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Krankenzusatzversicherung für Tochter

 
(@haydar_amca)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

ich überlege gerade für meine Tochter eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen. Es ist nicht der Hauptgrund, dennoch habe ich mir überlegt, dass ich das evtl. bei der Berechnung eventueller BU-Ansprüche der Mutter abziehen könnte. Wäre so was möglich oder sagt der gegnerische Anwalt, wenn der Vater das Kind zusätzlich versichern will, kann er das gerne zu eigenen Kosten machen?

Es geht mir natürlich auch darum unserer Tochter eine bessere Behandlung im Falle einer Krankheit zukommen zu lassen, oder entlaste ich dabei nur die Mutter?

Vielen Dank im Voraus für Eure Rückmeldungen und viele Grüße

Haydar

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.09.2011 15:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wäre so was möglich oder sagt der gegnerische Anwalt, wenn der Vater das Kind zusätzlich versichern will, kann er das gerne zu eigenen Kosten machen?

Es ist zwar in der Regel ohne Belang was der RA sagt aber in dem Falle hätte er recht.

Aus meiner Sicht ist so etwas bei Kindern auch überflüssig.
Ich glaube, da gibt es keinen großen Unterschied in der Behandlung.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.09.2011 15:45
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist grundsätzlich so das in dem Fall alleine die Mutter entscheided was mit dem KU geschieht.
Ob sie damit eine zusätzliche Versicherung abschließt, dem Kind neue Kleider kauft, das Geld für sich selber im Kosmetiksalon opder für Kippen verballert - alles alleine ihre Entscheidung für die sie niemandem Rechenschaft schuldet.

Entsprechend ist es nicht möglich das der Vater entscheidet was für das Kind sinnvoll ist und dies vorab vom Unterhalt abzieht.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2011 12:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi habakuk,

darum geht es aber nicht.

Die Frage war, ob eine evtl. privte Zusazuversicherung der Tochter, die der TO zusätzlich zum KU zahlt bei der Berechnung des BU für die KM mindernd abgezogen werden kann.

TIna

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2011 15:58
(@webspider)
Zeigt sich öfters Registriert

Moin.Es ist zwar in der Regel ohne Belang was der RA sagt aber in dem Falle hätte er recht.

Stimme ich voll zu  ist sache von haydar_amca  selbst

Aus meiner Sicht ist so etwas bei Kindern auch überflüssig.
Ich glaube, da gibt es keinen großen Unterschied in der Behandlung.

Gruss Beppo

Nicht ganz es gibt schon Unterschiede in der Behandlung

Es geht mir natürlich auch darum unserer Tochter eine bessere Behandlung im Falle einer Krankheit zukommen zu lassen, oder entlaste ich dabei nur die Mutter?

beides , nur würde ich sagen aber geht es ja um deine  Tochter,

der ander Aspekt wäre  wie alt ist denn die Tochter , zusatzversicherung für ambulante oder stationäre Behandlung ??

da ja , je eher eine Zusatzversicherung abgeschlossen wird desto günstiger sind die Monatsbeiträge und regulär bleiben sie auch günstiger

als, wenn man erst ab volljährigkeit oder später eintritt.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2011 18:47
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Welche großen Unterschiede gibt es denn?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2011 18:52
(@webspider)
Zeigt sich öfters Registriert

kommt auf die Inhalte sprich Verträge darauf an , was wird abgeschlossen , welche Schwerpunkte werden gelegt

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2011 18:55
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist eigentlich auch müßig, denn ob sich das Preis/Leistungsverhältnis für ihn lohnt, muss der TO für sich selbst entscheiden.
Jedenfalls hat sich diese Relation für ihn durch die Nichtanrechenbarkeit beim EU schon mal ein wenig verschlechtert.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2011 19:07
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich sehe persönlich bei einem gesunden Kind keinen großen Vorteile. Die kassenärztliche Versorgung ist gut und absolut ausreichend. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2011 22:05