Hallo zusammen,
ich hatte in unserer Ehe ein Auto geleast. Ein halbes Jahr "vor" unserer Trennung habe ich ein weiteres Auto geleast für mich. Nach unserer Trennung hat meine Frau das erste Auto weiter gefahren und ich habe statt Unterhalt (für unser Kind) weiter die Leasing Rate bezahlt. Nun ist das Auto kaputt und lässt sich nicht mehr reparieren. Aber es sind noch 6000 Euro Leasing zu bezahlen.
Nun sagt meine Frau sie möchte das Geld nun für sich damit sie sich ein neues Auto leisten kann. Und ich soll das alte alleine weiter bezahlen.
Ist das rechtens, kann sie das wirklich fordern ?
Hallo lemmy,
wenn ich das richtig verstehe habt ihr 2 Autos geleast. Für beide zahlst du die Raten.
Nun hat eines einen Totalschaden, der Vertrag muß aber och mit 6.000 € bedient werden, die du zahlen mußt.
Nun möchte deine Ex diese 6.000 € von dir haben, damit sie ein neues Auto kaufen kann?
Hat sie in Mathe nich gelernt, das man eine Summe nicht zweimal ausgeben kann?
Sie kann KU fordern. Den solltest du auch sauber zahlen. Sonst kann das mal böse ins Auge gehen. Aber GEld für ein neues uto kann sie nicht fordern.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
sie möchte den Unterhalt nun von mir, da sie ja das Auto nicht mehr hat. Ich soll ihr die 200 € Unterhalt mit denen ich vorher die Leasing Rate bezahlt habe, nun ihr geben, damit sie sich ein neues Auto leasen kann.
Nur bleibe ich dann auf der restrate vom defekten Auto sitzen.
Ich weiß nicht wie ich das bezahlen soll.
Hallo,
warum hat das Auto einen Totalschaden? Hatte sie einen schuldhaften Unfall oder unverschuldet?
Was gibt es für einen Restwert des Autos?
Du hast das Auto geleast und ihr zur Verfügung gestellt? Den Leasingvertrag nicht an sie überschreiben lassen? Damit bist du der Vertragsnehmer und verantwortlich, dass das Auto abbezahlt wird. Evtl. kannst du auf privatrechtlichem Wege versuchen das Geld von ihr wieder zu bekommen (KLage).
Allerdings lässt sich im Normalfall der KU nicht mit anderen Sachen verrechnen. Entsprechend musst du KU zahlen, sobald sie das fordert.
Sophie
Wie alt ist euer Kind und wie hoch ist dein Nettoeinkommen?
Um den KU wirst du nicht rumkommen. Je nach Alter sind das derzeit mindestens 225 € (0-5), 272 € (6-11), 334 € (12 - 17)
Sie darf auf diesen theoretisch auch gar nicht verzichten. Bisher habt ihr das so geregelt, nun fordert sie KU. Dait würde sie auch durchkommen und wahrscheinlich würde sie sogar mehr als die 200 geforderten Euro bekommen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Sophie:
Nein, sie hatte keinen Unfall. Das Auto hat einen Motorschaden, der nicht mehr reperabel ist.
Die Restmengen des zu bezahlenden Raten beläuft sich auf noch ca. 6000 €
@Tina
Unser Kind ist 7 Jahre alt. Ich bekomme 2.000 € monatlich. (2.300 € mit Weihnachtsgeld u.s.w.)
Meine Frau hat ca. 1500 € monatlich.
Das mit dem KU verstehe ich ja noch. Aber sie möchte ja auch noch Unterhalt für sich.
Hallo,
um den Unterhalt zu berechnen musst du dein Jahresnetto (12xGehalt, Weihnachtsgeld etc. durch 12 teilen und das ist dann dein MOnatsnetto durchschnittlich).
Davon kannst du 5 % (im Regelfall evtl. sagt dein OLG was anderes) berufsbedingte Aufwendungen absetzen und max. 4 % vom Jahresbrutto als zusätzliche Altersvorsorge (Nachweis nötig) Diesen Endbetrag schaust du dann in der Düsseldorfer Tabelle nach. Bei einem Unterhaltsberechtigten (Kind) kann es eine Stufe nach oben gehen. Ich würde aber erst mal mit der richtigen Stufe rechnen. Diesen Betrag der Düsseldorfer Tabelle bereinigst du um das halbe Kindergeld und ziehst ihn dann von deinem bereinigten Netto ab. Vom Restbetrag ziehst du die Leasingrate ab und dann noch 1/7 Erwerbsanreiz.
Das Einkommen deiner Frau kannst du auf die gleiche Art und Weise bereinigen (bis auf den Kindesunterhalt) und da dürfte da kein Spielraum mehr für EU sein.
Sophie
Hallo,
wie bereits geschrieben solltest du den KU sauber und "verrechnungsfrei" überweisen. Wenn es ganz böse kommt und je nachdem was schon gelaufen ist, kann dieses evtl. sogar noch nachgefordert werden.
Das Thema TU/EU steht auf einem anderen Blatt. Hier wird der Spielraum nicht sehr groß sein, da auch das Einkommen Deiner Ex mit berücksichtigt wird.
Jetzt zum Thema Leasing: Wenn der Vertrag auf Deinem Namen alleine läuft, so wirst du hierfür auch die Kosten tragen müssen. Du musst nun schauen, ob es für Dich günstiger kommt, den Schaden zu reparieren (ggf. ATM vom Schrotthändler) und dann den Wagen "abstoßen" oder ob den den Wagen ohne Reparatur los wirst.
Du bist NICHT verpflichtet Deiner holden Ex auch noch ein weiteres Auto zu finanzieren.
Rechnung wie folgt:
2300€ Einkommen
- 5% beruflicher Aufwand (oder nachgewiesene Kosten)vom Netto
- 4% private Altersvorsorge vom Brutte (wenn nachweislich gezahlt)
= Zwischensumme KU
Zwischensumme
- KU
= Berechnungsgrundlage TU/EU
Berechnungsgrundlage EU/TU
-1/7 erwerbstätigen Bonus
= Summe für TU
Da Ihr Einkommen mit angerechnet wird und ggf. noch GEMEINSAME Schulden, wird kein Handlungsspielraum für den EU oder TU sein.
Du solltest schnellstmöglich zusehen, dass Ihr Eure finanziellen Themen auseinander dividiert...auf die Kosten des Autos wirst du wohl ggf. alleine sitzenbleiben.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.