KU bei Ehe ähnliche...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

KU bei Ehe ähnlichem Verhältnis

 
(@fuzzy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

möchte evtl. mit meiner neuen Lebensgfefährten in eine gemeinsame Wohnung ziehen.

Weiß jemand, wie in diesem Fall der KU berechnet wird, da dies ja dann ein Ehe ähnliches Verhältnis ist.

Muss meine neue Lebenspartnerin ihr Einkommen den Kindern darlegen? ( Datenschutz )

Vielen Dank im Voraus

Gruss

Fuzzy

Ich habs bald geschafft !

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.04.2006 12:07
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

der KU bemisst sich nach deinem Einkommen. Bzgl. der ABsenkung des SB um den Wohnvorteil siehe >hier<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.04.2006 12:16