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KU-Prüfung

 
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Moin in die Runde,
habe mal wieder eine dumme Frage. Sehe mich gerade mit einer Unterhaltsprüfung des Sozialamtes konfrontiert, parallel dazu möchte der Anwalt der KM auch ein Prüfung starten. Da meine Post an die KM (ein Brief pro Jahr max.) nicht angenommen wurde, habe ich den KU letzten Monat per V-Scheck bezahlt. Dies hat mir der Anwalt untersagt, auch solle ich der KM keine Briefe mehr schicken.

Nun meine Fragen:
a) darf er mir etwas verbieten?
b) sind zwei parallele KU-Prüfungen akzeptabel bzw. nötig?
c) wäre es vielleicht interessant wie unterschiedlich die Berechnungen sein könnten?

Danke für euren Input hierzu.
Gruß RoRo

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.01.2011 22:01
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Hallo,
würdest du uns bitte mehr an Infos zukommen lassen, insbesondere einige Infos über deine kids, was du bisher gezahlt hast an KU und BU und auch was das Sozialamt, oder ARGE genau von dir will bzw. auf welcher Rechtsgrundlage sie sich berufen. Betreffend deiner Zahlungen warum jetzt auf einmal mit V-Scheck? Wie hast du vorher  deinen KU bezahlt? Weswegen hast du keinen Kontakt zu EX bzw. warum oder auf welcher rechtlichen Grundlage  beruft sich der Anwalt dir den Kontakt zu untersagen ?

Eine Berechnung können wir dir hier auch anbieten, damit du eine "neutrale" Grundlage hast, einfach nur die relevanten Daten rein dann gehts los 🙂 In übrigen berechnen Anwälte leidenschaftlich gern zu ungunsten von Vätern.....also verlass dih ned zu sehr auf Ihn sondern sehe Ihn als deinen natürlichen feind an der nur dein Bestes will und zwar dass meiste für seine Mandantin , also deiner Ex

Liebe Grüße

Schattendad

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2011 00:33
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Eine Berechnung können wir dir hier auch anbieten, damit du eine "neutrale" Grundlage hast,
Schattendad

Hi Schattendad, eine Berechnung ist nicht notwendig, das kann ich selbst. Das Amt (Arge) hat wegen der sogenannten Bedarfsgemeinschaft das Recht den Unterhalt neu zu berechnen. Die Antragstellerin (die KM) hat praktisch dem Amt alle Befugnisse dafür übertragen oder an das Amt abgetreten.
Soweit sogut, aber jetzt hat sie parallel dazu ihren Anwalt ebenfalls dazu aufgefordert.

Deswegen meine Fragen. Wer bezahlt z.B. den Anwalt? Ist das mit PKH abgegolten obwohl das Amt auch prüft. Muß meine EX evtl die Anwaltrechnung selbst zahlen, oder ich sogar? Ich frage eigentlich deswegen weil ich das Gefühl habe mit der Berechnung des Amtes besser leben zu können, als evtl noch vor Gericht gezerrt zu werden, das möchte ich vermeiden.

Zur Vorgeschichte, ich hatte es ja fast geschafft mein (unser) Kind zu mir zu nehmen. Ich agiere jetzt mehr im Hintergrund und habe bereits viele interessante Entdeckungen dabei gemacht, aber das sprengt hier den Rahmen.
Mit Gruß RoRo

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2011 20:51
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wenn der KU-Anspruch gemäß §33 SGB2 auf die Arge übergegangen ist, kann und darf die KM keinen RA beauftragen. Schicke eine Kopie des Schreibens von der Arge an den RA und weise sein Auskunftsverlangen wegen fehlender Anspruchsgrundlage zurück.

Es wäre ebenfalls ratsam, das Schreiben des RA (auch als Kopie) an die Arge zu schicken. Es wäre möglich, dass die KM zweimal kassieren möchte.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 21.01.2011 13:29
(@kosmos25)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Oldie!

Wenn der KU-Anspruch gemäß §33 SGB2 auf die Arge übergegangen ist, kann und darf die KM keinen RA beauftragen.

Das ist nicht richtig! Die Arge hat nur Anspruch auf die Höhe ihrer erbrachten Zahlungen, der KU kann aber deutlich höher sein. Deshalb darf KM dies genauso überprüfen und die Differenz fordern.

Grüße,
kosmos

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 19:45
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Kosmos25

Stimmt. :thumbup:
Falls sich aber hier ein Anspruch ergeben sollte, muss hierrüber widerum die Arge informiert werden, welche daraufhin die Leistungen kürzen würde.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 20:00
(@schattendad)
Rege dabei Registriert

Wobei wenn eine Beistandschaft besteht hat die KM nicht das Recht dazu einen RA zu beauftragen, da die Beistandschaft versuchen wird an das Geld zu kommen.

Einst waren wir ein Land der Denker und Dichter, heute nur noch ein armes Land regiert durch umfähige Lenker und unterstützt durch deren Richter.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.01.2011 07:07
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Moin in die Runde...neues von der Front und wieder habe ich diverse Fragen dazu.
Nachdem die KU-Prüfung des Anwaltes im Auftrag meines Kindes (stellvertretend durch meine Ex) nun doch wider erwarten günstig für mich ausgegangen ist (ich soll weiter einen Betrag zahlen mit dem mein Selbstbehalt gewahrt wäre) erniedrigt mich das Sozialamt mit weiteren 10 Fragen und weiteren Unterlagen die ich beibringen soll.
Die Fragen erklären sich teilweise selbst aus meinen Steuererklärungen (z.B. wo eine Immobilie geblieben ist) oder eine Bilanz, die man im Bundesanzeiger einsehen kann, oder ein Firmenumzug, obwohl das im Handelsregister nachgelesen werden kann.
Ich hatte denen einen 7-seitigen Fragebogen ausgefüllt und ca. 25 Anlagen dazu kopiert.

Nun meine Frage dazu:
Kann ich weitere Auskünfte verweigern und kann ich mich nicht auf die Berechnung des Anwaltes beziehen, die ja nun auch ausreichen sollte.
Diese ganze Prüferei grenzt ja schon an Selbstverliebtheit dieser Mitarbeiter der Behörden und Ämter.

Bin für jeden Tipp dankbar.

Mit Gruß Ro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2011 17:25
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Kann ich weitere Auskünfte verweigern und kann ich mich nicht auf die Berechnung des Anwaltes beziehen, die ja nun auch ausreichen sollte.

nein, die Prüfung durch einen Anwalt ersetzt keine behördliche Prüfung. Du wirst um Auskunft gegenüber den Behörden, die offenbar Unterhaltsleistungen für Dein Kind erbringen sollen, kaum herumkommen.

Diese ganze Prüferei grenzt ja schon an Selbstverliebtheit dieser Mitarbeiter der Behörden und Ämter.

das kann man so und so sehen. Als Steuerzahler bin ich durchaus dafür, dass genau hingesehen wird.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 17:47
(@roman3)
Rege dabei Registriert

"das kann man so und so sehen. Als Steuerzahler bin ich durchaus dafür, dass genau hingesehen wird."

Bitte nicht falsch verstehen, aber ich habe den Antrag auf Sozialhilfe nicht gestellt, außerdem könnte die Supermami als Sportass auch ein wenig Geld dazuverdienen. Nichts tun ist aber bequemer, auch die Kosten für den RA brauchst sie ja nicht zu zahlen und Schwarzarbeit ist ja eh etwas lukrativer.

Mit Gruß Ro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.02.2011 18:09




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich habe den Antrag auf Sozialhilfe nicht gestellt,

nein, de facto hat ihn Dein Kind gestellt - vertreten durch seine Mutter - weil Du selbst nicht in der Lage bist, den Barunterhalt in vollem Umfang aufzubringen. Deshalb soll der Steuerzahler für dieses Delta aufkommen, und bevor da Geld fliesst, wird aus gutem Grund genau geprüft. Ich kann daran nichts Schlechtes finden; vor allem, nachdem es eine Historie zu geben scheint, in der eine Firma und Immobilienbesitz vorkommen.

außerdem könnte die Supermami als Sportass auch ein wenig Geld dazuverdienen. Nichts tun ist aber bequemer,

dieses Argument wäre nur dann eines, wenn es um Unterhalt für die Ex ginge. Es steht aber ausschliesslich der Unterhalt für's Kind zur Diskussion - und für den bist Du allein verantwortlich. Deine Ex erbringt ihren Unterhaltsanteil in Form von Betreuung.

Grüssles
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 12.02.2011 18:40
(@roman3)
Rege dabei Registriert

"Es steht aber ausschliesslich der Unterhalt für's Kind zur Diskussion - und für den bist Du allein verantwortlich. Deine Ex erbringt ihren Unterhaltsanteil in Form von Betreuung"

Sei mir nicht böse Brille, aber deine Argumentation ist mir zu mütterfreundlich. Mein Kind bedarf in ihrem Alter samt Fremdversorgung innerhalb der ortansässigen Familie und Schule und Vereinen noch kaum einer Betreuung durch die KM. Die Unterhaltssätze halte ich sowieso für zu hoch angesetzt. Der Schnitt (Durschnittsverdienst) von 2700 Euro wird doch auch nur durch die Beamten verdorben, die durchchnittlich 3900 nach Hause bringen, dadurch aber auch mit 60 Jahren netten Pensionen erhalten und nicht in die Rentenkasse einzahlen. Immobilien können auch durch Mietnomaden mit Verlust veräussert werden und eine Kapitalgesellschaft im Anfangsstadium muß nicht unbedingt große Gewinne einfahren, denn sonst würde ja jeder schnell eine gründen. Dafür aber müssen sich Mütter die erheblich jünger sind als ich leider nicht rechtfertigen, denn diese leben gut mit einer sozialen Versorgung, dem langjährigen Lebensgefährten, der nun zufällig nicht in deren Wohnung wohnt und brauchen auch nicht arbeiten zu gehen. Dafür aber stürzen sich die Amtsmitarbeiter auf die Väter mit enormer Akribie, um sie iher Arbeitspflicht zu bezichtigen. Dabei ist auch ganz egal ob in der gleichen Stadt von den 8 Millionen H4 Beziehern bundesweit etliche Großfamilien ausländischer Herkunft versort werden, da ja 191 Milliarden Euro vom Bund dafür eingesetzt werden. Sogar der Chef der Berliner Obdachlosenhilfe gönnt sich dadurch ein Gehalt von 430 T Euro pro Jahr samt Maserati und ist damit immer noch ein braver Sozialunternehmer, nur ich ein Zechenpreller oder werde eben als solcher auch von dir so deklariert.

Mit Gruß Ro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2011 01:26
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Roman,

Sei mir nicht böse Brille, aber deine Argumentation ist mir zu mütterfreundlich.

Kleine Korrektur: Es ist nicht seine Argumentation, sondern die Argumentation, der sich unsere Politik und Justiz verschrieben haben. Das hierbei so einiges zum Himmel stinkt, brauchst du uns nicht zu erzählen - das wissen wir auch so schon 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2011 01:34
(@roman3)
Rege dabei Registriert

"Das hierbei so einiges zum Himmel stinkt, brauchst du uns nicht zu erzählen"

Doch ich erzähle es gerne nochmal, weil es eben zum Himmel stinkt! Ein Forum, wo Väter noch dafür verhöhnt werden, bietet keinen Platz für entsorgte Väter die jahrelang ausgebeutet wurde, Distanzen überwinden mußten, Entfremdungen erduldeten unter Aufsicht des Jugendamtes und zum Schluß in die Schußlinie der Sozialämter geraten, obwohl sie eine 80-100 Stunden Woche haben.

Ist liegt wohl in der Sache der Natur, denn Ägypten hat gerade bewiesen das ein Volk reagieren kann, nur in Deutschland ist man ein schlechter Vater wenn man sich dem Druck nicht beugt, der von einem Heer von Amtsbeschäftigten ausgeht, die ein recht sorgenfreies Leben dabei führen.
Mit Gruß Ro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2011 01:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sorry Roman, aber über Stammtischgeplänkel gehen Deine Ausführungen nicht hinaus.

Wie Malachit anmerkte, habe ich die geltende Gesetzeslage beschrieben; nicht meine Meinung darüber. Und die Gesetzeslage lautet nun mal: Der Barunterhalt eines minderjährigen Kindes wird vom nicht betreuenden Elternteil erbracht - Punkt. Das Monatseinkommen oder der Pensionsanspruch eines deutschen Beamten oder die Sozialleistungen für ausländische Grossfamilien bieten keinen Anlass für eine besondere "lex Roman".

Wenn ich Zeit dafür oder Lust dazu hätte, müsste ich mich vielleicht auch darüber aufregen, dass von meinen Steuern als Selbständiger (und ohne das Netz und den doppelten Boden unseres Sozialstaates in Anspruch nehmen zu können) vermutlich drei Drückeberger-Familien auskömmlich leben. Und wenn ich diese Steuern nicht pünktlichst abliefere, wird dieser Staat sich diese einfach bei mir holen - und mich ausdrücklich NICHT fragen, ob ich damit einverstanden bin, was er damit anstellt.

Bevor Du "ägyptische Verhältnisse" als erstrebenswertes Lebensmodell darstellst, solltest Du Dir diese vielleicht erst einmal ansehen. Ich bin sicher: Du würdest Dir dort Deine deutschen Probleme zurückwünschen.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2011 03:07
(@roman3)
Rege dabei Registriert

"Sorry Roman, aber über Stammtischgeplänkel gehen Deine Ausführungen nicht hinaus."

Dann gehen wir leider nicht konform bezüglich überzogener KU -Ansprüche, die einige (oder eher viele) Väter in DE in die Kniee zwingt. Du bist ein Vertreter dafür, die dies rechtfertigen, unwissend der Tatsache das 40% der Mütter dies nicht (absolut und durch Statistiken belegt) nicht leisten oder überhaupt dies zu leisten nicht gewillt sind.

Sorry, dies war kein Beitrag auf meine Fragen
Gruß Ro

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.02.2011 03:38
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Dann gehen wir leider nicht konform bezüglich überzogener KU -Ansprüche, die einige (oder eher viele) Väter in DE in die Kniee zwingt.

das war überhaupt nicht der Punkt dieses Threads; da ging es um die Rechtmässigkeit von Einkommens- und Vermögensauskünften. Den Themenwechsel in Richtung "Unterhaltshöhe" hast Du selbst ins Spiel gebracht.

Du bist ein Vertreter dafür, die dies rechtfertigen,

wo rechtfertige ich "überzogene" Unterhaltsansprüche? Bitte poste einen entsprechenden Link.

unwissend der Tatsache das 40% der Mütter dies nicht (absolut und durch Statistiken belegt) nicht leisten oder überhaupt dies zu leisten nicht gewillt sind.

naja, das ist jetzt eine "Argumentation" von der Sorte "alle anderen klauen, dann darf ich das auch". Meine Kinder wussten spätestens mit 10 Jahren, dass man eigene Verfehlungen nicht mit denen von anderen Leuten rechtfertigen kann.

Just my 2 cents
Martin

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AntwortZitat
Geschrieben : 13.02.2011 04:29