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Hallo Leute,
möchte evtl. mit meiner neuen Lebensgfefährten in eine gemeinsame Wohnung ziehen.
Weiß jemand, wie in diesem Fall der KU berechnet wird, da dies ja dann ein Ehe ähnliches Verhältnis ist.
Muss meine neue Lebenspartnerin ihr Einkommen den Kindern darlegen? ( Datenschutz )
Vielen Dank im Voraus
Gruss
Fuzzy
Ich habs bald geschafft !
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2006 12:07
Moin,
der KU bemisst sich nach deinem Einkommen. Bzgl. der ABsenkung des SB um den Wohnvorteil siehe >hier<.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Geschrieben : 27.04.2006 12:16