Hallo,
in einer Verhandlung im Sommer 2003 hat der Richter festgestellt, dass der KU Titel falsch (zu hoch) berechnet wurde. Neue Beerechnung wurde besprochen. Dies wurde auch so im Protokoll der Verhandlung festgehalten. Es wurde mir geraten den Titel entspr. abzuändern.
Nun benötige ich dazu (weil der KU sich verringerte) dazu eine Bescheinigung der Mutter! Diese Weigert sich seiter mir diese zu geben damit ich zum JA gehen kann u. die Abänderung vornehmen lassen kann. Während der Verhandlung sagte der gegnerische RA das das kein Problem wäre u. ich diese Bescheiniung zugesandt bekäme.
Ich war bereits auf dem JA mit dem richterlichen Protokoll wo auch die genauen Summen stehen. Das wurde so leider nicht akzeptiert da es sich um eine Veringerung handelt benötigt man dort die schrifliche Zustimmung der Mutter.
Wie kann ich nun diese schriftliche Zustimmung der Mutter erwirken? Mehrfache Anrufe durch meinen RA bei der Gegenpartei halfen bisher nicht.
Moin Butzemann,
um was ging es in der Verhandlung? Warum gibt es lediglich ein Protokoll?
Der Richter hätte den Titel außer Kraft setzen können, wodurch der bisherige Titel durch Gerichtsbeschluss abgeändert worden wäre und somit wertlos ist.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo,
dieser Richter tut leider rein gar nix, er scheidet nicht er spricht keine Urteile irgendwelcher Art aus! WArum weiß kein Mensch.
Es war damals ein Scheidungstermin..................einer von bisher drei!
Habe den Richter abermals abgelehnt - mal sehn ob's diesmal klappt.
Leider sitze ich nun auf dem beagten Titel. Der Richter errechnete das ich 60 Euro weniger Zahlen muss. Bisher habe ich freiwillig für meine Kinder halt die 60 Euro weitergezahlt. Nun habe ich erstmals die vom Richter errechnete Summe gezahlt u. erhalte prompt von der Mutter bzw. ihrem RA ein schreiben das ich den Differenzbetrag zahlen soll od. sie pfäden weil sie ja besagten Titel haben.
Hallo,
Wie kann ich nun diese schriftliche Zustimmung der Mutter erwirken?
Gar nicht. Wenn die KM einer Herabsetzung nicht zustimmt, bleibt Dir nur eine Abänderungsklage.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse