hallo,
bin hier absolut neu. habe bis jetzt KU für meine 17 jährige tochter in Höhe von 312 EUR gezahlt. das ist wohl noch eine recht alte regelegung gewesen und wir haben es dabei die letzten 5 jahre gelassen. ich bin vor ein paar monaten wieder vater geworden und lebe in einer neuen ehe. jetzt habe ich mich entschlossen für 6 monate auf elternzeit zu gehen. jetzt sieht mein einkommen so aus: 996 € elterngeld + 200 € gehalt für die teilzeitarbeit in der firma, alles netto natürlich. kann mir jemand sagen, wie viel ich jetzt wirklich KU zu zahlen hätte? meine jetzige frau arbeitet auch nur teilzeit (400 €), also es bleibt nicht wirklich fürchterlich viel übrig. zusätzlich wird meine tochter in 2 monaten 18, wie wird es dann mit KU für sie aussehen?
vielen dank für euere hilfe
Hallo nichteinfach,
also erstmal. Deine Elternzeit hat erstmal keinen EInfluß auf die Unterhaltshöhe. Da wirst du behandelt, als ob due wieterhin 100 % verdienst.
Aber deinev Unterhaltsleistung ändert sich sehrwohl, nämlich durch die Geburt des weiteren unterhaltsbedürftigen Kindes.
So und nun fehlen einige Angaben:
- Was macht deine Tochter? Geht sie noch zur Schule oder absolviert sie eine Ausbildung.
- Existiert ein Titel über den KU (und evtl. wie wurde dieser berechnet?)
Sobald deine Tochter 18 wird gelten mehrere Regeln:
1. Der KU ist fortan an das Kind direkt zu zu überweisen (außer sie teilt dir schrifltich etwas anderes mit)
2. Beide Elternteile sind Barunterhaltspflichtig.
3. Das volle KG ist auf den Bedarf anzurechnen
4. Sollte also die KM nicht leistungsfähig sein darfst du 184 € abziehen und nicht nur 92.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hallo midnightwish,
erstmal schon mal vielen dank für die ganz schnelle antwort.
meine tochter geht noch zur schule und wird wahrscheinlich dann auch noch studieren.
ein titel? ich kann mich nur an bei der scheidung (2002) erwähnten KU betrag erinnern. allerdings damals noch deutlich niedriger, auch wegen des alters des kindes. danach wurde es halt von mir angepasst. anscheinend wurde der betrag recht gut ausgerechnet, da meine ex nicht protestiert hat.
Also gut,
dann noch ne Nachfrage:
Wie hoch ist den monatliches Netto (inkl. 1/12 Urlaubs-WEihnachtsgeld etc.)
Ein Blick in die neue DT besagt, das nach Abzug des hälftigen KG in der Stufe 1 und Alterklasse 3 ein KU von 334 € fällig ist.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
mein momentanes netto: die nächsten 6 monate (februar - juli) bin ich in der elternzeit, also 996 € + 200 € teilzeit gehalt, alles netto. ab juli dann wieder vollzeit arbeit mit 1460 € netto im monat + 1/12 weihnachtsgeld ca. 70 € netto. meine tochter ist jetzt 17, wird im mai 18.
Moin nichteinfach,
Deine Entscheidung, in Elternzeit zu gehen, gilt unterhaltstechnisch als "Hobby", das man sich leisten können muss - oder eben nicht. So ähnlich, wie wenn jemand beschliesst, in den Sommermonaten nicht zu arbeiten, weil er lieber seinen Schrebergarten bestellen will: Auch das befreit ihn nicht von seinen finanziellen Verpflichtungen. Die Unterhaltspflicht und -höhe gegenüber Deiner Tochter wird von Deiner Elternzeit also weder vor noch nach ihrem 18. Geburtstag berührt.
Vielleicht kannst Du mit Deiner Ex irgendeine Vereinbarung treffen. Falls sie daraufhin jedoch eine anwaltliche/gerichtliche Klärung anstrebt, wird auch nur Dein bisheriges Vollzeit-Einkommen als Berechnungsbasis herangezogen und nicht das aktuell aus freien Stücken verminderte.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
aha, das heisst, wen ich das richtig verstehe, in meinem fall greift ja gar kein bedarfskontrollbetrag? würde das aber auf der anderen seite nicht heissen, dass ich mich dann zu arge begeben muss. also, 1.194 € netto im monat abzgl. 334 € KU bleiben dann 860 € zum leben. interessant...aber wohl nicht zu ändern
Nein heißt es nicht unbedingt.
Der SB eines arbeitlosen (und das bist du dann in diesem Moment) beträgt 770 €
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wieso bin ich dann ein arbeistloser? arbeite doch nach wievor, im moment halt nur stundenweise.