Hallöchen
Heute muss ich mit einer Frage mal auf euch zukommen, da ich hier schon sehr lange still mitlese und bisher aber noch nicht so den Mut dazu gefunden habe, zu schreiben. Zumal ich über versierte Auskünfte leider nicht verfüge.
Es geht um folgendes. Mein Freund zahlt regelmäßig den Unterhalt für seine Kinder. Ist auch kein Mangelfall. Für seine Ex - Ehefrau muss er nicht mehr zahlen, seit sie zumindest für 120 Stunden arbeiten geht.
Nun steht bei uns Nachwuchs an, der so nicht geplant war, aber der natürlich in unsere Zukunftspläne integriert werden möchte 🙂
Wie verhält es sich da mit dem KU der beiden aus der Ehe meines Freundes und wie verhält es sich mit unserem gemeinsamen Kind und KU? Vielleicht kann mir da mal bitte jemand Licht ins Dunkel bringen.
Habt schon mal vielen lieben Dank für eure Antworten.
Hi Chari
Herzlich Willkommen hier
Euer Kind wird gleichberechtigt zu den anderen behandelt, d.h. für Euch, dass bei einer Mangelfallberechnung jetzt 3 Kinder berücksichtigt werden müssen und entsprechend gequotelt wird. Existieren jedoch Titel für die beiden zuerst geborenen Kinder wird es wohl notwendig sein, dass eine Unterhaltsabänderungsklage eingereicht werden muss.
Falls Du Elterngeld beziehen willst so kann ein Teil davon als Dein Einkommen ausgewiesen werden und Deinem Freund eine Haushaltsersparnis angerechnet werden. Damit kann sein Selbstbehalt herab gesetzt werden.
Tschau oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
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Falls Du Elterngeld beziehen willst so kann ein Teil davon als Dein Einkommen ausgewiesen werden und Deinem Freund eine Haushaltsersparnis angerechnet werden. Damit kann sein Selbstbehalt herab gesetzt werden.
Tschau oldie
Hi,
sorry, wenn ich mich jetzt hier einmische ... Uns steht dies auch bald bevor (02/08).
Allerdings ist mein LG schon Mangelfall mit 3 Kids.
Aber soll das heissen, ich werde noch bestraft, weil ich ja eh nur 67% meines Nettolohns an Elterngeld bekomme, von diesem noch Geld an seine Kinder zahlen müsste?
Weil bisher ist es so, dass mein Einkommen überhaupt nicht herangezogen wird für den Unterhalt meines LG Kinder.
Also wäre es doch besser, wir (also unser Kind) verzichten direkt auf Unterhalt und ich behalte mein volles Elterngeld ...
Liebe Grüsse
Simone
Hallo ihr Lieben
Das was Oldie geschrieben hat, stimmt nicht, das Erziehungsgeld oder Elterngeld darf NICHT zum Unterhalt miteingerechnet werden, jedoch machen die Jugendämter dies gerne.
Ich hatte nämlich gerade den Fall.
Mein Mann ist für drei KInder unterhaltspflichtig und für mich, da wir verheiratet sind.
Ich beziehe für meine Kinder Erziehungsgeld und Elterngeld, dies hatte das Jugendamt als mein Einkommen angerechnet, aber laut Paragraphen ist das nicht relevant.
Ich würde euch raten, immer die Berechnungen nochmal von einem Anwalt überprüfen zu lassen.
gruss
susanne
Hi,
der BGH mit Urteil vom 21.06.2006 XII ZR 147/04 dazu.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hi Leute,
mensch sky, zwei Zeilen mehr wären auch nicht schlecht. Zitat aus dem Urteil:
Der Grundsatz, wonach Erziehungsgeld kein unterhaltsrechtlich erhebliches Einkommen darstelle, erfahre gemäß § 9 Satz 2 BErzGG u.a. eine Ausnahme bei gesteigerter Unterhaltspflicht gegenüber minderjährigen Kindern. In diesem Rahmen sei das für Kinder aus der neuen Ehe bezogene Erziehungsgeld auch für den Unterhalt minderjähriger Kinder aus einer früheren Ehe einzusetzen, selbst wenn dies auf Kosten der Kinder aus der neuen Ehe gehe.
Gruss oldie
Edit: Sorry, habe geirrt. Gegen diese Auffassung wurde Berufung eingeleitet und durch den Senat anerkannt. Der erkannte:
Ob das Erziehungsgeld nach § 9 Satz 2 BErzGG auch im Rahmen des Anspruchs auf Familienunterhalt zu berücksichtigen ist, wenn es nicht von dem - auch von seinen minderjährigen Kindern aus erster Ehe in Anspruch genommenen - Unterhaltspflichtigen, sondern von seinem (ebenfalls) unterhaltsberechtigten zweiten Ehegatten bezogen wird und wenn wegen der eingeschränkten Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen ein absoluter Mangelfall vorliegt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten.
Teilweise wird vertreten, dass es dem Bezug des Erziehungsgeldes durch den Unterhaltspflichtigen gleichstehe, wenn dessen Ehegatte das Erziehungsgeld bezieht und im Rahmen der gesteigerten Unterhaltspflicht gegenüber einem minderjährigen Kind der Anspruch auf Familienunterhalt zu prüfen ist (FA-FamR/Gerhardt 5. Aufl. Kap. 6 Rdn. 51). Überwiegend wird in Rechtsprechung und Literatur jedoch die Auffassung vertreten, dass sich ein Ehegatte sein Erziehungsgeld nur gegenüber den Unterhaltsansprüchen seiner Kinder als Einkommen anrechnen lassen müsse, nicht hingegen bei der Bemessung des eigenen Unterhaltsanspruchs im Rahmen einer Mangelverteilung mit Kindern des unterhaltspflichtigen Ehegatten aus seiner ersten Ehe (vgl. etwa OLG Hamm FamRZ 2003, 1962, 1963; Eschenbruch/Mitteldorf Der Unterhaltsprozess 3. Aufl. Rdn. 6398).
Der Senat schließt sich der zuletzt genannten Auffassung an, weil nur sie dem Willen des Gesetzgebers entspricht, das Erziehungsgeld grundsätzlich unterhaltsrechtlich unberücksichtigt zu lassen. Die Auslegung der in § 9 Satz 2 BErzGG vorgesehenen Ausnahmen darf diese Zielrichtung des Gesetzes, nämlich eine zusätzliche Förderung im Interesse der Kindererziehung zu schaffen, nicht aus den Augen verlieren.
Trotzdem, wenn betroffen dann das Urteil in gänze lesen.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
hallo
anscheinend streiten sich die Richter selbst darum.
Unsere Richter sind dagegen, dass das Elterngeld bzw. Erziehungsgeld mit angerechnet wird.
Unser Anwalt hatte extra nachgefragt , ob dies rechtens ist und die wiesen auf die Paragraphen, die ich jetzt leider nicht im Kopf habe, auf.
Gruss
Susanne
Hi,
beim Erziehungsgeld (für Kinder, die bis zum 31. Dezember 2006 geboren wurden) kommt es ausschließlich darauf an, wer es bezieht.
Jedoch hat sich auch einiges in der Gesetzgebung beim Elterngeld (für Kinder, die nach dem 31. Dez. 2006 geboren wurden) geändert:
Aus dem Erziehungsgeldgesetz:
§ 9 Unterhaltspflichten
Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Erziehungsgeldes und anderer vergleichbarer Leistungen
der Länder nicht berührt. Dies gilt nicht in den Fällen des § 1361 Abs. 3, der §§ 1579, 1603 Abs. 2 und des
§ 1611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Aus dem Elterngeldgesetz:
§ 11 Unterhaltspflichten
1Unterhaltsverpflichtungen werden durch die Zahlung des Elterngeldes und vergleichbarer Leistungen der Länder nur insoweit berührt, als die Zahlung 300 Euro monatlich übersteigt. 2In den Fällen des § 6 Satz 2 werden die Unterhaltspflichten insoweit berührt, als die Zahlung 150 Euro übersteigt. 3Die in den Sätzen 1 und 2 genannten Beträge vervielfachen sich bei Mehrlingsgeburten mit der Zahl der geborenen Kinder. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht in den Fällen des § 1361 Abs. 3, der §§ 1579, 1603 Abs. 2 und des § 1611 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Ich denke, über 300€ (in den Fällen § 6 Satz 2 über 150€) müssten bedarfsmindernd angerechnet werden.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
hallo
ich beziehe erziehungsgeld, jedoch nicht mehr die volle Höhe, wurde nach einem halben Jahr direkt gekürzt und im Juli kam unser zweites Kind zur Welt, für das würde ich 300 Euro bekommen, Amt lässt sich aber noch zeit, deswegen habe ich auch noch gar keinen Bescheid bzw. bekomme überhaupt noch gar kein Geld ausbezahlt.
Mein Mann muss Unterhalt für sein erstes Kind von einer ehemaligen Beziehung bezahlen, deshalb wurde eine Berechnung gemacht wo die weiteren zwei Kinder berücksichtigt werden und natürlich zähle ich noch mit dazu, als Ehefrau.
Jedoch hab ich kein Einkommen und somit hatte das Jugendamt das Elterngeld und Erziehungsgeld als Einkommen von mir mitberechnet.
Ich finde dies für eine Frechheit, denn das Jugendamt fragte überhaupt nicht danach, wieviel ich an Erziehungsgeld bekomme, die haben die volle Summe berechnet, obwohl es halbjährlich immer mehr gekürzt wurde.
Normalerweise hätten die doch bei uns nachfragen und einen Bescheid vom Erziehungsgeld und Elterngeld verlangen müssen oder nicht??
Hi,
Normalerweise hätten die doch bei uns nachfragen und einen Bescheid vom Erziehungsgeld und Elterngeld verlangen müssen oder nicht??
ja. Und in Deinem Fall darf das Elterngeld auch nicht angerechnet werden, weil nicht über 300€. Keiner kann Deinen Mann zwingen, die Berechnung des Kindesunterhalts zu akzeptieren oder der Zahlungsaufforderung nachzukommen.
Widersprechen, selbst rechnen (lassen) und dann erst den Unterhalt beurkunden. Hierbei empfiehlt sich auch nicht das JA mit Beistandschaft. Jedes Jugendamt muss den Unterhalt beurkunden; Dein Mann kann also zum JA seiner Wahl gehen.
Grüsse
sky
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