Hallo!
Bin ganz neu hier und leider noch wenig informiert.
Meine Frau und ich leben seit 4,5 Jahren getrennt. Erst nur räumlich, jetzt endlich auch als getrennt lebend gemeldet mit dem Wunsch, uns in diesem Jahr scheiden zu lassen.
Ich arbeite in Vollzeit, meine Frau seit letzten Sommer mit ca. 60% Beschäftigungsumfang (vorher geringfügig beschäftigt).
Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt zahle ich nach DT, das Kindergeld erhalte ich anteilig (z.Zt. 50%).
Meine beiden Kinder (Sohn 11, Tochter 13) sind immer von mittwochs auf donnerstags, an jedem 2. Wochenende von Freitag abend bis Sonntag abend und an den anderen Wochenenden von Samstag mittag bis Sonntag mittag (da alle 14 Tage am Wochenende arbeite) bei mir. Insgesamt grob geschätzt 1/3 der Zeit also.
Meine Frage: spielt es für die Berechnung des KU eine Rolle, wie häufig die Kinder beim Vater sind? Gibt es "Normzeiten", die der DT zugrunde gelegt werden??
Meine winzige Wohnung wird langsam zu eng für uns drei und da die Kinder die Wochenenden bei mir verbringen, fände ich mehr Wohnraum sehr angemessen. Lässt sich im Moment allerdings so nicht finanzieren.
Ich hoffe, die Frage wurde nicht schon X-mal gestellt und freue mich auf Eure Antworten! Vielen Dank!
Moin,
Ehegattenunterhalt zahle ich nach DT
Das wohl eher nicht. EUm bzw. in deinem Fall TU, wird nach deinem Einkommen ermittelt unter Berücksichtigung des Einkommens des Unterhaltsberechtigten.
spielt es für die Berechnung des KU eine Rolle, wie häufig die Kinder beim Vater sind? Gibt es "Normzeiten", die der DT zugrunde gelegt werden??
KU wird nur für den Fall nicht fällig, wenn eine 50-/50-Betreuung, sog. Wechselmodell, erfolgt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nein, paulus, leider findet dem Gesetz nach keine Reduzierung des KU statt, wenn eine über die Regel hinausgehende Betreuung gelebt wird.
Wäre es eine Idee, dass du mit der KM einfach mal redest? Zwar sind Lebensmittel nicht so der dicke Brocken im KU, aber eine gewisse Ersparnis hat sie ja schon.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!