Kurzfristige Zahlun...
 
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Kurzfristige Zahlungsunfähigkeit, was kann durch den Titel passieren?

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(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

folgendes, meine Einkünfte belaufen sich auf rund 3000€ netto. Vor kurzem 11/2009 wurde der Unterhalt für meine 3 Kinder per Gericht und Titel korrekt festgelegt. Meine Einkünfte setzen sich zum Großteil aus halbjährlichen Zahlungen seitens der Allianz zusammen. Die Hintergründe sind jetzt erstmal, denke ich zumindest, nebensächlich.

Das sind 2000€ monatlich aber hochgerechnet werden halbjährlich 12000€ gezahlt. Weshalb ist momentan auch erstmal Nebensache, ist so. Ich bezahle rund 900€ an meine Kinder monatlich Unterhalt. Jetzt kann es sein, daß das, was ich meiner Ex provezeit habe, eintritt.

Bisher hat die Versicherung die halbjährlichen 12000€ noch nicht überwiesen. Wurde von meinem Anwalt auch schon zweimal angemahnt. Aber wie das nunmal so sein kann, es können auch noch mal locker zwei oder vier Wochen ins Land gehen, bis sie nun endlich zahlen. Ergebnis wäre, ich hätte für den nächsten Monat 1000€ zum Leben zur verfügung aber muß davon schon alleine 900€ Unterhalt zahlen, ergo=geht nicht. Ist natürlich ein relativ überschaubares "Loch" denn in sagen wir mal 4 Wochen wird die Allianz überwiesen haben aber der nächste Unterhalt steht auf der Kippe. Natürlich könnte mir meine Ex, ist ja ihr gutes Recht aus der Sicht der Kinder, am 3.2. den Gerichtsvollzieher schicken.

Eine Freundin hat mir aber ähnliches geschildert. Sie hat auch einen Titel gegen ihren Ex, dieser ist aber Zahlungsunfähig durch Arbeitslosigkeit. Also laufen die verbrieften Zahlungen solange auf, bis er wieder Arbeit hat und zahlen kann. Das kann natürlich auch nicht alles sein zur Erklärung aber ich wollte einfach nicht näher nachfragen. Aber grundsätzlich sehe ich da schon Paralellen, die mir Fragen aufwerfen.

Tja, was kann ich nun machen, sollte der schlimmste Fall eintreten und die Halbjahreszahlung kommt erst Mitte Februar? Ich suche halt nach einer Möglichkeit wie man den ganzen Mist mit Gerichtsvollzieher umgehen kann. Ich will auch nicht meine Kinder um ihr Geld prellen. Ich weiss durch den recht guten Kontakt zu ihrem neuen Mann, daß er durch seine neue Vollzeitstelle ein solchen Loch schon im Februar stopfen könn. Ob er es würde steht natürlich auf einem gaaaanz anderen Blatt! Allerdings hat das nunmal nichts mit den Gedanken und Aktionen meiner Ex zu tun. Ihr kennt das vielleicht, wenn die Ex eine Möglichkeit sieht mir eine ordentliche rein zu drücken, wird sie auch gnadenlos genutzt.

Tja, dann setzte ich mal wieder meine Hoffnung auf die "Karte" das Forum. Wäre toll wenn ihr mir mal wieder mit hilfreichen Tips zur Seite stehen könnt.

Gruß
Matthias


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2010 09:42
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Mathias,

der Fall ist ganz einfach:

Wenn du nicht pünktlich zahlst, kann gepfändet werden.
Genau dafür gibt es einen Titel.
Wie du das machst, ist alleine dein Problem.

Denk bei der nächsten Wahl daran, dass alle im Bundestag vertretenen Parteien genau das gut finden


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2010 09:59
(@martina)
Rege dabei Registriert

Dann entschuldigt doch bitte meine Zumüllung des Forums hier mit solch sinnlosen Fragen.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2010 10:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sorry, wenn mein etwas sarkastischer Ton dich von der falschen Seite erwischt hat.

Das was keinesfalls gegen dich gerichtet.

Deine Annahme, dass auf so etwas Rücksicht genommen werden müsste ist ja völlig richtig, nur leider nicht Rechtsrealität.
Ich habe dir daher nicht meine Meinung geschrieben, sondern die von Politik und Justiz!

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2010 10:15
(@martina)
Rege dabei Registriert

OK, hat mich anscheinend wirklich falsch getroffen. Aufgenommen habe ich es wie "ja du Dummkopf, so ist das Recht und das ist auch gut so!".

Tja, leider stellte ich mir die Auswirkung der Rechtsgrundlage so vor. Ist ja wirklich eindeutig. Allerdings hoffte ich auf eine klitzekleine Möglichkeit, ebenso auf einer Rechtgrundlage basierend oder zumindest mit einem rechtlichen Unterton versehen, einen Ausweg zu finden, der das Thema Gerichtsvollzieher die zwei Wochen umgehen lässt.

Ist ja wie gesagt keine wie auch immer geartete Bösartigkeit oder Wiederwillen nicht zu zahlen. Ich bin verpflichtet habe auch freiwillig einen Titel abgegeben. Soll ja für meine Kinder schon alles in korrekten Bahnen verlaufen.

Aber wie nunmal das wahre Leben so spielt, es läuft selten dauerhaft geradlinig.
Aber da das Gesetz sich seltenst an den eventuelitäten der Realität orientiert, muß ich mir die € wohl irgendwoher organisieren.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2010 10:28
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du hattest bei mir insofern einen besonderen Knopf getroffen, weil es mir bald so ähnlich geht wie dir, nur noch etwas extremer:

Ich werde bald ALG1 Empfänger sein und zahle nach Unterhaltstitel knapp 2.700,- Unterhalt.

ALG1 beträgt aber höchstens 2.000,-€!
Also 700,- pro Monat weniger als meine Unterhaltspflicht.

"Kein Problem!" sagt die Justiz.
"Arbeitslosigkeit ist doch ein vorübergehendes Ereignis.
Zahlen Sie mal schön weiter. Mindestens die nächsten 6 Monate!"
Und mir zahlt das keine Allianz nach.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2010 10:34
(@martina)
Rege dabei Registriert

Gut, der Knopf war leicht zu treffen. Der Ist ja von einem Blinden und/oder oder Gehbehinderten mit Leichtigkeit zu finden. Sorry dafür aber den konnte ich ja nicht wissen.

Tja was soll ich sagen, da relativieren sich ja meine gerichtsvollzieher Probleme zu einem gemütlichen Plausch mit Kaffee und Kuchen. Aber was kann man denn in so einem Fall machen? Einfach bitte den Link zu deinem Thread per PN oder eventuell sonstiges wie ich dir eventuell helfen kann per PN.

Lächerlich was ich für Probleme habe, meinen Dank dafür! Ganz ohne sarkastischen Unterton, voll und ganz aufrichtig gemeint.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2010 10:44
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Matthias,

Natürlich könnte mir meine Ex, ist ja ihr gutes Recht aus der Sicht der Kinder, am 3.2. den Gerichtsvollzieher schicken.

Ja, sie kann; wie hoch schätzt du die Wahrscheinlichkeit ein, dass sie es tatsächlich tut? Anders gefragt, inwieweit kannst du mit ihr noch reden? Zum Beispiel über einen Kompromiss in der Art, dass du wegen dieser Verspätung der Halbjahreszahlung ausnahmsweise erst mal nur einen Teil dieser 900 Euro zahlst und den Rest dann Mitte des Monats, sobald du selbst das Geld hast? Oder befürchtest du, wenn du jetzt mit ihr redest, dann wird sie vorab schon mal alles vorbereiten, um den Gerichtsvollzieher beim Ausbleiben der Unterhaltszahlung so schnell wie möglich in Bewegung zu setzen?

Andere Frage: Was genau würde der Gerichtsvollzieher bei dir pfänden? Wenn ich's richtig verstehe, ist dein Konto eh' weitgehend leer, und von den tausend Euro, die du für Februar hast, lässt sich ggf. schon Ende Januar erst mal ein Lebensmittelvorrat für vier Wochen aufbauen ... glaube kaum, dass der Gerichtsvollzieher drei Kartons mit Spagetti, Konserven usw. aus dem Keller mitnimmt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2010 13:34
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

also so wie ich sie nach nunmehr 9 Jahren Trennung einschätze, würde sie viel eher jetzt schonmal einen Gerichtsvollzieher klarmachen. Das der dann ja am ersten Tag des Verzugs morgens um acht Uhr aufschlägt.

Was gäbs zu pfänden. Da ich keine Ahnung habe was so gepfändet werden kann, werde ich mich da erstmal im Netz schlaumachen.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2010 14:45
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, bevor er sich über deine Socken und Unterhosen her macht, erstmal dein Konto und dein Gehalt.
Du solltest wohl auch darauf achten, deinen Dispo auf 0,- zu schrauben oder ihn auszuschöpfen, sonst wird der auch gepfändet.

Aber ansonsten bin ich auch an einer Antwort interessiert, wie sowas abläuft.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2010 14:56




 wedi
(@wedi)

Hallo

Bei mir klingelte mal einer.Dabei ging es um rückständigen EU, zu dem ich verurteilt wurde.
Ich weigerte mich nach Verurteilung diesen zu bezahlen.
Der nette Herr stellte sich vor, und mir rutschte das Herz in die Hose.

Er fragte mich ob ich zahlen könne worauf ich Antwortete: nicht sofort.
Na gut sagte er dann fange ich schon mal an zu schreiben:
1Fernseher,1Stereo Anlage,1DVD-Player,1Computer usw.
Ich lenkte ein und versprach ihm das Geld zusammenzukratzen und ihm vorbeizubringen.

Er machte mir den Vorschlag, ihm jetzt wenigstens ein Anzahlung zu geben und den Rest könne ich in Raten abzahlen.
So mußte ich das schweren Herzens über mich ergehen lassen.
Viel Glück

Gruß Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2010 16:24
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

und vielen Dank für eure Tips!

Zur Pfändung selbst. "Leider" haben ich und meine neue Partnerin über die Jahre ordentlich gespart und mittlerweile für 4 Kinder schöne und gut eingerichtete Kinderzimmer aufgebaut. Mit allem was das Herz so begehrt wie z.B. die beschriebenen TV, Stereoanlage, PC usw.. Allerdings, wenn man sich die Richtlinien anschaut, die die Gerichtsvollzieher einzu halten haben, kann ich mir nicht vorstellen, daß etwas davon mitgenommen wird. Ist natürlich jeweils nicht der allerneuste Schrei aber voll Funktionsfähig und schick anzusehen.

Aber noch eine Frage rein zum Verständnis:

"Pfändungsfreigrenzen in Deutschland 
In Deutschland darf ein Schuldner einen Teil seines monatlichen Nettoeinkommens behalten. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen ist nach der Anzahl der Unterhaltspflichten des Schuldners (Arbeitnehmer) gestaffelt. Die aktuellen, seit dem 1. Juli 2005 gültigen und bis zum 30. Juni 2011[3] feststehenden monatlichen Pfändungsfreigrenzen betragen bei Unterhaltspflichten für

keine Person: 989,99 Euro
1 Person: 1.359,99 Euro
2 Personen: 1.569,99 Euro
3 Personen: 1.769,99 Euro
4 Personen: 1.979,99 Euro
5 und mehr Personen: 2.189,99 Euro" Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4ndung

Wie ist denn das zu verstehen (bitte lacht jetzt nicht, bin manchmal schwer von Begriff). Ich bin ja für 3 Personen Unterhaltspflichtig. Jetzt sagen wir mal, am 3.2. hätte ich noch 1770€ auf dem Konto will aber einfach den Unterhalt (sind rund 900€) nicht zahlen und der Gerichtsvollzieher kommt. Dürfte der mir das garnicht abnehmen???

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 07:33
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
diese Freigrenzen gelten nicht für Unterhaltsschulden!

Die richten sich nach §850d ZPO.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.01.2010 07:55
(@martina)
Rege dabei Registriert

Na du bist aber auch früh wach...

Was würde ich wohl ohne euch machen? Warscheinlich dumm sterben.

Danke und Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.01.2010 11:17
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

eigentlich gibts nicht viel zu pfänden. Das was er mitnehmen könnte, ist def. zu verkraften. Sprich zu akzeptieren wenn um das Geld für meine Kinder geht.

Aber noch eine Frage. Ich schrieb meinen Anwalt an der mich in allem wegen der Allianz unterstützt und fragte nach wegen der Zahlung. Da ich ohne die Zahlung den Unterhalt für Feb. nicht überweisen kann. Folgende Antwort kam: "Ein Vollstreckungsversuch Deiner Ehefrau wird wenigstens 3-4 Wochen Zeit in Anspruch nehmen, bis dahin ist die Zahlung der Allianz da."

Dauer das echt so lange? Gut, einerseits ist das schon nicht OK so zu denken aber ich kann ja andereseits nichts dafür, daß die Allianz nicht pünktlich überweist. Ich habe mir nichts zu Schulden kommen lassen, es fehlen keine angeforderten Unterlagen oder sonstwas. Sie haben einfach ohne Grund bisher nicht bezahlt.

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2010 11:04
(@midenkgolenk)
Rege dabei Registriert

hallo,......

ja unter umständen dauert das so lange bis der kommt......
und wenn er dich nicht antrifft läßt er dir einen brief da und dann kannst du ihn anrufen und versuchen einen termin zu bekommen in drei vier wochen oder so.......
hat bei mir so geklappt......

und soweit ich weiß dürfen und können sie ins dispo nicht reinpfänden das macht die bank nicht mit.
1 fernseher darf er auch nicht mitnehmen
und auf andere sachen kannst ja hinten nen zettel drauf machen das es nicht dein eigentum ist nur leihware eines freundes oder so....das müßte ihn auch blocken.....
aber wie gesagt ich denke du hast zeit....


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 12:05
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Matthias,

Besuche von Gerichtsvollziehern sind normalerweise wenig prickelnd - ich hatte auch mal einen, obwohl ich der Meinung war, es könne nicht gepfändet werden (Berufung lief - war eine Mietsache).
Dennoch kannst du auch mit dem Gerichtsvollzieher reden - wenn du ihm deine Situation klarmachst, sind die Chancen gut, dass er nicht gleich anfängt etwas aus der Wohnung zu pfänden.

Generell kannst du dem Gerichtsvollzieher Ratenzahlung anbieten (max. 6 Monate). Das muss er - soweit ich weiß - akzeptieren bzw. es wird normalerweise akzeptiert.

Kannst du nicht mit der Bank reden, deinen Dispo-Kredit kurzfristig erhöhen lassen und die 900,- EUR Unterhalt aus dem erhöhten Dispo bezahlen?

Wenn die Zahlung der Versicherung in spätestens 4 Wochen kommt, dann ist der Zinsverlust sicherlich geringer als die Kosten des Gerichtsvollziehers - zudem ersparst du dir eine Menge Ärger.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2010 20:26
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo,

und danke für eure Antworten!

Du hast Recht Schmusepapa,
ich werde direkt mal mit der Bank sprechen. Ist glaube ich die Lösung. Ich kann ja die Halbjahreszahlungen der letzten 5 Jahre belegen. Dann noch dazu die
Mail von meinem Anwalt und schon müsste ich die 2 Wochen hinbekommen haben.
Ein Gerichtsvollzieher muß nicht wirklich sein.

Bin ich nicht drauf gekommen. Die jüngste meiner Partnerin dreht gerade voll am Rad!

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2010 08:58
(@martina)
Rege dabei Registriert

So, ist geregelt. Vielen Dank nochmal!

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.01.2010 18:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wie denn?


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.01.2010 18:47




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