Hallo!
nach längeren Zeit melde ich mich wieder. Zwischendurch habe ich einiges gelesen, hatte auch die Fragen an euch, aber hatte ich keine Nerven regelmäßig zu schreiben. Ich brauche immer öfter Gedankenstop, sonst geht mir schlecht.
Diesmal geht um KU für 4 Kinder im alter 11, 13, 17 und 18. Seit Nov. 2008 leben die Kinder bei mir, nach sehr streitigem Gerichtsverfahren (auch OLG, Gutachten...PAS-Vorwürfe und und)
2009 habe ich Anwaltin beauftragt für das KU-Antrag, wurde abgelehnt weil die Mutter fortlaufend krank geschrieben wurde (Anwaltskosten 1400 euro).
Am 19.05.2011 habe ich KM nochmal Auskunft über Einkommen aufgefordert...KU zu bezahlen, ab 01.06.2011 (in Verzug gesetzt). Keine Antwort von KM und ihre Anwältin.
Im Sommer 2011 Anzeige wegen Kindesunterhaltverletzung bei Staatsanwaltschaft. Niemand hat sich bei mir gemeldet, dann habe ich Aktenr. per Telefon angefordert, um weitere Infos faxen zu können.
Im September 2011 habe ich Antrag auf VereinfachteKU-Antrag ans Gericht gesendet, 3x wurde falsch ausgefüllt, dann vor einigen Tage zum viertesmal gesendet.
Info zu KM. Sie ist 40% als Krankenschwester beschäftigt, hat bis Nov oder Dez 2011 kein Cent KU bezahlt. Am 03.12.2011 hat sie durch Immobilenverkauf 132.000 Euro erhalten. Weitere 9300 Euro hat sie von mir im Dezeber gepfändet (Gerichtsbeschluss-Gesamtschuldenausgleich, ein reines Betrug), ab Dezember 2011 KM hat mehr als 142.000 Euro Bargeld.
Staatsanwaltschaft ist informiert und seit dem bezahlt die Mutter 800 Euro im Monat für alle 4 Kinderr zusammen.
Ich habe eigentlich mehrere Fragen, aber das wichtigste ist "entscheidet nur KM-Einkommen oder auch das Bargeld über KU-Höhe"?
hier in Stuttgart gibt um jede Ecke einen Job für Krankenschwestern, hoffe das die KM verpflichtet ist, von 40% auf 100% Arbeitszeit zu erhöhen
die 800 Euro, die KM seit einige Monate zahlt, hat uns viel geholfen:)
danke
Das Bargeld an sich ist nicht entscheidend für den KU, wohl aber die Zinsen, die das Bargeld erwirtschaftet. Die KM ist verpflichtet, das Geld so ertragreich wie möglich anzulegen (und sie darf es nicht verschwenden). d.h. bei 4% Zinsen sind das 473 € monatliches Einkomme, das natürlich zu ihrem Einkommen hinzuzurechnen wäre.
Nun ist es aber ein langer Weg von einem Posting im Forum, bis ein Gericht entscheidet, das das auch so zu sein hat, auch wenn die Gesetze das so vorsehen.
Gruß, PP
Für den Mindest-KU ist auch der Vermögensstock anzugreifen.
Das Hauptproblem dürfte der Beweis sein.
Hast du denn gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt?
Und hast du das Vermögen auch vorgetragen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
danke für schnele Antwort:)
habe ich schon geschrieben das sie das Geld erhalten hat, aber nicht das Bescheid gefaxt, wo man offiziell sieht das sie das Geld erhalten hat (den habe ich)
ja, es handelt sich um Mindestunterhalt, der mindestens 1300Euro im Monat beträgt (bei 100% und ihren einkommen)
ich denke, die KM ist verpflichtet 100% arbeiten, da sie schon durch Klage vom 2009 informiert wurde über ihre Verpflichtungen
Wenn dein Antrag auf KU schon mal abgelehnt wurde, kannst du nur wieder hin, wenn sich gegenüber damals eine Änderung ergeben hat.
Ist sie denn immer noch krank?
Hat sie das Geld zu dem Zeitpunkt auch schon besessen?
Hast du schon mal daran aufstockendes H4 zu beantragen?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn dein Antrag auf KU schon mal abgelehnt wurde, kannst du nur wieder hin, wenn sich gegenüber damals eine Änderung ergeben hat.
Ist sie denn immer noch krank?
Hat sie das Geld zu dem Zeitpunkt auch schon besessen?
Hast du schon mal daran aufstockendes H4 zu beantragen?
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es wurde mein Antrag einmal abgelehnt, ende 2009 glaube ich, damals war die Mutter krankgeschrieben. Inzwischen arbeitet wieder.
nein, sie besitzt das Geld seit anfang Dezember 2011
was heißt H4?
H4 = Hartz4 oder ALG2.
Unter diesen Umständen, würde ich erneut klagen.
Auch wenn dein Gericht zu denen zu gehören scheint, die der Meinung sind, Mütter müssen keinen Unterhalt zahlen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
H4?
keiner von uns bezieht Harz 4
ich habe bis Januar 2011 100% gearbeitet, dannach 60%, verdiene zwischen 1400 und 1700 Euro mit Steuerklasse 2
die Mutter arbeitet nur 40%, wie geschrieben.
inzwischen habe ich schon verstanden, dass die Frauen meistens nicht zahlen müßen
in meinem Fall, mußte ich an Ex-Frau 9300 Euro zahlen, unglaublich!
Hi,
wir bekommen auch keinen Unterhalt von der KM.
Die KM arbeitet für 1000,00 Euro netto monatlich und mehr nicht.
Ist angeblich auch erkrankt.
Die armen Kinder - das Geld fehlt ...
Aber einige sind der Meinung, dass das Mutterwohl über dem Kindeswohl steht.
Als Vater könnte ich kotzen über diesen Mist.
ich weiß es nicht, ob Vereinfachte Kindesunterhaltantrag führt zu Titel oder nicht?
Wird das Gericht KU so berechnen, genau so wenn die Mutter 100% arbeiten würde?
Oder, der Antrag in eine Streitigeverfahren umgeleitet wird, obwohl sie mehr als 140000 Euro Bargeld hat?
Es ist mehr als traurig, das die Mutter mehr als drei Jahre nichts bezahlt hat, und durch Familiengerichtsbeschluß (gleiche Richterin) von mir in Dezember 2011, 9300 Euro pfändet:(
Moin
Guckst Du hier:
http://www.juraforum.de/lexikon/vereinfachtes-verfahre n">vereinfachtes Verfahren
Antrag als PDF
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Tja,
du bist da ein trauriges Paradebeispiel: Mütter als Unterhaltszahler sind im deutschen System nicht vorgesehen ...