Hallöchen!
Ich habe schon viel über Unterhalt hier gelesen. Mich beschäftigen aber ganz andere Sachen bezüglich dessen, als hier bisher geschrieben wurde.
Zum eine die Frage, ist es möglich, dass wenn ich als die Lebensgefährtin von meinem Freund ein Kind bekommen würde, er dafür in Erziehungsurlaub geht und ich weiter arbeite? Oder ist dies nur bei verheirateten Menschen möglich?
Sollte dies möglich sein, wie verhält es sich dann mit dem KU und EU bezüglich seiner Ex - Frau und seinen Kindern?
Ist nur mal so eine Frage, die ich mir immer wieder stelle.
Noch eine Frage wäre. Ich habe hier was davon gelesen, dass der Selbstbehalt für einen unterhalszahlenden Mann herabgesetzt werden kann, wenn er in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt und dies seit länger als 2 Jahre. Wieso ist dies möglich und wie kann man dem entfliehen? Laut Anwältin wäre es nicht möglich an mein Geld ran zu kommen als LAG, allerdings über den herabgesetzten Selbstbehalt kommt man über Umwege ja dann doch dran. Bin doch aber eigentlich meinem Freund gegenüber nicht unterhalsverpflichtet.
Ich hoffe hilfreiche Antworten oder auch Ideen zu erhalten.
Gruß. Bye, Cari.
P.S. Würde mich über eventuelle Urteile auch freuen, um dem gezielt nachzugehen.
Hi Cari,
kann Dir nicht alles beantworten. Nur zum Erziehungurlaub:
Auch bei unverheiurateten ist es möglich, dass der Mann die Elternzeit, so heißt es ja jetzt nehmen kann. Es können auch beide Stunden reduzieren und sich das aufteilen. Das praktizieren Freunde bei mir jetzt schon beim zweiten Kind und cih finde es einfach toll zu sehen, wie es allen bekommt.
Nur hoffe ich, Du fragst dies nicht, damit dann Freund keinen Unterhalt bezahlen muss. Ich hab auch schon gehört, dass dann die Frau zuständig war für das Kind zu zahlen bzw. in Vorleistug zu gehen, aber die beiden waren verheiratet.
LG
Biga
[Editiert am 23/11/2004 von biga]
Hallöchen biga!
Danke für deine rasche Antwort auf zumindest eine meiner Fragen.
Ich frage dies nicht, um keinen Unterhalt zahlen zu müssen bzw. mein Freund, sondern weil ich mir als "Zweitfrau" Gedanken darum mache, wie ich das mit einer eigenen Familie realisieren könnte in finanzieller Hinsicht. Obwohl mir manchmal der EU doch fraglich erscheint, aber so viel an EU ist es dann auch nicht mehr, weil sie ja vorrangig den KU behandeln in ihrer Unterhaltsangelegenheit bzw. Scheidung (wurde von beiden Seiten so entschieden). KU steht für mich für seine Kinder außer Frage. Die müssen versorgt sein und sowohl er als auch ich sind darum doch sehr bemüht und würden nicht um 8 Euro im Monat streiten, wie es seine Frau aber macht. Eher gehen wir hin und zahlen ihr die 8 Euro im Monat pro Kind zusätzlich, wenn es zum Wohle der Kinder ist.
Warum ich auch frage, ob er die Elternzeit nehmen kann ist, dass ich mir sehr gut vorstellen könnte, dass ich weiterhin arbeiten gehe und er für das Kind da ist. Er hat auch dahingehend, als wir mal über Kinder sprachen (obwohl er ja nur noch vielleicht Kinder möchte), geäußert, dass er gerne die Elternzeit in Anspruch nehmen würde. Er hätte es auch gerne bei seinen beiden Jungs gern gemacht.
Die Sichtweise, dass man sich die Elternzeit teilen kann finde ich noch besser. Hätte aber nicht gedacht, dass dies geht.
Vielen Dank für deinen Beitrag.
Bye, Cari.
Hallo Carisma,
sollte der Vater die Elternzeit in Anspruch nehmen, wird ihm trotzdem sein Einkommen fiktiv angerechnet, da er ja erstmal für die ersten Kinder auch zu sorgen hat.
Heißt also...theoretisch könnt Ihr das schon machen, wenn Du dann das Geld für KU/EU abdrückst.
Solltet Ihr zusammen ein Baby bekommen, wird der komplette KU/EU eh neu berechnet werden müssen, da Dein Baby auch das Recht auf Unterhalt vom Vater hat.
Könnte dann sein, daß der EU rausfällt, da der Vater dann nur KU zahlen kann.
Gruß
Melly
Hallöchen!
Ich glaube das mit dem EU/KU habe ich verstanden. Ich denke das ist kein Problem. Andererseits, habe ich hier schon oft gelesen, dass der "Second - Hand - Mann" seiner Freundin in neuer Beziehung unterhaltspflichtig wird, wenn sie ein Kind bekommt. Bis zu dem 3. Lebensjahr des Kindes? Das verstehe ich nicht? Wie kann das sein, dass der Mann für diese Frau unterhaltspflichtig ist? Würde ich das auch werden, wenn ich sage, dass mein Freund Elternzeit macht und deswegen nicht arbeiten geht und ich dafür weiter arbeiten gehe. Müßte ich ihm dann auch Unterhalt zahlen? Doch schon sehr komisch?
Und eine meiner Fragen war auch noch, wie es mit dem gekürzten Selbstbehalt aussieht. Weiss jemand dazu etwas? Weil noch kürzer kann mein Freund absolut nicht treten. Da bringt noch nicht mal Auto verkaufen oder so etwas, da er das Auto beruflich benötigt.
Würde mich dahingehend über einen Beitrag noch sehr freuen.
Trotzdem vielen Dank für die bisherigen Beiträge.
Liebe Grüße.
Cari.
Hallo Cari,
also eine Selbstbehaltkürzung kommt nur im Mangelfall in Betracht.
so, wie bei meinem Mann. Der zahlt für 4 Kinder aus der ersten ehe KU (800 €) und verdient nicht genug, um den Regelunterhalt zu zahlen (was bei 4 Kindern auch nicht schwer ist Mangelfall zu werden 🙁 ). Ihm bleiben von seinem Gehalt noch 500-600 € im Monat (jenachdem, was er für Schichten hat). Davon muß er dem grunde nach die hälfte der Miete tragen, Essen, Trinken, Kleidung kaufen, Benzin zur Arbeit (20 km einfach, ÖVKM sind wegen Schichtarbeit und plattem Land nicht möglich), Autoversicherung usw. Nun rechne mal selbst, das das ohne mein Einkommen nicht hinhaut. 🙁
Also gleiche ich die Differenz aus (was aber hart an die Grenze geht, obwohl ich auch Vollzeit arbeite).
Tja, und im April nächsten Jahres bekommen wir unser erstes Kind. Bevor jetzt einige maulen, das hättet ich Euch vorher überlegen sollen, ob ihr Euch noch ein Kind leisten könnt.......zum zeitpunkt als das Kind gezeugt wurde, war nicht abzusehen und zu erwarten, das das OLG rückwirkend für 1,5 Jahre den KU um 300 (!!) € monatl. erhöht.
Dann werden wir uns ebend in die Schlange der Alg II Bezieher einreihen.
Da titulierte Unterhaltsansprüche vom Einkommen meines Mannes abgezogen werden müssen, zahlt der Staat dann im Umkehrschluß den KU für die Erstkinder. (ob das der Staat so gewollt hat ?? )
Auf jeden Fall haben wir dann mit seinem Resteinkommen, Kindergeld, Erziehungsgeld und Alg II genausoviel zur Verfügung, wie jetzt, wo wir beide Vollzeit arbeiten.
Und wenn die Abänderungsklage durch ist, muß ebend neu berechnet werden (Alg II). Was aber unter dem strich nix ausmachen wird. Da dann nur das Resteinkommen meinens Mannes steigt, und das Alg II weniger wird.
P.S.: Der SB kann SOFORT gekürzt werden, also nicht erst nach einer bestimmten Zeit. Und verheiratet muß man dafür auch nicht sein, War jedenfalls bei uns so. Vom ersten Tag des Zusammenlebens an. Nur nach der Hochzeit wurde die Kürzung noch höher 🙁
Aber das liegt wohl an dem für solche kuriosen Entscheidungen bekannten OLG-Bezirk in NRW ;(
Zumindest wurde mir das schon desöfteren berichtet, das dieser OLG-Bezirk dafür bekannt sei, besonders harte maßstäbe anzusetzen.
[Editiert am 24/11/2004 von Ronja]
[Editiert am 24/11/2004 von Ronja]
LG
Ronja
Hallöchen!
Ich verstehe das nicht, warum der Selbstbehalt gekürzt wird? Ich bin doch meinem Freund gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet. Egal ob eheähnlich oder nicht. Unterhaltspflicht wird doch durch das Gesetz genau bestimmt. Und meines Wissens nach bin ich ihm gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet, was aber bei der Kürzung des Selbstbehaltes passiert. Zumal man ja nicht davon ausgehen kann, dass ich ein so großes Herz habe, ihn sozusagen durchzufüttern (was nicht heißen soll, dass ich finanziell nicht für ihn da wäre). Ich meine, mein Freund kann von seiner Frau ja auch nicht verlangen in einen günstigere Wohnung zu ziehen, dass sie mehr Geld hat. Da fragt das Gericht ja auch nicht, was sie mit dem Unterhaltsgeld macht. Also kann es dem Gericht doch auch egal sein, was er mit dem Geld macht, was er an Selbstbehalt hat. Selbst wenn er unter einer Brücke pennt und einen Ferrari fährt. Also mal ganz doof ausgedrückt. Dabei kann es doch auch keine Rolle spielen ob ich einen Teil der Miete übernehme.
Gibt es denn eine Möglichkeit, dass man den Selbstbehalt nicht kürzt, wenn ich bei ihm wohne. Immerhin ziehen wir ab dem 01.01.2005 auch in eine größere Wohnung. Würde mich sehr freuen, wenn man mir dazu was schreiben kann, wie man da raus kommt.
Nicht dass es hier falsch aufgefaßt wird. Aber ich selbst habe zwei Monate ohne Geld gelebt, wo ich froh war, dass mein Freund mich zumindest mit Essen und einem Dach über dem Kopf beglückt hat. Ich habe jede Arbeit angenommen, die ich bekommen konnte. So habe ich auch den Teilzeitjob bekommen im Einzelhandel, der meinen Qualifikationen gar nicht entsprach. Und ich sehe es nicht ein, dass ich ackern gehe und Überstunden mache, dass wir mehr Geld zur Verfügung haben, letztendlich aber seine Frau das Geld zugute kommt. Sie war ja noch nicht mal bereit einen Job anzunehmen, der ein paar Stunden in der Woche war, wo sie hätte nur zwei Schritte laufen müssen, weil er im selben Haus war. Ihre Begründung war, dass sie dann nicht mehr ausschlafen könne.
Sorry, aber da platzt mir der Kragen.
Ich hoffe auf Antworten.
Danke schon mal.
Bye, Cari.
ich nochmal.
Ich habe was vergessen. Heißt Mangelfall, wenn er nur an KU nicht genug zahlen kann oder auch an EU? Wobei der EU ja immer festgelegt wird durch das Gericht. KU zahlt er genug bzw. entsprechend der DT und der beiden Anwälte. Daran soll es auch nicht scheitern. Der KU wird immer von ihm ggf. auch von mir gezahlt werden!
Danke danke danke, für alle Antworten.
Cari.
Hallo Carisma,
also...wenn er nun noch nem Kind unterhaltspflichtig wird, muß eine komplett neue Unterhaltsberechnung stattfinden.
Heißt also, Ihr müßt eine Abänderungsklage starten.
Wenn dann für den nachehelichen Unterhalt kein Cent mehr über ist...dann hat die Ex Pech gehabt...nix mehr über.
So wurde es uns von dem Anwalt meines Mannes erklärt.
Da sprech ich jetzt aber nur vom Aufstockungsunterhalt, also auch nachehelicher Unterhalt, dem er seiner Ex-Frau zahlt.
Würden wir heute ein Baby bekommen, dann blieb der guten Frau kein Cent und sie würde somit auch nix mehr erhalten, da Kinder immer vor den Frauen gehen...da ist es egal ob Erst-oder Zweitfrau.
Liebe Grüße
Melly
Gibt es da nicht auch Unterschiede? Ich habe gelesen, der EU fällt weg, wenn der jenige, der zahlt, wieder heiratet, nicht aber, wenn die erste Ehe länger als 15 Jahre bestanden hat, weil dann die Exfrau immer vorgeht. Wirkt sich das auch aus, wenn in der neuen Beziehung Nachwuchs da ist?
Der verlorenste aller Tage, ist der an dem man nicht gelacht hat.
(Chamfort)
Hallo Dantin,
der EU fällt weg, wenn der jenige, der zahlt, wieder heiratet,
Ne, ist anders herum: Wenn der Unterhaltsempfänger wieder heiratet. Aber deine Version finde ich gediegen. Das würde die Zahl der Eheschließungen in die Höhe schnellen lassen.
nicht aber, wenn die erste Ehe länger als 15 Jahre bestanden hat,
Mag sein, dass irhendein Gericht mal so etwas hat verlauten lassen. Ist aber nicht haltbar. Das BGB hat ausreichend Tatbestände intus, um die Ex lebenslang am Unterhaltstropf zu belassen.
Wirkt sich das auch aus, wenn in der neuen Beziehung Nachwuchs da ist?
Hetreu dem Ruf beim Sinken eines Schiffes: "Kinder und Frauen zuerst." Und so wird auch der Unterhalt festgelegt. Erst die Kinder, und zwar alle, dann die Frauen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Ich hatte das hier gefunden:
http://www.mein-recht.de/neueehe2.html
Der verlorenste aller Tage, ist der an dem man nicht gelacht hat.
(Chamfort)
Hallöchen!
Also ich glaube so einiges habe ich mittlerweile auch verstanden, was den EU und KU angeht. Naja, fast alles.
Nun steht mir immer noch die Frage im Raum, wie man einer Kürzung des Selbstbehaltes entgegen gehen kann, wenn man beim Freund wohnt und er aufgrund dessen eine Selbstbehaltskürzung bekommen soll.
Hat jemand irgend einen Tip?
Schonmal Danke.
Bye, Cari.