Kürzen des KU?
 
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Kürzen des KU?

 
(@schmuckeremit)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin Sebständig, habe bisher ein verzögertes, gleitendes 3-Jahresmittel des zu versteuernden Einkommens abzüglich der Steuern zugrundegelegt und dann einfach in der D-Tabelle nachgesehen. Verzögert weil es bis zur EkStErkl.& EÜR-Erstellung und Bescheid fürs Vorjahr immer so ca. bis aktuelle Jahreszeit braucht. Im Jahr der Geburt hatte sich das noch weiter als üblich verzögert. Hat sich aber nur erhöhend auf den Unterhalt ausgewirkt weil so zwei gute Jahre in die Berechnung einflossen.
Bisher gabs darüber auch keinen Streit, im Gegenteil KM schrieb mir einst per E-Mail ich dürfte auch gar nichts zahlen. Bin ich natürlich nicht drauf eingegangen, war vermutlich ne Finte. Von ihrem Einkommen her braucht(e) sie auch nicht wirklich Unterstützung, da sie trotzdem aber schon immer irgendwelche Geldprobleme hatte und nun ein Haus gekauft hat, sie eh nur noch über Anwältin kommuniziert, vermute ich das es Ärger gibt wenn ich nun weniger zahle.

Nun bin ich in der Tabelle eine Stufe runtergerutscht.
Das war auch schon Ende 2015 am Umsatz abzusehen und ich hatte ihr auch mitgeteilt das genau das passieren könnte.

Also bevor ich ihr nun einfach mitteile das es weniger gibt und den Dauerauftrag ändere, wollte ich mal nachfragen ob das einfach so geht oder ob ein anderer Weg sinnvoller ist.

Was passiert wenn sich herausstellen sollte das meine Berechnung falsch ist?
Ich bin da ziemlich naiv rangegangen und hab mich auf ihre Informationen verlassen, war halt noch vor der Trennung. Kann also sein das die Berechnungsmethode falsch ist. Ich hab auch nicht viel gefunden über Unterhaltsberechnung bei Selbständigen.
Die 17€ werden weder mir eine vernünftige Rente ermöglichen, noch für meine Tochter ein spürbar besseres oder schlechteres Leben bedeuten.
Also lieber mehr als vielleicht nötig zahlen und keine schlafenden Hunde wecken?
Andererseits sieht es so aus als ob der niedrigere Satz sich nicht nur für ein Jahr ergibt, kumuliert kann es also schon um höhere Beträge gehen.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2016 16:33
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Schmuckeremit,

da ich die Berechnung als Selbstständiger bei Gericht gerade durch habe, hier mal die Logik bei mir.

Das Gericht hat folgendes gemacht:

1) Entnahme 2014 + 2015 : 24 das wurde als durchschnittliches Bruttoeinkommen (2016) angesetzt

2) Brutto 2016 - aktuelle Krankenversicherung - aktuelle Rentenversicherung - Steuernachzahlung auf Monat umgelegt - Selbstbehalt = verteilbare Masse ( Ich bin Mangelfall deshalb keine sonstigen Abzüge)

3) verteilbare Masse auf die Kinder verteilt (bei mir 2)

Ich denke wenn du dich an der Vorgehensweise orientierst kann nicht viel schief gehen.

Andreas

Nachtrag: Der Gewinn und die Entnahmen sind bei mir in etwa gleich deshalb hat der Richter die Entnahme genommen, somit wurde wirklich das was ich ausgegeben habe als mein Einkommen gewertet.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2016 17:01