Hi, da bin ich wieder*g*
ich habe meiner Noch-Frau meine Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate gegeben, damit der Anwalt den KU ausrechnen kann. Nur ändern sich ja meine finanziellen Verhältnisse u.a. durch Wechsel der Steuerklasse, außerdem bin ich aus betriebsbedingten Gründen im Gehalt runtergestuft worden, wodurch ich jetzt auch weniger verdiene. Die letzten zwölf Abrechnungen sind also in meinen Augen irrelevant für die Berechnung. Oder sehe ich das falsch ?
Hab zwar in kürze nen eigenen Anwalt, wäre aber vorab schon mal gerne darüber informiert.
Gruß
Olaf
Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.
Aristoteles
Hallo peavy,
ja und nein. Es ist das Einkommen maßgeblich, dass zum Tag der Unterhaltspflicht erzielt wird. Änderst sich dieses nach unten, so ist schlüssig und glaubhaft darzulegen, warum das so ist. Da ziele ich besonders in Richtung betriebsbedingter Runterstufung.
Du bist für dieses Jahr noch in StKl 3. Lass dir von deinem AG das Gehalt ab Januar mit StKl 1 und Runterstufung ausrechnen/bescheinigen.
Sollte der Mindesunterhalt für die Kinder nicht möglich sein, such dir lieber gleich einen Nebenjob, bevor dir fiktive Einkünfte angerechnet werden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Deep Thought,
stellt sich mir nur die Frage, ab wann die Unterhaltspflicht beginnt ?
Denn es ist noch nichts definitiv festgelegt (Beginn des Trennungsjahres, Unterhalt, usw. ), die Unterlagen liegen bei ihrem Anwalt und der ist zur zeit noch im Urlaub.
Bis dahin
Olaf
Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.
Aristoteles
Hallo Olaf,
bist du in irgendeiner Weise angeschrieben worden, dass du Unterlagen beibringen sollst? Ist dir gegenüber die Geltendmachung von Unterhalt avisiert worden und bist du ggf. hierbei in Verzug gesetzt worden?
Denn erst dann beginnt die Unterhaltsverpflichtung wie bei Getrenntlebenden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep Thought....
nein weder noch.. einzig meine Frau bat mich um die Unterlagen, da der Anwalt sie benötige. Das war noch zu der Zeit, als ich dachte, die Sache würde friedlich über die Bühne gehen.
Es liegt noch kein Schriftverkehr zum Thema Unterhalt vor. Den Zahlungen, die ich ab diesem Monat überweise liegen meine eigenen Berechungen ( DT, Gehalt usw.) zugrunde.
Obs richtig ist, weiß ich halt noch nicht, da die ganze Angelegenheit noch sehr frisch ist.
Olaf
Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.
Aristoteles
Hallo Olaf,
im Prinzip ist's ganz einfach: Liegt keine Aufforderung vor, musst du nix zahlen. Ein Anspruch auf Leistungen muss erst begründet und bewiesen werden, so man sich nicht anderweitig einigt
So weit wollen wir es bzgl. KU aber doch nicht kommen lassen, oder? Zudem ist KU recht simpel zu berechnen, so dass du sicherlich im gerechten Rahmen deine Kinder weiterhin unterstützt. Ob's noch mehr (Personen/Betragshöhe) ist, liegt allein an dir.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Danke Deep Thought,
genauso läufts im Moment.
Was den Kindern zusteht will ich bezahlen und keinen Cent weniger !
Denn anders kann ich sie ja bald nicht mehr unterstützen, wenn Sie aus meiner Nähe verschwunden sind.
Und wenn es mir möglich ist, bekommen sie auch mehr wenn sie bei mir sind.
Danke bis hierhin.
Olaf
Zur Wahrscheinlichkeit gehört auch, dass das Unwahrscheinliche eintreten kann.
Aristoteles
