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KU und ALG2

 
(@bin_in_sorge)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich bin so etwas, was Kinder später gern Erzeuger nennen. Einen richtigen Kontakt zu dem Mädchen von 15 Monaten habe ich nicht. Habe aber damals die Vaterschaft anerkannt. Lebe längst in einem anderen Land wie die Kindsmutter.

Die Mutter lebt von Hartz4. Es ist noch keiner auf mich zugekommen und hat nach Geld gefragt (habe in Deutschland eine Meldeadresse). Sonst zahle ich fürs Kind 199,00 Euro. Jetzt habe ich der Mutter einen Brief geschrieben, dass ich mehr bezahlen müsste und ich wissen möchte, wie sie sich das vorstellt. Der kam unbeantwortet zurück (extra von einem Freund in Deutschland per Einschreiben eingeschickt).

Meine Frage, muss ich dann nicht mehr zahlen? Kann das Sozialamt/Bundesagentur für Arbeit noch auf mich zukommen? Die Beträge sind mir bekannt, jedenfalls glaube ich, meine Recherchen richtig sind. 800,00 Euro für sie 199,00 Euro fürs Kind.

Hatte jemand einen ähnlichen Fall? Durfen die Ämter dann rückwirkend Geld von mir verlangen? Dann fange ich schon mal an, Geld beiseite zu legen.

Gruß

Sven

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 31.08.2006 01:06
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Seltsam, seltsam:

Lebe längst in einem anderen Land wie die Kindsmutter.

Du meinst damit nicht Bundesland, sondern Staat, oder?

(habe in Deutschland eine Meldeadresse).

Damit verstösst Du dann nämlich gegen deutsches Melderecht. Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, DARF in deutschland weder Haupt- noch Nebenwohnsitz gemeldet haben.

Meine Frage, muss ich dann nicht mehr zahlen? Kann das Sozialamt/Bundesagentur für Arbeit noch auf mich zukommen? Die Beträge sind mir bekannt, jedenfalls glaube ich, meine Recherchen richtig sind. 800,00 Euro für sie 199,00 Euro fürs Kind.

Jein. Eigentlich hast Du zu zahlen. Es soll aber Menschen geben, die in speziellen Ländern leben, die nicht der EU angehören, und wenn die nun nicht mehr nach Deutschland zurückkommen wollen, dann...
Sag mal, was 'Land' ist.

Hatte jemand einen ähnlichen Fall? Durfen die Ämter dann rückwirkend Geld von mir verlangen?

Geld musst Du ab dann zahlen, wenn dich jemand in Verzug setzt, also eine Forderung stellt. Da musst Du aber enorm aufpassen. Ich habe mal eine Strafanzeige ins Ausland bekommen. Meine Maus hatte sich aber, obwohl sie bei mir gewohnt hat, in der Adresse 'geirrt' (Die Unterhaltsklage kam übrigens an die richtige Adresse). Ich habe von der Anzeige nix mitbekommen während man gegen mich ermittelte.
Weiss deine Ex also nicht, wo Du wohnst, oder hast Du eine tote Adresse, dann kannst Du ganz leicht nicht davon erfahren. Gültig ist die Forderung dann aber trotzdem.

Gruss,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 09:28
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Habe isch Fähla gemacht: Zitieren ist nicht Ändern.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 09:30
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Sven,

worauf Weisnich Dich schon hingewiesen hat, ist enorm wichtig: Du musst unbedingt amtlich zugestellte Schreiben zeitnah erhalten. Die Inzugversetzung erfolgt normalerweise mit der Auforderung Deine Einkommensverhältnisse offen zu legen, und bei Nichtbefolgung erfolgen Zwangsgelder etc.!

Ansonsten kannst Du aber ruhig abwarten. Rückwirkend kann nicht gefordert werden, solange keiner Dich rechtsgültig in Verzug gesetzt hat. Hab das alles selber durch. Also, Du zahlst 199 € Kindergeld, soweit o.k.! Aber wieso machst Du einen Wirbel, um den Unterhalt der Mutter?

Jetzt habe ich der Mutter einen Brief geschrieben, dass ich mehr bezahlen müsste und ich wissen möchte, wie sie sich das vorstellt. Der kam unbeantwortet zurück (extra von einem Freund in Deutschland per Einschreiben eingeschickt).

Bist Du verrückt? :knockout:
Lass sie in Ruhe, sie bezieht Hartz IV und gut ist. Damit ist ihr Unterhaltsanspruch abgegolten. Unterhalt muss immer vom Berechtigten gefordert werden. Also muss in Deinem Fall die Arge auf Dich zukommen (sogen. übergeleiteter Anspruch). Tut sie das nicht, lass die Korken knallen. Habe selber ein Jahr Mutterunterhalt ans Sozialamt gezahlt. Dann kam der Umbruch und Chaos und die Arge hat vom mir für die letzten zwei Jahre noch nicht gefordert. Also, freu Dich und weck niemanden.   

Im Falle des Falles musst Du aber nicht mit 800 €, sondern mit max. 770 € rechnen (na ja!,  :rofl2:).
Aber - wichtig - nicht rückwirkend (wenn Du kein Schreiben verbaselt hast!)

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2006 15:06