Hallo,
ich habe einige Fragen, die mich wieder beschäftigen.
Ich werde in Kürze geschieden, war dann ca. 2 1/2 Jahre verheiratet.
Stimmt es, daß die Kürze der Ehe entscheidend für die Höhe des EU nach Jahren ist ?
Spielt hier auch die Neuregelungen des neuen U-Rechtes eines Rolle ? (steigt der "Druck" auf die Frau wegen der nicht prägenden Ehedauer, sich ab dem 3. Lebensjahr des Kindes verstärkt um Arbeit zu bemühen ? )
Meine Tochter wird im Mai 2008 3 Jahre alt.
Danke für Eure Antworten
Andi
Die Dauer der Ehe ist ein Faktor für die Dauer des EU aber nicht für die Höhe.
In gewisser Weise gilt das aber auch schon heute.
Die Änderungen im U-Recht bringen aber eigentlich auch nur neue Akzentuierung im könnte, müsste und sollte.
Der Druck auf deine Frau könnte zwar wachsen aber es hängt mehr denn je von der Haltung des Richters ab.
Wenn du auf einen triffst, der eher wie bisher die ewige Heiligkeit der Ehe, zumindest im Unterhalt hochhält hat keine Mühe dich auch im neuen Jahr so zu behandeln wie vor der Reform.
Wenn du auf einen triffst der Frauen auch etwas zutraut, kann das heute, genauso wie morgen bedeuten, dass die Unterhaltsdauer eben kürzer ist.
Who knows.
Daher heisst die Antwort auf deine Frage: Ja, der Druck steigt. Ob, wann und wie diesem nachgegeben wird weiss bisher aber keiner.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Andi,
es gibt keine kurze Ehedauer mit Kind. Schau mal ins BGB. Dort wird definiert, dass als Ehedauer die Dauer einer Ehe, sowie die Erziehungszeiten ehelicher Kinder angesetzt werden.
Und ich war 4 Jahre verheiratet bei Trennung. Mittlerweile dauert meine Ehe schon 7 Jahre, die letzten 3 Jahre halt nur ohne Ehefrau und Kind im Haushalt aber auf der Payroll.
Gruß,
Michael
Hi Andi,
meine Vorredner haben zwar im Prinzip recht.
Was ist eigentlich deine EX von Beruf ? Dies ist kein unwichtiger Aspekt.
Es kommt auch darauf an, ob euer Kind "pflegebedürftig" ist. Z.Bsp. ADS hat etc.
Optimal -für dich- wäre es natürlich, und man könnte auch so, wenn man
die Gesetzesvorlage liest, sagen das du ganz gute Karten hast.
NUR versteckt ist immer das Wörtchen "Billigigkeit".
Aber nochmal:
Die nacheheliche Eigenverantwortung ist definitiv gestärkt worden UND da werden auch die Unrechtssprecher nicht vorbei können.
Spannend bleibts allemal.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Meine Tochter wird im Mai 2008 3 Jahre alt.
Ich denke nur das zählt > gibt es eine Betreuung für Deine Tochter ?
Bei der Oma/Opa väterlichseits ?
Und:
Ist die KM dauerhaft arbeitsunfähig auf Grund einer schweren Behinderung ? Wachkoma o.ä. ?
Ansonsten kann die KM doch arbeiten gehen, z.B. als Kassiererin oder Putzfrau oder Telefonisitin.
Die berufliche Ausbildung hierfür ist dann quasi bedeutungslos.
Ich ziehe nicht aus.
Danke für die teilweise ermutigen Antworten.
Die KM ist gelernte RA-Fachangestellte (!) und das Kind lebt seit der Trennung im Haushalt von Oma, Opa und Bruder (Elternhaus der KM). Dort lebt auch meine Frau nun. Das Kind geht mit dem 3. Lebensjahr im Mai 08 in den Kindergarten und es stehen täglich 3 Personen rund um die Uhr zur Verfügung um die Betreuung des Kindes (am Nachmittag) zu übernehmen.
Ich sehe es genau so, daß die KM dann (endlich) sich um Arbeit bemüht und bin froh, daß das neue U-Recht diese Position stärkt.
Sie hat auch keinen "Druck", da sie weiterhin zuhause wohnen bleibt, somit nur geringe mtl. Belastungen hat und mit dem U, der ab Januar wegen meiner Steuerklasse 1 neu zu regeln ist, gut auskommen müsste.
Ich werde mit Sicherheit nicht den DA ab Mai 08 direkt kürzen, mir geht es um den "guten Willen", den ich sehen will, wie man von mir seit Jahren den guten Willen sieht, weil ich 900 € monatlich zahle.