Hallo 🙂
mein Sohn hat von April 12 bis September 13 bei mir gelebt. Die KM hat ab Januar 13 KU bezahlt, davor für den Zeitraum wurde sie von mir als Ausgleich in der Scheidung befreit. Im März/April diesen Jahres habe ich eine Beistandschaft beim JA eingerichtet. Diese holten sich Auskünfte meiner Ex ein, diese hat dabei ihren Nebenjob total unterschlagen bzw. keinerlei Angaben darüber gemacht. Obwohl sie seit Februar 13 dort auf Minijob bis heute gemeldet ist. Da ich einen Titel für den KU habe, wollte ich nun fragen ob ich nun den KU nachrechnen lassen kann? Laut JA hätte sie sich auch an den Kindergarten Kosten beteiligen müssen, viel aber aufgrund der "nicht richtigen" Einkommens Angaben flach. Hätte sie ihren Nebenjob angegeben dann hätte sie zahlen müssen da das Einkommen um mind. 400€ höher gewesen wäre.
Weiß darüber jemand Bescheid wie sich das verhält??
LG
Joshua
Moin Joshua,
ich denke generell, dass es wenig sinnvoll ist, nachträglich über zu wenig erhaltenen KU zu weinen: KU muss man zeitnah geltend machen; ansonsten wird einem gerne unterstellt, dass man ihn gar nicht brauchte. Wenn es um die Differenz zwischen "mit/ohne Mnijob" geht, geht es vermutlich gerade mal um eine Stufe hin oder her; das wären dann Pi mal Daumen 9 Monate à 20 EUR. Da wird schon das erste Beratungsgespräch mit Deinem Anwalt teurer.
Wenn Dir also nicht gerade jeden Monat ein 3-stelliger Betrag entgangen ist, würde ich nicht mal drüber nachdenken, ob Du da irgendwas zurückholen kannst. Zumal Du Dir damit für Dein anderes Verfahren eher das Etikett ankleben würdest, ein Pfennigfuchser zu sein, dem es gar nicht ums Kind, sondern ums Geld ginge.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo!
Ich sehe das anders als Martin. Richtig ist, KU muss man zeitnah geltend machen. Allerdings hat die KM hier Einkommensangaben gefälscht, so das es dem KV gar nicht möglich war den Mehrbetrag einzufordern - das kann er erst jetzt nach Kenntnis der Umstände.
ABER: Es handelt sich um eine UH-Zahlende KM. Das ist etwas das ohnehin nicht in das Weltbild von vielen Familiengerichten passt.
Wenn ich mir jetzt die Fälle anschaue, in denen eine KM ganz offensichtlich und nachweislich bezüglich Einkommen und Vermögen Prozessbetrug begeht - und das einzige was die Staatanwaltschaft zu dem Thema zu sagen hat ist "Wenn ich Ihren Namen noch einmal höre muß ich ich übergeben", dann zeichnet sich schon ab wie aussichtsreich denn ein solches verfahren wird.
