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KU ab 18

 
(@tender)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich braeuchte mal Rat in Sachen KU ab 18.

Mein Sohn wird im kommenden Jahr 18, hat dieses Jahr das Abitur begonnen. Er lebt in Niedersachsen, dort ist das Abi nach zwei Jahren durch (eigentlich). Was er danach machen will/soll weiss er derzeit noch gar nicht.
Er lebt bei seiner Mutter, die nach meiner Kenntnis berufstaetig ist, lebt in einer festen Beziehung, derzeit noch nicht im gemeisamen Haushalt, ist aber angedacht.

Ich zahle derzeit KU nach Urteil.

Was aendert sich, wenn mein Sohn 18 wird?
Er wird weiterhin bei seiner Mutter wohnen, wie hoch ist dann der Anspruch?
Er arbeitet jetzt schon nebenbei, minimaler Verdienst, genaue Hoehe kenne ich nicht. Ab wann ist das anzurechnen und was waere anzurechnen? Er gibt Nachhilfe  und er arbeitet in der Tanzschule (Getraenkeservice), beides aber wohl nicht auf Lohnsteuerkarte.
Kann oder muss er Schuelerbafoeg beantragen?
Was ist, wenn er zur Bundeswehr gehen muss? Noch ist nichts davon bekannt, aber wird sicher Thema werden.

Ich lebe im Ausland und weiss bereits, dass Deutschland und Kanada in der gleichen "Gruppe" ist ("Lebensstandard").

Bin dankbar fuer jede Auskunft hierzu, vielleicht habt ihr Fragen, die ich dann versuche so gut wie moeglich zu beantworten.

so long,
tender

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2009 03:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tender,

ab 18 sind beide Elternteile zu Barunterhalt verpflichtet.

Wohnt das volljährige Kind noch bei einem Elternteil richtet sich der KU nach dem Gesamteinkommen beider Elternteile (der Einzelbetrag wird dann geqoutelt). Lebt es in einer eigenen Wonung ist der Bedarf 640 €. Von diesen wird das KG in Höhe von derzeit 164 € abgezogen.

So lange er Schüler ist wird ein eigener Verdienst nicht angerechnet.

Bundeswehr und Zivieldienst unterbrechen die Unterhaltsleistungen. Sprich während dieser Zeit wird kein KU fällig, erst wieder bei Aufnahme einer Ausbdilung.

Während des Studium muß er Bafög beantragen, ob er das während des Abis als volljähriger auch tun muß, kann ich derzeit nicht sagen. Allerdings muß er alles tun, um die Unterhaltspflichtigen zu entlasten.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2009 10:34
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Tender!
Ergänzend zu Tina:
schau doch mal in Deinem Urteil/Titel nach, ob der KU bis zum 18. Lebensjahr begrenzt ist. Wenn nicht, müßtest Du worst case evtl. auf Abänderung/Herausgabe klagen....

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.10.2009 11:59
(@tender)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Tina,

vielen Dank fuer deine Antwort.

Wenn du schreibst, solange er Schueler ist, wird ein Verdienst nicht angerechnet, meint das dann definitiv gar nicht angerechnet? Ich mein, wenn er ein gutes Nebenbeieinkommen hat (da mein ich halt nicht sowas wie 50 Euroten), dann spielt das keine Rolle?

Es ist nicht, dass ich ihm das nicht goenne, eher im Gegenteil. Mein Sohn machte seinen Schulabschluss ratz fatz, hat das Abi angefangen, ich brauch mir auch glaub ich kaum Sorgen machen, dass er das Abi nicht durchzieht oder nicht schafft. Und wenn er dann neben der Lernerei noch arbeitet, dann denke ich eigentlich sollte "soviel" Arbeit belohnt werden.

Auf der anderen Seite beginnt so langsam die Ueberlegung wielange das mit der Zahlerei weitergehen soll und muss. Es ist nicht leicht mit ihm darueber zu sprechen, da wir einige Jahre keinen Kontakt hatten, dieser erst seit diesem Jahr wieder besteht und er dank Mami ein etwas verwirrtes Denken zum Thema "Geld" und "...wie, ich soll/muss was bezahlen" hat. Soll eigentlich heissen, bei Muttern wird nur ueber Geld geredet, wenn es welches zu holen gibt woanders, wenns ums bezahlen geht (Miete etc) dann ignoriert man das lieber. Er ist nicht genauso drauf wie sie, aber er lebt es ein wenig nach. Ich hab Verstaendnis dafuer, dass er eben die letzten Jahre es so gelernt hat, allerdings ist das nicht meine Schuld und deshalb meine ich, ihm schon beibringen zu muessen, dass er anfangen muss darueber nachzudenken, sich selbst zu finanzieren, wenn auch nicht gleich heute. Mir fehlt aber eben noch das Wissen, wie was ist rechtlicherseits.

Anyways, das macht es nicht leichter.

Hallo Marco,

nein keine Begrenzung.

Ich bin mir eigentlich einig, dass ich versuchen will sobald als moeglich mit ihm zu reden, was wie gesagt nicht so einfach sein wird. Er fasst dann vieles als Angriff auf (von Mama anti-Papa geimpft).

Dass mit der eigenen Wohnung ist ja auch so ne Sache, wie ich hier im Forum lesen konnte. uU kann er gar nicht so einfach ausziehen.

Hat jemand einen Vorschlag wie man das ganze angehen kann? Mit Muttern was klaeren geht nur ueber RAs und das mach ich nicht, auch weil ich im Ausland lebe, ist way to much money. Und Sohni...hm, wie faengt man so ein Gespraech an, wie habt ihr das gemacht?

Meine LG faehrt eine relativ harte, gerade und offensive Schiene, mir so gar nicht aehnlich....obwohl wir dieselben Ansichten teilen.

Thanks so far.

so long,
Tender

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.10.2009 19:33