Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. der Unterhaltsansprüche während einer Ausbildung. Im "Archiv" hab ich schon einiges nachgelesen aber leider nichts passendes gefunden.
Situation:
Mein Mann zahlt zur Zeit für seinen Sohn 377€ KU. Im kommenden Jahr beginnt dieser eine Ausbildug und verdient im ersten Ausbildungsjahr 595 € (Zimmermann Lehrlin). Laut meinen Kenntnissen werden 90 € Ausbildungspauschale abgezogen und der Restbetrag durch 2 geteilt. Diese "Restsumme" kann mein Mann von dem Unterhalt abziehen. Richtig? --> 377-252.50=124,50 €
Ist das richtig?
Danke für Eure Hilfe
Moin Flieder
Ja, so ist es. Der Junge scheint noch minderjährig zu sein. Falls jedoch ein Titel existiert, ist dieser abzuändern. Ansonsten gilt der dortige Zahlbetrag erst einmal weiter.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Flieder,
sind die € 595,- brutto oder netto? Man muß vom Nettolohn ausgehen. Ansonsten stimmt die Rechnung.
Grüße Friese
Hallo,
dankde für die Antworten. Sorry dass ich so spät antworte...
@ oldi
Ist es unbedingt notwendig den Titel zu ändern? Das kostet doch wieder eine Menge Kohle vor Gericht. Vor allem dann, wenn er im zweiten und dritten Ausbildungsjahr mehr verdient, oder schreibt man diese Änderungen direkt in den "Neuen Titel " mit rein?
LG flieder
Moin.
Dein Mann sollte sich den Titel unbedingt zurückgeben lassen. Ansonsten kann eine böse Ex, wenn er ab Ausbildungsbeginn entsprechend weniger überweist, pfänden lassen.
Ob es dann einen neuen (auf ein Jahr befristeteten) Titel mit dem neuen Zahlbetrag braucht, hängt von Ex (bzw. ab Volljährigkeit von Sohn selbst) ab. Es gibt kein Gesetz, dass einen Titel vorschreibt. Der Unterhaltsemfänger kann jedoch einen verlangen.
Der Titel kann bei JA erstellt werden, das kostet nicht die Welt. Aber auf den genauen Wortlaut achten - am besten hier querchecken lassen.
Gruß, Toto
Hi toto,
kann man einen neuen Titel beim Jugenamt erstellen lassen, obwohl momentan ein Titel vom Amtsgericht existiert. Das mit dem Titel verstehe ich sowieso nicht. Wir haben lediglich ein Urteil vom Amtsgericht aus diesem Jahr, wo der Richter festgelegt hat, das mein Mann für seinen Sohn 377 € bezahlen soll. Was soll dann seine Ex an ihn zurückgeben? Es gibt nichts wie eine separate Urkunde?
:question: :puzz:
LG flieder
Moin Flieder,
aus welchem Grund soll denn der Unterhalt verändert und neu tituliert werden? Verdient Dein Mann dauerhaft und deutlich weniger als Anfang des Jahres?
Falls ja, kann er - theoretisch - seine Ex um eine Unterschrift unter einen Vollstreckungsverzicht bitten und einen neuen JA-Titel erstellen. Falls sie nicht unterschreibt (was sie nicht muss), besteht auch die Möglichkeit einer Abänderungsklage. Da kann allerdings die Brühe leicht teurer werden als die Brocken; vor allem, wenn es am Ende nur um eine Unterhaltsstufe (entsprechend ca. 20 € pro Monat) geht.
Aber mit solchen rudimentäten Informationen kann man da natürlich nur raten. Sicher ist: Man kann nicht einfach irgendwo einen neuen Titel erstellen und davon ausgehen, dass der alte (auch wenn es ein Gerichtsurteil ist) damit automatisch ungültig würde.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
eigentlich sind das keine rudimentären Infos, denn es geht lediglich darum, ob ein neuer Titel ausgestellt, beantragt werden muss, wenn die Aubsildungsvergütung abgezogen wird ( siehe Beitrag von Oldi und Toto HH), oder ob sich die Unterhaltsbeträge einfach je Ausbildungsjahr ändern und mein Mann diese "selbst" anpassen kann.
Da der Sohn im ersten Ausbildungsjahr ca. 600 € im zweiten ca. 700 € und im dritten fast 900 € verdienen wird.
LG flieder
Moin
Der Titel muss nur dann abgeändert werden, wenn man sich nicht gegenseitig vertrauen kann. Dann ist es auch möglich, dieses Stück Papier zu zerreissen. Besteht diese Möglichkeit nicht und ist zu erwarten, dass irgendwann aus dem Titel vollstreckt wird, so sollte der Titel abgeändert werden. Und wenn dazu ein Gerichtsbeschluss notwendig ist, dann ist das eben so. Das Risiko muss Dein Mann abschätzen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Oldie,
danke für die Antwort. Ich denke er wird sich eine Kopie des Ausbildungsvertrages geben lassen um dann zumindest den Verdienst schwarz auf weiß in der Hand zu haben. Vertrauen kann er seiner EX in keinem Fall, dafür hat sie ihn in den letzten 8 Jahren ständig belogen und versucht an sein Geld zu kommen.
Aber es ist immer noch nicht ersichtlich ob man nun jedes Jahr die Abänderung beantragen müsste, oder ob man die Veränderungen in einen abgeänderten Titel rein schreiben kann. ... Mein Mann wird sich bei seiner Anwältin erkundigen.
Danke und LG
Flieder