KU 100 oder 105 % ?
 
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KU 100 oder 105 % ?

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(@kukumuni)
Schon was gesagt Registriert

Kakadu59. So wie das schreibst, hast Du recht !

Hab mich entweder doof ausgedrückt, oder du hast mich nicht verstanden.

Werde Anna Sophie Ratschlag befolgen.

Susi64 habs endlich verstanden ! In der DDT wird das nur auf auf Bezug von  mehreren  Unterhaltsberechtigte erklärt.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2015 22:14
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Fraglichn ist bei Dir auch, wer die Bereinigung durchgeführt hat unter Beachtung aller möglichen Abzugsoptionen. Hier wird gerne von "offizieller" Seite geschlampt, man selber ist oft ganz anderweitig beschäftigt, um hierfür das entsprechende Augenmerk zu haben. Sei einfach nur grundsätzlich misstrauisch, das schadet hier überhaupt nicht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2015 22:53
(@kukumuni)
Schon was gesagt Registriert

Das JA. Hab nur eine Abzugsoption. Weg zur Arbeit.

Habe vor über einem Jahr PKH ohne Ratenzahlung genehmigt bekommen.

Verdiene heute mehr. So dass ich tatsächlich 50 - 100 € monatlich zurückzahlen müsste/könnte.

Das Verfahren scheint zu Ruhen, was für mich vorteilhaft ist, falls die KM in naher Zukunft den Umgang verweigert.

Nicht gut ist, falls ich morgen höher gestuft werde und ab übermorgen die PKH in Raten zurückzahlen muss.

Denn diese sollten als Schulden berücksichtigt werden. 


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2015 19:10
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Kukumuni,

Das JA. Hab nur eine Abzugsoption. Weg zur Arbeit.

Überschlagsrechnung: Die Fahrt zur Arbeit müsste mit ca. 10 Euro pro Entfernungskilometer zu Buche schlagen (es gibt geringfügige Unterschiede, je nachdem, welches Oberlandesgericht zuständig ist). Wenn es also z.B. 12 Kilometer von deiner Wohnung zur Arbeit sind, dann müssten da ungefähr 120 Euro von deinem Einkommen abgezogen worden sein.

Kommt das in etwa hin?

Viele liebe Grüße,

Malachit.


Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2015 22:32
(@Inselreif)

Denn diese sollten als Schulden berücksichtigt werden. 

Zahlst Du Deinen RA in einer Summe, wird nichts berücksichtigt. Wieso sollten dann VKH-Raten berücksichtigt werden?
Ansonsten: wenn Du obsiegst und die Gegenseite die Kosten auferlegt bekommt (und die Bewilligung von VKH spricht ja für diese Richtung), zahlst Du eh nichts. Wenn Du verlierst oder Dich zu einem Vergleich mit ungünstiger Kostenregelung breitquatschen lässt, wieso sollte Dein Kind darunter leiden?

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2015 12:47
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