Hallo,
tolle Seite !!!!
Nun meine Frage:
Mein Sohn ist im vergangenen Monat 18 geworden. Er wohnt weiterhin bei der Mutter und besucht eine weiterführende Schule.
Nach der Volljährigkeit besteht meines Wissens eine Barunterhaltspflicht beider Elternteile.
Die Mutter meines Sohnes ist seit ca zwei Jahren als Finanzberaterin selbstständig. Eine Beteiligung an den Unterhaltskosten lehnt sie ab, da sie angeblich weniger als 800€ Nettoverdienst hat. Dies würde ich ja noch schlucken, wenn Madame sich nicht im letzten Sommer einen nagelneuen Sportwagen für 30 000€ gekauft hätte. Auch der übrige Lebenswandel (Klamotten, Urlaub) ist dementsprechend.
Muß ich mit meinen 1500€ Nettoverdienst dieses mitfinanzieren?
Gruß
Manfred
Hallo Hbmanni,
da die Mutter den Sohn bei sich wohnen läßt, ist das mit dem Unterhalt schon geklärt.
Sie leistet den Unterhalt indem sie dem Sohn Wohnung, Essen, Trinken...Wäsche waschen etc zur Verfügung stellt.
Du bist weiterhin verpflichtet Barunterhalt zu leisten.
Wenn der Sohn bei der Mutter auszieht, dann gilt die Regelung des Barunterhalts für beide Eltern.
Gruß
Melly
Hallo Melly,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Überall lese ich, daß die Betreuungsbedürftigkeit mit der Volljährigkeit endet.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Unterhaltsansprüche eines Kindes durch einen Naturalunterhalt zu erfüllen.
Muß sich dann nicht auch die Barunterhaltsleistung des anderen Elternteils verringern?
Gruß
Manfred
hy manfred,
wenn ich die sache richtig gelesen habe bezahlst du ja keinen betreuungsunterhalt sondern KU was meines wissens 2 verschiedene dinge sind.
deine ex muss trotz sportwagen (der bestimmt der firma gehört 😉 ) keinen barunterhalt leisten weil sie ja wie bereits geschrieben den sohn bei sich hat und versorgt.
die kosten dafür lassen sich in jede richtung schön rechnen so das du am ende auch nicht weiter bist.
der KU wird sich also auch weiterhin an der DT orientieren solange deine ex nicht freiwillig eine kürzung zulässt.
selbst wenn sie das tut hat dein sohn aber das recht die volle summe von dir zu verlangen weil der KU ja ihm zusteht und nur von deiner ex verwaltet wurde seither. 😉
gruss sandgren 😎
hallo,
die antworten irritieren mich ein wenig. da ich ich auchschon mit dem thema beschäftigt habe, lese ich überall folgendes:
ab dem 18. geb. sind beide elternteile barunterhaltspflichtig. die berechnung erfolgt anteilig dem verdienst beider elternteile. der betrag desjenigen, bei dem das kind wohnt, kann als naturalunterhalt verrechnet werden, der andere elternteil muß den betrag zahlen, max. jedoch nie mehr als er alleine nach der düsseldorfer tabelle zahlen müßte.
bin ich da jetzt ganz auf dem falschen dampfer? oder gilt das nur für kinder, die bereits eine eigene wohnung haben und für die, die noch bei vater und mutter wohnen wird die berechnung wie vorher gemacht?
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
hy tortur,
für kinder die ausgezogen aber noch in ausbildung sind wird der unterhalt anders berechnet und natürlich beide eltern herangezogen soweit möglich. 😉
gruss sandgren 😎
hmm...
und warum steht dann überall: volljährige kinder, die noch die schule besuchen? und das der unterhalt als naturalunterhalt verrechnet werden kann von dem elternteil, bei dem das kind wohnt?
guck mal hier:
http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php
weiter unten steht auch ein beispiel von einem schüler, 19, ohne eigene einkünfte, so wie es hier zutrifft und bei mir auch bald....
gruß
tortour
[Editiert am 11/12/2004 von tortour]
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
hy tortur,
wir reden von 2 verschiedenen dingen,du von kindern bei einem elternteil,und ich in meinem letzten post von kindern die schon alleine wohnen. 😉
gruss sandgren 😎
hi,
irgendwie aneinander vorbei....
wir reden die ganze zeit von dem fall von hbmanni...zumindest tue ich das... .
der gesamtbedarf des kindes richtet sich nach der d´dorfer tabelle bei zugrundelegung beider einkommen. danach wird dieser bedarf anteilig des einkommens eines jeden ausgerechnet, jedoch nie mehr als einer alleine nach der d´d. Tabelle zahlen müßte. auch muß nicht der leistungsfähigere den teil des anderen zahlen, weil der nicht zahlen kann
dadurch verringert sich auch meistens automatisch der barunterhalt, der bisher gezahlt wurde, weil ja beide dafür zuständig sind.
die berechnung ist in beiden fällen gleich, weil ab 18 Vater UND Mutter grundsätzlich erst einmal barunterhaltspflichtig sind...
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
Hallo Sandgren, Melly und Tortour
schaut bitte mal auf folgender Seite:
http://www.123recht.net/article.asp?a=10196
So wie ich das verstehe, sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Schönes Wochenende
Manfred
hi,
das ist ja das, was ich die ganze zeit sage...*lol....
schau mal in meinen link weiter oben, da ist u.a. auch ein berechnungsbeispiel drin...
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
@hbmanni,
in deinem fall leistet deine ex den unterhalt als naturalunterhalt solange dein sohn bei ihr wohnt.
wie von mir bereits geschrieben und in deinem link (quelle) nachzulesen ist soetwas aber schönzurechen!
auch melly hat nicht anderes geschrieben.
erst wenn dein sohn bei ihr auszieht wäre deine ex auch barunterhalts pflichtig,wenn sie ihn den leisten kann,was bei 800 euro wohl nicht der fall ist.
selbstbehalt für sie wäre ja 840 euro.
in dem fall bist du soweit möglich (nach deiner quelle) sogar verpflichtet ihren anteil auszugleichen. 😉
gruss sandgren 😎
ps:wäre ich anwalt könnte ich die wörter auch so schön drechseln!
Hallo sandgren,
Naturalunterhalt ist doch etwas vollkommen anderes als Betreuungsunterhalt.
Es wird doch eindeutig beschrieben, daß ab Volljährigkeit keine Betreuungsleistungen mehr zu leisten sind, da die elterliche Sorge endet. Betreuungsleistungen wie Essen kochen usw. sind freiwillige Leistungen oder solche Leitungen, die nach Absprache mit dem Kind bei der Bemessung des Unterhalts zu berücksichtigen sind und dadurch auch den Unterhaltsteil des entsprechenden Elternteils mindern können.
Gruß
manfred
@sandgren...
es wird aber erst einmal so gerechnet wie in meinem link... den anteil, den die mutter zu leisten hätte, den kann sie als naturalunterhalt verrechnen.
der vater zahlt seinen ausgerechneten anteil, ich glaube sogar abzüglich hälftiges kindergeld ab 18. er muß ihren anteil nicht ausgleichen bis zur summe lt. d´dorfer tabelle bei beiden einkommen. er muß höchstens das zahlen, was er alleine lt. tabelle zahlen müßte, mehr nicht...
vielleicht liest du dir auch mal meinen link durch, da ist u.a. auch ein beispiel und alles ziemlich gut beschrieben...
ab 18 ist halt alles anders... auch mama muß ihre einkünfte offenlegen zur berechnung...
gruß
tortour
Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean
