KU für Kinder mit Z...
 
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KU für Kinder mit Zinseinkünften???

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(@misteru)
Schon was gesagt Registriert

Da habe ich nocheine Frage:

Wenn meine Kids Zinseinkünfte haben, mindern diese denn nicht ihre Bedürftigkeit, so dass der KU ggf. niedriger ausfällt?

Ich denke da an einen dicken Sparvertrag, den die großeltern für beide Kids in ihrem Namen angelegt haben. Da werden nicht wenige Zinsen jährlich ausgezahlt.

Mister U

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2006 22:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der Unterhaltsbedarf eines Kindes beträgt mtl. 199 € bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres. Dies ergibt eines Jahres-KU von 2.388 €. Bei einer angenommenen Verzinsung von 5 % wäre ein Kapital von 47.760 € erforderlich.

Zusatzfrage ist, ob die Zinsen ausgezahlt werden oder gutgeschrieben werden und das Sparbuch Sperrvermerke enthält.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.04.2006 23:24
(@misteru)
Schon was gesagt Registriert

Bei diesem Kapital wäre dann kein KU zu bezahlen? Also weniger Zinseinkünfte mindern wenigstens den KU? Kene Ahnung, ob die Zinsen ausgezhalt werden, ist das denn wichtig? Ich muss meine Zinseinkünfte doch auch zu meinem Nettoeinkommen hinzurechnen, egal, ob die Zinsen ausgezahlt oder gleich wieder angelegt werden.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.04.2006 23:34
(@taccina)
Registriert

Hallo MisterU

ich hab ja absolut keine Ahnung warum Du alles versuchst zu drehen und zu wenden, damit Du keinen oder weniger KU zahlen musst....ist das die feine englische Art?
Junger Mann, es geht hier um das Wohl Deiner Kinder!!!!!!!!!!!!!!!!!

Die Kinder werden von Deiner Frau/Ex Frau betreut und die kann zu den Stromwerken, Gaswerken, zum Vermieter, zum Kleidergeschäft oder zum Supermarkt auch nicht hingehen und sagen: "Hallo, diese Waren sind für meine Kinder. Ich zahlen dann in 10 (12?14?25?) Jahren, wenn den Kindern das Geld ausgezahlt wird!

Kopfschüttelnde Grüße
Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 11:27
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,
vielleicht hilft Dir folgendes weiter:

"2. wie wird das anzurechnende Einkommen angerechnet?

Das anzurechnende Einkommen mindert die Unterhaltslast beider Elternteile.

Bei einem minderjährigen Kind ist der Betreuungsunterhalt gleichwertig dem Barunterhalt, d.h. beide Eltern leisten gleichwertigen Unterhalt - der eine durch Geldzahlung, der andere durch Betreuung. Das Einkommen des Kindes muss deshalb auf den Unterhalt beider Elternteile angerechnet werden, nicht etwa nur auf den Unterhalt des zahlenden Elternteils. Mit anderen Worten: das anrechenbare Einkommen des Kindes steht beiden Elternteilen zur Hälfte zu. Beispiel: Das Kind lebt bei der Mutter, der Vater zahlt 327,- Euro Unterhalt. Nunmehr nimmt das Kind eine Lehre auf und erhält 500,- Euro Ausbildungevergütung. Davon bleiben 85,- Euro anrechnungsfrei, bleiben übrig 415,- Euro. Da beide Eltern zu gleichen Teilen Unterhalt leisten (Barunterhalt und Betreuungsunterhalt sind gleichwertig), steht ihnen der Vorteil von 415,- Euro zu gleichen Teilen zu. Das heisst, der Vater kann seinen Unterhalt um die Hälfte von 415,- Euro, also um 207,50 Euro kürzen. Ob die Mutter von dem Kind ebenfalls 207,50,- DM verlangt, etwa als Beitrag zu den Haushaltskosten, ist iher Privatsache. Für die Unterhaltspflicht des Vaters ist das unerheblich. "

In deinem Fall (nur nach meiner Meinung): Kapital ist erst mal kein Einkommen, also kommen evt. die Zinseinnahmen hälftig zur Anrechnung, müssten also eigentlich als Einkommen zählen und den Kindesunterhalt mindern. Würde aber denken, dass da Mama auch ein wenig kreativ sein kann, wenn Du zu sehr ein Fass aufmachst! Wie alt sind denn die Kinder?

@ Taccina
Es muss doch mal gestattet sein, über jahrelange Zahlungen, die man(n) als Vater zu leisten hat, auch nur mal nachzudenken. Das vielzitierte Wohl der Kinder hat wohl nix damit zu tun, ob (im Falle von Kleinkindern) die Ex ein paar € mehr oder weniger bekommt. Kindesunterhalt ist in jedem Fall richtig und nötig, ein paar Gedanken oder Fragen, um diesen korrekt zu ermitteln müssen aber noch - vor allem im Rahmen dieses Forums - gestattet sein.

Viele Grüße
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 12:22
(@taccina)
Registriert

Hallo Mux,

klar darf man Fragen dazu stellen und sich Gedanken machen.
Aber schau mal in das andere Topic von Mister U rein...
Da fragt er, ob er den Kindesunterhalt um eine Stufe verringern kann, wenn er der EX 10€ freiwilligen Unterhalt zahlt...
Für mich ziemlich mysteriös...aber gut..

Zinseinkünfte sind keine Einkünfte in den Sinne.
Normalerweise kommt man an das Geld nicht ran, bzw es ist kein regelmäßiges monatliches Einkommen.
Sollten Zinseinkünfte einmal jährlich ausgezahlt werden, kann er den KU in der Höhe mindern in der die die Zinsen ausgezahlt werden....

Ich weiß das zwar nicht 100%ig ist aber o ein Gefühl von mir...

Die Mutter muss ihre kosten ja auch monatlich bezahlen..

Liebe Grüße Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 12:36
(@misteru)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Mux,

vielen Dank für Deine Ausführungen.

@Taccina:
Gestatte mir bitte die gleichberechtigte Anwendung von Bestimmungen für alle(!) Parteien! Auch ich habe Zinseinkünfte, die, wenn Sie jährlich ausgezahlt werden, zu meinem Einkommen zugerechnet werden. Wenn dies bei den Kindern auch so ist, warum soll ich dann nur einseitig belastet werden??? Diese Frage ist völlig unabhängig von der Liebe zu meinen Kids. Aber haben die Zahl-Väter (zu dem ich seit meiner Trennung degradiert worden bin) immer alles nur zugunsten der Kinder großzügig zu sehen? Das Geld was ich FÜR UNSERE GEMEINSAMEN KINDER zahle, gibt meine Ex ganz alleine und ohne Rückkoppelung mit mir aus. Ich habe überhaupt keine Möglichkeiten, zu kontrollieren, ob das Geld sinnvoll ausgegeben wird, geschweige denn, ich könnte EInfluss darauf nehmen. So halte ich z.B. eigene Fernseher, eigene PCs für Kinder im Alter von 10 Jahren nicht für unbedingt angemessen und kindgerecht! Aber ich kann die Verwendung MEINES Geldes in keinster Weise beeinflussen. Hast Du darüber eigentlich schon einmal nachgedacht, bevor Du Deinen Kopf weiter schüttelst? Hast Du Dich eineiziges Mal in die Situation von Vätern hineinversetzt, deren Existenzberechtigung seitens der KM ausschließlich auf die regelmäßige Überweisung des KU reduziert wird? Die z.B. den Geburtstag des Vaters als "ganz normalen Tag ohne jegliche Bedeutung" ansehen und daher diesen Tag mit den Kids einfach anderweitig verplant, so dass ein Zusammenkommen an diesem Tag nicht möglich ist?

Bei solchen Antworten könnte ich in Rage geraten... :gunman:

Mit fast gar nicht mehr freundlichen Grüßen
Mister U

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.04.2006 12:40
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dabei bleibt aber tzrotzdem zu klären, ob die Zinsen jährlich ausgezahlt werden oder ob sie dem Sparguthaben zugerechnet werden oder erst bei Laufzeitende des Sparvertrags mit ausgezahlt werden. Zum anderen ist die Frage, ob ein Sparvertrag den die Großeltern abgeschlossen haben und die auch einzahlen nicht sowieso erst nach Ende der Laufzeit oder mit einem bestimmten Alter den Kindern zufällt.

Zum anderen frag ich mich echt, wie hoch die Zinsen sein müßten. damit sie aufs Monat gerechnet (da ja eh nur die Hälfte vom KV angerechnet wreden dürfen) so sehr ins Gewicht fallen, das sich die Gedanken über eine Kürzung des Unterhalts wirklich lohnen...

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 12:41
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das Geld was ich FÜR UNSERE GEMEINSAMEN KINDER zahle, gibt meine Ex ganz alleine und ohne Rückkoppelung mit mir aus. Ich habe überhaupt keine Möglichkeiten, zu kontrollieren, ob das Geld sinnvoll ausgegeben wird

Sie muß mit dir auch keine Rücksprache halten, was sie mit dem Geld anfängt. Wieviel Unterhalt zahlst du denn für jedes Kind?

Nimm den Betrag und zieh davon anteilig Miete, Unkosten, Strom ab. Dann rechne mal noch die Lebensmittel aus und ziehe sie auch vom Unterhalt ab. Denn das alles ist in dem BEtrag den du zahlst laut Gesetz enthalten. Wenn dann noch was übrig bleibt überleg mal was übers Jahr gerechnet an Schulbedarf, Kleidung etc. dazu kommt.

Über PC und Fernseher kann man sicher streiten. Meine kriegen zumindest keinen eigenen Fernseher. Aber wenn ich sehe, das meine Große, in der 3. Klasse, schon einiges an Hausaufgaben bekommt, die mit gezielten Suchen im Internet zu klären sind, dann kann ein eigener PC durchaus sinnvoll sein. Zudem in der 4. Klasse dann eine Computer-AG angeboten wird und in der 5. Klasse ein PC im Haus vorausgesetzt wird...

Das du auf einen Zahlvater reduziert wirst ist sicher hart und nicht zu entschuldigen. Aber washast du davon dann € 1,50 an Unterhalt zu sparen?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 12:51
(@taccina)
Registriert

Hallo MisterU

Wie midnightwish es beschrieben hat, sind im KU alle möglichen Sachen drin.
Und diese Sachen müßen nun mal bezahlt werden und das monatlich!!!!!!

Wenn die Zinsen also ausgezhalt werden, warum nimmt Du das Geld dann nicht und zahlst dann davon monatlich den Unterhalt der Kids?

Oder aber zahl das Geld der Zinsen jährlich im voraus an die Mutter aus und rechne aus, wieviel KU Du dann noch zuzahlen mußt...

Also ich verstehe diese Diskussion hier nicht!

Und ich schüttel immer noch den Kopf
Taccina

Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 13:26




(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Ich muß mich hier mit @Taccina mal "solidarisieren" 😉

Ich schließe mich da mal ihren Aussagen an..

Ebenso den Aussagen von @midnightwish!

@MisterU

Es ist nicht dein Geld der KU, sonder der des Kindes den es zum notwendigen Lebensbedarf braucht..den die KM sozusagen verwaltet u ein sogenanntes Mitspracherecht wofür das Geld verwendet wird hast du nciht, davon mal abgesehen ist das wohl auch fast unmöglich nachzuweisen wofür es ausgegeben wurde..

Natürlich kann sie dir nachweisen das sie genau, genau von dem Geld den Anteik der Miete für das Kind zahlt .. und dann? Was hast du davon?
Nichts..du weißt das "DEIN" Geld "kindgerecht" wie du es wohl nennen würdest verwendet wurde..toll..und nu?

Und natürlich gibt sie das Geld ALLEINE aus ..oder möchtest du mit ihr in den supermaktr gehen..und auf alle Lebensmittel den Namen eurer Kids schreiben die mit "DEINEM" Geld gekauft werden?

Und wie stellst du dir die sinnvole Ausgabe "DEINES" Geldes vor? Ist Miete z.B. nicht sinnvoll...

Also deine Gedanken darüber sind denk ich etwas neben der Realität..

Weiterhin wirst du dann vielleicht feststellen das dein/euer Kind gar nicht nur von dem KU allein leben wird/kann ...

Mit fast gar nicht mehr freundlichen Grüßen

Und das braucht es wohl auch nicht..oder gibt es nur freundliche Grüße wenn die Antwort genau die ist die du hören möchtest?

Letztendlich geht es dir scheinbar nur um eins....

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 13:41
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Also liebe Leute, erstmal ist die ursprüngliche Frage schon berechtigt, denn es gibt ja wirklich Kinder die 50 oder 100 T Euronen auf ihren Sparbüchern haben. Völlig unerheblich ist es dabei ob die Zinsen jährlich ausgezahlt werden oder auf dem Sparbuch bleiben. Ich selbst hatte ja mal in Erwägung gezogen meiner Tochter eine Eigentumswohnung zu schenken, die dann auch wieder hätte verkauft werden können und damit verbunden wäre auch wieder die Frage ob man Kindern mit Zinseinkünften den KU kürzen darf.

Nur einer hat hier bislang konstruktiv geantwortet.

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 14:39
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Bei wievielen Kindern ist das denn bitte der Fall??

denn es gibt ja wirklich Kinder die 50 oder 100 T Euronen auf ihren Sparbüchern haben.

???

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 14:47
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Habe doch konkret geschrieben dass ich das z.B. mal vorhatte und der Ursprungsposter wird auch seine Gründe haben diese Frage zu stellen.

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 14:52
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jens, was bestärkt dich in der Annahme, dass dies bei MisterU nicht der Fall ist?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 14:53
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Gegenfrage (auch wenn man ja eigentlich eine Frage nicht mit einer Gegenfrage beantwortet) :

Was bestärkt uns darin das es so ist, das seine Kids 50 oder 100000 € auf dem sparbuch haben?

Bis jetzt sind doch in der Hinsicht keine Zahlen gefallen..

Und es ist doch wohl eher ungewöhnlich und selten das Kids solche Spareinlagen haben...oder?!

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 14:57
(@roman3)
Rege dabei Registriert

Jens, aber die Frage muss doch gestattet sein. Wieso tut ihr euch so schwer damit?

Gruss Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 14:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Bis jetzt sind doch in der Hinsicht keine Zahlen gefallen..

Also stützt sich dein Angriff auf eine Vermutung bzw. Inabredestellung mangels Vorstellungsvermögens.

Und es ist doch wohl eher ungewöhnlich und selten das Kids solche Spareinlagen haben...oder?!

Ungewöhnlich heißt nicht, dass es nicht vor kommt und woher nimmst du die Sicherheit, dass es für die Kinder von MisterU nicht gültig ist?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:03
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin, moin,

ich komme manchmal mit den Denkprozessen mancher nicht klar.

Darf man sich immer nur die Rosinen rauspicken? Jede Zahlung für die Kinder ist gut, jeder Abschlag ist schlecht?

Ich empfinde die Fragestellung von MisterU durchaus berechtigt und nicht einmal schlecht begründet ...!

Als Zahlungspflichtiger hast keinen Einfluss auf die Verwendung. Auch nicht darauf, ob der KU überhaupt im vollen Umfang für die Kinder verwendet wird ... das wird nicht geprüft und ist auch nicht vorgesehen.
Bei der Ermittlung der Unterhaltsansprüche werden alle Einnahmen zusammen gezogen, ausnahmslos. Also warum wird mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen und soll für den Bedarf der Kinder nicht mit angerechnet werden?

In einem anderen Thread wurde gerade über einen Bericht geschrieben, in dem die KM ihr Kind mehrere Tage alleine ließ. Wurde hier der KU sinngemäß verwendet (nur ein Beispiel)?

Natürlich trifft das nicht für alle zu. Aber hier wird versucht, mit der moralischen Keule eine Rechtfertigung zu finden, wo es keine gibt.

@Jens:
Deine Ausführungen würden mich mal interessieren, wenn Deine Kinder nicht bei Dir währen und Du nur die Geldbörse zücken dürftest ... ich vermute da gäbe es einige Überraschungen.

Nachdenkliche Grüße
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:04
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey

Also stützt sich dein Angriff

wieos angriff..auf was..weil ich gleiche Meinung u Gednaken hab wie einige andere User in deisem Topic?

U die geäußert hab...

Ungewöhnlich heißt nicht, dass es nicht vor kommt und woher nimmst du die Sicherheit

Hab ich nirgends gesagt, das das NICHT vorkommt..ich sagte eher ungewöhnlich und SELTEN!
Mag natürlich sein das das hier der seltene Fall ist..
Aber mit Gewissheit kann das doch noch keiner sagen oder?


@Kasper

@Jens:
Deine Ausführungen würden mich mal interessieren, wenn Deine Kinder nicht bei Dir währen und Du nur die Geldbörse zücken dürftest ... ich vermute da gäbe es einige Überraschungen

Welceh Ausführungen meinst du denn?

Das mit der Verwendugn des KU`s?

und Du nur die Geldbörse zücken dürftest

Tja dumm nur, das NUR ich die Geldbörse zücke!!
Seit je her..

Bekomm seither keinerlei KU oder irgendeinen Pfennig/Cent Geld von der Km..der einzigste der bisher alles gezahlt hat, war ich...
Also gibt es da keinerlei Überraschungen...

Ich zahle zwar keinen KU, aber zahle irgendwie mehr als ich vermutlich an KU leisten müßte..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 21.04.2006 15:14




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