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KU - Zu erwartendes Einkommen oder Einkommen aus dem letzten Steuerjahr

 
(@fugazzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

wird zum berechnen des Kinderunterhalts das Jahreseinkommen des letzten Steuerjahres verwendet oder wird eine Schätzung auf das aktuelle Monatseinkommen gemacht?
Ist das gesetzlich geregelt?
Ich habe wegen eines hohen variablen Anteils und unregelmäßigen Sondervergütung für projektbezogene Wochenendarbeit ein schwankendes Monatseinkommen das sich bis zu über 3 Einkommensgruppen der Düsseldorfer Tabelle bewegt.

Bisher haben wir das immer unter uns geklärt. Es wird aber immer schwieriger einen Konsenz zu finden.

Für eure Antworten bedanke ich mich im Voraus.

Viele Grüße
Fugazzi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 01:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Fugazzi,

normalerweise wird der Durchschnitt der letzten 12 Monate genommen und um berufsbedingte Aufwendungen und private Altersvorsorge bereinigt. Damit will man eben diese Schwankungen vermeiden.

Auskunft geben musst Du auf Nachfrage alle 2 Jahre. Ist der Unterhalt bisher nicht tituliert?

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.02.2010 02:19
(@fugazzi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo LBM,

danke für deine schnelle Antwort. Es gibt keinen Titel. Bisher haben wir uns immer direkt einigen können. Das lief bisher und auch zur Trennung gut.

Meiner Ex habe ich noch vor der Scheidung das Haus notariell überlassen. Sie kennt meine Einkommessituation. Mit der letzten Änderung der Prämienregelung hat sich auch die Daten von 6 Gehaltszettel bekommen. Ich habe bisher auch keine Abzüge (5%)von meinen Nettoeinkommen vorgenommen. Wenn zusätzlich was angefallen ist, habe ich ihr das Geld immer geben.
Auch sonst braucht sie sich nicht zu beschweren. Ihren ersten Sohn (nicht von mir) nehme ich immer mit in Urlaub und bezahle ihn auch komplett. Auch wenn ich Kinderwochenende habe ist er immer dabei. Mittlerweile habe ich den Eindruck sie kann den Hals nicht voll genug kriegen und wollte mal genau wissen wie sich das anrechenbare Einkommen genau zusammensetzt.
Bisher haben ich mich immer am aktuellen Einkommen orientiert. Wenn diese letzten 12 Monate und alle 2 Jahre gültig ist habe ich bisher auch zuviel gezahlt.
VG
Fugazz

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.02.2010 02:57