Hallo zusammen.
Habe ein Schreiben wg dem jetzt schon ziemlich lange anhaltenden "Unterhaltsanspruch" vom RA meiner EXE erhalten.
Hier steht :
1. EXE muss nicht im Trennungsjahr arbeiten, weil die ganze Angelegenheit mit Sorge- und Aufenthaltsrecht vom Sohn nicht geklärt ist.
(Sohn war 1,5 Monate nach Auszug bei mir, dann ca. 2 Monate bei ihr, dann wieder 5 Monate bei mir usw. ich konnte aber in der zwischenzeit immer arbeiten)
2. Lebensversicherung für Sohn kann gekündigt werden.
(LV haben wir 1 Jahr vor unserer Trennung als "Sparschwein" für Sohnemann angelegt)
Was soll ich jetzt davon halten?? Habt ihr Erfahrungen diesbezüglich??
Grüsse
NO
Warum sollte denn die Versicherung gekündigt werden? Wer bezahlt die Beiträge und wer hat den vertrag abgeschlossen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi NihatOnur,
zu
2. Lebensversicherung für Sohn kann gekündigt werden.
(LV haben wir 1 Jahr vor unserer Trennung als "Sparschwein" für Sohnemann angelegt)Was soll ich jetzt davon halten?? Habt ihr Erfahrungen diesbezüglich??
tja, ich weiss jetzt nicht, warum dir dies schriftlich so mitgeteilt wurde.
Ich habe wegen finanziellem Bedarf nach der Trennung:
- Mir meine LV auszahlen lassen
- die LV für meine erste Tochter stillgelegt
- die LV für meine zweite Tochter stillgelegt
- den Sparvertrag für meinen Sohn plattgemacht
war zwar nicht schön, aber was solls, ohne Geld ist schlecht leben :exclam:
Ich vermute, es steckt dahinter, das die LV des Sohnes zum Zahlen des Unterhaltanspruches herangezogen werden soll?
Gruß
Jo
Moin NihatOnur,
2. Lebensversicherung für Sohn kann gekündigt werden.
(LV haben wir 1 Jahr vor unserer Trennung als "Sparschwein" für Sohnemann angelegt)Was soll ich jetzt davon halten?? Habt ihr Erfahrungen diesbezüglich??
ich vermute mal, dass es sich hier um eine "Ausbildungsversicherung" handelt (die werden auf der Basis einer LV abgeschlossen). Der Hintergrund dürfte weniger sein, an die bereits eingezahlte Kohle zu kommen; da bleibt in den ersten Jahren sowieso nicht viel an Rückkaufswert. Sehr wohl aber die "eheprägende Ausgabe" - was Du hier an Geld für Sohnemann ansparst, steht nicht für Unterhaltsansprüche zur Verfügung.
Was die Arbeitsverpflichtung im Trennungsjahr angeht, würde ich das so beantworten wie hier: Faktisch muss man im Trennungsjahr tatsächlich nicht arbeiten; es steht aber nirgends, dass das nur für Damen gilt (Gleichbehandlungsgrundsatz). Damit ich nicht die ganzen Threads nachlesen muss: Wo lebt Sohnemann denn aktuell - und wie lange schon?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Warum sollte denn die Versicherung gekündigt werden? Wer bezahlt die Beiträge und wer hat den vertrag abgeschlossen?
Tina
Hi Tina.
Ich zahl nach Auszug meiner Frau weiterhin alle Kredite und Versicherungen. Abgeschlossen haben ich es. Einen für Sohnemann, EXE und für mich.
Meine Frau hat ihren nach Auszug vorzeitig geküngigt. Über 2000 € weg wg. Bearbeitung etc. und das für 50 € auszahlung.
Grüsse
NO
Hi NihatOnur,
zutja, ich weiss jetzt nicht, warum dir dies schriftlich so mitgeteilt wurde.
Ich habe wegen finanziellem Bedarf nach der Trennung:
- Mir meine LV auszahlen lassen
- die LV für meine erste Tochter stillgelegt
- die LV für meine zweite Tochter stillgelegt
- den Sparvertrag für meinen Sohn plattgemacht
war zwar nicht schön, aber was solls, ohne Geld ist schlecht leben :exclam:Ich vermute, es steckt dahinter, das die LV des Sohnes zum Zahlen des Unterhaltanspruches herangezogen werden soll?
Gruß
Jo
Ja. Meine Frau und ihr Anwalt sind der wohl der Meinung, dass man so mehr bei der Berechnungsgrundlage hat. Und so etwas wo überall rumgeschrien wird das man sich Privat absichern soll.
Habe trotz Trennung weiter gearbeitet. Es ist knapp aber irgendwann will unser Knirps auch mal Studieren oder ein Auto.
Grüsse
NO
Was die Arbeitsverpflichtung im Trennungsjahr angeht, würde ich das so beantworten wie hier: Faktisch muss man im Trennungsjahr tatsächlich nicht arbeiten; es steht aber nirgends, dass das nur für Damen gilt (Gleichbehandlungsgrundsatz). Damit ich nicht die ganzen Threads nachlesen muss: Wo lebt Sohnemann denn aktuell - und wie lange schon?
Laut "Vorläufige Einstweilige Verordnung" ab dem 6.8.2007 bei der Mutter. Vorher war er bei mir. Schule ebenfalls bei mir. Der Gerichtstermin Stand schon seit Monaten fest zum 3.9.07. Anträge auf Terminvorverlegung von ihrem Anwalt hatte der Richter abgelehnt. Dafür hatte ich aber Post nachdem Urlaub, das er bis zum Gerichtstermin bei der Mutter sein soll. siehe auch mein Thread unter Gutachten (Abgetrennt: Noch ein Schock nach Gutachten).
Ich bin für jeden Rat dankbar.
Grüsse
NO
