KU unterhalt noch m...
 
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KU unterhalt noch möglich?

 
(@ninchen)
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Hallo
Die Situation EK 1100€  2 Kinder 2 und 3 Alleinerzieher (bekomme 90+180€ KU); Kind aus erster Ehe lebt bein Vater EK als Manager  ca. 4000€ angegeben;-)) (plus Ehegattin 1000€  nun will der Vater von mir KU für die 10j Tochter.
Wieviel muß ich wirklich noch zahlen es gab einen Eilbeschluß über 157€, der aber nach 3 Jahren aufgehoben wurde nun will man aber trotz des Beschlusses 5700€ Unterhaltsschuld, da meinem Ex vom JA ein Unterhaltsvorschuß ausbezahlt wurde.
Woher nehmen wnn nicht stehlen und muß ich den wirklich zahlen es gibt ja nun mehr keinen Beschluß, denn der Besagt ich bin Zahlungsunfähig.
:phantom: Hex Hex ?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 00:07
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ninchen,

sind die 1100 netto?

Du bist ja für alle drei Kinder zu Unterhalt verpflichtet, das heißt, es müsste die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt werden. Du bist also ein absoluter Mangelfall. Dein Selbstbehalt beträgt 900 Euro, von den 1100 Euro, die Du verdienst (ich gehe mal von 1100 netto aus), können aber berufsbedingte Aufwendungen abgezogen werden.

Desweitern könnte eine Unterhaltspflicht von daher entfallen, weil der KV das vierfache von dem verdient, was Du verdienst. Was seine neue Frau verdient ist irrelevant für Deine KUpflicht.

Was den UHV angeht wäre m. E. zu klären, ob der wirklich als Schuld aufgelaufen ist, denn warst Du nicht zahlungsfähig und gab es keinen Titel, dürften es auch keine Schulden sein.
Mein Ex zahlt an die UVK monatlich 16 Euro in Raten zurück. Er hat nach Ratenzahlung gefragt, die fragten nach einem Vorschlag, an wieviel er monatlich dachte, er schug 16 Euro vor und nun zahlt er die brav jeden Monat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 00:19
(@ninchen)
Schon was gesagt Registriert

Die 1100 sind jetzt Netto davor hatte ich 300€ Erziehungsgeld plus 257€ Wohngeld in dieser Zeit hatte man der Einstweiligen Verfügung ein fiktives EK zugrundegelegt, da ich ja keine Kinder hätte bekommen müssen, das währe ja mein "Privatvergnügen". Nach einem Einspruch hatte man dann den Beschluß gefasst, das die Einstweilige Verfügung aufzuheben sei, da ich nun mal nix hätte sein nix zu holen.
Nun sagt das JA (Österreich) das interessiert nicht, sie hätten wegen Einstweiliger Verfügung bezahlt und wollen Geld zurück. RA sagt Vorschuß hätte nicht bezahlt werden dürfen, da Ex sowieso zu viel verdient Pech für JA.
Habe aber die Angst, das man nun doch bei mir holen will, denn einen guten RA hab ich nicht und im Moment gar keinen, den das Gericht sagt nun Beschluß da Anwalt nicht mehr nötig pasta.
Ich bekomme nur die Einschriben vom JA jetzt im 4 Monat nach dem Beschluß mit immer noch 57??+157€ pro Monat mehr. Macht jeden Monat Bauchweh iss da was drann oder nicht?

Danke für die Antwort

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 00:32
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ninchen,

wenn das Kind in Österreich lebt, ist das natürlich schwierig, weil wir (besser gesagt ICH) die österreichische Rechtslage nicht kenne. Hier ist es jedenfalls so, dass leistungswillige, aber nicht leistungsfähige Unterhaltspflichtige keine Unterhaltsschulden ansammeln.

Ich bin aber der Meinung, dass Österreich seine Forderungen nur mit Hilfe eines Amtshilfeersuchens hier durchsetzen darf. Außerdem liegst Du mit Deinem Ek deutlich unterhalb des Pfändungsfreibetrags. Da dürfte Dir m. W. nichts passieren. Aber da kann Dir die Userin "Sky" näheres zu sagen, das ist ihr Spezialgebiet.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 00:43
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ninchen!

1.

nun will der Vater von mir KU für die 10j Tochter

2.

Wieviel muß ich wirklich noch zahlen es gab einen Eilbeschluß über 157€, der aber nach 3 Jahren aufgehoben wurde nun will man aber trotz des Beschlusses 5700€ Unterhaltsschuld, da meinem Ex vom JA ein Unterhaltsvorschuß ausbezahlt wurde.

Du solltest das ganze ausführlicher und chronologischer darstellen - ich komme nicht mit!

1. Was heißt "nun" - aktuell wieder?
2. Jetzt war die richtige Unterhaltsverhandlung und es wurde festgestellt, das du leistungsunfähig bist - also 0 Euro Unterhalt für die zurückliegenden 3 Jahre zu leisten hast. Wer will nun die 5700 Euro?

Grüße,
kosmos

Unterhaltsvorschuss Österreich: Anspruchsberechtigt sind österreichische oder staatenlose Kinder und Kinder mit EU-Staatsbürgerschaft unter 18 Jahren, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben und nicht mit dem Unterhaltsschuldner im gemeinsamen Haushalt leben, wenn die zum Unterhalt verpflichtete Person ihrer gesetzlichen Geldunterhaltspflicht nicht nachkommt und ein rechtskräftiger Unterhaltstitel (d.h., das Gericht muss das Recht auf Geldunterhalt und dessen Höhe bestätigt haben) besteht. All jene Kinder, die am 01.07.2001 (= Zeitpunkt des Inkrafttretens des Kindschaftsrechtsänderungsgesetzes 2001) das 14. Lebensjahr vollendet hatten, haben Rechtsanspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zum 19. Geburtstag.

Die Vorschüsse werden jeweils für längstens 3 Jahre ausbezahlt, dann ist ein neuer Antrag und Überprüfung der Situation nötig. Der Antrag muss beim Vormundschafts- oder Pflegschaftsgericht gestellt werden. Auskünfte erteilt das Jugendamt.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 05:05
(@riviera)

Hallo,

deine Frage "woher nehmen und nicht stehlen" ist funny. Die stellen sich so viele Menschen...nun ja.

Ich sag mal, du hast die Verpflichtung, wuerdest umgekehrt auch dafuer sorgen, dass der andere ET zahlt, insofern, such dir nen anderen Job oder einen Nebenjob, was sicher nicht leicht ist und zahl den Unterhalt der deinem Kind zusteht.

Gruss riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 08:02
(@ninchen)
Schon was gesagt Registriert

Gut also chronologisch:
Geburt Kind 1998 - Scheidung 2001- gemeinsame Obsorge verzicht auf Ehegattenunterhalt, gemeinsame Obsorge Kindesunterhalt vom Ex  nur 215€ in beidseitigenm Einverständniss( wurde aber nicht immer überwiesen  🙂 ) Auto geht vor = Scheidungsgrund) da ich mit einem Kind gut arbeiten gehen konnte und einen guten Job hatte.
2002 & Wochen beruflich in den USA Vater hatte das KInd in der Zeit und behielt es vollständiger Kontaktabbruch zwischen den Parteien  ;(.
2003 Antrag auf Alleinige Obsorge wegen Kontinuitätsprinzip kein Besuchsrecht da gemeinsame Obsorge :mad:.
2007 Übertragung der alleinigen Obsorge auf den KV will ich auch nicht anfechten kein Umgang will ich nun auch nicht mehr Anfechten da vom Kind so gewünscht.
2004 dann der Antrag auf KU  fast gleichfristig mit bekanntgabe der Geburt meiner Tochter in Österreich rückwirkend ab 2002 :wink:.
Ab da anscheinend Vorschuß des JA obwohl ich damals dann schon nur mehr Erziehungsgeld hatte
2004 Geburt 1. Kind aus 2. Beziehung 2006 Geburt 2. Kind aus der 2. Bez.
Nun bin ich Alleinerzieher da ich keine feste Beziehung mehr möchte aus verständlichen Gründen verstehe mich aber nach wie vor mit dem Vater meiner Kinder und hätte warscheinlich eine normale LG wenn es meinen Ex  und den Schwafu nicht gäbe.
Unterhalt vom 2. KV 180 für 1. Kind 90 für 2. Kind und eben mein EK da ich ja nicht auch noch meinen Freund schröpfen werde um meinem Ex Unterhalt zukommen zu lassen. Die Kinder verbringen ca. 20% beim Papa und seinen Eltern  30% bei beiden Eltern Urlaub,...... Keine Lebensgemeinschaft denn nochmal verlier ich meine Kinder nicht  :knockout:) .

P.S. Das ist keine Fake kann alles belegen  is auch in Straßbourg
Mir geht es aber wirklich nur um die Frage was kann er aus mir noch rausquetschen, denn eine Stiefkindadoption Ende 2007 hat er mit Verweis auf den Unterhalt den er bekommt agbelehnt. der Rest nur so zur Info ist inzwischen kalter Kaffe und den verkauft man ja bekanntlich nicht.

Erklärt aber warum ich mir für ein unbekanntes Kind auch nicht unbedingt den A.......... aufreißen will und meine Zweidafür vernachlässigen vorallem wenn es eh mehr Geld zur verfügung hat als meine eigenen zwei Zwetschgen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 11:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm ninchen,

so ganz blicke ich nicht durch. Das Kind lebt in Ö und du?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 11:40
(@ninchen)
Schon was gesagt Registriert

  :exclam: Ich natürlich nicht, bin nach der Scheidung mit dem Kind nach D gezogen, da gab es gut bezahlte Arbeit.
Ich wollte meinem Ex nicht auf der Tasche liegen und er wollte nix bezahlen :puzz:.
Beruflich ist er als internat. Salesmanager soundso  mind. 50% Unterwegs und der 2. Firmensitz und seine Freundin waren auch hier in der Nähe hatte ihm damals  erstmal gut in den Kram gepasst.
Das änderte sich schlagartig, als seine Freundin zu Ihm zog und ich einen Freund fand und mein Bauch immer dicker wurde. :redhead: wie das eben so ist mit den Exen
Trennung ja neues Leben ja aber doch nicht für die Ex die soll als alte Jungfer enden :rofl2:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.07.2008 14:03
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Ninchen!

Hast du dem österreichischen JA den Beschluss geschickt?

Ohne Gewähr würde ich jetzt sagen, dass es ihr Problem ist, wenn sie Gelder genehmigen und es sich im Nachhinein rausstellt, dass nach ihren Recht kein Unterhaltsvorschuss möglich gewesen wäre, weil eben die Voraussetzungen dafür nicht vorgelegen haben:
wenn die zum Unterhalt verpflichtete Person ihrer gesetzlichen Geldunterhaltspflicht nicht nachkommt und ein rechtskräftiger Unterhaltstitel (d.h., das Gericht muss das Recht auf Geldunterhalt und dessen Höhe bestätigt haben) besteht.

Sollen sie sich das Geld zurückholen, an dem es gezahlt wurde.

Aber ehrlich gesagt, komme ich immer noch nicht mit ;(!  Unter einer chronologisch Auslistung wollte ich keine Auflistung deines Lebens, sondern des Unterhaltsverfahrens. Du hast viel geschrieben, aber wenig brauchbares.

Beispiel:
2003 Aufforderung von KV zur Unterhaltszahlung
2004 Klage auf Unterhalt
Ende 2004 eA Unterhalt
2005 Verfahren Hauptverhandlung: Feststellung nicht leistunsfähig
........
.......
Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 09.07.2008 14:51




(@ninchen)
Schon was gesagt Registriert

🙂 Wieder da Computer war krank

Also da gibts nicht viel zu schreiben weil ich nicht viel weiß ich wurde einmal aufgefordert nach Österreich zu kommen um mein Gehalt offen zu legen. Mein Anwalt hat mir davon stregstens abgeraten das Land zu betreten, wegen dem Obsorgeferfahren ist lange Geschichte. Jedenfalls hab ich dann dem Gericht mitgeteil es soll einen Antrag auf Amtshilfe stellen, da ich nicht komme weil Schwanger,............. 1000 gute Gründe also war  eine Einvernahme in D.

Die Richterin hier sagte mir auch klipp und klar 2003 Herbst, bei mir is nix zu holen.

Irgendwann erging dann eine Einstweilige Verfügung die ich nicht gesehen habe weiß also nicht wann habe nur einen Antrag meines Ex auf : Anspannen auf 400€ in der er bezug nimmt auf die Einstweilige Verfügung und die Mahnung vom JA die eine Summe von 157,??€ nennt als Unterhaltsschuld.

Dann vorderte man 2007 im März erneut eine Gehaltsauskunft rückwirkend bis 2001 vor der Scheidung und die Geburtsurkunden meiner Kinder.

Da mein Ex keinen Anspruch auf die Geburtsurkunden und da er mein EK von 2001-2004 bereits hatte hab ich dann nur 2004-2007 geschickt und das auch so geschrieben. Plus einer Bescheinigung, das ich tatsächlich Kinder geboren habe ohne Namen und Geburtsdaten, außer den meinen natürlich.

Nun hat man mir da ich März 2007 ins Blaue einen Wiederspruch eingelegt habe wegen 4-5x so hohem Verdienst,... alles was ich so gefunden hab im Netz einen Beschluß zugesannt, der die Einstweilige Verfügung aufhebt.

Der Beschluß ist aber so mangelhaft, das mal wieder weder der Richter noch sonst was drinnen steht außer das die Einstweilige Verfügung zur Unterhaltszahlung aufgehoben ist und kein Unterhalt anzurechnen sei.
Den habe ich natürlich sofort an das JA gesannt.

Aber die Mahnen fröhlich weiter, obwohl ich nun sogar schon eine Beschwerde beim Land gegen das JA gemacht habe.
So das wars, mehr geht nicht weil mehr weiß ich selber nicht.
Meine Angst ist jetzt, das die vom Ja einen Beschluß machen den über amtshilfe vollstrecken und ich blöd gucke, weil ich keinen Anwalt habe.
Und wenn Möbel weg, dann weg 😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2008 14:22
(@ninchen)
Schon was gesagt Registriert

Ende Gut alles gut.

Oma tot Kind  relativ reich  Bargeld, Haus,.............Mutter befreit von Unterhaltsflicht. :puzz:

Manchmal hat das ärmste Schwein noch ein wenig Glück :phantom:

Ab in die Müll mit den ganzen Beiträgen  lieber Moderator:crash:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.07.2008 17:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ab in die Müll mit den ganzen Beiträgen  lieber Moderator:crash:

Warum?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.07.2008 17:41