KV alleiniges Sorge...
 
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KV alleiniges Sorgerecht, KM windet sich um KU

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(@crissi)
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Hallo Ihr alle,

hab mich lange nicht gemeldet und vor einiger Zeit auch meine Geschichte wegen Presse rausnehmen lassen.

Aktueller Stand in aller Kürze: bin Zweitfrau, mein Mann hat alleiniges Sorgerecht für seine Tochter bekommen, sie lebt seit einem 3/4 Jahr bei uns, KM nimmt nach mehrmaliger Aufforderung und Gespräch beim JA Umgang nicht wahr, hat jetzt dem JA angekündigt, dass sie keinen persönlichen Kontakt möchte und ausserdem mit neuen Ehemann ins Ausland zieht. Kind und KM haben sich seit 10 Monaten nicht gesehen. Auch kein telefonischer Kontakt. Urlaubskarten werden geschickt.

Meine Frage: Klage auf Unterhalt läuft. Sie gibt an, in neurologischer Behandlung zu sein und deshalb auch ihr Arbeitsverhältnis ausgelaufen ist, da sie wohl so viel gefehlt hätte.??? Sie wäre nicht arbeitsfähig, sagt der Arzt.??? War in diesem mal bereits zum vierten Mal im Urlaub.!!!

Was können wir tun wegen dem Unterhalt? Weiß jemand Rat ? Warten momentan auf den Gerichtstermin.

Danke Euch allen.
crissi


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2005 22:09
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

die Urlaube stehen im krassen Gegensatz zur angeblichen Erkrankung. Kannst du belegen, wo sie wann mit wem wie lange auf Piste war?

Lass dich bloß nicht auf ein Gutachten bzgl. ihrer Arbeitsfähigkeit ein. Guck dir Uli's Fall an und du weißt warum.

Im Verfahren vermenge nicht Umgang und Unterhalt. Es geht um Unterhalt, um nichts mehr.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2005 23:37
(@crissi)
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Hallo Deep,

ich danke Dir. Also wir können schon belegen wann sie wo und wann war. Sie hat ja Urlaubskarten geschrieben oder die Reisen auch in den wenigen Briefen an die Tochter angekündigt. Was mir nicht in den Kopf geht, aufgrund ihrer Fehlzeiten durch Krankheit hat man das Arbeitsverhältnis auslaufen lassen. D. h. dann war sie wohl ziemlich oft krankgeschrieben. Kann man da in Urlaub fahren ?

Gutachten bzgl. Arbeitsfähigkeit ? - Muss mir das bei Uli nochmal durchlesen.

Ja ist klar - es geht nur um Unterhalt.

Wegen Umgang haben wir immer und immer wieder geschrieben. Es gab keine Reaktion. Irgendwann haben wir dann damit aufgehört.

Verhandlung ist übrigens Ende des Monats.

Liebe Grüße
crissi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2005 23:28
(@paulchen)
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Hallo crissi,
solange ihr euch vor Gericht streitet bzw. bis die KM die Zahlungen beginnt, gibt es die Möglichkeit beim Jugendamt, Abteilung Unterhaltsvorschusskasse, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Er wir maximal bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder maximal für 72 Monate gewährt. Diese Zahlung gleicht zwar eventuelle Forderungen nicht aus, entlasten aber trotzdem die Haushaltskasse. Nützlicher Nebeneffekt dabei ist, dass das Jugendamt in regelmäßigen Abständen die finanzielle Situation des Unterhaltszahlenden überprüft. Sollt nach so einer Überprüfung die Zahlungen an euch eingestellt werden, könnt ihr davon ausgehen, dass die KM zahlungsfähig ist.

Tschüß
Paulchen


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2005 16:03
 Uli
(@Uli)

Nützlicher Nebeneffekt dabei ist, dass das Jugendamt in regelmäßigen Abständen die finanzielle Situation des Unterhaltszahlenden überprüft.

Man darf allerdings nicht davon ausgehen, dass bei einer unterhaltsverpflichteten Mutter die Nachfrage des Jugendamtes sehr nachdrücklich sein wird. Ich habe seit jetzt 5 Monaten eine Unterhaltsbeistandschaft für meine Kids laufen. Das Jugendamt hat bei meiner Ex angefragt - Null Reaktion. Sie haben dann bei der Betreuerin meiner Ex nachgefragt - Null Reaktion. Weitere Aktivitäten des Jugendamtes - Null.

Gruß Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2005 16:19
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

gibt es die Möglichkeit beim Jugendamt, Abteilung Unterhaltsvorschusskasse, Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Er wir maximal bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder maximal für 72 Monate gewährt.

Voraussetzung: Familienstand ledig

edit: ich meine natürlich nicht verheiratet 😉

Dies scheint mir hier nicht der Fall zu sein

Gruß

eskima

[Editiert am 2/11/2005 von eskima]


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
21dbc1b8a029e54556e0e8e32d0b6d64

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2005 18:03
(@crissi)
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Hallo Ihr alle,

danke für Eure Antworten.

Ja, eskima hat recht. Unterhaltsvorschuss bekommen wir nicht, da verheiratet. D.h. wir haben1/2 Monat bekommen.

Mein Mann hatte die KM wegen Unterhalt angeschrieben - keine Reaktion
JA hatte die KM wegen Unterhalt angeschrieben - keine Reaktion
dann hat der Anwalt die KM angeschrieben mit Ankündigung Klage - keine Reaktion

Während des Sorgerechtsprozesses hat die KM - wann immer es ging abgestritten -, sie wäre nicht psychisch krank. Jetzt aber ist sie es aufeinmal, da sie ja so unter der Trennung vom Kind leiden würde. Hat es aber in diesem Jahr noch nicht einmal geschafft, ihren Umgang wahrzunehmen. anfangs waren drei Wochenenden vereinbart worden. Immer hat sie einen Tag vorher abgesagt. Die Kleine war total enttäuscht. Ein gemeinsames Gespräch beim JA mit Vater hat sie abgelehnt. MA vom JA hat dann vermitteln wollen - es kam keine Umgangsvereinbarung zustande. Sie wollte sich da u. a. auch nicht so festlegen !!!!!

Telefonnr. hat sie geändert, damit sie nicht mehr belästigt wird !!!!????

:gunman:

Mir pulsiert schon wieder das Blut in meinen Adern, wenn ich über alles so nachdenke, was da so abgelaufen ist. Und am aller schlimmsten ist, was das Kind bei ihr alles erlebt hat. Ihr könnt Euch das nicht vorstellen.

Am wichtigsten ist aber - der Kleinen geht es jetzt sehr gut und sie ist sehr glücklich - sie bekommt alle nötige Förderung von uns - Ergo, Krankengymnastik, Psych. Betreuung u. u. u.

Jetzt bin ich aber total vom Thema ab - aber wenn man so am schreiben ist ....

Hallo Deep:

die Urlaube stehen im krassen Gegensatz zur angeblichen Erkrankung. Kannst du belegen, wo sie wann mit wem wie lange auf Piste war?[/i

Kann ich schon belegen. Was willst Du mir damit sagen? Kann man da vor Gericht was mit anfangen?

Danke und liebe Grüße
crissi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2005 00:47
 Uli
(@Uli)

Mein Mann hatte die KM wegen Unterhalt angeschrieben - keine Reaktion
JA hatte die KM wegen Unterhalt angeschrieben - keine Reaktion
dann hat der Anwalt die KM angeschrieben mit Ankündigung Klage - keine Reaktion

Während des Sorgerechtsprozesses hat die KM - wann immer es ging abgestritten -, sie wäre nicht psychisch krank. Jetzt aber ist sie es aufeinmal, da sie ja so unter der Trennung vom Kind leiden würde. Hat es aber in diesem Jahr noch nicht einmal geschafft, ihren Umgang wahrzunehmen. anfangs waren drei Wochenenden vereinbart worden. Immer hat sie einen Tag vorher abgesagt. Die Kleine war total enttäuscht. Ein gemeinsames Gespräch beim JA mit Vater hat sie abgelehnt. MA vom JA hat dann vermitteln wollen - es kam keine Umgangsvereinbarung zustande. Sie wollte sich da u. a. auch nicht so festlegen !!!!!

Telefonnr. hat sie geändert, damit sie nicht mehr belästigt wird !!!!????

Hallo Crissi,

schreibt ihr grade meine Story ab? :knockout:
Ich kann nachempfinden, wie es Dir/Euch geht! :hallucine:
Ich komme bald nicht mehr umhin zu glauben, dass dies System hat! :mad2:
Tröste Dich damit: schlimmer kann es nicht mehr werden und in gewissem Maße gewöhnt man sich daran. :heu:

LG Uli


AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2005 11:07
(@crissi)
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Hallo Uli,

danke für Deine Worte. Ja, es ist schon alles sehr heftig.

Übrigens:

Habe heute erfahren, dass

die Anwältin der KM "die Vertretung niedergelegt hat".

War echt baff. Wie kann so etwas passieren? Hab ja so meine Vermutung.(Anmerkung: war übrigens nicht die Anwältin des Sorgerechtsprozesses.)

Gericht hat trotzdem Termin festgesetzt.

Frage:
Muss sie eigentlich einen Anwalt haben? Nicht das jetzt alles wieder verschoben wird, bis sie wieder einen gefunden hat.

Bin gespannt, was noch kommen wird.

Deine Frau, Uli und natürlich Dich auch, kann ich nur allzugut verstehen. Hab mal Deine Seiten angeschaut. Heftig, heftig. Was muss ein Mensch noch alles aushalten?

Liebe Grüsse
crissi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2005 20:05
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo crissi,

Habe heute erfahren, dass

die Anwältin der KM "die Vertretung niedergelegt hat".

Für eine Mandatsniederlegung gibt es üblicherweise nur zwei Gründe:

1. Der Mandant hat Rechnungen und/oder Vorschüsse nicht bezahlt
2. Es besteht grobe Uneinigkeit über die Vorgehensweise, zum Beispiel, weil der Mandant Dinge von seinem Anwalt verlangt, die dieser mit seinem Gewissen nicht vereinbaren kann oder von vornherein für vollkommen aussichtslos hält. Man darf nämlich nicht vergessen: Auch ein Anwalt kann vor einem (Familien-)Gericht das Gesicht verlieren. Und im Gegensatz zu seinem Mandanten muss er da noch oft hin; da macht es sich nicht gut, wenn einem als Anwalt der Ruf vorauseilt, immer wieder vollkommen unsinnige Anträge zu stellen und das Gericht mit Blödsinn zu beschäftigen.

Wenn es im anstehenden Verfahren ausschliesslich um Unterhalt geht, braucht die Dame meines Wissens keinen Anwalt. Und nachdem sie im Moment keinen mehr hat, wird sie selbst (und sei es aus Unkenntnis und/oder aufgrund ihres offensichtlichen Verhaltens, die Augen vor allem Unangenehmen zu schliessen) auch keinen Antrag auf Terminverlegung stellen. Dann findet der Gerichtstermin ohne sie statt und endet möglicherweise mit einem so genannten "Versäumnisurteil" auf Grundlage Eurer Anträge bzw. der Prozessakten (persönliche Anmerkung: Eine sehr angenehme und stressfreie Möglichkeit, Gerichtsverfahren zu gewinnen).

Wenn sie sich allerdings gleich einen neuen Anwalt sucht, kann dieser eine Terminverlegung beantragen, weil er sich erst in den Fall einlesen muss - und das kostet dann tatsächlich wieder Zeit. Macht Euch trotzdem nicht verrückt.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.11.2005 20:32




(@crissi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

danke für Deine Antwort.

Ich denke Punkt 2 trifft zu und einige Tage vor der "Niederlegung" kam von unserem RA noch ein Schreiben wegen der Eile des Termins an das Gericht, da die KM sich ins Ausland verp.... will und darin stand auch, dass sie d. J. schon viermal im Urlaub war - wo sie doch angeblich krank ist.

Dazu würde auch noch passen, dass sie seit Wochen verspricht, den Unterhalt titulieren zu lassen. Hat sie wahrscheinlich auch noch nicht gemacht.

Alles nur Spekulationen - aber die KM ist bekannt dafür, sich mit allen und jedem zu streiten.

Die KM selbst meinte bei ihrem ersten Schreiben auf die Klage ans Gericht (das hatte sie damals noch selbst verfasst)

"dass doch die Familie ihres Ex-Mannes vermögend sei und er mal erben würde und da könnte er doch gut alleine für die kleine Tochter sorgen und bat die Richterin um eine "gnädige Entscheidung". :knockout: :knockout: :knockout:

Ja - es stimmt, das hat sie geschrieben.

Vermute mal, dass sie nicht zum Termin erscheint - wahrscheinlich krank 🙂 Das macht nix - dann gibt es ein Versäumnisurteil u. u. u.

Bei dieser Frau, weiß man nicht, was als nächstes noch so kommt.

Liebe Grüße
crissi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.11.2005 12:09
(@crissi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr Lieben,

so - heute wäre Gerichtsverhandlung gewesen wegen dem Unterhalt. Wäre !!!

KM hat gestern eine Krankmeldung beim Gericht eingereicht - bis vor kurzem ist sie noch ständig in Urlaub gefahren - und sie hat einen Brief ans Gericht geschrieben, was sie doch für ein armes Würstchen ist, und dass man doch Erbarmen mit ihr haben sollte. Sie ist nur am rumjammern. Ist arbeitslos u. erhält 700 Euro und sie ist doch soooooo krank. Alles was drin steht ist von vorn bis hinten erstunken und erlogen. Sie wettert auf den KV was das Zeug hält.

Sollte man darauf reagieren? Ich weiß nicht, was die Richterin denkt. Auf der anderen Seite hat das alles mit der eigentlichen Verhandlung nämlich mit der Unterhaltsklage nichts zu tun.

Neuer Termin ist in 14 Tagen festgesetzt. Wette die KM ist dann immer noch krank.

Wie ist das eigentlich - wenn sie immer wieder zu den Gerichtsterminen krank ist (und ich schwöre, das wird sie sein) das kann doch nicht immer so weiter gehen.

Habt Ihr einen Rat?

Danke Euch.
crissi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2005 15:41
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

was steht im Begleitschreiben des Gerichts zum Schriftsatz der Ex? Verstehe ich es richtig, die Ex hat ohne ihren RA den Schriftsatz eingereicht?

Meine Ex wetterte auch mal wie vom Tasmanischen Teufel geritten. Das Gericht schickte mir das Dingens mit dem Satz "Beiliegendes Schreiben zur Kenntnis." Man beachte:
- "Schreiben", also nicht Schriftsatz oder Klageerwiederung
- "zur Kenntnis", also nicht zur Stellunganahme oder Kenntnisnahme
Auf gut Deutsch: Ich sollte das Dingens ungelesen knicken, lochen und im Torf versenken.

Wie angemessen auf das Dingens der Ex deines LG zu reagieren ist, weiß sein RA am besten.

Sollte der neuerlich anberaumte Termin nicht zu Stande kommen, würde ich Antrag auf Versäumnisurteil stellen.

DeepThought

[Editiert am 25/11/2005 von DeepThought]


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 25.11.2005 16:24
(@crissi)
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Hallo Deep,

im Begleitschreiben des Gerichts steht "zur Kenntnisnahme" .

KM hatte RA. RA hat die VErtretung niedergelegt. Aber vorher noch einen Antrag gestellt, dass die Klägerin die Kosten des Verfahrens zu tragen hat und dass die Klage abgewiesen wird. Aber wie gesagt, die RA vertritt sie nicht mehr und ich gehe davon aus, dass der Antrag dieser RA dann auch nicht mehr gültig ist oder so.

Jetzt schickte sie die Krankmeldung und hat der Richterin "Herz ausgeschüttet".

Danke für den Tip mit dem Versäumnisurteil.

LG crissi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.11.2005 17:17
(@crissi)
Schon was gesagt Registriert

Ich muss mich nochmal korrigieren:

KM hat Ladung zum Gericht bekommen incl. Klageschrift und sollte sich innerhalb drei Wochen dazu äußern bzw. verteidigen.

Das hat sie dann mit ihrem "Trauerbrief und der plötzlichen Krankmeldung (akute Depression - seit der Terminbestimmung)" getan.

Gericht hat dies an unseren RA weitergeleitet: "...anbei Schriftsatzdoppel zur Kenntnisnahme."

Ich hoffe nur, dass alles bald zu Ende ist. Es ist echt ätzend, vorallem wenn wann weiß, dass sie nur so lügt und auch nicht wirklich krank ist.

Im Oktober hat sie noch geschrieben - wenn sie mal an ihre Tochter schreibt, dann gelten die Briefe eigentlich uns - dass sie demnächst an die Nordsee fährt und in die Tschechei. Eine Bekannte von ihr schrieb in einem Brief, dass sie jeden Tag shoppen und Kaffee trinken gehen und auf eine Party zu Freunden und dann dort übernachten. :gunman: Hallo - bin ich im falschen Film?

Vielleicht fällt ja irgendjemandem noch was dazu ein.

Einen schönen Tag Euch allen und liebe Grüße
crissi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2005 10:14
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin crissi,

Im Oktober hat sie noch geschrieben ...

Wenn dir diese Briefe vorliegen, so würde ich diese in der Verhandlung durch deinen RA mit entsprechenden Fragen verbunden präsentieren. Macht das nicht vorher, sonst kann die Ex sich neue Dramen ausdenken.

DeepThought


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AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2005 14:11
(@crissi)
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Hallo Ihr alle,

so wie es aussieht, findet wohl morgen die Gerichtsverhandlung statt.

Bis jetzt kam noch keine Absage/Krankmeldung von der KM. Kaum zu glauben...!

LG
crissi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.12.2005 19:38
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na, crissi, da drücke ich doch mal feste die Daumen...


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AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2005 19:43
(@crissi)
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Hallo und einen schönen gutenn Abend,

so nun möchte ich mal von der Verhandlung berichten:

Die Richterin hat uns darüber informiert, dass vor zwei Tagen eine Krankmeldung der KM eingegangen ist. Sie hat dann die obligatorischen 15 Min. gewartet.

Unser Anwalt hat danach Versäumnisurteil beantragt....

... und die Richterin hat dann angefangen zu diktieren und sie zur Unterhaltszahhlung verurteilt. 🙂 🙂 🙂 Das ging runter wie Öl.

Das Urteil ist sofort vollstreckbar und sie kann natürlich Einspruch einlegen. Aber dann muss sie hier her kommen zum Termin (250 km). Da kommt sie dann nicht drum herum.

Ich freue mich schon, wenn sie das zugeschickt bekommt. Die wird ausrasten. Die wird das nicht glauben, wo sie doch soooo krank ist und außerdem ist sie doch arbeitssuchend gemeldet - da kann man doch kein Urteil fällen. 😉

Und sie hat doch auch der Richterin "ihr Herz in einem Brief ausgeschüttet" und "sich nie etwas in ihrem Leben zu schulden kommen lassen" außer z. B: als die Kleine noch bei ihr war, hat sie Unterhaltsvorschuss kassiert, obwohl mein Mann für die Kleine dann Unterhalt bezahlt hat. Aber darum kümmern sich andere.

Ich denke, dass die Richterin noch Mal von der KM hören wird. Bin gespannt, was sie dann wieder so von sich geben wird.

LG
crissi


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.12.2005 23:27
DeepThought
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:thumbup:


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AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2005 23:49




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