Hallo liebe Leidensgenossen des fiktiven Einkommens.
Das ist mein erster Beitrag hier, ich habe die Regeln gelesen, die Suche genutzt und bemühe mich, Anfängerfehler zu vermeiden.
Ich würde gerne einen Rat bekommen. Damit meine ich nicht lediglich juristischen sondern am Liebsten auch menschlichen.
Ich bin 28 Jahre alt, studiere nach Abbruch des Jurastudiums nun Bachelor of Laws im dritten von 6 Semestern(erfolgreich).
Ich wurde in erster Instanz zu Zahlung von KU in Höhe von 240 €/Monat verurteilt. Dagegen habe ich Berufung eingelegt und die hat sich auf Anraten meines RA nach Ablehnung der PKH durch das OLG Hamm erledigt. Ab Oktober soll ich zahlen.
Ich erhalte mtl. 540 € von meinen Eltern, habe keine Einkünfte, Häuser,Autos oder Bernsteinzimmer vorrätig.
In der ersten Urteilsbegründung wurde mir bescheinigt, das ich ein "Studienversager" sei, ungeeignet fürs Jurastudium etc. etc. das Übliche an der Grenze zur Beleidigung...im zweiten Schrieb vom OLG war das ganze freundlicher formuliert.
Inhaltlich: Du geben Geld. Du suchen Job. Zur Not brich Uni ab. :exclam:
Wie ich als ungeeigneter Versager in einem eng verwandten Studiengang alles bestehe, interessiert keinen.
Meine derzeitige Gemütsverfassung kennt ihr wahrscheinlich von euch selbst.
Ich sehe jetzt drei Möglichkeiten
1. Meine Eltern beknien, "mir" die 240€ auszulegen und vom Erbe abzuziehen bzw. mir als Kredit zu gewähren.
Die drei Semester zuende studieren, arbeiten, zahlen. Einen Kredit woanders werde ich ja wohl kaum bekommen.
2. Einem Job hinterherjagen. Hier herrscht 22% Erwerbslosigkeit. Bei einem Treffer könnte ich als Ungelernter mit ca. 4,50€/ h rechnen, müsste demnach also 53 h im Monat abreissen. Das mit dem (fast) irren Anforderungen als LL.B.-Student erscheint mir fast unmöglich, zumal ich tagsüber wegen der Uni nie zusammenhängend arbeiten könnte.
3. "Die harte Tour". Wobei mir noch nicht völlig klar ist, wie das ablaufen soll/würde.
Defacto habe ich kein nennenswertes Vermögen in Geld oder Sachen, dafür Studienkreditschulden u.ä.
Dieser Weg würde mein ansonsten gutes Verhältnis zur KM aber sicher belasten und damit unweigerlich auch das zu meinem Sohn.
Habt ihr ähnliche Erfahrungen mit KU im Studium gemacht?
Was würdet ihr mir raten?
Hallo mens sana,
wie alt ist denn das Kind, um das es geht?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Das Kind ist sieben Jahre alt und lebt bei der KM in ca. 600 km Entfernung.
Hallo mens sana,
die "fast irren Anforderungen" des Studienganges könntest du gern mal näher umschreiben 😉
Mich stört an deinem Post, dass du so überhaupt keine Anstrengungen verlauten lässt, zur Verbesserung deiner Situation beizutragen..... Denkbar wäre doch schließlich auch, dass du dich um einen Job bemühst, soviel es geht selbst verdienst und deine Eltern dich wenn notwendig anteilig unterstützen, oder?
Ich selber bin Studentin im 6. Semester (anderes Studienfach -aber auch Bachelor-Wahnsinn) und arbeite nebenbei in zwei Jobs. Die Notwendigkeit ergibt sich daraus, dass mein Ex vor zig Jahren die Auslandsflucht antrat, um den Unterhaltszahlungen für unsere gemeinsamen drei Kids zu entgehen.
Unser Studiengang ist zweigeteilt: die, die im Hotel Mama wohnen und ständig stöhnen das die Anforderungen zu hoch, zu viel, zu schwer sind -und diejenigen, die es auf wundersame Weise schaffen zu studieren und zu arbeiten (zugegebenermaßen aber selten auf den üblichen Studentenpartys zu sehen sind....).
Jobs im Callcenter oder in der Gastronomie sind auch zu Zeiten ausübbar, wenn an der Uni keine Vorlesungen stattfinden..... Und in vorlesungsfreien Monaten könntest du auch gut und gerne ein bissel "vorarbeiten", damit es während des Semesters nicht gar soooo streßig wird.
lg
Celestine1972
Hi Mens Sana,
ja in Anbetracht der Tatsache, dass das Kind nicht gerade mitten in Dein Studium hereingeboren wurde, sondern schon SIEBEN ist, denke ich auch, dass Du mal langsam in die Pötte kommen musst und kann auch verstehen, dass Dein Studienabbruch da jetzt nicht gerade zu Deinen Gunsten gehalten wird.
Ich sehe das wie Celestine, Deinen Unterhalt bekommst Du von Deinen Eltern (was schon nett ist und durchaus nicht mehr ein Muss!) und Du gehst halt ein paar Stunden im Monat für den KU Deines Kindes arbeiten. Und wenns Frittendealen ist.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
mich würde interessieren, was das OLG genau geschrieben hat; vor allem die Begründung.
An die Einsetzung von fiktivem Einkommen hat das BVerfG klare Anforderungen gestellt, die ich bei dir nicht gegeben sehe.
Allerdings hast du die Berufung zurückgenommen. Hierdurch ist dir der Weg zum BGH (ggf. per Nichtzulassungsbeschwerde) versperrt. Dein RA hat dich in diesem Punkt nicht optimal beraten.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
wichtig ist mir, das ich nicht falsch verstanden werde.
Ich möchte KU zahlen, und bin auch kein Jammerstudent; habe mir den Studiengang bewusst ausgesucht, da man dort schnell fertig wird und ich meine Kenntnisse und Scheine aus dem Jurastudium mitnehmen kann. Leicht fällt mir das Studium nicht, aber ich kämpfe erfolgreich. Vor Celestine1972 ziehe ich meinen Hut, dagegen stehe ich schlecht da.
Lausebackesmama hat ebenfalls recht, das meine Eltern mich trotz langem Erststudium und unehelichem Kind immer noch so toll unterstützen ist großes Glück und ich hoffe, selber mal auf dem hohen elterlichen Niveau anzukommen.
Ich sehe Bachelor of Laws als anspruchsvoller an als andere Bachelorstudiengänge (nicht steinigen bitte). Das kann auch an meiner Uni liegen, im Prinzip machen wir alles das, was Juristen machen, plus Wirtschaft. Aber Jammern wollte ich ja nicht. :redhead:
@ DeepThought:
Ich hoffe, ich habe es leserlich formatiert:
Das OLG hat PKH abgelehnt mit folgender Begründung:
Beschluss vom April 2009
Ausführungen vom Amtsgericht:
-Für 11 Semester zu wenig Scheine erlangt.
Da ist etwas dran. Als der Prozess begann, war ich mitten im Generalangriff auf die ausstehenden Scheine, kam aber durch meine vorherige Trödelei in das Risiko, einen Versuch zur Zwischenprüfung zu verlieren durch Zwangsanmeldung. Da mit versiebtem Jura keinerlei akademischer Abschluss im juristischen Bereich mehr machbar ist, habe ich dann nach tränenvoller Zeit gewechselt, damit nicht Alles umsonst wäre.
- Studium nicht mit nötiger Zielsetzung verfolgt
- leichtfertig falsches Studium fortgesetzt
- der Beklagte sei ein Studienversager und hätte seine Ungeeignetheit spätestens nach 4-5 Semestern erkennen können im Vergleich mit seinen Mitstudierenden. das er weitere sechs Semester zugewartet habe sei nachlässig.
-Begonnen habe ich im WS 02/03 und hätte bis zum SS 08 fertig sein müssen ("in der Lage und verpflichtet")
- Das neue Studium könne vor dem Hintergrund der bisherigen Misserfolge im juristischen Bereich wiederum nur als leichtfertig ergriffen angesehen werden.
- Dies rechtfertige den Schluss auf einen leichtfertigen Umgang mit den Unterhaltsverprflichtungen weshalb ein fiktives Einkommen zuzurechnen sei.
Aus der Begründung:
-Der Beklagte ist hinsichtlich des Mindestunterhaltes abzgl. anrechenbarer Leistungen gem. § 1612 I Nr 1 BGB, also ab 01.10.2009 iHv monatlich 240€ leistungsfähig.
- Ein Studienabschluss in meinem zweiten Studiengang sei in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, deshalb sei mir eine Nebentätigkeit auf 400€ Basis zumutbar. Die Zahlung meiner Eltern iHv 575€ sei anrechenbares Einkommen.
Das wären dann 975€, für mich sei der Selbstbehalt für einen ausserhäusig Studierenden zugrundezulegen. Dieser betrage momentan 640€, abzüglich pauschaler berufsbedingter Ausgaben iHv 50€ bleibe ein Einkommensrest von 285€.
-Dass der Beklagte ausserstande wäre, einer Nebentätigkeit in diesem Umfang durch Zeitungsaustragen o.ä. aufzunehmen, ist nicht dargetan. Dem Senat ist vielmehr bekannt, dass gerade studentische Aushilfen entsprechende Einkommen neben dem Studium erzielen können
Moin,
Für 11 Semester zu wenig Scheine erlangt.
Das OLG kann sich nicht als Werter deiner Studienerfolge aufspielen. Dies wäre vor dem BGH und ggf. in Folge dem BVerfG angreifbar.
Studium nicht mit nötiger Zielsetzung verfolgt
Jaja, das sagt sich so leicht.
leichtfertig falsches Studium fortgesetzt...der Beklagte sei ein Studienversager und hätte seine Ungeeignetheit spätestens nach 4-5 Semestern erkennen können im Vergleich mit seinen Mitstudierenden. das er weitere sechs Semester zugewartet habe sei nachlässig.
Haben die wirklich "Studienversager" geschrieben? Hier würde ich zweierlei prüfen:
1. Strafbarkeit dieser Aussage
2. Ablehung wegen Befangenheit in künftigen Verfahren
Begonnen habe ich im WS 02/03 und hätte bis zum SS 08 fertig sein müssen ("in der Lage und verpflichtet")
Es kann nicht erwartet, dass die Regelstudienzeit eingehalten wird.
Das neue Studium könne vor dem Hintergrund der bisherigen Misserfolge im juristischen Bereich wiederum nur als leichtfertig ergriffen angesehen werden.
Hehe, die wollen dich nicht irgdenwann als Kollegen begrüßen müssen.
Der Beklagte ist hinsichtlich des Mindestunterhaltes abzgl. anrechenbarer Leistungen gem. § 1612 I Nr 1 BGB, also ab 01.10.2009 iHv monatlich 240€ leistungsfähig.
Klar, durch rechtsbrüchige Handlungen seitens des OLG.
Die Zahlung meiner Eltern iHv 575€ sei anrechenbares Einkommen.
Ganz klar falsch. Gem unterhaltsrechtlicher Leitlinien sind Leistungen Dritter nur dann Einkommen, wenn dies dem Willen des Gebers entspricht.
Ein Studienabschluss in meinem zweiten Studiengang sei in absehbarer Zeit nicht zu erwarten, deshalb sei mir eine Nebentätigkeit auf 400€ Basis zumutbar.
Hier wird eine Nebentätigkeit erwartet, weil du ein Bummelstudent bist. Dann weiter unten...
Dass der Beklagte ausserstande wäre, einer Nebentätigkeit in diesem Umfang durch Zeitungsaustragen o.ä. aufzunehmen, ist nicht dargetan. Dem Senat ist vielmehr bekannt, dass gerade studentische Aushilfen entsprechende Einkommen neben dem Studium erzielen können
Klar, die haben ja auch studiert. Nur, wenn du arbeitest, kannst du nicht lernen und brauchst für das Studium länge.
Ich bin weiterhin der Meinung, dass du vor dem BGH und später BVerfG einiges hättest lösen können. Dies ist dir durch die Rücknahme der Berufung nun allerdings verwehrt und du musst zahlen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
ich schlage vor wie folgt:
- weiter studieren und Bachelor machen !
- nur so kannst Du später auch Geld verdienen (auch für den Unterhalt)
- sprich mit Deinen Eltern bezüglich der Finanzen (Elternkredit...)
- Es ist niemandem damit geholfen, wenn du einen "Bachelor of Pommesbude" machst .
- Und noch etwas: Trage Sorge dafür, dass dich nie wieder jemand als Studienversager bezeichnen kann !!!!!!!!! (Aufwachen ...)
Viel Glück !
Ich ziehe nicht aus.
Hallo,
IMO ist die Sache juristisch durch. Daher solltest du aufhören, dir und anderen zu erzählen, dass es nicht einfach ist, das Bachelorstudium zu packen und parallel dazu noch Geld für den Unterhalt zu erwirtschaften. Es besteht doch überhaupt kein Zweifel daran, dass das nicht einfach ist, aber es geht. Stecke deine Energie von nun an mehr in Konstruktives - finde Lösungen, suche nicht Probleme oder auch nur Vorwände.
240€ sind normalerweise mit etwas Fleiß neben einem Studium zu erwirtschaften ohne das Studium zu gefährden. Such' dir also umgehend einen Job, und wenn das daraus erzielte nicht reicht, brauchst du wenigstens deine Eltern nur für den Rest um weitere Hilfe zu bitten. Studentisches Spaßleben ist halt nicht (mehr) drin für die restlichen drei Semester.
/elwu
Vielen Dank für die Ratschläge (und kleinen Tritte)!
Werde das regeln.
Hoffentlich gibt es dann eine Rückmeldung wie es gelaufen ist... mit einem Job sagen wir so in 2 Monaten...
Als ich das gelesen hab bin ich fast lachend vorm Bildschirm zusammengebrochen... :rofl2:
11 Semester... was war die Regelstudienzeit? Zu wenig Scheine in 11 Semestern aber keine Zeit Geld zu verdienen um wenigstens einen Mindestunterhalt zahlen zu können? :knockout:
Krankheit? Unfall? Auslandsaufenthalt?
Für dein Kind gibt es mittlerweile nicht mal mehr UVG für die Mutter und dein Sohn muss sehen wie er eine ordentliche Bildung zustande bekommt die heutzutage nachweislich auch von den monetären Gegebenheiten abhängt.
Jetzt nochmals 6 Semester
Lass dir das mal auf der Zunge zergehen... Du hast die letzten 7 Jahre nicht gearbeitet? Sorry... da hab ich kein Verständnis für. Wenn du für dich alleine bist... alles kein Problem aber keinen Unterhalt... denke nicht das ich solche Juristen auf meine Kosten ausgebildet wissen möchte. Mich wundert das du nicht früher auf Unterhalt verklagt wurdest.
Wieso erst jetzt?
Nachtelf
Du hast keine Chance. Nutze sie!
Da kann ich Nachtelf nur zustimmen!
Ich kann es kaum glauben, dass dass du seit Jahren dein Kind im Regen stehen lässt, weil du zu große Rosinen im Kopf hast. Und hier willst du auch noch bemitleidet werden! Oder war dir nach 11 Semestern immer noch nicht klar, dass du juristisch nur noch was erreichen kannst, wenn du Berufung einlegst?
Wie kann man denn 11 Semester lang Jura studieren und erst dann merken, dass man es nicht rafft. Aber nicht nur das... dann nimmst du auch noch deine Eltern aus, wie 2 Weihnachtsgänse! Ich finde, deine Eltern sollten die 540€ ihrem Enkel geben. Dann hättest du mal die Gelegenheit zumindest für dich Verantwortung zu übernehmen. :schaemdich:
sonnenblume
Elf&Blume:
Ihr habt nicht die leiseste Ahnung. Könnt ihr auch nicht haben, weil ich es nicht geschrieben habe.