KU Berechnung Jugen...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KU Berechnung Jugendamt

 
 Ijob
(@ijob)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

unsere Mediatorin schlug vor, den KU als Grundlage für eine Vereinbarung "neutral" vom Jugendamt berechnen zu lassen.
Also Unterlagen eingereicht und nun nach fast 4 Wochen erstmal per Email die Berechnung erhalten.

Nettoeinkommen                                          1849,52 €,
abzüglich 5% berufsbed. Aufwendungen           -92,48 € ,
zzgl. Steuer 2015                                             +6,35 €,
abzüglich ehebedingter Kredit                         -275,05 €.
                                                                = 1488,34 €

Davon bleiben nach Abzug des SB noch 408,34 € über, um den Unterhalt für 3 Kinder zu zahlen (6-11 Jahre).

Nicht berücksichtigt vom JA ist bis jetzt eine Nutzungsentschädigung in Höhe von ca. 350 € für ca. 75 qm, welche ich fordern werde (muß), sobalt ich ausziehe und damit KU fällig wird. Momentan leben wir getrennt im gemeinsamen Haus.

Und nun noch paar Fragen: der ehebedingte Kredit ist mein hälftiger Anteil an den Kreditkosten für das Haus (Zinsen+ansparen).
Das JA vermerkt aber, dieser wären nur im 1. Trennungsjahr berücksichtigungsfähig. Liegt das daran, dass ich nach der Scheidung (falls die Besitzverhältnisse noch so wären) das eh über einen Mietvertrag regeln müßte und diese Finanzierungskosten gegensetzte (soweit möglich), oder hat das einen anderen Grund?
Es gibt noch einen Ehekredit über 150 €/mtl. für ein Auto. Im Kaufvertrag und im Brief stehe ich, die Rate zahle ich auch, meine DEF hat den Bankkredit mit unterschrieben. Dieser ist überhaupt nicht berücksichtigt worden. Sollte er das nicht trotzdem z.Teil, auch wenn ein Mangelfall vorliegt?
Es gibt noch eine RisikoLV mit anteilig 17 €/mtl. Beitrag. Bezugsberechtigt sind die Kinder. Ich tippe mal drauf, dank Mangelfall kann man die LV auch Kündigen?

Ach ja, die Steuererstattung 2015 wurde meiner Meinung nach falsch angesetzt. Ursprünglich waren es 12,69 € bei einer gemeinsamen Steuererklärung.

Soweit erstmal meine paar Fragen, vielleicht kann mir das ja jemand noch genauer erklären.

Grüße Ijob

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2016 19:55
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Das mit der Nutzungsentschädigung wird ein Nullsummenspiel solange Du Mangelfall bist.

Die wird nämlich Deinem Einkommen hinzuaddiert und entsprechend wird höherer Unterhalt fällig.

Bei Deinem Einkommen und drei Kindern wird Dir solange Du unterhaltspflichtig bist, nicht mehr als der Selbstbehalt bleiben.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.10.2016 22:07
 Ijob
(@ijob)
Schon was gesagt Registriert

Das ist mir klar. Aber so umgeh ich erstmal, dass sich Unterhaltsvorschuß anhäuft und wenn doch, nicht unüberschaubar. Ich nehms von der KM und gebs an die Kinder weiter. Wenn ich´s bekomm....
Das mit dem SB ist mir auch klar. Deshalb hab ich dort auch keinen Spielraum mehr.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.10.2016 22:42
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ijob,

Aber so umgeh ich erstmal, dass sich Unterhaltsvorschuß anhäuft  (...)
Das mit dem SB ist mir auch klar. Deshalb hab ich dort auch keinen Spielraum mehr.

Genau das sind die beiden wichtigen Dinge auf deiner finanziellen Baustelle: Dass sich keine Unterhaltsschulden anhäufen; und dass dir der Selbstbehalt tatsächlich bleibt, d.h. dass nicht durch Schönrechnerei deines Einkommens dein Selbstbehalt zwar pro forma gewahrt bleibt, du aber de facto mit deutlich weniger auskommen musst.

Was letzteres betrifft, zwei Fragen:

Erstens, wenn ich dich richtig verstehe, bist du mit der Mutter der Kinder verheiratet - welche Steuerklasse liegt deinen 1849,52 Euro zugrunde? Wenn es noch Steuerklasse III ist und ihr jetzt getrennt seid, ist spätestens zum 1. Januar 2017 ein Steuerklassenwechsel zwingend erforderlich, und das heißt: weniger Netto. Wehe, wenn dann der Unterhalt schon in einer Höhe festgeschrieben ist, die sich aus deinem alten und somit höherem Netto errechnete. In solchen Fällen also bitte aufpassen, und bei allem, was du unterschreibst, darauf achten, dass es zwei Regelungen gibt, nämlich eine für jetzt und eine ab dem Folgejahr.

Zweitens, es klingt zwar freundlich, wenn die 5%-Pauschale für die berufsbedingten Kosten angesetzt wird (das ist im Mangelfall keineswegs selbstverständlich) - aber wie hoch sind denn deine tatsächlichen berufsbedingten Kosten, z.B. für die Fahrten zur Arbeit? Wenn die nämlich höher sind als diese 5%, dann sollten da auch die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden anstelle der Pauschale.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 11:02
(@inselreif)
Moderator

Ich nehms von der KM und gebs an die Kinder weiter. Wenn ich´s bekomm....

Genau da liegt aber ein Knackpunkt. Du bist den Kindern gegenüber verpflichtet, egal ob Du auf der anderen Seite was bekommst oder nicht. Aufrechnen geht nicht!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 12:30
 Ijob
(@ijob)
Schon was gesagt Registriert

@ Malachit 

Es liegt die StK. 4 zugrunde, also kaum Auswirkung zur Steuerkl. 1.
Und wenn das mit der Wohnung so klappt, wie ich mir das vorstelle, fallen keine Fahrtkosten an. Ich würde also ca. 10 € "Plus" machen, weil BU, Gewerkschaft und Mietkleidung so passen.

@Inselreich

Was meinst Du damit? Klar bin ich den Kindern gegenüber verpflichtet. Mit meinem unterhaltsrechtlichen Einkommen. Wie meinst du das mit dem Aufrechnen? Bekomme ich "Miete", zählt das als unterhaltsrechtliches Einkommen. Bekomme ich keine "Miete", muß ich sie irgendwie einfordern. Was ich bis dahin nicht habe, kann ich nicht weiterreichen. Solange ich noch einen Teil der Finanzierung zahle und sie das Haus selber halten will, wird sie keinen Ärger mit mir und der Bank riskieren. Kommt keine Miete, fließt keine Rate.
Sie könnte auch die Rate komplett selber zahlen und ich drück vom bereinigten Netto bis SB alles ab. Habe ich wenigstens keinen Stress mit der Steuer. Solange kein Unterhaltsvorschuß fließt, dürfte es kein Problem geben, wir wollen das ja notariell klären. Kritisch wird es halt dann, wenn sie öffentliche Unterstützung beantragt und bekommt (Wohngeld, Unterhaltsvorschuß, etc.), dann muss ich natürlich jede Einnahmequelle ausquetschen, in dem Falle sie als Mietzahlerin (ne andere Quelle gibt es ja nicht), um es den Kindern wieder zu geben.
Das Thema Haus soll auch geklärt werden. Ob kurz oder langfristig, wird sich zeigen.
Irgendwelche groben Denkfehler?

Gruß Ijob

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2016 15:19
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Ijob,

Es liegt die StK. 4 zugrunde, also kaum Auswirkung zur Steuerkl. 1.

Das ist 'ne gute Nachricht - denn dann droht, anders als in manchen anderen Fällen, wenigstens aus dieser Richtung kein Ärger!

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2016 16:42