Hallo zusammen,
wahrscheinlich gibts schon genügend Antworten auf meine Frage, habs aber leider noch nicht gefunden. Kurz meine Geschichte: Werde demnächst Vater von einem unehelichen Kind, die KM hat sich nach 2 Monaten Schwangerschaft von mir getrennt, weil sie der Meinung war, das wir nicht zusammenpassen. Meine Frage, hab mal gelesen, dass es die Möglichkeit gibt, vom KU einen entsprechenden Betrag vom KG, dass ja die Mutter bekommt abzuziehen. Würde das gerne machen, nicht um weniger fürs Kind zu zahlen (werde das Geld für später anlegen), sondern einfach um damit nicht noch zusätzlich der KM Geld zukommen zu lassen, damit sie ihre Schulden tilgen kann (zur Info, sie hat bereits ein uneheliches Kind von jemand anderes und bekommt ab diesen Sommer insgesamt ca. 1600 EUR - Sozialhilfe, 2xKG, 2xUnterhalt, 1xErziehungsgeld). Ausserdem interessiert mich noch folgendes: Hab gelesen, sie hätte auch irgendwie Unterhaltsanspruch für sich selber, stimmt das und warum. Wir waren weder verheiratet, noch haben wir zusammen gewohnt, also in keinster Weise eine eheähnliche Gemeinschaft geführt. Bitte aber die Erklärungen in verständlicher Weise und bitte auch keine Belehrungen von wegen wer nicht verhütet muss halt für den Schaden aufkommen. Manchmal läufts halt einfach anders wie man denkt und wenn eine Frau einen Mann ausnutzen will, dann ist dies in Deutschland halt ziemlich einfach!
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.
🙂
Hallo Scholli,
zum Betreuungsunterhalt was.
Es stimmt, Du bist der Mutter für 3 Jahre zu Betreuungsunterhalt verpflichtet.
Die Mutter kann ja nicht arbeiten gehen, deshalb wird der Vater des Kindes herangezogen.
Sozialhilfe sollte sich dann für die Dame minimieren, da Du Geldbeutel aufmachen mußt.
Sobald das Kind da ist, wird das Amt bei Dir anklopfen, wo Du so ziemlich auf den Selbstbehalt gedrückt wirst.
Es kommen harte Zeiten auf Dich zu.
Es spielt dabei keine Rolle, ob Du mit der KM verheiratet warst, oder eine eheähnliche Beziehung geführt hast.
Du hast sie geschwängert, das zählt.
Gruß
Melly
Ergänzend wegen KG-Anrechnung beim KU: Zieh dir aus dem Download mal die Düsseldorfer Tabelle und die Anlage hierzu. Dann wirst du verstehen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
