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länderübergreifende Unterhaltsbeiträge

 
(@entfremdung)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Die Km zieht per 01.02.16 von Bern nach Bonn. Nun ist nicht mehr die CH für's "Inkasso" des Unterhalts zuständig sondern DE. Da die Km mir nur sechs Wochen Umgang pro Jahr mit unserer Tochter zugestehen möchte habe ich mit den Zahlungen keine Eile. Ihre Eltern bezahlen eh schon ihre Anwältin etc.
Hat jemand von Euch Erfahrungen mit länderübergreifenden Inkassodiensten welche mir auf die Pelle rücken könnten?
Gerne zahle ich die Beiträge gemäss Düsseldorfer Liste sobald ich auch unser Kind regelmässig sehen darf.

Entfremdung

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2016 00:38
(@nadda)
Registriert

Hi,

keine Ahnung wie das in der Schweiz ist, aber hier musst du Umgang und Unterhalt strickt trennen. Du wirst auch Unterhalt bezahlen müssen wenn du dein Kind nicht siehst. Die beiden Bereiche werden bei Gericht strickt getrennt und wenn du nicht zahlst machst du dir bei Gericht keine Freunde.

Wie war denn der Unterhalt bisher geregelt, was hast du bezahlt?

LG
nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2016 13:24
(@entfremdung)
Schon was gesagt Registriert

Im Kanton Bern sieht ein ungeschriebenes Gesetz den Betrag bei 17% des Nettoeinkommens bei einem Kind. 28% bei zwei 35% bei drei ....
Da ich mein Pensum freiwillig von 80% auf 50% reduziert habe zahle ich weiterhin 17% auf dem 80% Pensum.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2016 18:42
(@romyh)
Registriert

der Unterhaltsbetrag richtet sich nach dem Wohnort es Kindes. Ich glaube in D ist der Unterhalt geringer als in der Schweiz, da die Lebensverhältnisse günstiger sind. Vlt lohnt es sich dahingehend zu argumentieren.

Darüber hinaus hat das eine mit dem anderen wirklich nichts zu tun. Auch hier gilt: Zur Not dein Recht auf Umgang einklagen.

LG

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2016 08:24
(@romyh)
Registriert

Nachtrag: Bleib cool. Sofort ein ANwalt ist nicht immer die beste Strategie. Das JA ist vlt langsam, aber durchaus effektiv, mit dem richtigen MA. Chill.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.02.2016 08:26
(@entfremdung)
Schon was gesagt Registriert

Chill...... ich habe mit meiner / hatte mit meiner Tochter ein inniges Verhältnis. Ein ausgedehntes Umgangsrecht. Per 01.02.2016, nur sechs Wochen nach Bekanntgabe, zieht die Km nach Bonn und steht mir nur noch 4 mal im Jahr zu meine Tochter zu sehen. Dies während insgesamt sechs Wochen. Chill ist grad nicht so einfach...

Gerne zahle ich auch den Beitrag an den Unterhalt doch es gibt auch Grenzen an welchen man sich orientieren sollte. Ich möchte nicht als Zahlvater enden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2016 17:27
(@nadda)
Registriert

Hi,

hast du schon einen gemeinsamen Termin mit der Mutter im JA vor Ort? Ja, das ist mir Aufwand für dich verbunden, trotzdem glaube ich das es in eurem Fall erstmal total wichtig ist.
Da kannst du dann vom Herrn/ Frau JA berechnen lassen was Unterhalt nach Deutschem Recht geschuldet ist und darüber auch (gegebnenefalls und bitte nie ohne vorher hier nachzufragen) einen Titel erstellen lassen. Ich vermute mal es wird weniger als du bisher zahlst. Vielleicht kannst du auch mit dem JA und er Mutter gemeinsam eine Umgangsregelung finden und eine Kostenbeteilung der Mutter an dieser Umgangsregelung.

Ja, das ist mit viel Glück verbunden, aber wenn der JA Mensch halbwegs was auf dem Kasten hat wird das kein schönes Gespräch für deine Ex weil sie akzeptieren muss, dass sie Pflichten  hat!

LG
nadda

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Geschrieben : 26.02.2016 15:55
(@entfremdung)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Ja ich hatte einen Termin beim JA. Dort habe ich mich einmal vorgestellt da ich betreffend Ungang nun vor FamGericht muss. Das Thema Unterhalt habe ich dort noch nicht angesprochen. Mein RA meinte mal abwarten betreffend Unterhalt. Der Km habe ich schon Vorschläge gemacht. Warte mal auf Antwort und Bankverbindungsdaten.

Vorschlag an die Mutter wäre bei mir das Einkommen berechnet dann gemäss DDL. Abzug der effektiven Bahnkosten. Liege ich da komplett falsch?

Entfremdung

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Themenstarter Geschrieben : 04.03.2016 14:43
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Entfremdung,

Mein RA meinte mal abwarten betreffend Unterhalt.

Sitzt Dein Anwalt in der Schweiz ?

Abwarten ist im Hinblick auf Unterhalt nicht verkehrt.

Bei Unterhaltspflichtigen wäre eine paritätische Kaufkraftbereinigung bzw. Umrechnung der Lebenshaltungskosten erforderlich, um Deine Leistungsfähigkeit auf deutsche Verhältnisse umzurechnen.
Da das nicht Standard ist, sind deutsche Jugendämter und/oder Anwälte gelegentlich damit überfordert (die reine Umrechnung der Schweizer Franken ergibt aufgrund des hohen Gehaltsniveaus häufig ein recht verlockendes Ergebnis) ...

Der Mindestunterhalt für eine 8jährige liegt in D bei 289 EUR (bei angerechnetem hälftigen Kindergeld).
Insofern sollte Dein Angebot sich zumindest auf diesem Niveau befinden.
Wenn Du Dich für weniger leistungsfähig hältst, stünde Dein geringes "Pensum" auf dem Prüfstand.

Gruß
United

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Geschrieben : 04.03.2016 16:14
(@entfremdung)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

RA sitzt in Bornheim. Machte der Km den Vorschlag von Euro 492. Minus der entstehenden Fahrkosten. Ob Besuch zustandekommt oder verweigert wird ist egal. Km lehnt ab und verlangt Lohnausweis.
50% Pensum müsste ich behalten damit ich regelmässig jedes zweite WE frei habe.

Entfremdung

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Themenstarter Geschrieben : 04.03.2016 16:34




(@entfremdung)
Schon was gesagt Registriert

Hallo da draussen....

Km weigert sich mehr als 6 Wochen Urlaub zuzugestehen. Umgang ist vor FamGericht in Bonn.

Habe mir mal eine Auflistung, gemäss Eurer Angaben, betreffend Unterhalt zusammengstellt. Nach deutschem "Recht" versteht sich.

Nettoeinkommen minus Krankenkasse, minus nachweisbare Berufskosten. Danach genereller Abzug 30% (höhere Lebenskosten CH)
CHF umgerechnet in Euro. Geteilt 12 = monatlicher Nettolohn. Davon abgezogen effektive Fahrkosten 2mal Bonn retour pro Monat.

Liege ich damit richtig? Was vergessen?

www.unterhalt.net/unterhaltsrechner.html

Komme auf 347 Euro.

Mein 50% Anstellungspensum stocke ich mit teilselbständiger Arbeit auf.

Danke für die Einschätzungen und Tipps im Voraus

Entfremdung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.04.2016 00:57