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Krankenkassenwechsel-Mitteilungspflicht KM?

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo poor-dad,

für mich wäre erstmal zu klären, ob für ein Kind überhaupt ein lebenslanges Recht auf ne private Versicherung besteht. Wie würde es denn sein, wenn du nicht mehr genug Einkommen hast, um eine PKV zu bezahlen?

Ein Kind muß versichert sein, das ist ja klar. Aber besteht ein Anrecht auf den "ehelichen Lebensstandart" auch für das Kind. Und wozu denn dann die gesetzliche beider KM? Das wäre dann ja unnötig.

Mal ne dumme Frage: Kann die Private im Zuge der Kündigung nicht die Bestätigung bei der neuen Versicherung anfordern? Dann wäre die KM außen vor. Du müßtest ihr nur die Kündigung mitteilen und wenn sie dann weitehin ne PKV habenwill müßte sie diese einklagen. Und ob da ein Richter so gnädig ist und dem zustimmt, da sie ja von sich aus das Kind in der gesetzlichen versichert hat...

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 13:55
(@poor_dad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Tina,

Du kannst Dir nicht vorstellen, was da mit den Damen von der GKV und der PKV abging. Die hatten beide wirklich 0-Bock, mir irgendwie aus dem Schlamassel zu helfen. Die GKV hat gesagt, es wäre nicht deren Problem, wenn ich so Schwierigkeiten mit meiner Ex hätte und hat sich auf die Schweigepflicht berufen. Die PKV hat gesagt, es wäre nicht ihr Problem, wenn die GKV die Bescheinigung nicht an mich rausrückt. Sie würden sich da auf gar keinen Fall einmischen. Ich war wirklich kurz davor, bei der Bild-Zeitung anzurufen.

Ja, und Deine Frage bzgl. des Anrechts des Kindes auf Erhalt eines ehel. Standards ist ja nun auch meine Frage. Kann meine Ex mich darauf verklagen, zusätzlich zur gesetzlichen Versicherung eine private Vollversicherung aufrecht zu erhalten??????

Es wäre ja auch gar nichts passiert, wenn die Ex das mit der gesetzlichen Familienversicherung gelassen hätte. Aber nein, sie braucht ja eine 2. Versicherung, um darüber Behandlungen unserer Tochter abzurechnen, von denen ich nichts wissen soll. das war der einzige Zweck der Übung!!

Natürlich möchte ich, dass meine Tochter ärztlich gut versorgt wird und deshalb bin ich auch bereit, eine private Zusatzversicherung abzuschliessen. Ich bin aber nicht bereit, jährlich EUR 1.200,-- (wird jedes Jahr mehr) + EUR 300,-- jährliche Selbstbeteiligung zu zahlen, damit Madame sich aussuchen darf, ob die Behandlung geheim über die Barmer oder mit meinem Wissen über die PKV abgerechnet wird.

Und ich weiss auch nicht, ob meine Ex mir jetzt daraus einen Strick drehen kann, denn schließlich war es ja ihr Wunsch, dass das Kind bei der Barmer versichert wird.

Liebe Grüße, Poor_Dad

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 14:19
 elwu
(@elwu)

So kann es überhaupt nicht zur Diskussion stehen, die private Krankenversicherung für XXXX zu kündigen.

Hallo,

der kann schreiben was er lustig ist. Das Kind ist versichert in der GKV. Für dich besteht keinerlei Verpflichtung, eine höherwertige Doppel- oder Zusatzversicherung zu finanzieren. Kannst du denn die PKV nicht einfach kündigen? Wenn ja mach das heimlich still leise und sofort, danach der Ex mitteilen das Kind nun nur noch gesetzlich versichert ist und, Ende Gelände. Sie kann ja dann klagen, die Begründung möchte ich mal sehen...

/elwu

jetzt seh' ichs erst, die PKV will eine Bescheinigung der GKV. Hm. Da sollte deine Anwältin dem Kollegen antworten, dass seine Vorstellungen abseitig sind und entweder sofort die Bescheinigung beigebracht wird oder aber Klage erhoben wegen finanziellen Schädigung des Unterhaltsverpflichteten, was letzlich sogar zu einer Unterhalts(teil)verwirkung führen kann  uswusf.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 14:24
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin poor dad,

ich persönlich halte das Ganze für inhaltsloses Geklingel - ich kennen keinen Paragraphen, der bei Kindern ein Recht auf eine PKV zementiert. Das Kind hat Anspruch auf Krankenversicherungsschutz (der mit der GKV besteht), und damit hat es sich. Ansonsten könnte man von Dir auch die Finanzierung von Karibik-Urlauben oder eines Nobelautos für Muddi verlangen, weil das Kind das zu Ehezeiten so gewöhnt war. (BTW: Der Gesetzgeber würde sich hüten, hier ein Fass aufzumachen, das sinngemäss lautet "Der Schutz der GKV ist unzureichend").

Ich persönlich würde meinen RA daher in etwa zurückschreiben lassen:

Sehr geehrter Herr Kollege,

eine gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf eine private KV und/oder die Chefarztbehandlung von Kindern kann ich nicht erkennen; ebensowenig eine Verpflichtung meines Mandanten, eine entsprechende Versicherung zu bezahlen. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, uns einen entsprechenden Paragraphen zu benennen bzw. eine entsprechende Klage einzureichen.

Ich stimme Ihnen allerdings zu, dass die unsinnige Inanspruchnahme eines Rechtsbeistandes vom Verursacher zu tragen ist und überreiche Ihnen anliegend meine Kostennote.

Mit freundlichen Grüssen

Es ist mal wieder die Sache mit dem Stöckchen: Man kriegt es oft hingehalten - aber man muss ja nicht drüberspringen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 14:32
(@poor_dad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Elwu,

ich sehe das ja auch so und ich kann mir auch wirklich nicht vorstellen, dass ihr in dieser Sache vor Gericht einer Recht gibt - aber da habe ich mich in den letzten Jahren leider schon so oft geirrt  :thumbdown:.

Die Kündigung der PKV geht ohne Mithilfe meiner Ex (entweder Bescheinigung der Barmer oder Antrag auf Zusatzversicherung) leider erst zum 31.12.08. Das habe ich auch jetzt schon erledigt.

Sobald ich meiner Ex nun mitteile, dass die PKV gekündigt ist, wird sie mich verklagen - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Und da Madame Prozesskostenhilfe bekommt, wird es für mich teuer, auch wenn sie verlieren sollte, denn meinen Anwalt muss ich so oder so dann selbst bezahlen, oder???

Grüße, PD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 14:59
(@poor_dad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Martin,

das ist eine gute Idee, Ich bin um 14:30 Uhr telef. mit meiner Anwältin verabredet und dann soll sie das so schreiben und auch gleichzeitig mitteilen, dass die PKV per 31.12.08 gekündigt ist. Dann wird Ex mit Sicherheit wiedr zur Höchstform auflaufen  :gewalt006:.

Ohweih, und das alles vor dem Besuchswochenende!!!

Danke und Grüße, PD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 15:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PD,

Sobald ich meiner Ex nun mitteile, dass die PKV gekündigt ist, wird sie mich verklagen - das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Und da Madame Prozesskostenhilfe bekommt, wird es für mich teuer, auch wenn sie verlieren sollte, denn meinen Anwalt muss ich so oder so dann selbst bezahlen, oder???

ohne Dir auf diese Frage einen konkreten Rat geben zu können: Da gibt es ja zunächst einmal einen PKH-Antrag, zu dem Du Stellung nehmen musst. In diesem Kontext solltest Du über Deinen RA mal die Frage in den Raum stellen, wie der Anspruch auf "Chefarztbehandlung" mit PKH zusammenpasst. Fährt man heute auch mit dem Ferrari zum Sozialamt?

Wenn's keine PKH gibt, dürfte das Madame's Klagewut deutlich bremsen...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 30.09.2008 15:18
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Leute,
wasn hier los?

Poor Dad macht das ganz große Fass auf...

Mannomann. Ich glaube, du lässt dich da ein wenig zu viel einschüchtern von den Versicherungstusen. Ich hätte denen ein Fax geschickt, in dem ich das Versicherungsverhältnis der Tochter kündige und darauf verwiesen, dass Mami mir keine GKV-Bestätigung geben möchte, da sie Chefärzte toll findet.

Dann hätte ich den Beitrag zurückgebucht und nur meinen Beitrag überwiesen. Aus die Maus. Dann knallt es irgendwo, aber du spielst nicht mit der Rückhand. Jetzt hast du 2 RAs, 2 Versicherungstusen und ne Ex an der Backe und die ganze Sache wird sich weiter verkomplizieren. Nicht die PKV hat ein Problem, sondern Du und das ist die schlechtmöglichste Ausgangsposition.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 15:18
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Weisnich

Dann hätte ich den Beitrag zurückgebucht und nur meinen Beitrag überwiesen. Aus die Maus. Dann knallt es irgendwo, aber du spielst nicht mit der Rückhand.

Klar, als nächstes bekommt er dann die Mitteilung, dass er seinen Versicherungsschutz verliert, wenn nicht sofort die Versicherungsprämie bezahlt wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob er nur den Beitrag für seine Tochter nicht bezahlt hat, da Er der Versicherungsnehmer und die Tochter die Begünstigte ist.

Wenn KM in der Zeit Töchting privat behandel lässt, bekommt er diese Rechnung dann auch noch, da ja kein Versicherungsschutz mehr besteht.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 15:53
(@poor_dad)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Martin,

danke für den guten Tipp wegen PKH. Bis dato musste ich aber noch nie Stellung nehmen, wenn Madame einen Antrag auf PKH gestellt hat. Ist das evtl. bis dato über meine Rechtsanwältin gelaufen????

Begründen wird sie den Anspruch auf PKV nicht damit, dass sie unbedingt "Ferrari" fahren will, sondern damit, dass das Kind nunmal an ihre "Chefärzte" gewöhnt ist und zu diesen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Und nun sorgt der böse Papa dafür, dass das Kind sich an neue Ärzte gewöhnen muss, und handelt damit -wie immer- gegen das Wohl des Kindes. Inwieweit das einen Richter interessiert, vermag ich nach allem, was ich bis dato erlebt habe, nicht mehr zu beurteilen.

@Michael
Sorry, aber das bringt mich nicht weiter. Einfach mal eben KV-Beitrage zurückbuchen und Kündigungen faxen, die dann nicht akzeptiert werden, dass macht nur noch mehr Stress. Ich bin schon bereit, für meine Rechte zu kämpfen und lasse mir schon lange nicht mehr alles gefallen, aber ich werde nicht wie ein Stier mit gesenkten Hörnern gegen eine Betonwand rennen.

@Jemmy
Danke Jemmy, hab´s gerade gelesen und das ist genau das, was ich nicht will.

Grüße, PD

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2008 16:00




(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Das du die Versicherung zum 31.12. gekündigt hast würde ich Madame noch nicht mitteilen. Erst wenn du die Bestätigung der Kündigung hast und dann reicht es, wenn du ihr am 30.12 mitteilst, das zum 1.1 keine Privatversicherung mehr existiert. Tust du es jetzt schon wird was passieren?

Ja, richtig, sie wird die gesetzliche offiziell kündigen (evtl. zu anderen wechseln und du erfährst davon nie wieder) und hast nichts gewonnen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 30.09.2008 16:01
 elwu
(@elwu)

Begründen wird sie den Anspruch auf PKV nicht damit, dass sie unbedingt "Ferrari" fahren will, sondern damit, dass das Kind nunmal an ihre "Chefärzte" gewöhnt ist und zu diesen ein Vertrauensverhältnis aufgebaut hat. Und nun sorgt der böse Papa dafür, dass das Kind sich an neue Ärzte gewöhnen muss, und handelt damit -wie immer- gegen das Wohl des Kindes.

Hallo,

so einen *self-censored* solltest du in aller Gelassenheit abwarten. Familienrichter sind zwar oft recht merkwürdig, um das mal diplomatisch zu formulieren, aber es gibt nun mal kein Gesetz, das die Finanzierung einer privaten Krankenversicherung zusätzlich zu einer eh bestehenden gesetzlichen erzwingt. Wenn Madame das Kind privat versichert haben will, soll sie das selber zahlen. Aber wie gesagt, erst mal abwarten, ob da überhaupt eine Klage kommt.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 16:20
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Poor Dad,

Sorry, aber das bringt mich nicht weiter. Einfach mal eben KV-Beitrage zurückbuchen und Kündigungen faxen, die dann nicht akzeptiert werden, dass macht nur noch mehr Stress. Ich bin schon bereit, für meine Rechte zu kämpfen und lasse mir schon lange nicht mehr alles gefallen, aber ich werde nicht wie ein Stier mit gesenkten Hörnern gegen eine Betonwand rennen.

Na, wenn Du dir sicher bist, dass der von Dir eingeschlagene Weg weniger Schaden verursacht, ist es ja ok.
Es bleiben aber 3 Probleme:
1. 1-2 RA-Kosten
2. Beiträge bis Ende des Jahres
3. Hoffen wir nur, dass Madame nicht schneller Fakten schafft, als Du.

Aus einer GKV auszutreten benötigt nämlich ein enfaches Fax. Und wehe Dir, dass deine Maus am 1.1. ohne Versicherung dasteht. Sie muss gar nicht die Notwendigkeit der PKV begründen - wenn sie den Chefarzt will, kriegt sie ihn.

Du musst mir doch zustimmen, dass derjenige bei Gericht am längeren Hebel sitzt, der Tatsachen präsentiert, statt - eigentlich sinnvollerweise - kooperativ Lösungen finden will. Das ist so und das bleibt so, da beisst die Maus keinen Faden ab.

Wer hier die Hörner auf hat und wo die Betonwand steht bleibt also noch zu klären. Ich hätte weder die Kohle noch die Risikolust für deinen Weg.

Gruß,
Michael

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 18:40
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin PD,

ich sehe kein Risiko in der Kündigung der PKV. Jedes Mitglied hat einen separaten Vertrag mit separaten Konditionen. Lediglich die Zahlung wird dann in einer Summe zusammengefasst.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 21:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

LBM,

ne Kündigung ist auch kein Risiko. Nur das bewußte "nichtzahlen" oder Rückholen der Beiträge für das Kind wären ein Risiko.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 21:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Tina,

und wo soll da das Risiko liegen? Er zahlt die Beiträge zu seiner Versicherungsnummer und holt die fürs Kind zurück bzw. zahlt sie nicht mehr. Also entweder habe ich die schlüssige Erklärung für das Risiko nicht gelesen oder nicht verstanden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 21:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

das "Maximalrisiko" des Openers liegt darin, dass im Fall ausbleibender Prämien kein Versicherungsschutz für's Kind mehr besteht. Und genau das ist ja der Zweck der Übung...

Im übrigen kann man mit den Versicherungen, bei denen man selbst Kunde ist, durchaus reden. Vor allem, wenn es - wie hier - nachvollziehbare Gründe für's eigene Handeln gibt: Dann ist einer PKV SEHR daran gelegen, das Vertragsverhältnis möglichst schnell zu beenden - bevor Madame auf die Idee kommt, kurz vor Ende des Vertrages noch einmal mit irgendwelchen teuren Leistungen richtig hinzulangen.

Grüssles
Martin
(der sich fragt, wie so ein armes Kind, dem angeblich kein Arztwechsel zugemutet werden kann, irgendwann mal einen Lehrerwechsel verkraften soll...)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 21:55
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@brille

Im übrigen kann man mit den Versicherungen, bei denen man selbst Kunde ist, durchaus reden. Vor allem, wenn es - wie hier - nachvollziehbare Gründe für's eigene Handeln gibt: Dann ist einer PKV SEHR daran gelegen, das Vertragsverhältnis möglichst schnell zu beenden

Warum sollten sie daran ein Interesse haben, keine Beiträge mehr zu kassieren, für ein Kind bei dem das Risiko von extrem teuren Behandlungen sehr niedrig ist?
Wenn sie Interesse daran hätten, hätten sie die Kündigung hingenommen, aber sie bestehen auf die Bestätigung der GKV. Das wird seinen Grund haben.

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 22:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äh Jemmy,

Warum sollten sie daran ein Interesse haben, keine Beiträge mehr zu kassieren, für ein Kind bei dem das Risiko von extrem teuren Behandlungen sehr niedrig ist?

Du hast noch nie eine Arztrechnung von einem Kinderarzt erhalten, oder?

Wenn sie Interesse daran hätten, hätten sie die Kündigung hingenommen, aber sie bestehen auf die Bestätigung der GKV. Das wird seinen Grund haben.

Der Grund liegt darin, dass Du immer nachweisen musst, dass Du die Vertragsbedingungen nicht mehr erfüllst resp. anderweitig versichert bist. Ich muss jetzt durch mein Angestelltenverhältnis auch in die GKV wechseln und brauche die Bestätigung auch.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 22:08
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Du hast noch nie eine Arztrechnung von einem Kinderarzt erhalten, oder?

Was willst du mir damit jetzt sagen ?

Der Grund liegt darin, dass Du immer nachweisen musst, dass Du die Vertragsbedingungen nicht mehr erfüllst resp. anderweitig versichert bist.

Und genau diese Bestätigung bekommt er nicht. Die Vertragsbedingungen erfüllt er immer noch. Da hat sich nichts geändert. In seiner Situation den eigenen Versicherungsschutz zu gefährden oder zu Aktionen zu raten, die eine solche Gefahr beinhalten, halte ich für unverantwortlich. Er alleine trägt dafür das Risiko und wäre den Folgen ausgesetzt. Nicht wir!

LG Thomas

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2008 22:19




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