Kurze Arbeitslosigk...
 
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Kurze Arbeitslosigkeit zu überbrücken - Unterhaltszahlungen?

 
(@tri-city-maniac)
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Hallo,

hatte mir zu meinem jetzigen Thema schon ein paar Sachen durchgelesen.

Da ich 1-2 Monate ohne Arbeit überbrücken muss (bis es bei meiner Firma wieder losgeht), wurde mir wegen Arbeitsmangel gekündigt.

Da ich bei Erwerbslosgkeit nur einen Selbstbehalt von 900 Euro habe, wäre es mir bei dem Arbeitslosengeld von ca. 1000 Flocken normalerweise kaum möglich, den Unterhalt für meinen Sohn zu zahlen. Da ich das aber trotzdem hinbekommen werde, bekommt sie auf jeden Fall den vollen Unterhaltsbetrag von mir.

Ich lese immer was von mindestens 20 Bewerbungen, die ein unterhaltspflichtiger Arbeitsloser schreiben muss. Wenn ich den Unterhalt aber so oder so zahle ... ist das dann immer noch von Belang ... oder gilt das nur, wenn man den Unterhalt NICHT bezahlen kann/will?

Cu

Tom


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2009 23:21
(@tri-city-maniac)
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Sorry, Doppelpost ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2009 23:23
 elwu
(@elwu)

Da ich bei Erwerbslosgkeit nur einen Selbstbehalt von 900 Euro habe, wäre es mir bei dem Arbeitslosengeld von ca. 1000 Flocken normalerweise kaum möglich, den Unterhalt für meinen Sohn zu zahlen. Da ich das aber trotzdem hinbekommen werde, bekommt sie auf jeden Fall den vollen Unterhaltsbetrag von mir.

Hallo,

solange du den Unterhalt pünktlich und in voller Höhe weiterzahlst, und das musst du auch bei einer Arbeitslosigkeit bis zu sechs Monaten (die wird von der Unterhaltsunrechtsprechung nämlich als 'vorübergehend' angesehen) brauchst du dich natürlich auch nicht zu bewerben.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2009 23:27
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bei Arbeitslosigkeit sinkt dein SB auf 770 €


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2009 23:30
(@tri-city-maniac)
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Ja klar, sorry und danke für den Hinweis, da hatte ich mich vertan ... ist aber in meinem Falle egal, da ich den Verpflichtungen in den 1-2 Monaten eh nachkommen werde.

Und das man bei Arbeitslosigkeit sowieso Eigeninitiative zeigen sollte, daß steht ja auch ausser Frage. Mir ging es nur um die Pflicht mit den 20 Bewerbungen, wie man immer so schön lesen konnte. Also ist das zu 99% sicher, daß das hier nicht der Fall ist, da die Zahlung ja weiterhin erfolgt?


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2009 23:39
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich hänge mich da mal dran:

Greift der SB eigentlich schon in den ersten 6 Monaten?

Ich müsste nämlich im Zweifelsfall mehr Unterhalt zahlen, als ich ALGI kriegen würde.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.01.2009 23:39
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm Beppo,

gute Frage. Ich weiß es nicht. Theoretisch, da ja vorübergehendes Ereignis, müßte der SB bei 900 € leigen. Aber so wie ich unser REchtssystem kenne wird der SB abgesneikt, da ja arbeitslos, due KU-Belastung aber nicht, da ja vorrübergehend.

Ich bin derzeit KU-Rechnungs gefrustet und kaann verstehen, warum manche Nexten so gegen die Exen wettern.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 13.01.2009 23:46
(@tri-city-maniac)
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Wie machen denn das eigentlich die Leute, die keine Rücklagen oder sowas haben (für schlechtere Zeiten) ... da ja gesagt wurde, daß die ersten 6 Monate als "vorübergehend" angesehen werden ... wenn man unter den SB rutschen würde.  Dann könnten man den Unterhalt ja so oder so nicht zahlen (oder nicht vollständig). Wenn dies nun das Jugendamt übernimmt ... wird dies quasi nur vorgestreckt und man muss es zurückzahlen?

Ich frag nur, da ich von ein paar Leuten schon verschiedene Versionen gehört habe. Was ist aber nun Fakt?


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Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 01:18
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

die Fragestellung ist doch, WER KANN VOM SB NOCH RÜCKLAGEN BILDEN?
Können Rücklagen gebildet werden, dann ist der SB doch viel zu hoch ....

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 12:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Von meinem Gled leben 6 Leute. 4 Kinder und eine ZEF.

In "normalen" Familien schnallen, im Falle von "vorübergehenden" Engpässen, alle den Gürtel enger.

Im Familienrecht heisst das aber, der Ernährer trägt das alleine und hat dann eben 6 Monate nichts zu essen, damit die Anderen 5 sich nicht einschränken müssen.

Das Gute ist, das man dann ncht mal mehr was hat um es auskotzen zu können.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 12:21




(@tri-city-maniac)
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Moin,

die Fragestellung ist doch, WER KANN VOM SB NOCH RÜCKLAGEN BILDEN?
Können Rücklagen gebildet werden, dann ist der SB doch viel zu hoch ....

Gruß
Kasper

Hab ich irgendwo geschrieben, daß die Rücklagen vom SB kommen? Da kann ich mich nicht daran erinnern.

Soll auch Leute geben, die schon vor der Trennung was gespart hatten, oder täusche ich mich da?

Ausserdem ... was ist das denn für eine Meinung? Vom SB kann nie was gespart werden? Wenn man von seinem Einkommen alles abzieht, was zu zahlen ist (Kindesunterhalt & alles andere, was man abziehen kann, um ein bereinigtes Nettoeinkommen zu haben) und dann evtl. noch 50 Euro sparen kann? Dann bestimmst DU, daß der SB zu hoch ist? Lachhaft ...

Für dich hätte man ja als getrennt lebender Mensch überhaupt keine Rechte mehr und wäre ein Verbrecher, wenn man in der Lage wäre, noch ne handvoll Euro zu sparen. Bleibt doch jedem selbst überlassen. Ich muss halt "nur" für ein Kind zahlen, für die Ex nicht. Und wenn ich mir dann mal weniger zu beissen kaufe und dafür ein paar Euro auf die Seite lege ... dann willst DU mich verurteilen? Klar ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 23:34
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich wage mal zu interpretieren, dass in der Aussage von Kasper eine Prise Sarkasmus steckt. Ironie, halt...

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 23:37
(@tri-city-maniac)
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Moin,

ich wage mal zu interpretieren, dass in der Aussage von Kasper eine Prise Sarkasmus steckt. Ironie, halt...

LG LBM

Mit Ironie und Sarkasmus hat das nichts zu tun. Da scheint er die genaue Bedeutung nicht zu verstehen ...

Naja, was solls ... schönes Leben noch ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 23:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi TCM,

sag mal, welche Laus ist Dir denn über die Füße gesprungen? Ich glaube, Du verstehst hier gerade was gewaltig miss(t).

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2009 23:47
(@tri-city-maniac)
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Man ist nicht immer gleich gut drauf ... und manches Mal bekommt man irgendein Geschwätz etwas in den falschen Hals. Kann passieren ...

Sorry ...


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2009 23:56
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Tri-City-Maniac,

ich habe erst ebend Deine Bemerkungen gelesen ... vielleicht auch ganz gut so!

Der SB hat, daher die Bedeutung, die Summe zu sein, von der alle Ausgaben bestritten werden. Wenn ich jetzt mal grob überschlage, dass eine 1 bis 2 Zimmer Wohnung um die 400 Euro kostet, dann noch Strom, Gas, Wasser, andere Nebenkosten, Versicherung, Arbeitsweg und auch Essen und der liebe Umgang von den verbleibenden 500 Euro ausgleichen muss, kann man sich an seinen fünf Fingern abzählen, das da nicht wirklich viel bei überbleiben KANN.
Gemessen vor dem Hintergrund, dass alle Sozialhilfesätze und auch Unterhaltszahlungen der aktuellen Teuerungsrate angepasst werden, nicht aber der SB, bleibt noch weniger in der Tasche.
Ich kann mir wirklich nur schwer vorstellen, dass man mit dem SB besonders weit kommt.

Rücklagen gut und schön, haben / hatten viele. Hat die noch nicht die PKH aufgefressen? Wenn nicht, kommt das vielleicht noch.

Es war in erster Linie sarkastisch gemeint, allerdings auch mit einem ernsten Hintergrund ... und in jedem Fall nicht gegen eine Tatsache das Rücklagen gebildet wurden. Das entschuldigt allerdings auch nicht Deinen Ton.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2009 13:08