KV hält sich wohl f...
 
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KV hält sich wohl für ganz schlau?

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(@Brainstormer)

Moin Loge,

ich erlaube mir mal, meinen Senf dazuzugeben.

Mir wäre es völlig egal was ein Expartner oder Elternteil der Kinder macht wenn es mir aus eigener Kraft gelingt die Kinder zu versorgen. Ein Eltern der sein Kind wirklich liebt wird auch dies in Kauf nehmen.

Da bin ich durchaus bei dir.

Warum ist die Anrufung eines Gerichtes eine Bedrohung?

Vorausgesetz, die Beschreibung der Situation ist korrekt, so zielt die Anrufung des Gerichts hier einzig und allein darauf ab, möglichst viel Stunk zu machen, um die Gegenseite zu einem Entgegenkommen in einer ganz anderen Frage (KU) zu bewegen. Dabei handelt es sich zwar sicherlich nicht um eine Bedrohung, aber man kann das durchaus als eine Art Erpressung verstehen.

Grundsätzlich ist der KV hier nicht in der Position, Forderungen aufzustellen und zu verlangen, dass die TO (als Vertreterin des Kindes) auf KU verzichten soll. Darüber bestimmen zu wollen, wäre ähnlich, als wenn der Schwanz mit dem Hund wedelt. Vielmehr können sich beide darauf verständigen. Dazu ist dann aber auch kein schwachsinniges Konstrukt nötig, bei dem Geld sinnlos hin und her überwiesen wird.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2013 17:18
(@Brainstormer)

Moin Eckchen,

Ich gehe in der Tat zunächst mal davon aus, dass das, was die Strangeröffner hier so zum Besten geben, der Wahrheit entspricht...

Mhhh, das klang hier aber noch ganz anders...

Ich sage ja nicht, dass die Geschichten komplett erfunden sind...aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird da auch mal was geschönt bzw. unter den Tisch fallen gelassen, um besser dazustehen bzw. wohlwollendere Antworten zu bekommen.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2013 18:31
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Och, Braini, haste dir jetzt extra die Mühe gemacht, ein Zitat von mir aus einem älteren Strang rauszusuchen? Wie süß....

Die Formulierung "zunächst mal" oder "auch mal" ist dir geläufig? Ich hinterfrage durchaus, wenn mir etwas unstimmig erscheint...deswegen muss ich aber nicht hinter jedem Gebüsch ein Gespenst vermuten.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2013 19:57
(@Brainstormer)

Moin Eckchen,

netter Versuch - blöd bloß, dass die dünne Erklärung wenig überzeugend wirkt. Da hilft dir dein Sarkasmus auch nicht weiter.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2013 20:34
(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

ich wundere mich ein wenig über den roten Faden der hier gespannt wird.
Wenn man so durch das Forum stöbert, dann fällt einem auf, dass die einhellige Meinung lautet:

1) steht dem Kind zu, wenn dieser gefordert wird, ist alles zu unternehmen den Mindestunterhalt sicherzustellen.
2) Wenn andere Regelungen getroffen wurden, dann ist das doch gut und man soll sich mit diesem Strohhalm doch zufrieden geben.
3) Meist bekommt ein Vater ganz andere Richtungen vor einem Tatrichter aufgezeigt ...
Zusammengefasst: Zahlen, Zufrieden sein und Klappe halten.

Jetzt bietet eine KM an, aus welcehn Gründen auch immer, auf den KU zu verzichten, weil sie ihn eigentlich nciht braucht. Laut ihrer Aussage will der KV eh keinen Kontakt und es würde niemand geschadet werden.

Plötzlich geht die Diskussion los, das man auf KU nciht verzichten darf, ein Recht des Kindes ... und so weiter, und so fort ....

Was ist das hier jetzt? Ein Aufwiegelforum? Oder ein Austausch von Lebenserfahrungen im Familienrecht, in dem man einfach mal versucht "auszugleichen".

Ich fasse mal die rechtl. Situation zusammen.
Sollte kein Titel bestehen, braucht überhaupt kein Unterhalt gefordert werden. Da muss auch später nix nachgezahlt werden, dann ist das ein einfacher Verzicht.
Wenn die KM nach eigenen Angaben leicht auf den KU verzichten kann (jetzt mutmaße ich einfach), dann liegt ein entsprechendes Einkommen auf seiten der KM vor. Das könnte bedeuten, dass dieses das Einkommen des KV noch übersteigt, und damit der KV garnicht Unterhaltsprlichtig ist. Dies würde sich aber erst anch einem entsprechenden Unterhaltsverfahren klären.

Wenn der KV als Störfaktor angesehen wird, dieser nach eigenen bekunden keinen Kontakt zum Kind will, im Umkehrschluß auf KU verzichtet wird ... was ist an diesem Agreement verwerflich? Dann ist das halt so, alle sind glücklich und es herrscht Ruhe und Frieden.
Da nützt es nichts, über Rechte und Pflichten zu diskutieren, wenn ein eigener Weg gefunden wurde. Das erinnert an den oft zitierten Satz: "Ich will nur was mir zusteht."!

Gruß
Mokoluk

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2013 21:10
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Wenn die KM nach eigenen Angaben leicht auf den KU verzichten kann (jetzt mutmaße ich einfach), dann liegt ein entsprechendes Einkommen auf seiten der KM vor. Das könnte bedeuten, dass dieses das Einkommen des KV noch übersteigt, und damit der KV garnicht Unterhaltsprlichtig ist. Dies würde sich aber erst anch einem entsprechenden Unterhaltsverfahren klären.

Ein einfaches Übersteigen reicht nicht...da müsste die KM schon das zwei- oder dreifache Einkommen des KV haben. Es soll übrigens auch Menschen geben, die mit wenig Geld auskommen, weil sie es nicht anders kennen...

Wenn der KV als Störfaktor angesehen wird, dieser nach eigenen bekunden keinen Kontakt zum Kind will, im Umkehrschluß auf KU verzichtet wird ... was ist an diesem Agreement verwerflich? Dann ist das halt so, alle sind glücklich und es herrscht Ruhe und Frieden.
Da nützt es nichts, über Rechte und Pflichten zu diskutieren, wenn ein eigener Weg gefunden wurde. Das erinnert an den oft zitierten Satz: "Ich will nur was mir zusteht."!

Ich habe nicht den Eindruck, dass der KV in diesem Fall prinzipiell als Störfaktor angesehen wird. Die KM hätte gerne Unterhalt (möglicherweise würde sie sogar einen regelmäßigen Kontakt zwischen Kind und KV begrüßen) und wird praktisch vom KV dazu genötigt, auf das Geld zu verzichten. Als entsprechendes "Entgegenkommen" stellt er in Aussicht, von weiteren gerichtlichen Klagen abzusehen. Das hat für mich nicht im entferntesten Sinne etwas mit Einigung zu tun...

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2013 22:09
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

@Loge,

viele Worte, viel Spekulation, wenig Substanz. Zumal die von Dir angegangene Userin @Eckchen mit dem Fall nicht mehr zu tun hat als dass sie eine persönliche Meinung geäussert hat. Das ist der Sinn eines Online Forums.

Ich äussere jetzt auch eine über Deine "Werturteile":und warum muss man daraus schliessen, dass die Mutter den KU deshalb aus moralischen Gründen nicht einfordern darf? Ich wette, dass ein Forist namens @Loge wie der Blitz zum Anwalt sausen würde, wenn man ihm sagen würde "ach wissen Sie, Herr Loge, angesichts Ihres Einkommens sind Sie auf Ihr Weihnachtsgeld und Ihre Steuererstattung doch gar nicht angewiesen..."

Just my 2 cents
Martin

Dein Statement ist schlichtweg falsch.

Die TO hat nach eigenen Angaben keinen wirklichen Bedarf an KU und will ihn gar nicht einfordern.

U.a. rät die Userin Eckchen dazu den KU einzufordern um ihn auf die Bank zu legen.

Ich habe ebenso meine Meinung geäußert wie Eckchen.

Ich habe niemals gesagt, dass die TO keinen Unterhalt fordern darf. Meiner Einstellung nach finde ich die Forderung nach KU ohne Bedarfe fragwürdig ebenso wie die Aussage das der Ex nur schlecht ist.

Ich kritisiere die unkritische Weitergabe Meinungen Dritter. Wenn du schon vom Angestelltenverhältnis redest. Dort kann man so etwas als Mobbing bezeichnen.

Was mich persönlich betrifft kannst du deine Mutmaßungen getrost überdenken. Denn da liegst du einfach falsch.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.08.2013 23:35
 Loge
(@loge)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

an alle die sich darauf geantwortet haben, ob die Aussage vor Gericht zu Gericht zu gehen eine Drohung ist.

Wenn ich unschuldig einen Auffahrunfall hatte, mir ist also einer hinten reingefahren, und ich sage zu meinem Unfallgegner, dass ich mit einer Zahlung einverstanden bin und wenn diese nicht erfolgt gehe ich stattdessen vor Gericht.

Mit dieser Aussage, die ich nicht als Drohung ansehe sondern ganz im Gegenteil als Vorschlag einer einvernehmlichen Lösung, stelle ich eine Bedrohung dar oder besser ich drohe jemandem?

Ob eine Aussage eine Drohung ist in diesen Fällen ein Gericht entscheiden.

Wenn Dritte ohne weitere Erklärungen und Hinweisen den Sachverhalt einfach weitergeben und sagen, dass der Ex die TO bedroht hat weil sie es so gelesen haben obwohl dies nie der Fall war ist dies keine Meinungsäußerung mehr sondern üble Nachrede da einzig ein Ziel verfolgt - den Ex zu diskreditieren.

Und wovor soll sich die TO den Bedroht fühlen? Ich habe noch keinen vernünftigen Grund gehört. Nach dem Kontinuitätsprinzip und dem Vermögen beider Eltern scheint der Sachverhalt so eindeutig zu sein das der KM strampeln kann wie er möchte.

Die KM hat es in der Hand allen Grund für Streitereien zu entfernen, ist nicht auf Unterhalt angewiesen und alle Empfehlungen gehen trotzdem in die Richtung auf jeden Fall den KU zu fordern.

Dieser unnütze KV will noch nicht einmal sein Kind sehen.

Ich weiß nicht welche Welt ihr kennt. Aber es ist auf jeden Fall eine völlig andere als ich sie kenne. In meiner Welt gibt es keinen, weder Vater noch Mutter, die sich von ihren Kindern entfernen möchten. Alle versuchen einen Kontakt zu halten und einen Kompromis zu finden.

Ich kann es nur wiederholen. Ich wäre dem überdrüssig jmd nachzurennen, der nicht will und auf solches Geld kann ich getrost verzichten.

Wenn der KV als Störfaktor angesehen wird, dieser nach eigenen bekunden keinen Kontakt zum Kind will, im Umkehrschluß auf KU verzichtet wird ... was ist an diesem Agreement verwerflich? Dann ist das halt so, alle sind glücklich und es herrscht Ruhe und Frieden.
Da nützt es nichts, über Rechte und Pflichten zu diskutieren, wenn ein eigener Weg gefunden wurde. Das erinnert an den oft zitierten Satz: "Ich will nur was mir zusteht."!

Gruß
Mokoluk

Gruß

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 00:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Loge,

langsam geht die Diskussion an der eigentlichen Fragestellung vorbei.

Welchen Sinn soll es denn deiner Meinung nach haben, wenn die TO dem KV den KU-Betrag erst überweist und er diesen anschließend als kU deklariert an sie zurücküberweist? Es ist eine Sache den anderen Elternteil von Unterhaltleistungen freizustellen, eine andere einen Elternteil in irgendeiner Weise zum Betrug aufzufordern.

Wenn es dem KV nur darum ginge den KU zu sparen brächte es weder das Überweisungskonstrukt noch die Drohnung die KM weiterhin mit Gerichtsverfahren zu überziehen, wenn sie dem nicht zustimmt.

Also, was ist deiner MEinung nach der Vorteiul, wenn die KM ihrV gELD DEM KV überweist und er ihr das als KU zurücküberweist?

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 01:25
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

U.a. rät die Userin Eckchen dazu den KU einzufordern um ihn auf die Bank zu legen.

Zeig mir doch bitte, wo ich das geschrieben habe...du wirst nichts derartiges finden, denn eine solche Aussage existiert von mir nicht.

Sinngemäß schrieb ich der TE, dass sie sich überlegen sollte, ob sie den KU wirklich einfordert, wenn sie sich damit weiteren Schikanen des KV aussetzt. In manchen Fällen ist "Ruhe" mehr wert als Geld. Die Vorgehensweise des KV darf man wohl trotzdem bescheiden finden...zumal er ja durchaus Geld zu haben scheint, wenn er wegen jedem Mist das Gericht bemüht.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 11:32




(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Eckchen und @Loge:
... und dennoch finde ich, dass Ihr beide Euch ziemlich von der eigentlichen Fragestellung (die von Tina nochmal korrekt wiedergegeben wurde) ziemlich weit entfernt habt.

Kleiner Tipp:

Die KM hätte gerne Unterhalt

Das sagt TO in keinem Wort ...

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 11:39
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Ich weiß nicht welche Welt ihr kennt. Aber es ist auf jeden Fall eine völlig andere als ich sie kenne. In meiner Welt gibt es keinen, weder Vater noch Mutter, die sich von ihren Kindern entfernen möchten. Alle versuchen einen Kontakt zu halten und einen Kompromis zu finden.

Es mag ja sein, dass du niemanden kennst, der keinen Kontakt zu seinem Kind will...das heißt aber noch lange nicht, dass es das nicht gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 11:40
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Kleiner Tipp:Das sagt TO in keinem Wort ...

Das ist richtig. Wenn sie aber überlegt, auf KU zu verzichten, um ihre Ruhe zu haben, gehe ich doch davon aus, dass sie den Unterhalt grundsätzlich schon gerne hätte.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 11:45
(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

... gehe ich doch davon aus, dass sie den Unterhalt grundsätzlich schon gerne hätte.

Kann man hieraus interpretieren,

... verlockend ist dieses Geschäft schon. Zumal Geld vorhanden ist, um diesen Deal einzugehen.

Allerdings, hier wird nur eine Seite beschrieben. Gerichtsverfahren haben meist einen entsprechenden Hintergrund und vielleicht stimmen zum Kontaktabbruch des Vaters auch nicht alle Angaben der TE. Vielleicht ist es schlichtweg die einfache resignation nach etlichen Verfahren, und doch keinen vernünftigen Kontakt zu bekommen.

Wobei dieser Deal wohl eher eine Erpressung ist, die auch strafrechtlich verfolgt werden könnte, sofern dieser Deal/diese Erpressung anzeigt werden würde?

Dies ist keine Erpressung, sondern ein schlichtes Angebot. In Deutschland herrscht schließlich Vertragsfreiheit und die Rahmenbedingungen, wie sowas ablaufen kann, wurde bereits hinlänglich beschrieben.
Über den moralischen Aspekt kann man sich natürlich trefflich streiten, das würde hier auch zu keinem Ergebnis führen, das die Ansichten zu unterschiedlich sind und meist eine Meinung zu etwas vertreten wird, was man selber nicht entscheiden durfte, oder man einfach nur nicht anecken will.

Unterhalt um jeden Preis, wenn er denn nicht einmal benötigt wird, sollte nicht mit judikativen Mitteln beantwortet werden, sondern vielleicht mir einem Tick verständnis und ausgleich. Schließlich ist ein Kompromiß nur ein guter Kompromiß, wenn er beiden ein wenig weh tut.
Und ... jetzt bitte nicht mit dem abgedroschen um die Ecke kommen, dass die TE Unterhalt durch Betreuung leistet. Das ist juristisch in Deutschland zwar richtig, menschlich und sachlich der größte Blödsinn und kann einen eigenen Tread über Wochen füllen.

Gruß
Mokoluk

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 12:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nochmal zur Klarstellung. Es geht hier nicht um den KU an sich, sondern um die Frage:

Warum soll die TO IHR Geld dem KV überweisen ,damit dieser das GELD DER KM als KU deklariert wieder an sie zurücküberweist.

Und ich sehe es schon als Nötigung, wenn man jemandm sagt: Überweis mirmal bitte Geld, dafür gehe ich nichtmehr vor Gericht und überweis dir dein Geld wieder zurück (oder auch nicht)

Zumal es für mich keinen einleuchtenden Grund gibt so zu verfahren, außer man will damit irgendeinen Betrug begehen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 12:45
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@mokoluk,

Dies ist keine Erpressung, sondern ein schlichtes Angebot. In Deutschland herrscht schließlich Vertragsfreiheit

na klar; genauso wie gegen einen Vertrag namens "du bezahlst uns jeden Monat 1.000 EUR, und wir sorgen dafür, dass deine Pizzeria heil bleibt" nichts einzuwenden ist. Hat ja sogar fast etwas mit Samaritern, Pfadfindern und guten Taten zu tun.

Und ... jetzt bitte nicht mit dem abgedroschen um die Ecke kommen, dass die TE Unterhalt durch Betreuung leistet. Das ist juristisch in Deutschland zwar richtig, menschlich und sachlich der größte Blödsinn und kann einen eigenen Tread über Wochen füllen.

Das ist der schwache Versuch, mit einem Killerargument eine Diskussion abzuwürgen. Formulieren wir das mal ein bisschen auf die Bedürfnisse einer Boykott-Muddi um, zum Beispiel:

Und ... jetzt bitte nicht mit dem abgedroschen um die Ecke kommen, dass das Umgangsrecht des Vaters wichtig wäre. Das ist juristisch in Deutschland zwar richtig, menschlich und sachlich der größte Blödsinn und kann einen eigenen Tread über Wochen füllen.

Ist es jetzt immer noch ein griffiges Argument? Falls nein: Warum nicht?

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 13:11
(@eckchen1)
Rege dabei Registriert

Zumal es für mich keinen einleuchtenden Grund gibt so zu verfahren, außer man will damit irgendeinen Betrug begehen.

Ich schätze, dass der KV damit einen Beweis haben will, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen zu sein (damit man ihm im Endeffekt nix mehr kann). Ist natürlich kompletter Schwachsinn und würde sich zudem wesentlich einfacher lösen lassen, indem man einen schriftlichen Unterhaltsverzicht fixiert...

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 13:12
(@Brainstormer)

Moin Loge,

Wenn ich unschuldig einen Auffahrunfall hatte, mir ist also einer hinten reingefahren, und ich sage zu meinem Unfallgegner, dass ich mit einer Zahlung einverstanden bin und wenn diese nicht erfolgt gehe ich stattdessen vor Gericht.

Dieser Vergleich passt hinten und vorne nicht. Auf diesen Fall bezogen, müsste er ungefähr so aussehen:

Ich bin mit dem Auto meines Bruders unterwegs und werde unschuldig in einen Auffahrunfall verwickelt. Der Unfallgegner fordert nun von mir, den Schaden selbst zu tragen, da ich doch genug Kohle hätte. Anderenfalls würde er mich verklagen, da das mitgeführte Fahrrad im Kofferraum, keine Wurstblinker hat.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 15:10
(@mokoluk)
Schon was gesagt Registriert

@Brille,

ich habe schon gewartet, dass Du um die Ecke kommst und sowas schreibst.
Deine Beiträge nehmen gerne eine generelle Gegenposition ein und ich habe ältere Beiträge von Dir gesehen, in der Du gerade Absprachen gutheißt, um die Agressivität aus einer Elternauseinandersetzung heraus zu nehmen.
Du schreibst Retorisch wirklich gut, erinnert mich ein wenig den Politiker Gregor ..., den ich bewundere, welchen Blödsinn er gut formuliert wieder geben kann. Du drehst meine Aussagen sinnlos um und versuchst ein Gegenargument zu bringen, welches keines ist.

Ich bleibe bei meiner Meinung.
Es kann weiter ein Kampf über den Unterhalt geführt werden, den es nach eigener Aussage der TE nicht benötigt. In wiefern andere Aussagen stimmen, dass die Gerichtsverfahren sinnlos und aus schikane geführt werden, kann man dahingestellt lassen. Wenn beide Seiten mit der Regelung leben können, macht es wenig sinn, hier noch aufzuhetzen.
Das die juristische Meinung eine andere ist, wissen hier viele. Daher muss das garnicht beleuchtet werden. Allerdings wissen wir hier auch nicht, was tatsächlich hinter den Verfahren steckt und u.a. welche Beschlüsse gefasst wurden, die vielleicht nicht umgesetzt werden.

Ich schätze, dass der KV damit einen Beweis haben will, seinen Unterhaltsverpflichtungen nachgekommen zu sein (damit man ihm im Endeffekt nix mehr kann). Ist natürlich kompletter Schwachsinn und würde sich zudem wesentlich einfacher lösen lassen, indem man einen schriftlichen Unterhaltsverzicht fixiert...

Ein Verzicht kann nicht wirksam geschlossen werden, dass dürfte inzwischen auch klar sein.
Der einzig mögliche Weg ist ein Ausgleich im Innenverhältnis, sprich die KM übernimmt den Barunterhalt und stellt den KV frei. Oder ein möglicher Unterhalt wird garnicht erst gefordert, vorhandene Titel zurück gegeben. Mit diesen zwei Möglichkeiten kann der KU stillstehen. Eine Garantie für die Zukunft wäre nur Variante 1, was aber auch dazu führt, wenn der KV sich an Absprachen nicht hält, dass sie nicht einfach KU fordern kann. Sie muss die Freistellung im Innenverhältnis angreifen und erst für ungültig erklären lassen, dass kann ein langer Weg sein.
Am einfachsten und elegantesten ist Variante 2. Für die Vergangenheit kann kein KU wirksam nachgefordert werden, sollte es notwendig sein, kann mit einer einfachen Aufforderung der Zug wieder ins Rollen gebracht werden.

Gruß

Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 20:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

auch an dich momoluk,

es geht am Thema vorbei. Hier soll niemand vom Unterhalt freigestellt werden, hier soll die KM dem KV Geld überweisen. Und er möchte es dann als KU wieder zurücküberweisen....

Aber seis drum. Die TO war das letzte mal am Tag des Anfangspostings online, hat sich nicht weiter geäußert, hatv die Frge auch in einem anderen Forum gestellt und scheint sich geTROLLt zu haben

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2013 21:01




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