Hallo zusammen,
ich habe mich jetzt seit 2 Tagen durch das Netz gesucht und nichts Richtiges gefunden.
Es geht um einen allenerziehenden Vater, der mit seinem 16-jährigen Sohn und seiner LGin zusammen lebt.
Der Umgang zwischen Sohn und Km läuft problemlos.
Die Km geht arbeiten, allerdings Teilzeit. Diese Teilzeit sieht so aus, daß sie 1 Woche vollschicht arbeitet(Briefzustellerin) und 1 Woche frei hat. Immer im Wechsel.
Sie hat bisher Unterhalt gezahlt, nicht tituliert oder per Gericht, sondern nach Absprache.
204,- monatlich. dazu hat sie dem Sohn 40,- Taschengeld auf ein Sparbuch überwiesen.
Letztes Jahr hat die Km erneut geheiratet. Sie hat für den KU die ungünstigere Steuerklasse gewählt(5) und seitdem seufzt sie rum, wie schlecht es ihr finanziell geht und das alles sooo knapp ist. Auf die Bemerkung des Kvs, daß sie doch ganztags arbeiten gehen kann, sagte sie, das würde sie nicht schaffen.
Der Kv hatte einen Minijob um ein bischen zur Rente dazu zu haben. Dieser Job wurde aber im zum Okt.05 gekündigt.
Nach Gesprächen mit der Km ist der Kv nun zu einem Anwalt um mal berechnen zu lassen, wieviel Unterhalt dem Kind zustehen würde und wie das mit der Zahlung seitens der Km aussieht.
Der errechnete Ku des RAs belief sich auf 315,-. er wies die Km daraufhin, daß die Steuerklasse falsch gewählt ist und auch dass ihr jetziger Ehemann für sie selbst unterhaltspflichtig ist, sollte sie den KU nicht zahlen können, weil sie keine Ganztagstätigkeit aufnimmt.
Nun kam gestern der Brief vom gegn. RA.
Darin wurde geschrieben, daß die KM bereits seit 1999 eine Schwerbehinderung von 30% anerkannt bekommen hat.
Sie hat nun einen Gleichstellungsantrag ( Gleichstellung mit Schwerbehinderten) gestellt und will 50%.
In diesem Brief werden keine Berechnungen gemacht oder genaue Zahlen genannt. Lediglich wird darauf hingewiesen, daß die Km mit einem bereinigten Nettoeinkommen ohne Abzug der Fahrtkosten unter dem Selbstbehalt von 890,- liegt.
Zudem wird angegeben, daß de rjetzige Ehemann ein unbereinigtes Nettoeinkommen von ca(!) 1600,- hat. Somit wäre er dem Antragsgegner mit 147,- unterhaltspflichtig (?????).
Hier verstehe ich nicht: Wieso dem Antragsgegner???? Er ist doch seiner jetzigen Ehefrau unterhaltspflichtig.
Das wird doch nciht in einen Pott geworfen, oder?
Zum Grad der Behinderung habe ich mich gestern und heute ausführlich informiert. Da habe ich auch Einblick, da ich selbst beruflich mit medizinischen Gutachten zu tun habe. In bezug auf Unterhaltspflicht habe ich aber nichts gefunden, auch keine Urteile.
Die Fage ist jetzt, was würdet ihr nun tun?
Wir können zur Zeit nur spekulkieren und diese Spekulation geht dahin, daß sie mit den 50% entweder aufhören will zu arbeiten und die betriebliche Rente kassieren oder dass sie innterbetrieblich versetzt wird und somit auch den Anspruch ( bei Gleichstellung) auf einen behinderten gerechten Arbeitsplatz hat.
So könnte sie der geforderten KU-pflicht entgehen (?).
Der Gleichstellungsantrag wird bei der ARGE eingereicht und nach Aktenlage entschieden.
Ob es wohl nützlich ist, ein medizinisches Gutachten zu beantragen?Das ist ja auch eine Kostenfrage.
Ich weiss, manche von euch schütteln nun bei diesem mütterfreundlichem Lande den Kopf.
Wir wissen, daß die Km regelmäßig ein Fitnessstudio besucht, daß sie das Geld hat sich ein neues Auto leasen, sie i ihrer "freien Woche" Rolmassagen geniesst, gerne und oft feiert und es sich gut gehen lässt.
Also keinerlei Enschränkung an der Teilhabe im Leben der Gesellschaft, wie es so schön in den Anhaltspunkten für Gutachtertätigkeit heißt.
Über die Diagnose ist noch nichts bekannt. Nach unserem Wissensstand handelt es sich aber nicht um eine psychische Erkrankung.
Wahrscheinlich sehr verworren das Ganze.
Mir würde jetzt erst einmal damit geholfen sein von euch zu lesen, wie ihr weiter verfahren würdet.
Ich finde es auch ziemlich dreist im Zusammenhang mit KU einen Antrag auf Behinderung bei der ARGE zu stellen. Wenn ich krank bin, nicht erst bei einer Zahlungsaufforderung.
Der gegn. RA schreibt nun, die KM wäre ja bereit den bereits gezahlten Betrag (204,- plus 40,- Taschengeld) zu zahlen. Wenn der Kv sich damit nicht einverstanden erklärt, würde sie den weitaus niedrigeren Betrag zahlen, den sie auch nur müsste.
Puhh......
ich denke meine Freunde werden sich bald selbst hier registrieren. Ich habe sie sonst mit Infos versorgt. jetzt wird die Sache aber auch für mich ziemlich kompliziert *g.
Der RA des Kvs war heute leider nicht zu erreichen. Sein anliegendes Schreiben and en KV ließ aber erahnen, daß er selbst überhaupt nicht einverstanden ist mit den gegn. Ausführungen.
Bin gespannt auf Antworten.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hi,
es wäre wichtig zu wissen, inwieweit die 30 %ige Schwerbehinderung ihre Erwerbsfähigkeit überhaupt beeinflusst. Ein Freund von mir ist z.B. so gut wie taub. Er trägt ein Hörgerät und ist ebenfalls schwerbehindert (welcher Grad, weiß ich nicht). Seine Erwerbsfähigkeit ist nicht eingeschränkt. Für ihn gelten lediglich arbeitsrechtlich besondere Bestimmungen, was Schichtdienst, Kündigung usw. angeht.
Zudem wird angegeben, daß de rjetzige Ehemann ein unbereinigtes Nettoeinkommen von ca(!) 1600,- hat. Somit wäre er dem Antragsgegner mit 147,- unterhaltspflichtig (?????).
Wenn mit "er" Dein Freund gemeint ist: Mit der Wiederheirat entfällt der Ehegattenunterhalt für die Kindesmutter.
Die Wahl der Steuerklasse 5 bleibt bei der Unterhaltberechnung unberücksichtigt.
Ingesamt ist das Schreiben des gegn. RA's heiße Luft – mein ich mal so :).
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Hallo Tina,
ich denke die Gleichstellung mit Schwerbehinderten hat nur eine Kündigungsschutzfunktion.
Herzliche Grüsse
Robert
Hallo Sky,
mit "er" meine ich den jetzigen Ehemann der Km. In dem Schreiben steht, daß der jetzige Ehemann mit 147,- dem Antragsgegner (Kind) unterhaltspflichtig ist.
Es steht wirklich so da. Hab mir den Satz mehrmals am Telefon vorlesen lassen.
Die Behinderung auf 30% bekam sie nach Wissen des KVs auf ein Leiden der Arme. Sie habe Kribbeln in den Armen z.B.
Bei einer genauen Diagnose könnte ich nachschauen. So wissen wir aber nichts konkretes.
Die arbeitsrechtlichen Folgen wie z.B. Kündigungsschutz kenne ich. Ich frage mich jetzt nur ob im Zusammenhang mit einem Unterhaltsverfahren ( was noch nicht eingeleitet ist), der gestellte Antrag oder gar die schon vorhandenen 30% relevant sind.
Denn auch mit 50% kann man auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit den entsprechenden Einschränkungen noch vermittelt werden. Erst bei der Einschränkung "bis zu 3 Std. täglich" ist man nach dem Volksmunde in der Regel vom Arbeiten ab.
Z.B. kann ein Fliesenleger, der die Kniegelenke geschädigt hat durchaus noch einen Telefonjob oder Pförtnerjob durchführen.
Ist zwar bei der heutigen Arbeitsmarktsituation nicht leicht umzusetzen. Aber so wird letztendlich begutachtet.
Wir fragen uns nun einfach, was die Km ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt mit diesem Antrag bezwecken will.
Ähhmm... nein eigentlich ist es klar....aber ob sie damit durchkommt? Und ob es sinnvoll ist eine medizinische Begutachtung zu veranlassen ( zumindest es zu versuchen).
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Robert,
nach den Ausführungen, die ich im Netz gefunden habe scheint es so zu sein.
Ich finde aber nichts was irgendwie im Zusammenhang mit KU steht. Das macht mich etwas stutzig.
Lg
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Tina,
hatte selbst mal so eine Gleichstellung. Nützt gar nichts.
Der AG muss nur eine staatliche Stelle mehr befragen.
Gruss
Robert
Hallo Robert,
steh nun ein bischen auf dem Schlauch 🙂
Wen meinst du mit AG??
Hast du denn die Gleichstellung schon gehabt als du unterhaltspflichtig wurdest oder kam diese während der Unterhaltspflicht?
Hm, wieder Fragen.....ich finde das wirklich kompliziert, da der gegn. RA eben auf diesem Antrag rumreitet.
Dieser RA ist übrigens kein Fachanwalt für Familienrecht, sondern diese Kanzlei macht so alles was kommt.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Moin Tina,
mit AG meint Robert wohl Arbeitgeber. Und ides eben für den Fall der Kündigung.
Lass die KM mal ruhig 50% machen. Sie bekommt dadurch im Rahmen der ESt einen Behindertenpauschbetrag, wodurch sich ihr Einkommen erhöht. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hi,
mit "er" meine ich den jetzigen Ehemann der Km. In dem Schreiben steht, daß der jetzige Ehemann mit 147,- dem Antragsgegner (Kind) unterhaltspflichtig ist.
tja, keine Ahnung wie der RA darauf kommt. Der jetzige Ehemann ist dem Kind jedenfalls nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Was mich etwas stutzig macht, ist der Begriff "Antragsgegner". Den verwendet man eigentlich für den Beklagten. Vielleicht steh ich aber auch grad auf der Leitung?
LG
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
Sorry Sky,
Antragsgegner war von mir falsch geschrieben. In den Schreiben wird immer von Mandanten geschrieben.
Hm... bin wohl schon im Wahn :phantom:
@Deep
An die Est habe ich noch gar nicht gedacht. So weit die Km wohl auch noch nicht 😉
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Sie hat nun einen Gleichstellungsantrag ( Gleichstellung mit Schwerbehinderten) gestellt und will 50%.
... hat sie aber noch nicht ... und somit dürfte vorerst einmal alles beim alten bleiben!
Wenn sie sich partu quer stellt, würde ich Klage einreichen. Die Chance das die KM mit weniger Unterhalt davon kommt, sehen schlecht aus. Begleitend würde ich einmal eine Aufstellung der bekannten Aktivitäten an den Anwalt geben.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Kasper,
morgen werden sie den RA wohl erreichen und haben jetzt eine Menge input bekommen.
Ich berichte dann mal wie es weitergeht bis sie sich selbst hier registriert haben.
Die Aktivitäten der Km haben sie auch heute abend schon gespeichert.
LG
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Guten Morgen,
selbst wenn sie nur Teilzeit arbeiten kann: Durch die Wiederheirat könnte ihr Selbstbehalt teilweise durch den Familienunterhalt ( das ist der fiktive Unterhalt, der ihr vom jetzigen Ehemann zusteht) gedeckt sein.
Gruss
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse 
