Moin PD,
ich sehe das ähnlich wie viele andere hier auch. Wenn Deine holde Ex der Meinung ist, sie möchte euren Krümel lieber in der GKV versichert wissen, ist es ihre Entscheidung. Du hattest eine entsprechende PKV, welche Du bedient hast und ihr bekannt war. Sie hat es bewusst anders gewollt. Einen gleichzeitigen Anspruch einer Doppelversicherung, durch eine PKV die Du mit 1.200 Euronen im Jahr zu bedienen hast, ist aus meiner Sicht, gelinde gesagt, völliger Schwachsinn.
Und noch was: Anwälte sind nichts anderes als normale Selbstständige, nur mit dem Unterschied, dass die Suppe ihrer geistigen Tiefflüge andere auslöffeln müssen. Von daher mach Dich gerade und lass Dich nicht ins Bockshorn jagen ...
Wenn Deine Ex meint diesbezüglich Klage einreichen zu müssen, wäre ich an Deiner Stelle ziemlich entspannt und würde einem evt. Verfahren gelassen entgegen sehen. Unabhängig davon dass Du für euren Krümel das Beste möchtest, kann ich beim besten Willen keinen Anspruch auf eine Chefarztbehandlung oder der Notwendigkeit einer Doppelversicherung erkennen.
Im Übrigen kenne ich meinen Versicherungsfritzen seit 26 Jahren und glaube mir, es geht mehr als das 0815-Programm. Wenn sich deiner dahinter klemmt, wird einiges mehr gehen, unabhängig ob die GKV etwas bestätigt oder auch nicht.
Gruß durodon
Hi Jemmy,
damit will ich Dir sagen, dass Du scheinbar nicht weißt, wie hoch Kinderarztrechnungen sein können.
Und zum zweiten: Du irrst. Jeder Versicherte hat einen eigenen Vertrag, das heißt, erfüllt er die Voraussetzungen von SEINEM Vertrag kann IHM auch nichts für SEINEN Versicherungsschutz passieren. Das Kind hat einen eigenen Vertrag, PKV ist KEINE Familienversicherung, wo alle anderen mit drin sind und eine Pauschalsumme für alle Mitversicherten gezahlt wird.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Halo
damit will ich Dir sagen, dass Du scheinbar nicht weißt, wie hoch Kinderarztrechnungen sein können.
Womit bewiesen wäre, das der Schein trügen kann.
Und zum zweiten: Du irrst. Jeder Versicherte hat einen eigenen Vertrag, das heißt, erfüllt er die Voraussetzungen von SEINEM Vertrag kann IHM auch nichts für SEINEN Versicherungsschutz passieren. Das Kind hat einen eigenen Vertrag, PKV ist KEINE Familienversicherung, wo alle anderen mit drin sind und eine Pauschalsumme für alle Mitversicherten gezahlt wird.
Ja und ? Wenn die Versicherung aufgrund einer Kündigung ( wie auch immer die aussehen mag ) nicht mehr in Leistung tritt, nutzt alle deine Theorie nichts mehr. Gerade das Familienrecht zeigt uns immer wieder Eindrucksvoll, dass die die im Recht sind ihr Recht sogar Höchstrichterlich zugesprochen bekommen und es trotz allem, mangels Durchsetzungswillen seitens der Gerichte es nie umsetzen können.
Wenn sich eine PKV quer stellt, wird sie jeden in Grund und Boden prozessieren und das ohne PKH auf ihrer Seite. Nenne mir einen Grund, warum er dieses Risiko eingehen sollte. Oder garantierst du ihm, dass eine sofortige Kündigung keine Nachteile für ihn hat?
LG Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Jemmy,
garantieren kann hier bei VS kein Mensch irgend etwas.
Aber um es noch mal präzise auf den Punkt zu bringen:
das "Maximalrisiko" des Openers liegt darin, dass im Fall ausbleibender Prämien kein Versicherungsschutz für's Kind mehr besteht. Und genau das ist ja der Zweck der Übung...
Der Versicherungs des TO persönlich bleibt von der ausbleibenden Prämie unberührt, weil es ein eigenständiger Vertrag ist. Vom Prinzip ist das wie bei der Hamburg-Ranschleimer eine Haftpflicht- und eine Lebensversicherung zu haben. Nur weil Du die LV nicht mehr bedienst, können sie Dir nicht die Leistung der Haftpflichtversicherung im Schadensfall verweigern.
Vielleicht verstehe ich Dich heute einfach nicht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo
@LBM
Dann mal im Klartext:
WENN die PKV es darauf anlegt und ( wenn auch rechtswidrig ) das ganze auf seine Versicherung ausweitet und er in der Zeit schwer krank wird, die PKV sich weigert die Kosten der Behandlung zu übernehmen, da ja eine Kündigung eingegangen ist und er einen Teil der PKV Beiträge zurückgebucht hat, wird er alt und grau sein ( und finanziell absolut ruiniert), bevor ein Gericht über die Unrechtmäßigkeit entschieden hat.
Und komm mir jetzt bitte nicht damit, ich wisse ja nicht, was eine Behandlung kostet. Das habe ich nämlich schriftlich ! Ebenso, was eine Versicherung darf und was sie kann, und das animiert nicht gerade zum Lachen.
Wenn es also einen Weg gibt, die Kündigung schriftlich bestätigt zu bekommen, werde ich einen Teufel tun und ihn zu derartigen Vabanquespielen auffordern.
Thomas
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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Hallo zurück,
WENN die PKV es darauf anlegt und ( wenn auch rechtswidrig ) das ganze auf seine Versicherung ausweitet und er in der Zeit schwer krank wird, die PKV sich weigert die Kosten der Behandlung zu übernehmen, da ja eine Kündigung eingegangen ist und er einen Teil der PKV Beiträge zurückgebucht hat, (...)
Das ist vertragsrechtlich unmöglich. Du macht immer noch aus zwei Verträgen einen. Aber wir brauchen es jetzt nicht noch Stunden hin und her diskutieren. PD kennt jetzt die Ansichten und entscheiden muss er es eh selbst.
LG LBM
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@Jemmy
Aus dem Nähkästchen:
Lausebackenmama wollte dir eigentlich was anderes sagen hat sich aber vor Deeps virtueller Mülltonne gefürchtet. :rofl2:
Jemmy, was macht eigentlich dein ICQ?
Gruß,
Michael
Hallo, liebe Foris,
na, hier war ja noch ganz schön was los. Ich sehe es leider jetzt erst, weil sich gestern mal wieder mein DSL verabschiedet hat.
Zunächst erst mal der neueste Stand der Dinge:
Dank meines Versicherungsvertreters hat die PKV die Kündigung per 30.09.08 akzeptiert, sofern ich kurzfristig die Bestätigung der Barmer vorlege. Diese hat meine Anwältin ja bereits am 24.09.08 mit 01.10.08 bei der Gegenseite angefordert. Wie ich allerdings meine Ex kenne, wird diese die Bescheinigung erst vorlegen, wenn ich diese per Gericht einklage. Meine Anwältin habe ich beauftragt, die Gegenseite wie von Martin angeraten, per Fax anzuschreiben und auch mitzuteilen, dass ab 01.10.2008 keine Leistungen mehr über die PKV abgerechnet werden können. Jetzt wird´s spannend :grr:
Ein paar Worte bzgl. der Tipps wegen Beitragsrückholung/Nichtzahlung für zukünftige “Fälle“:
Die Versicherung für mich und meine Tochter läuft unter ein und derselben Versicherungsnummer, ist somit ein Vertrag. Wenn ich nun meine Tochter in diesem Vertrag nicht mehr mitversichern will, ist das eine Vertragsänderung bzw. Teilkündigung. Wenn ich nun Beiträge ganz oder teilweise zurückhole/nicht zahle, verstoße ich gegen meine Vertragsobliegenheiten gem. den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte mir dann am nächsten Tag ein schwerer Unfall passieren, ist die Versicherung wegen der Verletzung der Vertragsobliegenheiten nicht leistungspflichtig.
Liebe Grüße, PD
Hallo
@ LBM
Ähhh, wie war das ?
Das ist vertragsrechtlich unmöglich. Du macht immer noch aus zwei Verträgen einen.
LG Jemmy
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Hallo PD und @ Jemmy:
das ist doof gelaufen. Mein Versicherungsmensch sagte damals, dass man aus eben dem Grund immer zwei Verträge macht, damit jeder einzeln kündbar ist (und die Versicherung nicht auf Schlag zwei oder mehr Versicherte verliert).
Jemmy :dudergroesste:
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo, liebe Foris,
da auch in diese Sache jetzt etwas Bewegung kommt, möchte ich mal den aktuellen Stand berichten.
Nach riesigem Hickhack hat die PKV die Kündigung per 31.12.2008 akzeptiert. Dies wurde meiner Ex auch im November 2008 per Schreiben vom Anwalt mitgeteilt.
Meine Ex steht weiterhin auf dem Standpunkt, dass meine Tochter zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung auch Anspruch auf das Fortbestehen der PKV hat. Auch ihr Anwalt vertritt diese Meinung vehement. Begründung: Meine Ex habe nur deshalb meine Tochter zusätzlich in der gesetzlichen Familienversicherung angemeldet, da sie angst gehabt hätte, dass ich die Beiträge nicht bezahlen würde und das Kind dann ganz ohne Versicherung dasteht. Ich habe noch niemals in meinem Leben eine Versicherungsrate nicht bezahlt und meine Ex hat auch noch nie einen Tag auf den Unterhalt warten müssen. Das muss sie jetzt erstmal dem Richter erklären, wie sie auf das schmale Brett gekommen ist :knockout: :knockout: :knockout:.
Nachdem die letzte Verhandlung im Juni geplatzt ist, weil der Anwalt meiner Ex ÜBERLESEN hat, dass aktuelle Gehaltsnachweise vorzulegen gewesen wären, findet nun die weitere Verhandlung auf dem Schriftweg statt. Unter anderem stellt meine Anwältin auch Antrag auf Schadensersatz bzgl. der gezahlten Beiträge zu PKV für insgesamt 18 Monate.
In der Zwischenzeit läßt meine Ex unsere Tochter weiterhin privatärztlich behandeln, ich bekomme die Rechnungen und schicke diese mit dem Vermerk, dass das Kind bereits seit 01.01.2009 gesetzl. bei der KM versichert ist, an die Ärzte zurück. Kann ein Mensch alleine wirklich so ignorant sein :question: :question: :question:
Ich bin gespannt, wie das weitergeht.
Grüße,
Poor_Dad
Hallo poor-dad,
mal ne kurze Frage: Wieso sollst DU dich um die Krankenversicherung des Kindes kümmern bzw. diese dann auch bezahlen ?
Wie ist denn die Mutter versichert ?
Gruß Vic
Hallo, Vic,
weil das halt bis zur Scheidung so geregelt ist, dass das Kind bei dem versichert ist, der mehr verdient und das war damals ich. Und da ich keine andere Information hatte und von der Mitversicherung bei der Mutter erst 18 Monate später zufällig erfahren habe, habe ich treu und brav den Beitrag bezahlt.
Die Mutter ist gesetzlich versichert bei einer Ersatzkasse.
Grüße,
Poor_Dad
weil das halt bis zur Scheidung so geregelt ist, dass das Kind bei dem versichert ist, der mehr verdient und das war damals ich.
Hallo Poor_Dad,
genau: BIS zur Scheidung !
Das heisst ja nicht, dass es so bleiben muss !!
Die Damen der Schöpfung sind ja meistens der Meinung,
dass nach der Trennung alles so bleibt wie es ist:
Der finanzielle Rahmen; das Haus / die Wohnung;
die sonstigen "Annehmlichkeiten" der Ehe.
Dafür hat ja wie selbstverständlich der Mann zu sorgen
Es ändert sich durch die Trennung / Scheidung aber alles.
Wenn deine Ex-Frau in der GKV ist, kann Sie das Kind auf Familienversicherung laufen lassen; OHNE zusätzliche Kosten.
Auch ist mir schleierhaft, wie deine Ex glauben kann, dass eine Behandlung deiner Tochter als Privatpatient und die diesbezügliche Übernahme der Kosten durch Dich ein festgeschriebenes Gesetz sei.
(Es sei denn, DU wünscht dieses Privileg für Deine Tochter)
Also, ich habe seinerzeit erlebt, dass die Ex zwar die Annehmlichkeiten der in der Ehe vorhandenen Versicherungen weiter nutzen, die Kosten aber mir aufdrücken wollte.
Ergo habe ich die Versicherungen "verschlankt"; sprich Sie aus den Verträgen herausgenommen und (soweit möglich) nur noch unseren Sohn mitversichert.
Das hat letztendlich finanziell nicht den grossen Vorteil für mich gebracht, aber warum soll ich Sie und Ihr neues, selbstgewähltes Leben weiterhin subventionieren ?
Es ist ja auch eine Art Lernprozess, dass wenn mann aus der Ehegemeinschaft aussteigt, dann auch für sich selber sorgen muss.
Gruß Vic