Gutan Tag,
und nun ist schon wieder einige Zeit vergangen und es exisitert ein intensives Ping-Pong zwischen den Anwälten ohne dass sich eine Lösung herauskristallisiert.
Aber ich habe nun eine andere Frage und hoffe Ihr könnt mir auch hier ein paar Tipps geben. Ich habe schon vor einiger Zeit erfahren, dass meine Ex schon kurz nach der Trennug einen neuen Partner hat. Ist ja auch nichts schlechtes, hat den schönen Nebeneffekt, dass ich meine Tochter mehr Zeit sehen kann, da Ex sich ja um den Freund kümmern muss. :thumbup: Außerdem scheint der Neue auch ganz vernünftig zu sein, so wie es meine Tochter schildert, und solange sich die beiden gut verstehen habe ich nichts einzuwenden.
Aber meine Frage geht in Richtung Unterhalt. Wie oben erkennbar zahle ich einen hohen TU. Der Neue meiner Ex scheint überwiegend bei Ihr zu Wohnen (auch Übernachten), sie gehen zusammen Einkaufen, Sie kocht für Ihn und treten praktisch in der Öffentlichkeit als Familie auf. Es ist schon ein komisches Gefühl, dass von dem TU den ich zahle immer mehr Personen profitieren dürfen. 😉
Existiert hier die Möglichkeit, dass der Unterhalt gekürzt wird (laut neuem Recht) ? Macht es überhaupt Sinn das ich hierdrüber mit meinem Anwalt spreche ?
Grüße,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Moin nullkommanix,
nach inzwischen gerade mal 4 Monaten seit der Trennung sehe ich keine Möglichkeit für Unterhaltskürzungen. Freu Dich, dass Deine Ex einen Neuen hat (das erhöht die Einigungsbereitschaft in allen anstehenden Fragen und mindert die Streitlust); betreibe die Scheidung zügig und lass die Dinge auf Dich zukommen. Vielleicht kannst Du bei der Scheidung in Sachen EU schon etwas erreichen; eine Garantie gibt's dafür allerdings nicht. Auch bei EU geht die Rechtssprechung noch von "verfestigten" Beziehungen und mithin von einem Zeitraum von mindestens 2 Jahren aus, zumal ein 6-jähriges Kind betreut wird. Wenn zum Scheidungszeitpunkt allerdings schon der Name des Neuen am Briefkasten steht und das Gericht aufgeschlossen ist, könnte sich was bewegen. Noch besser wäre, Deine DEF würde schwanger (natürlich nicht von Dir...)
Also: Noch ein bisschen stillhalten und die Dinge sich verfestigen lassen. Störmanöver Deinerseits bringen die Turteltäubchen ansonsten vielleicht auf dumme Ideen...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke Martin
für Deine schnelle Antwort.
Bin auch nicht böse, dass es so schnell bei Ihr geklappt hat. 😉
Du hast Recht, in der Ruhe liegt die Kraft und Daumen drücken, dass die Beziehung länger anhält. :phantom:
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Existiert hier die Möglichkeit, dass der Unterhalt gekürzt wird (laut neuem Recht) ? Macht es überhaupt Sinn das ich hierdrüber mit meinem Anwalt spreche ?
Es gibt in den meisten Leitlinien ein "fiktives Einkommen für Haushaltsführung" von ca 400€/Monat, das ist sicher eine Patrone in Deinem Magazin. Für die "verfestigte Lebensgemeinschaft" brauchst Du einen längeren Atem.
Hallo pappasorglos,
Hört sich gut an, danke für den Tipp, werde mal ein bischen rumgooglen und meinen Anwalt drauf ansprechen. :thumbup:
Grüße,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo,
habe Post von meinenm Anwalt bekommen, dass die Forderung von der Ex, den Bonus in den Gehaltsdurchschnitt mit einzurechnen um den TU zu erhöhen, fallen gelassen wurde. Soll nur etwas unterschreiben, dass wenn es einen Bonus im nächsten Jahr gebe, ich ihn dann rechtsmäßig teile. Das hatten wir eigentlich schon vor der Trennung unter uns ausgemacht. Prima, hier wurden nur Anwaltskosten generiert, was soll das ganze ?
Jetzt habe ich mal wieder eine Frage (also es kommt ja immer was neues). Habe über Bekanntre erfahren, dass die Ex nichts für den Hort meiner Tochter zahlen muß, da sie angegeben hat kein Einkommen zu haben. Schön und gut wenn das so ist, aber nächstes Jahr müssen wir ja noch zusammen die Steuererklärung für 2008 machen. Spätestens dann wird auffallen (läuft ja alles übers Finanzamt), das doch Einkommen vorhanden ist, nähmlich meins (sie arbeitet ja nur Stundenweise mit durchscnittlichen Einkommen von 150 Euro). Kann ich dann der angeschmierte sein ? :knockout:
Grüße und an alle ein schönes Wochenende.
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo zusammen,
UPS, war jetzt meine Frage vollkommen daneben oder ist Sie einfach untergegangen ? Wäre nett wenn jemand sich aüssern würde.
Danke und einen schönen Abend noch,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Beides!
Zumindest ich habe sie nicht verstanden und am WE ist hier meistens nur ein halbe Besetzung.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
ja, sorry war auch undeutlich. Vielleicht ist es auch bei den Haaren herbeigezogen.
Damals als die Trennung erfolgte wollte meine Ex das ich den zukünftigen Hort zahle (um die 230 Euro). Ich habe ihr gesagt, wenn sie mehr arbeiten würde als die paar Stunden im Monat, der Hort in die Unterhaltberechnung gerne mit einbezogen werden kann, aber das ich nicht einsehe, das das Kind bis 17:00 Uhr in einem Hort untergebracht wird wenn es nicht notwendig ist. Jetzt habe ich mitbekommen, dass der Hort ihr nichts kostet, da sie doch angegeben hat, das sie kein Einkommen hat. Ist eigentlich eine wunderbare Lösung. Damals hatten wir noch mein Einkommen angegeben, deswegen wurden die 230 Euro errechnet. Dann kam die Trennung und die Tochter wurde im Hort untergebracht aber auf einmal kostet der Hort nichts mehr. Verstehe ich nicht. Bei der gemeinsammen Steuererklärung für das Jahr 2008 wird doch mein Einkommen angegeben und das passt doch nicht mit der Angabe -> kein Einkommen überein. Stichwort "gemeinsame Steuererklärung" Der Fiskus sieht uns doch noch als Familie. Ich habe Angst, das ich dann die Hortkosten plötzlich auf einen Schlag nachzahlen muß.
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Hallo Nullkommanix,
also m. W. ist es so, dass für die Berechnung der Kosten nur das Haushaltseinkommen zugrunde gelegt wird. Und zum Haushalt zählst Du ja nicht mehr. I.d.R. kommst Du Deinen Verpflichtungen durch die Zahlung von KU nach. Würdest Du für die Hortkosten miteinbezogen werden, würdest Du doppelgemoppelt berücksichtigt.
Was mich nur wundert:
wie gehen Halbtagsarbeit, Vollzeithort und Einkommen = 0 überein?
Selbst bei "nix" gibt es m. W. immer einen Mindestbetrag, der zu zahlen ist. Ruf doch einfach beim Träger an und lass Dir die Berechnung erläutern.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo Lausebackesmama,
Danke für deine Antwort. Es ist nicht Halbtagsarbeit, nur Stundenweise, daher das geringe Einkommen von ca. 150 Euro (400 euro Job ?)
wie gehen Halbtagsarbeit, Vollzeithort und Einkommen = 0 überein?
Tja, EHEPRÄGEND wahrscheinlich :rofl2: Ich kann dieses verdammte Wort nicht mehr hören :gunman:
Werde mich, wie du sagst, dort mal erkundigen. Sehe schon, wenn KM das erfährt ist nächster Ärger schon vorprogrammiert, aber man ist es ja schon gewohnt. 😡
Gruß,
Nullkommnix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
Moin,
bevor Du da anrufst, google mal nach dem Kita- bzw Kitakostengesetz des zuständigen Landkreises, Trägers, oder wer auch immer zuständig ist. Vielleicht beantwortet sich Deine Frage dann schon.
Zahlst Du allerdings EU, dürfte das auch Einkommen sein, das "haushaltsrelevant" ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Stichwort "gemeinsame Steuererklärung" Der Fiskus sieht uns doch noch als Familie. Ich habe Angst, das ich dann die Hortkosten plötzlich auf einen Schlag nachzahlen muß.
Hi Nullkommanix,
ich gehe davon aus, Du meinst wirklich gemeinsame Veranlagung. Oder getrennte Veranlagung mit Realsplitting?
Beim Realsplitting gibt es diese Diskussion um den "Nachteilsausgleich", wozu neben einer Steuernachzahlung oft auch solche Sachen gezählt werden, wie Hortkosten, Krankenversicherungskosten, wegfallendes Wohngeld, was halt so am Einkommen gemäss Steuerbescheid hängt.
Diese Diskussion kann es aber nur dann geben, wenn die Unterhaltsberechnung auf Basis eines Nettogehalts ohne diese Steuervorteile gemacht wurde und der Verpflichtete dennoch diese Vorteile nutzen und für sich verbuchen will.
Aber bei Dir geht ja wohl die Berechnung noch von Steuerklasse III aus, der Vorteil ist im Unterhalt also schon eingepreist? Dann ist es wirklich ihr Problem, wenn sie sich einen Rabatt bei den Hortkosten erschlichen hat und das irgendwann nachzahlen muss. Ist aber nur meine Meinung.
Hallo,
danke für die Antworten, werde mal rumgoogeln. Ich möchte nur Überraschungen vermeiden, oder zumindest in Grenzen halten. :phantom: Ich zahle z.Z. TU nicht EU.
Aber bei Dir geht ja wohl die Berechnung noch von Steuerklasse III aus, der Vorteil ist im Unterhalt also schon eingepreist? Dann ist es wirklich ihr Problem, wenn sie sich einen Rabatt bei den Hortkosten erschlichen hat und das irgendwann nachzahlen muss. Ist aber nur meine Meinung.
Genau, es geht um die Steuererklärung für 2008. In diesem Jahr bin ich ja noch in Steuerklasse III. (Ab 1.1.09 sieht es dann anders aus) Aber Hort ist z.Z. nicht in der Unterhaltsberechnung mit einbezogen. Darum auch damals der Streit.
Gruß,
Nullkommanix
Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.
