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2005 10:53
(@RAMSCH)

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Anm. Admin: Beitrag gelöscht! Hausverbot! Siehe >hier<

[Editiert am 20/6/2005 von DeepThought]

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2005 11:47




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