Hallo zusammen,
ich zahle seit einigen Jahren Unterhalt für meine zwei Kinder, zu denen ich ein tolles Verhältnis habe.
Nun erhält die KM gemeinsam mit ihrem Lebenspartner eine millionenschwere Schenkung.
Hat dies Auswirkungen auf den KU? Dieser wird ja praktisch nicht mehr benötigt.
Vielen Dank vorab für die Infos!
Hi,
wie alt sind denn die Kinder?
Geht die Schenkung alleine an den LG hatdas keinerlei Auswirkungen auf den KU, den du schuldest.
Geht ein Teil der Schenkung an die KM, dann könnte, wenn ihr Einkommen dadurch das 2-3 fache deines Einkommens annimmt und du am Mangefall rumkrebst bei einem gutgelauten Richter dazu führen, dass die KM auch einen Teil des KU leisten muss.
In der Praxis eher unwahrscheinlich. Anders ist es, wenn ein Kind bereits 18 ist, dann sind ja beide Elternteile Barunterhaltpflichtig. ABer auchdann mussdie KM nicht das neugewonne Vermögen einsetzen, sondernnur die Erträge. Also würde euer beiderEinkommen zuErmittlung des Bedarfs herangezogen und dann nach Quote aufeuch verteilt-
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hey,
danke für die Info.
An wen die Schenkung geht, kann ich nicht genau sagen, natürlich geht die KM damit nicht hausieren.
Laut Kind geht es an alle, also KM, Lebensgefährte und die Kinder. Ob das aber der offiziellen Version entspricht, ist fraglich.
Beide Kinder noch keine 18, Mangelfall bin ich glücklicherweise nicht.
Wenn die KM es schlau anstellt bin ich also weiterhin in der Pflicht, auch wenn es praktisch unsinnig ist?!
Laut Kind
Naja, je nachdem wie alt das Kind ist, kann eine Million natürlich auch zwischen zwei und Fünfhundert Nullen haben.
Also wenn du nicht mehr in der Hand hast als das wird es schon extrem dünn.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
sooo jung sind die Kinder nicht 🙂 die Schenkung beträgt rund 5 Mio.
Moin,
das Konstrukt, nach dem Deine Ex GEMEINSAM MIT ihrem Lebenspartner eine millionenschwere Schenkung erhalten soll, ist mir nicht klar bzw. macht die Story sehr unwahrscheinlich. Bei einer persönlichen Verbindung, die so unverbindlich ist, dass sie von heute auf morgen ohne Angabe von Gründen folgenlos aufgekündigt werden kann, halte ich Schenkungen an beide für sehr unwahrscheinlich. Üblicherweise sind (zumindest nach meiner Lebenserfahrung) gemeinsame Nutzniesser von Schenkungen miteinander blutsverwandt oder zumindest miteinander verheiratet und teilen nicht nur einen Lebensabschnitt und ein Bett. Entscheidend ist also voe allem, WER GENAU hier beschenkt wurde.
Nichts desto trotz müsste Deine Ex - gesetzt den Fall, sie wäre die (alleinige) Nutzniesserin dieser Schenkung - nicht das geschenkte Vermögen einsetzen, sondern nur die Erträge daraus. Das wären bei den aktuell niedrigen Festgeldzinsen von etwa 2% selbst bei einer Einlage von 1 Mio nur 20.000 EUR im Jahr oder 1.700 EUR im Monat (vor Steuern). Ich nehme mal an, das entspricht nicht dem doppelten oder Dreifachen Deines Monatsnetto's - und wie gesagt: Richter KÖNNEN in diesen extremen Fällen urteilen, dass damit eine Mithaftung der betreuenden Mutter für den Kindesunterhalt entsteht - aber sie müssen nicht.
Umgekehrt gilt das Ganze allerdings auch: Würdest Du durch Lottogewinn, Schenkung oder Erbe an ein Millionenvermögen kommen, wäre dieses ebenfalls nicht die Bemessungsgrundlage für Deine Unterhaltspflicht, sondern nur die Erträge daraus.
In keinem Fall ist es eine gute Idee, die Kinder nach solchen Dingen auszufragen. Sollten die Deine einzige Informationsquelle gewesen sein, würde ich das Ganze sowieso nur mit grosser Vorsicht betrachten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
..danke auch dir für die Info!
Das Konstrukt ist mir selbst ein wenig schleierhaft und das Ganze ist schon seit langem, ich tippe mal auf ca. gut zwei Jahre, ein Thema. Aber die Schenkung an sich geht mich ja auch nichts an, deswegen frage ich die Kinder auch nicht danach.
Allerdings hängt ein Umzug der KM/Kinder mit dieser Schenkung zusammen und mir ist natürlich wichtig, dass die Kinder in der Nähe wohnen bleiben. Ausschließlich aus diesem Grunde frage ich gelegentlich mal nach, ob es etwas neues zum Thema Umzug gibt. Da die Kinder und ich ein tolles Verhältnis miteinander haben, erzählen sie es mir dann, obwohl sie von der KM angehalten sind, mir nichts zu verraten.
Im Gegenteil, ich finde es schade, dass die Kinder mit diesem Thema belastet werden, da es sich schon sehr lange hinzieht und die Kinder sich seit langem Hoffnungen machen auf solche Dinge wie ein eigenes Pferd, größere Zimmer etc. Ich persönlich würde den Kindern nicht groß etwas darüber erzählen, bis Nägel mit Köpfen gemacht sind und man dann in ein neues Heim ziehen kann.
Da nach der Schenkung ein Umzug der KM und den Kindern in einen nahe gelegenen Ort geplant ist, ist das Ganze für mich auch so in Ordnung.
Daher bezog sich meine Frage darauf, ob sich an der grundsätzlichen Situation, was die Zahlung des KU angeht, etwas ändert.
Gemäß der bisherigen Antworten ändert sich also nach aktueller Rechtslage so ziemlich gar nichts, wenn ich das richtig verstanden habe.
Moin derfinne,
Deine Kids sind mittlerweile 10 und 15 Jahre alt; man kann sich also ausrechnen, wie lange Du ihre Mutter kennst, mit der Du einige Jahre verheiratet warst. Ich persönlich wüsste unter diesen Voraussetzungen, ob in der Familie meiner Ex das Potenzial für eine 5-Millionen-Schenkung lauert oder nicht...
Wenn ihr neuer Partner die Quelle des Geldsegens ist, ist es nett von ihm, seiner Partnerin und ihren/Deinen Kindern davon eine grosse Hütte mit grossen Kinderzimmern hinzustellen und noch ein Pferd davor. Irgendwelche Ansprüche auf Entlastung bei Deinen Unterhaltszahlungen resultieren daraus allerdings nicht.
Aber selbst wenn Deine Ex die Begünstigte der Schenkung wäre, wüsste ich nicht, auf welcher rechtlichen Basis sie Dir gegenüber zu einer Einkommens- oder Vermögensauskunft verpflichtet werden könnte: Sie zuckt dann einfach die Schultern und sagt "da ist nix" oder "sag ich nicht" - fertig. Du bist als Nicht-Betreuungselternteil nun einmal schlicht zum Barunterhalt verpflichtet (der ja nicht für Deine Ex gedacht ist, sondern für Eure Kinder). Dessen Höhe errechnet sich aus Deinem Einkommen; alles andere ist blauer Himmel. Einen Anspruch auf Auskunft über das Einkommen Deiner Ex haben erst Deine Kids mit Erreichen ihrer Volljährigkeit in 3 bzw. 8 Jahren, weil dann die Betreuung durch die Mutter entfällt und sie deshalb ebenfalls barunterhaltspflichtig wird.
Erfahrungsgemäss ist es der eigenen Lebensqualität sowieso zuträglicher, sich nicht im Leben des Ex-Partners aufzuhalten. und sich auch nicht damit zu beschäftigen, was er oder sie sich heute leisten kann.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
man kann sich also ausrechnen, wie lange Du ihre Mutter kennst, mit der Du einige Jahre verheiratet warst. Ich persönlich wüsste unter diesen Voraussetzungen, ob in der Familie meiner Ex das Potenzial für eine 5-Millionen-Schenkung lauert oder nicht...
Da hast du Recht, und natürlich weiß ich, dass das Potential nicht aus ihrer Familie stammt.
Jedoch lernt jedes Elterteil nach der Trennung neue Menschen kennen.
Mir ging es nicht darum, was sie sich leisten können wird. Es ging mir darum, dass a) die Kinder durch das evtl. neu erworbene Eigenheim und dem damit verbundenen Umzug in meiner Nähe bleiben und b) ob sich durch eine Schenkung grundsätzlich etwas am KU verändert.
Dies scheint nicht der Fall zu sein, insofern danke ich für Eure Informationen!
Viele Grüße