hallo,
wenn ich wohngeldbeantrage, wie geht dann der Kindesunterhalt mit ein. (also ich zahle Kindesunterhalt)
MFG
Tommy
Hallo Kick,
(wieso muß ich gerade an ein Bekleidungsgeschäft denken?)
Wohngeld ist Einkommen und fließt daher in die Unterhaltsberechnung mit ein.
Bei Wohngeld kommt es darauf an, ob du damit höhere Wohnkosten deckst oder
eben nicht. Wenn du z.B eine neue Familie hast und deshalb grösseren Wohnraum brauchst.
Oder aber du lebst in einer Großstadt, in der die 360 Euro Mietanteil aus dem Selbstbehalt
enthalten sind, nicht ausreichend sind, dann wäre das Wohngeld wohl kein Einkommen.
In den Unterhaltsleitlinen liest man jedenfalls die Phrase: "Wohngeld ist Einkommen, sofern
es nicht erhöhte Wohnkosten deckt."
Letzteres muß man eben wieder nachweisen.
Gruß,
Debugged
Selten in der Geschichte hatten so viele so wenigen so viel zu verdanken. (Winston Churchill)
Morgen,
ich denke es war andersrum gemeint.
Wenn Kick für sich Wohngeld beantragt kann er auf dem Formular angeben ,das er Unterhalt zahlt?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Kick,
laut Gesetz darfst Du:
§ 18 Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen
[...]
2. bis zu 3 000 Euro jährlich für ein Kind, das Haushaltsmitglied nach § 5 Abs. 6 ist; dies gilt nur für Aufwendungen, die an das Kind als Haushaltsmitglied bei dem anderen Elternteil geleistet werden;
Eine angeregte Diskussion, wann ein Kind Haushaltsmitglied ist, wurde u.a. hier geführt.
Gruß
United
Hi
Beim Vorliegen einer gesetzl. Unterhaltspflicht können generell 3000€ pro Bedürftigen einkommensmindernd beim Wohngeld-Antragsteller angegeben werden. Das gibt schon allein der Abs.4 des §18 WOGG her. Was United anspricht: falls Du min. 2 Kinder hast, für welche Du KU leistest, dann kannst Du für jüngste Kind ebenfalls Wohngeld beantragen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Oldie,
wer lesen kann, ist klar im Vorteil ...
Danke der Richtigstellung !
Gruß
United