KU für 4. Kind
 
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KU für 4. Kind

 
(@mekmen)
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Hallo,

ich diskutiere mal wieder mit meiner Ex über den Unterhalt.

folgende Situation: Ich habe 3 Kids aus erster Ehe, die bei mir leben. Unser gemeinsames Kind aus 2. Ehe (also mein 4. Kind) ist mit meiner Ex im vergangenen Jahr weggezogen. Ausgerechneter KU ist Stufe 1 der DDT für ein fünfjähriges Kind 209,50.
Meine Ex bekommt aber nur Kindergeld für 1 Kind, d.h. sie sagt mir jetzt, dass ich die Stufe 1 fürs 1. Kind zahlen sollte, d.h. 225,- laut DDT.
Es sind zwar Peanuts, aber dieses ewige Genörgel nervt, zumal wir gerade noch andere Dinge verrechnen (Kreditvertrag fürs Auto etc.).
Deshalb: Ist es okay, wenn das gemeinsame Kind als 4. gerechnet wird ? oder muss es als erstes Kind gerechnet werden, oder bekommt meine Ex evtl. zu wenig Kindergeld ?

Danke für eure Antworten
mekmen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2014 13:54
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Lieber mekmen, mit der DDT kenne ich mich zwar nicht aus, aber eines weiß ich sicher: Kindergeld ist immer das Gleiche, also 184,00 Stinkies pro Kind. Das andere: Sie geht davon aus, dass es ihr 1. Kind ist und Du, dass es Dein 4. Kind ist. Nach aller Logik würde ich behaupten, dass, da Du der Unterhaltspflichtige bist, es eher nach dem dem 4. Kind geht. Aber ich kann mich irren. Aber mal im Ernst: wegen 15,50...?

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 14:03
(@psoidonuem)
Registriert

Lieber mekmen, mit der DDT kenne ich mich zwar nicht aus, aber eines weiß ich sicher: Kindergeld ist immer das Gleiche, also 184,00 Stinkies pro Kind.

Nein, das 3. Kind bekommt 190€ und ab dem 4. 215€

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 14:07
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

@ alanai:

Nee, ab dem 4. sinds 215,-

sind sicher Peanuts, aber im moment kabbeln wir auch noch wegen anderer Dinge und jetzt möchte ich mal Ruhe und eine klare Berechnung (wie gesagt, wir verechnen auch noch andere dinge)

Der übliche Kleinkrieg halt.

mekmen

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2014 14:12
(@psoidonuem)
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Die 225,- erscheinen richtig. Das 4. Kind ist bei Dir nur Zählkind und Deine Frau bekommt nur 184 für dieses 1. Kind das bei ihr wohnt. Folglich kannst Du auch nur 92,- abziehen.

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Geschrieben : 26.02.2014 14:12
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

@Alanai: Sei mir nicht böse, aber das einzige das an deinem Beitrag stimmt ist das du sich mit der DDT nicht auskennst.
Wie allgemein bekannt ist unterscheidet sich das KG für 1./2. 3. und ab 4. Kind.

Die Frage des OP halte ich aber für relativ einfach zu beantworten: Es wird vom TabellenUH 50% des Kindergeldes abgezogen das für das Kind gezahlt WIRD.
Nicht das was unter irgendwelchen Umständen vielleicht hätte gezahlt werden können. Nachdem das KG immer dem Elternteil zusteht bei dem das Kind lebt ist dies eindeutig die KM, und es ist deren 1. Kind. Entsprechend wird 50% des KG für ein 1. Kind abgezogen.

Eigentlich ganz einfach ...

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 14:12
(@mekmen)
Rege dabei Registriert

Danke euch,

dann hat der RA, den wir damals gebeten hatten, den Unterhalt auszurechnen, einen Schmarrn verzapft.

mekmen

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Themenstarter Geschrieben : 26.02.2014 14:19
(@alanai)
Rege dabei Registriert

Habakuk, da hast Du wohl recht, ich halt mich zukünftig besser aus solchen Themen raus, lach. mekmen, bitte entschuldige!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 14:59
(@beetle81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mekmen

Warum machst du der KM nicht den Vorschlag, dich als Kindergeldberechtigten anzugeben und Ihr das Kindergeld monatlich zu überweisen? So können deine anderen Kinder als Zählkinder berücksichtigt werden und Kind 4 bekommt 215 Euro. Dein Unterhaltszahlbetrag wäre dann gemäß eines 4. Kindes und auf beiden Seiten verbleiben rechnerisch 15,50 Euro mehr als aktuell  😉

LG
beetle

LG
beetle81

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Geschrieben : 26.02.2014 15:56
(@beetle81)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mekmen,

mmh, vielleicht war ich auch etwas zu voreilig mit meiner Idee ... den Kindergeldberechtigten kann man ja nur selbst wählen, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Ansonsten ist immer der berechtigt, bei dem das Kind gemeldet/wohnhaft ist. Ist das nicht eigentlich 'ne Benachteiligung von Trennungskindern? *grübel*

LG
beetle81

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 16:37




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Kindergeld kann mit dem Einverständnis des vor- oder gleichrangig Bezugsberechtigten auf eine andere bezugsberechtigte Person übertragen werden. Von daher ist Deine Idee gar nicht so abwegig. Viel problematischer gestaltet es sich, wenn diese Berechtigten ein Kommunikationsproblem miteinander haben.  😉 Und wenn Geld ins Spiel kommt, hört bei manchen Menschen die Netiquette schlagartig auf.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2014 17:43