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KU tituliert

 
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

nachdem ich den kv per anwalt auffordern mußte, KU zu zahlen, was eine weile gedauert hat, verweigerte er als nächtes die titulierung .
erst als das dem gericht vorlag, lenkte er ein. pkh war schon bewilligt, zu einer verhandlung ist es aber nicht mehr gekommen.

nun erhalte ich eine rechnung von der RA in höhe von ca. 700 €.

meine frage,
ist es richtig, das ich diese kosten tragen muss und nicht er?

mit freundlichen grüssen

gaya


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2006 21:30
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

oh,
sehe es gerade,

es sind nicht 700€ sondern 900€.

mit freundlichen grüssen

gaya


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2006 21:37
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

dein oder sein Anwalt?

Wenn PKH bewilligt war, sind damit üblicherweise die Kosten des eigenen Anwaltes abgedeckt - ohne genauere Infos kann man dazu allerdiongskaum etwas sagen.

Gruß, Xe


AntwortZitat
Geschrieben : 12.04.2006 22:02
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hey Xe,

ich habe mich nochmal in die grauen ordner vertieft, also, pkh war beantragt, kv hat für die titulierung eine frist zur stellungnahme von 4 wochen erhalten, am letzten tag hat er dann die titel erstellen lassen beim ja.
dann bekam ich vom gericht die nachricht das nun kein handlungsbedarf mehr besteht.so ist es richtig. :redhead:

die rechnung hat mir mein anwalt geschickt. aber er hat sich definitiv geweigert, KU zu zahlen und auch die titulierung hat er verweigert. die späte erkenntnis kam dann auf den letzten drücker.

mit freundlichen grüssen

gaya


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.04.2006 22:39
(@papi74)
Registriert

Hallo,

dadurch das es weder zu einem Vergleich noch zu einem Prozess kam noch irgendetwas gerichtlich Protokolliert wurde...greift die PKH nicht.

Dein Ex hat das ziemlich clever angestellt...die Kosten wirst du Tragen müssen.

Habe das ähnlich hinter mir 😡
Viel Glück

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 10:34
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo gaya,

um für diesen Fall abgesichert zu sein, hättest du Beratungskostenhilfe beantragen müssen. Also für die Zukunft:

immer erst Beratungskostenhilfe beantragen. Erst wenn es zum Gericht geht, einen Antrag auf PKH stellen.

Gruß

eskima


Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit
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AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 11:15
(@papi74)
Registriert

Hallo,

Nachtrag...versuche mit Deinem RA zu verhandeln...Ratenzahlung??? Nachlass??? fünfzig Prozent bei bar auf Tasche???

Einfach mal ruhig und sachlich verhandeln...klappt bestimmt.

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.04.2006 13:37
 gaya
(@gaya)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

ja papi74, doof ist er nicht, außerdem beschäftigt er vier RAs für mich.

ich bin da ganz blauäugig rangegangen, zu dem war es eine, von vielen baustellen.
auch da habe ich mich auf meine RA verlassen.

ein trost, ich erhalte jetzt den höchstsatz der Ddorfertabelle. 😎

trotzdem ist die rechnung eine harte nuss für mich. aber ich denke, raten kriege ich hin.

eskima,
danke, ich werds mir merken, doch ich hoffe, das langsam schluss ist, mit den "baustellen" :exclam:

mit freundlichen grüssen

gaya


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.04.2006 15:22