KU für Kinder mit Z...
 
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KU für Kinder mit Zinseinkünften???

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(@roman3)
Rege dabei Registriert

Wenn Du Deiner Tochter etwas schenkst, gehörts nicht mehr Dir, auch alles was daraus folgt gehört nicht mehr Dir, sondern ihr. Ich verstehe Dein Problem nicht.

Oder ich bin anders erzogen, kann auch sein, macht dann aber auch nichts mehr.

Du brauchst es nicht zu verstehen.

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bräuchte dann wohl nur noch die Differenz zwischen Mieteinnahme und tatsächlicher KU-Zahlung erbringen, oder?

Sofern ihr die Mieteinnahmen ausgezahlt werden. Aber nicht die Differenz Der Mieteinnahmen, sondern die Differenz zwischen halber Mieteinnahme und DDT, sofern die KM auch BU bzw. Barunterhalt leistet. Allerdings weiß ich nicht, ob es bei Mieteineinahmen oder so auch einen Freibetrag gibt, wie es den bei der Ausbildung gibt

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:06
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich verstände es dann, wenn Du die alleinige Vermögenssorge hättest, oder anders, das ASR.

Wie bist Du unterwegs?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:07
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Ich bräuchte dann wohl nur noch die Differenz zwischen Mieteinnahme und tatsächlicher KU-Zahlung erbringen, oder?

Sofern ihr die Mieteinnahmen ausgezahlt werden. Aber nicht die Differenz Der Mieteinnahmen, sondern die Differenz zwischen halber Mieteinnahme und DDT, sofern die KM auch BU bzw. Barunterhalt leistet. Allerdings weiß ich nicht, ob es bei Mieteineinahmen oder so auch einen Freibetrag gibt, wie es den bei der Ausbildung gibt

Die KM leistet keinen Barunterhalt sondern betreut das Kind. Ist es dann wirklich so, daß nur die halben Mieteinnahmen angerechnet werden? Wenn ja wieso eigentlich?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:10
(@taccina)
Registriert

Aber ist nicht doch an dem Ansatz was dran, as es dann nicht mehr Dir gehört?
Ich weiß das Du mich nicht magst Roman (ist mir aber auch pieps egal) aber ich meine das mal ernst...

Irgendwo muss ja dann ein Vermögensverwalter eingesetzt werden... Das Kind kann ja schlecht allein die Wohnung verkaufen oder vermieten....

Ich glaub in Deinem Fall konnte die Mutter es sich ja leisten, auf den KU zu "verzichten"

Aber wir haben doch überhaupt keine Ahnung wie das bei Mister U aussieht

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:11
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Aber ist nicht doch an dem Ansatz was dran, as es dann nicht mehr Dir gehört?
Ich weiß das Du mich nicht magst Roman (ist mir aber auch pieps egal) aber ich meine das mal ernst...

Irgendwo muss ja dann ein Vermögensverwalter eingesetzt werden... Das Kind kann ja schlecht allein die Wohnung verkaufen oder vermieten....

Ich glaub in Deinem Fall konnte die Mutter es sich ja leisten, auf den KU zu "verzichten"

Aber wir haben doch überhaupt keine Ahnung wie das bei Mister U aussieht

Aber ich mag dich Taccina!
Mir ist schon klar, daß wenn ich was verschenke, es mir dann nicht mehr gehört.
Aber in meinem Falle geht es darum das ich nach einem Weg suche meiner Tochter eine Wohnung zu vererben, gleichzeitig weniger KU zahlen muss, um durch einer eventuellen Insolvenz / Firmenpleite wenigstens meine Tochter abgesichert zu sehen.

Verstehste jetzt?

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:18
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei Roman3 ists so das er denkt, das er Eigentum für sein Kind zwar schafft, aber aus dem Gewinn im Sinne des KU (Zahlungen minimieren und darum gehts schlussendlich) profitiert. Ist doch lustig wie berechenbar manche sind. Ich finds interessant so zu denken, aber auch zutiefst in meinem Denken verwerflich.

Abgründe tun sich auf.

Oder nehmen wir mal an, Roman3 kauft für sich diese Eigentumswohnung, die Zinseinkünfte würden zu seinem Einkommen gerechnet werden.... ich denke jetzt gehen einigen die Augen auf.

😀

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:20
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Oha. 😮

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:21
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi Taccina,
Du hast geschrieben

Wenn Deine Frau oder auch Ex Frau irgendwann mal zum "Sozialfall" wird, sprich, irgendwann mal in die Lage kommt, HartzIV zu beantragen, und das ganze Geld steht bei irgendeiner Bank, auf den Namen der Kinder, dann ist Ex dazu gezwungen, das anzugeben und Notfalls erst mal aufzuleben.
Egal wer das Konto für die Kids eröffnet hat und ob Oma und Opa darauf einzahlen, oder ob Onkel Fritz und Großcousine Erna das bezahlen....
Also an Deiner Stelle, würde ich da mal was regeln...

Also, woher hast Du das denn? Ich lasse mich ja gerne korrigieren, aber meines Wissens ist es so (eigentlich ist nochmal zwischen Sozialfall und Arbeitslosen II- Bezieher zu unterscheiden, ich beziehe mich hier mal auf Hartz IVer):

Die Mutter (um bei dem Fall zu bleiben) hat für ihr Vermögen einen Freibetrag von 200 € / pro Lebensjahr und nochmal 200 € zur Altersversorge. Also kommen altersbedingt etwa 6000 - 13000 € zusammen, die nicht angetastet werden dürfen.

Für das Vermögen des Kindes gilt ein Freibetrag von 4100 €. Was darüber hinnaus geht, führt zu einer Kürzung des Anteils des Kindes am Arbeitslosenanteil! Also wo muss hier was aufgebraucht werden?

Um nochmal auf die sachlich interessante Frage zurückzukommen: Ein minderjähriges Kind ist unterhaltsberechtigt, aber wie bei jedem (erwachsenen ) Unterhaltsberechtigten auch, sind natürlich eigene Einkünfte (in welcher Form auch immer) in angemessener Form zu berücksichtigen. Ob und in welcher Form dieses mit Zinseinkünften aus Kapital gegeben ist, kann doch diskutiert werden, ohne sich die jeweilgien Lebenssituationen um die Ohren zu hauen...

Vielleicht kann MisterU sich dazu nochmal genauer äußern?

Viele Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:21
(@papi74)
Registriert

Hallo,

mal meine Vorstellung zu diesem "heissen Eisen".

Wenn ich mich recht erinnere brauchen Kinder keine Steuererklärung tätigen solange Sie minderjährig sind und keiner Ausbildung ect. nachgehen.

Von daher werden die Zinsen zwar dem Vermögen des Kindes zugeschrieben treten aber nicht als Einkommen auf.

Wenn ich mich ebenfalls recht erinnere, passiert eine direkte Zuordnung des Vermögens erst ab Volljährigkeit.

Von daher würde ich sagen, dass die Zinseinkünfte nicht mitberücksichtigt werden.

Das ganze beruht auf einen Artikel den ich vor ganz langer Zeit mal gelesen habe...kann mich aber auch irren 😉

Vielleicht ist ja hier ein Steuerprofi...

Denn ich gehe mal davon aus, dass wenn Steuern zu entrichten sind auf das Vermögen von Kindern (Zinseinnahmen über Freibetrag) dann kann man sicherlich auch die Zinnsen als Einkommen des Kindes hälftig geltend machen.

So, dass ist meine Meinung...und nun habt Euch alle wieder lieb...Morgen ist WE 😀 😀 😀

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:24




(@roman3)
Rege dabei Registriert

Bei Roman3 ists so das er denkt, das er Eigentum für sein Kind zwar schafft, aber aus dem Gewinn im Sinne des KU (Zahlungen minimieren und darum gehts schlussendlich) profitiert. Ist doch lustig wie berechenbar manche sind. Ich finds interessant so zu denken, aber auch zutiefst in meinem Denken verwerflich.

Abgründe tun sich auf.

Oder nehmen wir mal an, Roman3 kauft für sich diese Eigentumswohnung, die Zinseinkünfte würden zu seinem Einkommen gerechnet werden.... ich denke jetzt gehen einigen die Augen auf.

😀

Tschuldigung, aber das verstehe ich überhaupt nicht mehr.
Ich habe ein Kind und zahle KU, zur Einfachheit sagen wir mal 300 Euro pro Monat. Mein Kind ist 9 Jahre alt und ich bin 50 Jahre alt. Ich bin selbständig und besitze zwei Eigentumswohnungen, eine für mich und eine als Anlageobjekt. Das Anlage objekt schenke ich jetzt schuldenfrei meine Tochter, die monatlich 200 Euro Miete erhält und nur noch 100 Euro von mir ergibt wieder 300 Euro monatlich. Wenn ich jetzt pleite gehe kann man mir nur noch meine eigene Wohnung pfänden, nicht mehr die meiner Tochter. Sie erhält dann zwar nur noch 200 Euro monatlich Miete das aber bis zu ihrem 100. Lebensjahr.

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:25
(@taccina)
Registriert

Hallo Mux,

na dann beantrage mal ALGII wenn Du minderjährige Kinder in Deinem Haushalt hast.
Alles was über dem Satz und Freibetrag des Kindes liegt, wird Dir angerechnet...
Naja...

@ Papi 74

Danke für die klaren Worte...*lol*
Ist doch immer gut irgendwo nen Papa zu haben, der wieder alles richtet..*lach*

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:30
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Wenn nicht, denke ich nicht das es rechtens ist, den KU zu mindern...die Mutter muss die Kids ja nun auch irgendwie ernähren, wohnen lassen usw...
Dann hat die Mutter auch nichts davon, wenn das Geld in ...was weiß ich wieviel Jahren ausgezahlt wird.

In diesem Zusammenhang dann einmal die Gegenfrage ...
Was ist daran rechtens, wenn alle Einkommensarten (also auch Zinsen, Mieteinnahmen) für den KU angerechnet werden. Allerdings bei der überwiegenden Anzahl von KM das Einkommen als Überobligatorisch angesehen wird?

Gerechtigkeit scheint immer eine Frage des Blickwinkels zu sein. Vielleicht sollte einmal das Risiko des Blickes über den Tellerrand gewagt werden und die Betrachtung von anderen mit einbezogen werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:30
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kuckuck 😉

brauchen Kinder keine Steuererklärung tätigen

Das stimmt nicht. Hingegen, sollten die Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen, entsteht keine ESt. In § 1 EStG ist die Steuerpflicht erst mal grds. geregelt und es wird hierin nicht zwischen Volljährigkeit oder Minderjährigkeit unterschieden.

Wenn ich mich ebenfalls recht erinnere, passiert eine direkte Zuordnung des Vermögens erst ab Volljährigkeit.

Vermögen interessiert nicht, es zählen nur Einkünfte.

Von daher würde ich sagen, dass die Zinseinkünfte nicht mitberücksichtigt werden.

Das ist falsch. Wo ist der Unterschied zwischen den Zinseinnahmen aus Kapitalvermögen eines 6-jährigen und den Einnahmen in Form einer Ausbildungsvergütung eines 17jährigen?

@roman3
Dein Gedanke ist vom Grundsatz her korrekt zu Ende gebracht. Jedoch: Kindesunterhalt ist eine Leistung beider Eltern. Einer leistet Betreuungsunterhalt, der andere Barunterhalt. Beide Formen sind gleichwertig/-rangig. Erzielt das Kind Einnahmen, steht die daraus resulierende Kürzung des KU beiden Eltern je zur Hälfte zu.

So als abschließender Gedanke: Solltest du das machen, denke daran, dass dein Leben, was ich dir nicht wünsche, urplötzlich zu Ende gehen kann, die KM damit die alleinige Vermögenssorge hat und die Hütte vertickern kann. Die Übertragung muss wasserdicht sein und alle Eventualitäten abdecken.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:36
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... ihr seid ja in der Zwischenzeit recht fleißig gewesen ...

Das subjektive Rechtsempfinden scheint bei einigen stark gelitten zu haben ...

Gehen wir doch einmal einen Schritt weiter!

Das Kind hat Vermögen und daraus resultierendes Einkommen (z.B. durch Wohnung der Oma - geerbt - Mieteinnahmen, und durch Barvermögen Zinseinnahmen). Wäre nicht das Kind gegenüber dem KV unterhaltspflichtig, wenn dieser kein eigenes Einkommen mehr erbringen kann (z.B. Erwerbsunfähig durch Unfall)?

Durch eigenes Einkommen entfällt die Bedürftigkeit des Kindes. Und wenn schon mit Maßstäben gerechnet wird, dann nicht so, wie es einem gerade in den Kram passt!
Schön Demokratisch für beide Seiten gleich.

Nicht immer nur meckern, der KV kümmert sich nicht ... vielleicht liegt es ja daran, weil KM durch die überobligatorischen Einkommensarten in saus und braus lebt und der KV nicht weiss wie er vor hunger in den schlaf kommen soll ....

@Taccina:
Bevor Du wieder in einem Aufschrei Deine Entrüstung loswirst. Ausnahmen bestehtigen die Regel.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:44
(@roman3)
Rege dabei Registriert

@roman3
Dein Gedanke ist vom Grundsatz her korrekt zu Ende gebracht. Jedoch: Kindesunterhalt ist eine Leistung beider Eltern. Einer leistet Betreuungsunterhalt, der andere Barunterhalt. Beide Formen sind gleichwertig/-rangig. Erzielt das Kind Einnahmen, steht die daraus resulierende Kürzung des KU beiden Eltern je zur Hälfte zu.

So als abschließender Gedanke: Solltest du das machen, denke daran, dass dein Leben, was ich dir nicht wünsche, urplötzlich zu Ende gehen kann, die KM damit die alleinige Vermögenssorge hat und die Hütte vertickern kann. Die Übertragung muss wasserdicht sein und alle Eventualitäten abdecken.

DeepThought

Ich arbeite daran es wasserdicht zu bekommen und über die Gefahr des Verkaufs durch die KM bin ich mir sehr bewußt, aber vielleicht kann man ja gemeinsame Verträge beim Notar machen, die das verhindern.

Danke jedenfalls für deinen konstruktiven Beitrag, der bei vielen heute hier recht mässig ausfiel. Mag an den ersten Sonnenstrahlen liegen und der damit verbundenen Paarungsbereitschaft.

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:46
(@taccina)
Registriert

Das ist falsch. Wo ist der Unterschied zwischen den Zinseinnahmen aus Kapitalvermögen eines 6-jährigen und den Einnahmen in Form einer Ausbildungsvergütung eines 17jährigen?

Hm Deep, für mich liegt der Unterschied darin, das (vorausgesetzt die Mutter ist auf den KU angewiesen) die Zinseinkünfte nicht ausgezahlt werden, das Kind also zu dem Zeitpunkt nicht davon leben kann...
Ausbildungsvergütung gibt es ja monatlich...

@Roman3
Das was Deep geagt hat, stimmt. Lass Dich da besser mal von nem Notar beraten.
Haben meine Eltern, zum damaligen Zeitpunkt, als ich noch verheiratet war auch gemacht.
Die haben das Testament und das Erbe so umgeschrieben, das im Falle eines Ablebens ihrerseits, mein damaliger Mann (also mein Ex) nicht die Finger an das Haus bekommt und auch keine Rechte darauf hat.
Zuerst wollten sie es auf meinen Junior schreiben, aber davon hat der Notar abgraten, aus dem Grunde wie Deep es grade erklärt hat.

Liebe gRüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hm Deep, für mich liegt der Unterschied darin, das (vorausgesetzt die Mutter ist auf den KU angewiesen) die Zinseinkünfte nicht ausgezahlt werden, das Kind also zu dem Zeitpunkt nicht davon leben kann...

Bei der Berechnung des Unterhaltes wird auf Seiten des KV hierauf keinerlei Rücksicht genommen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 17:05
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Roman:

Hat ja deep schon geschrieben. Bar- und betreuungsunterhalt werden als gleichwertig betrachtet.

Allerdings kann bei einer Insolvenz deinerseits eine Schenkung an dein Kind innerhalb von 10 Jahren zugefordert wreden, ebenso wenn du bedürftig wirst.

Weiß nicht mehr, wer das Beispiel gebracht hat. Ja, auch ein Minderjähriges Kind ist, kann gegenüber einem Elternteil unterhaltspflichtig werden, sofern es Vermögen oder Einkünfte hat. Allerdings gibt es da hohe Freibeträge und bei Midnerjährigen darf glaub ich das Vermögen nicht eingesetzt werden, um Unterhalt an Eltern zu leisten.

Roman, erkundige dich mal bei deinem Anwalt, u.U. müßte es möglich sein, das du die Wohnung als Treuhandfond an dein Kind weitergibst und dafür im Falle deines Todes ein Vermögensverwalter eingesetzt wird.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 17:05
 Mux
(@mux)
Registriert

Ne Taccina,

Alles was über dem Satz und Freibetrag des Kindes liegt, wird Dir angerechnet...
Naja...

Wer lesen kann ist klar im Vorteil.

Nochmal: dieser Freibetrag des Kindes liegt bei 4850 €! Mehr als dieser Freibetrag muss weder aufgebraucht, noch wird er DIR angerechnet, sondern wird dem Kind angerechnet. Es muss also mit dem überschüssigem Geld den eigenen Unterhalt bestreiten...was auch soweit korrekt ist. Wo wird Dir was gekürzt? Das Kind fällt dann aus der Bedarfgemienschaft raus...und im Endeffekt kriegst Du weniger als Vermögensverwalterin oder so....das überzählige Vermögen wird also nicht auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft angerechnet, schmälert also z.B. nicht DEINEN ALG-II-Anspruch.

Nur weil solche Aussagen wie....die Sparbücher der Kinder müssen aufgelöst werden , sonst kein ALG II sind ein wenig pauschal und so nicht richtig.

Insgesamt recht interessante Diskussion, leider rein akademischer Natur. Da hier die meisten Väter hauptberuflich Umgangserkämpfer sind, hat in der Regel die Mutter die Hand auf dem Vermögen der Kinder. Sollten aufgrund potentieller Zinseinnahmen wirklich die KU-Ansprüche sinken, ist ne Schneeschmelze in brütender Hitze ein verdammt langsamer Vorgang im Vergleich zu dem, was dann mit dem Vermögen der Kinder passieren würde....wie auch schon Deep richtig zu bedenken gab...

Viele Grüße,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 17:12




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