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kuriose Unterhaltsrechnung...werde langsam zum Pflegefall

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(@nullkommanix)
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Hallo,

ich bin neu hier und habe noch nie in einem Forum geposted, aber in diesem Moment, nachdem ein Schreiben vom Anwalt meiner noch Ehefrau hier eingetrudelt ist, weiß ich nicht weiter. Vielleicht kommen einige gute Vorschläge zurück.

Lebe getrennt seit 3 Monaten, wir hatten uns geeinigt, dass wir uns im guten Trennen, insb. wg. unserer 6-jährigen Tochter. Leider ist das nun vorrüber, meine Frau möchte mich auf mehr Unterhalt verklagen. Ich bin damals nur einmal zu einem Anwalt gegangen, damit er uns den Unterhalt ausrechnet. Dazu habe ich mein Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vorgelegt , auch das Einkommen meiner Frau (sehr gering, ca 150 euro monatlich) und es sah folgendermaßen aus:

Ich habe ein Einkommen von ca 3200 euro. Unter Berücksichtigung der Diferrenzmethode wurde eine Zahlung von ca 1650 euro an meine Frau errechnet, was TU, KU und Rückkehrung des Kindergeldes beinhaltet und dazu kann sie ja auch noch Ihr Gehalt behalten, weil es in der Rechnung schon mit einbezogen wurde. Diesen Betrag habe ich auch in den letzten Monaten so bezahlt. Mir persönlich blieben ca 1550 Euro übrig, wobei ich noch in der ehelichen Wohnung wohne  und eine hohe Miete zahlen muß (ca.1150 euro). Meine Frau ist schon vor 2 Monaten ausgezogen. Bleibt mir nicht viel aber ich werde ja hoffentlich bald eine günstigere Wohnung finden.

Jetzt habe ich einen Brief vom Anwalt meiner Frau bekommen. Ich sollte einen Bonus, der mir freiwillig von meiner Firma im April ausgezahlt wurde, mit im jährlichen Duchrschnitt berücksichtigen. Der Bonus beträgt mehr als 6000 euro, was mein monatliches Einkommen von 3200 auf mehr als 3700 ansteigen lassen würde. Jetzt soll ich nach der Berechnung Ihrer Anwältin monatlich 1900 euro an Sie zahlen. Wenn ich das mache dann bleiben mir ca. 1300 Euro von denen ( bis ich eine andere Wohnung finde), nach Zahlung der jetzigen Miete, mir noch 150 Euro zum leben bleiben.

Wichtig ist vielleicht noch zu ergänzen, dass wir uns den Betrag, der auf unserem gemeinsamen Konto befand, bei der Trennung zur Hälfte geteilt haben, inklusive mein Bonus, der auf disesem Konto lag.

Kann ich da was machen ? bzgl. Bonus muss ich in Vorleistung gehen ? Es ist nicht sicher ob ich überhaupt einen Bonus nächstes Jahr bekomme. Wie werde ich Überlebenskünstler ?

Freundliche Grüße

 


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 23:58
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Nullkommanix,

Herzlich willkommen im Krokodilteich.
In das Loch bin ich auch getreten (worden).

Ich hatte meiner Ex sogar die ganze Prämie (nach der Trennung) geliehen, damit sie unser, von ihr kaputt gefahrenes und hauptsächlich genutztes Auto ersetzen kann.

Danach wurde ich dann von ihrem RA freundlich aufgefordert, doch nun dieses Geld beim KU und EU zu berücksichtigen, also nochmal an sie auszuzahlen. Das Auto gehöre natürlich nun ausschließlich ihr.

Und siehe da: Genau so ist es rechtens.

Der Unterhalt bemisst sich aus dem Durchschnitt der letzten 12 Monate inkl. aller Prämien und Sonderzahlungen. Ob und von wem dieses Geld vorher ausgegeben wurde spielt dabei keine Rolle.

Aber: Nun bist du hier und wir können dir sicher helfen, weitere Fehler und Probleme dieser und anderer Art zu vermeiden.

Auf den ersten Blick fallen mir 2 Dinge auf:
1. Dein Jahreseinkommen ist zwar um Prämien etc. zu erhöhen, aber um bestimmte Kosten auch zu bereingen. Z.B.  i.d.R 5% pauschal als Erwerbskosten sowie bis zu 4% zusätzliche Altersvorsorge.
2. Wichtiger noch ist, dass du die Kosten der, nun zu großen Wohnung nicht alleine tragen musst.
Du kannst die Miete zunächst voll als Kosten abziehen, musst allerdings einen Wohnwert gegenrechnen. Dieser bemisst sich während der Trennung aber nicht am Wert der Wohnung, sondern an deinem eigenen Bedarf, also dem Betrag, den du für eine kleinere Wohnung für dich alleine ausgeben würdest.

Soweit für den Anfang.

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2008 01:28
 elwu
(@elwu)

Wichtig ist vielleicht noch zu ergänzen, dass wir uns den Betrag, der auf unserem gemeinsamen Konto befand, bei der Trennung zur Hälfte geteilt haben, inklusive mein Bonus, der auf disesem Konto lag.

Hallo,

ist das mit Kontoauszügen nachweisbar? Zum Schreiben des Gegenanwalts: würdest du das bitte im kompletten Wortlaut (natürlich anonymisiert) hier einstellen? Dann könnten wir, mit einigen Zusatzinfos von dir, eine angemessene Antwort zusammenbasteln. Was arbeitet deine Frau, wie viel Stunden pro Woche, wieso kommen da nur 150€ rüber? Sieh' so oder so zu, dass du alsbald eine günstigere Wohnung findest. 1150€ Miete? Das ist heftig.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2008 01:47
(@nullkommanix)
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Danke Beppo und elwu,

ja, das ist es, die Kontoauszüge sind vorhanden und jederzeit abrufbar.

Vielleicht ist das wichtig: Meine Frau hat vor knapp einem Jahr zum dritten mal ein Studium angefangen, vorher bereits 2 mal abgebrochen. Seit der Geburt meiner Tochter, (6 Jahre) hat sie mal gearbeitet, mal studiert  und mal nichts. Bitte das "mal nichts", nicht falsch interpretieren, das sage ich nur weil meine Tochter  seit dem 2 Lebensjahr zuerst ganztägig in einer Kinderkrippe untergebracht war und dann (fließender Übergang) ganztägig im Kindergarten bis sie jetzt in die Schule gekommen ist. Also Zeit zum arbeiten oder ein Studium abzuschließen war genug vorhanden. Meine Tochter ist jetzt in der Schule und anschliessend im Hort, auch ganztägig. Meine Frau arbeitet einige Stunden am Samstag wenn ich die Tochter sehen darf.

Das schreiben des Anwalts ist sehr lang, da werden ich noch wegen anderen Sachen ermahnt, z.B. wg Abzug der halben Differenz von der jetzigen Miete und einer angemessenen Wohnung für mich, da geht es um 200 euro, denn ich gehe von einer zukünftigen Miete von ca. 700 euro für mich aus (45 qm, ich wohne im Süden der Republik) hier sind die Mieten sehr hoch). Wir waren verblieben uns diese Differenz bis ich ausziehe zu teilen. Anderseits wurde ich aufgefordert das KG zurückzuzahlen, ich weiß nicht wieso, das mache ich doch, ist auch auf dem Betreff der Überweisungen explizit erwähnt.

Gruß,
nullkommanix


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2008 02:14
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Trage noch mal ein paar Details über die bisherige Unterhaltsberechnung und das Schreiben von RAtte hier rein.

Vielleicht kann man da noch ein paar Krümel aufsammeln.

Diese Sachen mit der Erwerbsbereitschaft deiner Ex spielen eher beim EU statt beim TU eine Rolle, das macht es aber nicht unwichtiger.
Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2008 02:21
(@nullkommanix)
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Hallo,

OK werde ich morgen machen (ups ist ja schon heute), muß nur an einen Scanner kommen, den hat die noch-Ehefrau natürlich auch mitgenommen.  😡 Kann ich ohne Bedenken ein anonymisiertes Dokument , aber im Originaltext hier einstellen ?

Gruß,
nullkommanix


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AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2008 02:30
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2008 02:32
(@nullkommanix)
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Hi,

kurzer Zwischenstand. Wurde zum Anwalt geschleppt  :redhead: und es hat sich herausgestellt das ich nach dem allem so Pleite bin und mir so wenig übrig bleibt, wenn man das oben aufgeführte durchsetzen kann, dass ich wahrscheinlich Prozesshilfe bekomme. Unter diesen Umständen ist es doch sinnvoll anzufechten, letzendlich hängt es vom Richter ab ob er die Zahlung als zumutbar oder nicht befindet. Was meint Ihr ? Unter diesen Umständen ist das Risiko doch nicht zu hoch (wirtschaftlich gesehen), oder ?

Freundliche Grüße,
nullkommanix

PS: leider noch keinen Scanner aufgetrieben um die Dokumente einzustellen, aber ich werde natürlich meine Erfahrungen weiterhin mit Euch teilen, das ist ja Sinn und Zweck dieses Forums.


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2008 16:00
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Nullkommanix!

Wichtig ist vielleicht noch zu ergänzen, dass wir uns den Betrag, der auf unserem gemeinsamen Konto befand, bei der Trennung zur Hälfte geteilt haben, inklusive mein Bonus, der auf disesem Konto lag.

Kann ich da was machen ? bzgl. Bonus muss ich in Vorleistung gehen ? Es ist nicht sicher ob ich überhaupt einen Bonus nächstes Jahr bekomme. Wie werde ich Überlebenskünstler ?

Hast du den Gegenanwalt schon mitgeteilt, dass der Bonus schon zur Hälfte an die Mandantin ausbezahlt wurde und das sie durch die hälftige Auszahlung besser fährt, als wenn er im Unterhalt miteinberechnet wird?

Durch die nochmalige Anrechnung würde der Bonus doppelt verwertet werden. Doppelverwertungsverbot gibt es z.B. bei Abfindungen. Diese dürfen nicht einmal zum Einkommen addiert werden und dann nochmals beim Zugewinnausgleich verwertet werden.

Versuchen kannst du es mit diesen Argumenten!

Das schreiben des Anwalts ist sehr lang, da werden ich noch wegen anderen Sachen ermahnt, z.B. wg Abzug der halben Differenz von der jetzigen Miete und einer angemessenen Wohnung für mich, da geht es um 200 euro, denn ich gehe von einer zukünftigen Miete von ca. 700 euro für mich aus (45 qm, ich wohne im Süden der Republik) hier sind die Mieten sehr hoch). Wir waren verblieben uns diese Differenz bis ich ausziehe zu teilen. Anderseits wurde ich aufgefordert das KG zurückzuzahlen, ich weiß nicht wieso, das mache ich doch, ist auch auf dem Betreff der Überweisungen explizit erwähnt.

Bei einer Mietwohnung ist es aber nicht üblich, dass der ausgezogene Partner die Kosten weiterhin mitträgt.

Das mit dem Kindergeld hört sich so an, als hättest du der Kindergeldkasse nicht gemeldet, dass KM mit Kind ausgezogen ist! Kindergeldberechtigt wäre somit die KM ab Auszug und alleiniger Haushaltsaufnahme des Kindes.

Sollte die Familienkasse es bemerken (Datenabgleich!!!), muss deine Ex dir einen Zettel ausfüllen, dass sie das KG von dir erhalten hat, ansonsten zahlst du es nochmals an die Familienkasse zurück.

Grüße,
kosmos


AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2008 19:50
(@nullkommanix)
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Hallo Kosmos,

danke für dein Interesse.

Ja, die Anwältin von Ihr weiß, dass ich den Bonus schon zur Hälfte aufgeteilt habe Sie hatte deswegen im Schreiben erwähnt das dies nichts an der Tatsache ändert, dass man den Bonus zum durchschnittlichen Nettoeinkommen dazurechnen muß. Aber deine Anmerkung werde ich mir merken und dies sofort meinem Anwalt mitteilen, wenn er nicht schon daran gedacht hat.

Das mit der Mietwohnung kann ich verstehen, aber meine Ex ist sofort ausgezogen (hatte genug Zeit und Glück etwas auf Anhieb zu finden) ich befand mich bis gestern noch in der Kündigungszeit.

UPS, das mit dem Kindergeld hast du Recht, das habe ich nicht gewusst. Was muß zusetzlich machen ? Bei der Überweisung habe ich im Betreff immer auch KG angegeben, ob das hilft, eher nicht. Werde Anwalt darauf aufmerksam machen.

Leute, ich wusste, dass es nicht falsch war hier zu posten. Man kann nur dazulernen, echt Super und nochmals vielen Dank.

Grüße,
nullkommanix

PS: Verflixt ! wenn ich jetzt nur noch wüsste wie man einen ausgewählten Text in ein Zitatkästchen bekommen würde bräuchte ich nicht alles nochmal schreiben. Sorry Leute, aus gegebenen Anlass bin heute eben nicht gut drauf, da fallen mir die leichtesten Sachen schwer  :puzz: 


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2008 22:34




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

PS: Verflixt ! wenn ich jetzt nur noch wüsste wie man einen ausgewählten Text in ein Zitatkästchen bekommen würde bräuchte ich nicht alles nochmal schreiben. Sorry Leute, aus gegebenen Anlass bin heute eben nicht gut drauf, da fallen mir die leichtesten Sachen schwer  :puzz: 

Entweder oben rechts im post auf "Zitat" klicken und die unnötigen Sätze rauslöschen oder in der Antwort das Kästen mit der Sprechblase wählen und den zitierten Text mit "Copy&paste" einfügen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.10.2008 22:44
(@nullkommanix)
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Danke Tina,

Entweder oben rechts im post auf "Zitat" klicken und die unnötigen Sätze rauslöschen oder in der Antwort das Kästen mit der Sprechblase wählen und den zitierten Text mit "Copy&paste" einfügen.

Es funkt  🙂

Gruß,
nullkommanix


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2008 22:54
(@nullkommanix)
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Hallo,

@Kosmos, noch ein kleine Anmerkung.

Hast du den Gegenanwalt schon mitgeteilt, dass der Bonus schon zur Hälfte an die Mandantin ausbezahlt wurde und das sie durch die hälftige Auszahlung besser fährt, als wenn er im Unterhalt miteinberechnet wird?

Wieso sollte Sie mit der Teilung besser fahren. Der Bonus ist laut meinem Vertrag eine freiwillige Leistung des Arbeitgeber. Ich arbeite für eine Bank, mit all dem was z.Z. so los ist, lese nur mal die Zeitungen, mache ich mir erhrlich geasgt keine Hoffnung, dass es nächstes Jahr einen Bonus gibt.

Gruß,
nullkommanix


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.10.2008 23:13
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo 0,nix,

Wieso sollte Sie mit der Teilung besser fahren.

Ganz einfach: Durch die Teilung des Bonus bekommt sie davon 50%.

Fließt der Bonus in die Unterhaltsberechnung ein, werden davon erst mal 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (evtl. noch andere Dinge wie z.B. berücksichtigungsfähige Schulden), dann ein Erwebstätigenbonus (1/7 oder 1/10; teilweise unterschiedlich nach Bundesland) und von Rest bekommt "Ex" dann die Hälfte.

Ja, die Anwältin von Ihr weiß, dass ich den Bonus schon zur Hälfte aufgeteilt habe Sie hatte deswegen im Schreiben erwähnt das dies nichts an der Tatsache ändert, dass man den Bonus zum durchschnittlichen Nettoeinkommen dazurechnen muß.

Lasse doch über Anwalt mitteilen, dass der Bonus gerne zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden kann, wenn "Ex" dir den Bonus zurückzahlt oder der ihr bereits ausgezahlte Teil des Bonus auf die Unterhaltszahlungen angerechnet wird.

Gruß

Martin


AntwortZitat
Geschrieben : 02.10.2008 00:22
(@nullkommanix)
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Hallo Martin,

Ganz einfach: Durch die Teilung des Bonus bekommt sie davon 50%.

Fließt der Bonus in die Unterhaltsberechnung ein, werden davon erst mal 5% berufsbedingte Aufwendungen abgezogen (evtl. noch andere Dinge wie z.B. berücksichtigungsfähige Schulden), dann ein Erwebstätigenbonus (1/7 oder 1/10; teilweise unterschiedlich nach Bundesland) und von Rest bekommt "Ex" dann die Hälfte.

Nö...Der Bonus wurde doch schon geteilt, sie hat die schon die Hälfte vom Bonus dieses Jahres. Jetzt fließt der Bonus in die Unterhaltsrechung, und wie oben schon angedeutet rechne ich für nächstes Jahr nicht mit einem Bonus. Wenn 100 % sicher wäre, dass ich ein Bonus nächstes Jahr in gleicher höhe oder darüber hinaus bekomme, dann gebe ich dir Recht.

Lasse doch über Anwalt mitteilen, dass der Bonus gerne zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden kann, wenn "Ex" dir den Bonus zurückzahlt oder der ihr bereits ausgezahlte Teil des Bonus auf die Unterhaltszahlungen angerechnet wird.

Ey, das ist doch eine gute Idee, werde ich mitnehmen, Danke.

Gruß,
nullkommanix


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.10.2008 00:44
(@nullkommanix)
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Hallo Leute,

Zuerst einmal einkleiner Zwischenstand. Mein Anwalt hat die Anforderung mittels einem Schreiben an den Gegenseite erst einmal zurückgewiesen. Mal sehen wie das weitergeht, jetzt ist Geduld gefragt.

Ein Punkt bezog sich auf das Datum der Überweisungen des Unterhalts. Ursprünglich habe ich den Unterhalt immer am 15. des Monats bezahlt. Dies hatte verschhiedene Gründe. Ich bekomme Gehalt am 15. , mene Ex ist am 15 Juli offiziel (in Wirklichleit am 21. Juli) ausgezogen und sie bezahlt auch immer Miete am 15. jedes Monats. Jetzt hat mein Anwalt der Gegenseite angeboten, dass ich die Zahlung ab November auf den 1. jedes Monats UMSTELLE (weil so üblich). Gut und schön, jetzt aber meine Frage. Bei einer der Zahlungen kann ich dann doch erst mal die Hälfte zahlen, oder ? Wenn ich z.B. am 15. Okt. wie gewohnt den vollen Unterhalt zahle dann sollte ich am 1. Nov. nur die Hälfte zahlen damit sich das ausgleicht, oder ich könnte am 15 Okt. die Hälfte zahlen und ab dem 1 Nov. dann immer den vollen Betrag (jetzt mal abgesehen vom Betrag der dann festgelegt wird).

Wenn ich eine komplette Zahlung einfach einen halben Monat vorziehe, würde mich das ca. 800 Euro kosten, das würde heißen, dass ich Zahlen würde als ob wir den kompletten Juli schon getrennt gelebt hätten, was nicht der Fall war.  Vom ersten bis zum 15. Juli haben wir noch von meinem Konto gelebt. sorry, aber 800 Euro sind für mich keine Peanuts, die muß mal erst einmal haben.

Was meint Ihr ? habe ich mir da ein Ei gelegt ? Eigentlich ist das doch rechnerisch nicht schwer. Mein Anwalt hat nur von "ZAHLUNG UMSTELLEN" gesprochen aber nicht von der Höhe des Betrags.

Mit freundlichen Grüßen,
Nullkommanix


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.10.2008 22:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi nullkommanix

Ich sag' mal so. Mit dem Vorschlag Deines RA bewegst Du Dich unanfechtbar auf dem Boden des UH-Rechts. Ich weiss jetzt nicht, ob das auch für TU/BU/EU gilt, jedenfalls beim KU wird UH immer für den betreffenden Monat im Voraus gezahlt, sprich bis spätestens dem 3. eines Monats muss er auf dem Konto des Gläubigers sein. Letzendlich ist es für Dich eine Null-Rechnung - von Zinsen mal abgesehen - und einer kurzzeitigen Umstellungsphase.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.10.2008 23:09
(@nullkommanix)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo oldie,

Danke für deine Anmerkung, KU ist für mich heilig, hatte es nicht berücksichtigt und rudere hier zurück, kein Thema.......... aber beim TU sollte es doch möglich sein.  NULL-Rechnung sehe ich hier keinesfalls. Kurzfristig ist es eine harte Nuß. Es kann doch nicht sein, das bei einer so einfachen Rechnung, ein sofortiger Ausgleich (und nicht auf Unendlich) möglich ist (Stichwort: Anpassung).

Grüße,
nullkommanix


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 00:23
(@beppo)
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Auch für TU gilt, dass er im Voraus zu entrichten ist.

In dubio pro mater!


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2008 00:42
(@nullkommanix)
Zeigt sich öfters Registriert

super, wieder was dazu gelernt......um nicht kurzfristig in wirtschaftliche Engpässe zu kommen, trennt euch am 1. des Monats. Komisch es wird überall so viel dazu geschrieben/empfohlen, hatte aber so etwas noch nie gelesen.

In dubio pro mater!

Nix in DUBIO, ist doch eigentlich ganz einfach !  :knockout:

Gruß,
nullkommanix


Oft kommt das Glück durch eine Tür herein, von der man gar nicht wusste, dass man sie offen gelassen hatte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2008 00:58




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