Hallo, ich habe eine Frage zur KU Berechnung für ein erwachsenes Kind.
Das Kind und zwei andere leben bei der KM.
Erstmal allgemein:
Die KM verdient X, der KV verdient 3*X. Das Gesamteinkommen beträgt Z = 4 * X. In der DT geschaut. Der KU beträgt
Y Euro. Der KV zahlt drei Viertel Y minus halbes Kindergeld (Y ist hoch genug) direkt an das Kind. Ist das richtig gerechnet?
Das Kind zieht aus. Der KV zahlt weiterhin drei Viertel Y an das Kind.
Die KM zahlt ein Viertel Y an das Kind. Ist das richtig?
Speziel: Die KM wohnt mietfrei im gemeinsamen Haus. Was muss sie sich als Wohnvorteil anrechnen lassen?
Die Kinder Sind 13 und 18. Hat sie Anspruch auf einen Betreuungsbonus? Wie hoch ist der?
Zu mir selber: "Endlich wird der mal konkret." :rofl2:
Tom, älter, aber jünger als 99
Hallo Tom,
die Berechnung ist nicht ganz so einfach...Ich habe es hoffentlich richtig verstanden. Ihr habt 3 gemeinsame Kinder von 13, 18 und >18.
Zunächst ist zu klären was die Kids -die beiden volljährigen- denn so tun("Priviligierung"). Dann natürlich was die KM tut und verdient ("Leistungsfähigkeit") UND das bereinigte Einkommen des KV.
Gibt es weitere Unterhaltsberechtigte?
Das zuständige OLG?
Liebe Grüße
Squit
Hallo Tom,
wenn ein Kind von zuhause auszieht dann aht es einen Anspruch auf 640 Euro insgesamt, davon wird das KG abgezogen und dem Kind ausgehändigt. Der Restbetrag wird gequotelt, also je nach Leistungsfähigkeit auf die Eltern aufgeteilt.
Beim Rest bsit du bis 18 erstmal alleine "dran" mit dem Barunterhalt. Der wohnwertvorteil wird IMO bei der Leistungsfähigkeit gegenüber dem ausgezogenen Kind angesetzt.
Alles hört sich aber schon recht komplex an, so wäre es am besten du wendest dich an einen RA.
Gruß Tina
P.S.: Schön das du hireher gefunden hast
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen