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KU für Kinder mit Zinseinkünften???

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DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

JensB2001 schrieb;
Was bestärkt uns darin das es so ist, das seine Kids 50 oder 100000 € auf dem sparbuch haben?

Wir müssen nicht bestärkt sein. Es wurde eine Frage gestellt udn darauf eine Antwort gegeben.

Du hingegen stürzt dich von einer Vermutung in die nächste. Aus diesen Vermutungen konstruierst du deine Realität und stülpst sie anderen über.

Weißte, in letzter Zeit habe ich das Gefühl, der Exentreff liegt dir thematisch näher.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:26
(@taccina)
Registriert

Hallo,

keiner hat mir bis jetzt auf die Frage geantwortet, ob die Zinseinkünfte denn auch ausgezahlt werden...

Wenn nicht, denke ich nicht das es rechtens ist, den KU zu mindern...die Mutter muss die Kids ja nun auch irgendwie ernähren, wohnen lassen usw...
Dann hat die Mutter auch nichts davon, wenn das Geld in ...was weiß ich wieviel Jahren ausgezahlt wird.

Wenn der KU dafür da wäre das man das GEld spart für später, dann müßte man ja ein Konto anlegen, auf das der KU fließt. Aber es ist nun mal so das der KU zur jetzigen Lebenssituation beitragen soll....

Und klar hat man keinen Einfluss darauf für was das Geld ausgegeben wird..

Aber Mister U kann auch nicht behaupten das von dem KU den er zahlt, der Fernseher und die PCs angeschafft wurden. Vielleicht hat die Mutter das aus ihrer Tasche bezahlt...

Liebe grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:30
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Jens, zu Deinem letzten Satz mal folgendes: Kein Geld dieser Welt kann aufwiegen seine Kinder nicht bei sich zu haben.

Nur mal für hinter die Löffel und so 😉

Für meinen Sohn hab ich mal die Surchsschnittskosten rein von der Nahrung inkl. Windeln gerechnet, da komme ich auf 200 Euro, im September kommen noch 260 Euro an Krabbelgruppe dazu.

Hm, zum Topic, ich wüsste nicht, warum man Zinseinkünfte den laufenden Zahlungen des KU gegenrechnen sollte, warum auch. Bei uns ists so, das wir auch einige Verträge zur VermögensBILDUNG im Sinne des Sohnes abgeschlossen haben, aber da rechnen wir auch nicht gegen, ganz im Gegenteil.

Im Grunde ist die Frage an sich ja interessant, aber im Sinn eines Kindes, oder besser, der Vermögensbildung des Kindes unmöglich.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:33
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Liebe Tacci, gehe bitte nicht von deinen Verhältnissen aus, denn es gibt auch Mütter mit Kindern, die Unterhalt beziehen, ein Haus haben und noch 2.500 netto dazu verdienen. Was wäre dann mit den Zinseinkünften der Kinder? Vorausgesetzt diese haben ein Sparbuch von der Oma über 50 T euro z.B.

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:35
(@taccina)
Registriert

Ach ja und nochwas, was ich als Tip für MisterU meine.

Wenn Deine Frau oder auch Ex Frau irgendwann mal zum "Sozialfall" wird, sprich, irgendwann mal in die Lage kommt, HartzIV zu beantragen, und das ganze Geld steht bei irgendeiner Bank, auf den Namen der Kinder, dann ist Ex dazu gezwungen, das anzugeben und Notfalls erst mal aufzuleben.
Egal wer das Konto für die Kids eröffnet hat und ob Oma und Opa darauf einzahlen, oder ob Onkel Fritz und Großcousine Erna das bezahlen....
Also an Deiner Stelle, würde ich da mal was regeln...

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:36
(@taccina)
Registriert

Liebe Tacci, gehe bitte nicht von deinen Verhältnissen aus, denn es gibt auch Mütter mit Kindern, die Unterhalt beziehen, ein Haus haben und noch 2.500 netto dazu verdienen. Was wäre dann mit den Zinseinkünften der Kinder? Vorausgesetzt diese haben ein Sparbuch von der Oma über 50 T euro z.B.

Hallo Roman...

wieso soll ich nicht von meinen Verhältnissen ausgehen?
Du gehst doch auch von irgendwelchen VErhältnissen aus.

Oder hab ich was verpasst und Mister U hat irghendwo geschrieben, das die Mutter das GEld nicht nötig hat und das für die Kinder 50TEuro angespart bzw angelegt wurden????

Aber um Grundsätzlich mal Deine Frage zu beantworten: Klar gibt es solche Kinder die soviel Geld af dem Konto haben und Mütter nicht auf den KU angewiesen sind.

Aber meinen Fall gibt es auch und das nicht nur in ausnahme Fällen. Oder?

Gruß Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:41
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Auch darum geht es leider nicht Taccina, es geht nur darum ob man den KU kürzen kann bei Zinseinkünften der Kinder in gewisser Höhe.

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:42
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Achso, das geht wohl auch bei einem gesperrten Konto? Wie sollte man das denn entsperren können, wenn es von den Grosseltern angelegt wurde?

Geht meines Erachtens nicht.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:43
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Achso, das geht wohl auch bei einem gesperrten Konto? Wie sollte man das denn entsperren können, wenn es von den Grosseltern angelegt wurde?

Geht meines Erachtens nicht.

Wir setzen mal vorraus, daß das Konto auf den Namen der Kinder angelegt ist und Oma darauf einzahlt. Natürlich kann es die KM abräumen, aber alles sind keine Antworten auf die gestellte Frage.

Gruss Roman

[Editiert am 21/4/2006 von Roman3]

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:45
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch darum geht es leider nicht Taccina, es geht nur darum ob man den KU kürzen kann bei Zinseinkünften der Kinder in gewisser Höhe.

Gruss Roman

Ich denke da an einen dicken Sparvertrag, den die großeltern für beide Kids in ihrem Namen angelegt haben. Da werden nicht wenige Zinsen jährlich ausgezahlt.

Mister U

Man muss sich das mal überlegen, da legen Grosseltern etwas für ihre Enkel an und ein Zahlungspflichtiger kommt auf die Idee aufgrund von ausgeschütteten Zinsen den U zu kürzen, schon komisch, gell?

Ich denk aber das es lediglich um die Frage geht und nicht um deren Umsetzung.

[Editiert am 21/4/2006 von suffering_d]

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:47




(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Achso, das geht wohl auch bei einem gesperrten Konto? Wie sollte man das denn entsperren können, wenn es von den Grosseltern angelegt wurde?

Geht meines Erachtens nicht.

Wir setzen mal vorraus, daß das Konto auf den Namen der Kinder angelegt ist und Oma darauf einzahlt. Natürlich kann es die KM abräumen, aber alles sind keine Antworten auf die gestellte Frage.

Gruss Roman

[Editiert am 21/4/2006 von Roman3]

Okay, dann die direkte Antwort: Nein, geht nicht. Und jetzt frag bitte nicht nach irgendeinem Urteil, Dein Rechtsgefühl wird ja in der Hinsicht intakt sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:48
(@taccina)
Registriert

@Roman....das war als Tip für Mister U gemeint und hat sehr wohl damit zu tun, wenn er das Geld für seine Kinder angelegt hat...

Wenn man ein Konto auf den Namen eines Kindes einrichtet, dannmuss ein Erziehungsberechtigter (meisetns beide...also mutte und Vater...so war es bei uns) die Unterschrift dazu geben...

Und wenn die Mutter zum Sozialfall werden würde, würden es die Kinder automatich mit (meistens jedenfalls) und dann müßen olchen Konten eben aufgelöst werden, oder man muss eine Abtrettungserklärung unterschreiben, das der Staat seine Kohle zurück bekommt, wenn das Konto bzw das festgelegte Geld ausgezahlt wird....

Ist nun mal so....das habe ich nicht erfunden...

Darum, wenn man für die Kinder sparen möchte, ann lieber nen Sparvertrag auf sich selber machen oder als LEbensvrsicherung...aber nicht auf den Namen der Kinder.

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:49
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Übrigens gehört ein solches Konto aus Prinzip gesperrt 😀

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:51
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

@Roman....das war als Tip für Mister U gemeint und hat sehr wohl damit zu tun, wenn er das Geld für seine Kinder angelegt hat...

Wenn man ein Konto auf den Namen eines Kindes einrichtet, dannmuss ein Erziehungsberechtigter (meisetns beide...also mutte und Vater...so war es bei uns) die Unterschrift dazu geben...

Und wenn die Mutter zum Sozialfall werden würde, würden es die Kinder automatich mit (meistens jedenfalls) und dann müßen olchen Konten eben aufgelöst werden, oder man muss eine Abtrettungserklärung unterschreiben, das der Staat seine Kohle zurück bekommt, wenn das Konto bzw das festgelegte Geld ausgezahlt wird....

Ist nun mal so....das habe ich nicht erfunden...

Darum, wenn man für die Kinder sparen möchte, ann lieber nen Sparvertrag auf sich selber machen oder als LEbensvrsicherung...aber nicht auf den Namen der Kinder.

Ups, in D muss ein Erziehungsberechtigter wohl unterschreiben? Hammer, na dann mal schleunigst ins Ausland mit dem Geld.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:52
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Achso, das geht wohl auch bei einem gesperrten Konto? Wie sollte man das denn entsperren können, wenn es von den Grosseltern angelegt wurde?

Geht meines Erachtens nicht.

Wir setzen mal vorraus, daß das Konto auf den Namen der Kinder angelegt ist und Oma darauf einzahlt. Natürlich kann es die KM abräumen, aber alles sind keine Antworten auf die gestellte Frage.

Gruss Roman

[Editiert am 21/4/2006 von Roman3]

Okay, dann die direkte Antwort: Nein, geht nicht. Und jetzt frag bitte nicht nach irgendeinem Urteil, Dein Rechtsgefühl wird ja in der Hinsicht intakt sein.

Das begründe mal bitte oder hast du das jetzt frei erfunden?

@Taccina
Es geht hier nicht um Kontoeröffnung und Sozialfälle etc.

Gruss Roman

[Editiert am 21/4/2006 von Roman3]

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:53
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hilft ja alles nichts.

Haben die Kinder Einkünfte (welcher Art auch immer, Zinsen, Aussbildungsvergütung, Mieteinnahmen) können diese den geeschuldeten Unterhalt mindern. Allerdings wrid das "Einkommen" der Kinder geteilt. Die eine Hälfte darf der KV ansetzen, die andere die KM.

Nun geht es aber darum, ob die Kinder wirklich diese Einkünfte haben. Sind Sparverträge angelegt ist es üblicherweise so, das die Zinsen aus den Ansparsummen auf den Konten verbleiben und erst mit Fälligkeit des Sparvertrages ausgezahlt werden können. Dann erst kann das Vermögen auch als Unterhaltsmindernd angesetzt werden, da die Kinder ja vorher keinen Zugriff haben.

Haben Großeltern ein Sparbuch oder eine Sparvertrag oder was auch immer abgeschlossen kann die Mutter das nicht ohne weiteres auflösen, sondern braucht die Unterschrift des "Auftraggebers".

Allerdings sollte man auch prüfen, ob die Sparverträge auf die Kinder ausgestellt sind oder nur zugunsten der Kinder und die Sparverträge auf die Großeltern laufen. Dann wären die Kinder nämlich auch erst später bezugsberechtigt.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:54
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn der Vater zahlungsfähig ist, was gehen ihn dann die Einkünfte seiner Kinder an?

Weiters muss ich gar nichts begründen, ich hatte ja schon angemasst das Dein Rechtsgefühl intakt ist, aber wie mir scheint - trügt der Schein.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:58
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich beziehe mich auf minderjährige Kinder die keinerlei eigene andere Verdienste haben...

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:00
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Hilft ja alles nichts.

Haben die Kinder Einkünfte (welcher Art auch immer, Zinsen, Aussbildungsvergütung, Mieteinnahmen) können diese den geeschuldeten Unterhalt mindern. Allerdings wrid das "Einkommen" der Kinder geteilt. Die eine Hälfte darf der KV ansetzen, die andere die KM.

Nun geht es aber darum, ob die Kinder wirklich diese Einkünfte haben. Sind Sparverträge angelegt ist es üblicherweise so, das die Zinsen aus den Ansparsummen auf den Konten verbleiben und erst mit Fälligkeit des Sparvertrages ausgezahlt werden können. Dann erst kann das Vermögen auch als Unterhaltsmindernd angesetzt werden, da die Kinder ja vorher keinen Zugriff haben.

Haben Großeltern ein Sparbuch oder eine Sparvertrag oder was auch immer abgeschlossen kann die Mutter das nicht ohne weiteres auflösen, sondern braucht die Unterschrift des "Auftraggebers".

Allerdings sollte man auch prüfen, ob die Sparverträge auf die Kinder ausgestellt sind oder nur zugunsten der Kinder und die Sparverträge auf die Großeltern laufen. Dann wären die Kinder nämlich auch erst später bezugsberechtigt.

Das ist doch mal eine Antwort, die mich auch ein Stück weiterbringt bei meinem Gedanken meiner Tochter eine Wohnung zu schenken. Ich bräuchte dann wohl nur noch die Differenz zwischen Mieteinnahme und tatsächlicher KU-Zahlung erbringen, oder?

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:00
(@suffering_d)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn Du Deiner Tochter etwas schenkst, gehörts nicht mehr Dir, auch alles was daraus folgt gehört nicht mehr Dir, sondern ihr. Ich verstehe Dein Problem nicht.

Oder ich bin anders erzogen, kann auch sein, macht dann aber auch nichts mehr.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 16:04




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