Hallo, liebe Foris,
meine 5-jährige Tochter ist mit mir privat krankenversichert. Nun habe ich heiue zufällig erfahren, dass die Kleine bereits seit 01.06.2007 bei meiner Ex in der GKV mitversichert ist. Meine Ex hat mir das nicht mitgeteilt. Ich zahle nun also seit 16 Monaten den Krankenversicherungsbeitrag, obwohl das Kind anderweitig versichert ist. Trotz der gesetzlichen Versicherung hat meine Ex weiterhin auch Behandlungskosten über die private Krankenversicherung abgewickelt.
Nun ist mir dadurch doch ein nicht unerheblicher Schaden entstanden (EUR 1.600,-- Beitrag und EUR 600,-- Selbstbehalt). Wäre meine Ex verpflichtet gewesen, mir die Versicherung bei der GKV mitzuteilen, damit ich den Vertrag bei der PKV kündigen kann. Ist es nicht Versicherungsbetrug, wenn sie weiterhin Leistungen über die PKV abrechnet, wenn doch eine Versicherung bei der GKV besteht?
Danke schonmal vorab für Eure Hilfe!!
Grüße, Poor_Dad
Hallo PD,
also meines Wissens macht da eher die GKV Theater, wenn sie Kosten für ein Kind tragen muss, für das anderweitig eine private KV besteht.
GLG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
http://vatersein.de/Forum-topic-13972-start-msg145845.html#new
Man möchte meinen, Ihr kennt euch!
Link korrigiert.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Poor_Dad,
Ist es nicht Versicherungsbetrug, wenn sie weiterhin Leistungen über die PKV abrechnet, wenn doch eine Versicherung bei der GKV besteht?
Die Antwort ist nein, da Deine Ex daraus keinen Vermögensvorteil gezogen hat.
Deine Tochter ist vermutlich im Rahmen der Familienversicherung beitragsfrei in der GKV Deiner Ex mitversichert. Das ist nach einer Scheidung Standard und gehört m.E. zum Beratungsumfang durch den eigenen Anwalt anlässlich der Unterhaltsberechnung.
Gruß
Thorsten
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Link korrigiert.
Hey
Es ist wohl eher die gleiche Geschichte...nur vorher hat die neue Partnerin geschrieben u jetzt der KV selbst 😉
Gruß
Jens
Schon klar!
Ich hätte vielleicht n Smiley setzen sollen.
Gruss Beppo
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Hallo,
ja, wir kennen uns :wink:. Und ich bin sehr froh, dass sie mir den Rücken stützt, denn ich bin im Moment so geknickt, dass ich kaum noch aufrecht gehen kann.
Also verstehe ich das richtig - ich muss mal wieder von nichts wissen, geht mich wie immer alles nichts an!!! Und so hätte ich vielleicht unwissend den Rest meiner Tage die private GKV bezahlt, wenn nicht meine LG diesen Geistesblitz gehabt hätte, mal bei der Barmer nachzufragen.
Aber wenn wir schon dabei sind. Sie hat anscheinend auch den Namen unserer Tochter geändert. Das kann sie also auch tun, ohne mich zu fragen. Schön, dass ich wenigstens jeden Monat zahlen darf, ohne sie zu fragen.
Zu alle dem noch die teure Pleite im Unterhaltsrechtstreit. Sorry, wenn ich zynisch klinge, aber das alles macht mich echt fertig :thumbdown:.
Grüße, PD
Moin,
ich habe folgende Meinung:
- So die Lütte in der GKV mitversichert wurde, die Ex von der PKV-Zugehörigkeit wusste und dir den eigenmächtigen Wechsel dir nicht mitteilte, hat sie gegen deine Vermögensinteressen verstoßen. Sie wäre nach meiner Empfindung schadensersatzpflichtig. Zudem kann sie nicht (mutmaßlich wegen besserer Leistungen) dann über die PKV Leistungen beanspruchen. Du könntest alternativ deine Tochter rückwirkend bei der PKV abmelden und die Beiträge zurückfordern.
- Nein, sie darf definitiv nicht den Namen ändern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Tach,
Nein, sie darf definitiv nicht den Namen ändern.
Nützt das denn was, wenn es dennoch passiert?
Meine Älteste wurde auch ohne meine Zustimmung umbenannt.
Sie wurde allerdings schon 1992 geboren.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
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Moin PD,
- Nein, sie darf definitiv nicht den Namen ändern.
das muss ja auch nicht wirklich passiert sein. Wenn Mutter Müller mit Kind Susi bei der GKV aufschlägt und sagt "das ist meine Tochter Susi Müller", wird die GKV das Kind unter diesem Namen versichern, auch wenn Susi in Wirklichkeit Meier heisst. Die GKV fragt jedenfalls NICHT in irgendwelchen Personenstandsregistern nach.
Bevor Du hier also ein Fass aufmachst wegen illegaler Einbenennung: Mach Dich erst einmal vorsichtig kundig. Nachdem Du unterhaltspflichtig bist, wird in der Geburtsurkunde von Töchterlein nicht "Vater unbekannt" stehen - und eine Einbenennung ohne Dein Einverständnis kaum erfolgen oder erfolgt sein. Denkbare Erklärung: Deine Ex will Dich provozieren. Funktioniert aber nur, wenn Du auf sowas anspringst. Also immer ruhig mit den jungen Pferden.
Grüssles
Martin
edit: @ LBM,
§ 1618 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html) besagt:
Die Erteilung, Voranstellung oder Anfügung des Namens bedarf der Einwilligung des anderen Elternteils, wenn ihm die elterliche Sorge gemeinsam mit dem den Namen erteilenden Elternteil zusteht oder das Kind seinen Namen führt
nochmal edit: Deep war kürzer 😉
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@Deep und Martin,
wieso, KM hat ASR und PD hat nicht gesagt, dass das Kind zuvor SEINEN Namen hatte oder habe ich das überlesen? Und § 1618 S. 3 BGB sagt doch, dass der Elternteil zustimmen muss, WENN gemeinsame Sorge besteht (...)
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Guten Morgen,
@Deep
Meine Ex hat auf jeden Fall gewusst, dass die Kleine bei mir privat krankenversichert ist. Das ist sie schon seit ihrer Geburt und sie hat ja auch bei jedem Arztbesuch die Krankenversicherungskarte vorgelegt. Für mich steht es außer Frage, dass das wieder ein gezielter Schachzug von ihr ist, um mir Schaden zuzufügen - was ihr auch mal wieder gelungen ist :mad:.
Meine LG hat allerdings gestern schon mit der PKV gesprochen, Eine rückwirkende Abmeldung bzw. Kündigung der PKV ist nicht möglich. Es gibt auch keine Beitragsrückerstattung. Ich kann die Versicherung erst mit Vorlage der Versicherungsbescheinigung der GKV kündigen. Gestern Abend hatte ich auch noch ein Gespräch mit einem versierten Versicherungsfachmann wegen der Leistungen, die meine Ex noch bei der PKV in Anspruch genommen hat, obwohl das Kind bereits gesetzlich versichert war. Auch da kann ich nix wollen, denn es ist legal, doppelt versichert zu sein. Und so lange die PKV gezahlt wird ist diese auch leistungspflichtig. Meine Ex hat auch das nur gemacht, weil sie wusste, dass ich EUR 312,-- Selbstbehalt habe und mir dieser Schaden nur entsteht, wenn sie Leistungen über EUR 312,-- bei der PKV einreicht.
Allerdings wird die GKV wohl Nachforschungen anstellen, da die wohl nicht erfreut darüber sind, dass sie Leistungen für das Kind bezahlt haben, obwohl eine PKV bestand. Das hat LBM schon richtig gesagt.
Fazit wie immer: Sie hat gewonnen und ich habe verloren.
@LBM
Das Kind hat meinen Familiennamen getragen. Es kann natürlich sein, dass der name gar nicht geändert wurde, sie das Kind lediglich bei der GKV so angemeldet hat. Allerdings wäre es schon ein Ding, wenn die bei der GKV das so gar nicht überprüfen, Dann könnte sich doch jeder einfach alle möglichen Leute als Familienmitglieder kostenlos mitversichern. Da muss doch wohl zumindest eine offizielle Legitimation -Geburtsurkunde, Kinderausweis- vorgelegt werden, oder?
Der Punkt, der mich so kirre macht, ist die grobe Absicht, mir wieder Schaden zuzufügen, der hinter der ganzen Aktion steckt. Zuletzt bei der Unterhaltsverhandlung im Mai 08 ging es noch um eben diese Kosten für die private Krankenversicherung. Selbst da, als es konkret um diese Versicherung ging, hat sie verschwiegen, dass das Kind gesetzlich bei ihr mitversichert ist.
Und mal davon abgesehen, dass sie auch dem Kind schadet, denn die Leistungen der PKV sind nun doch in einigen Bereichen besser als die der GKV. Das geht dann schon los, wenn die erste kieferorthopädische Behandlung erfoderlich wird - und die wird bei der Kleinen mit Sicherheit kommen. Aber das wird alles gerne in Kauf genommen, hauptsache Papa tut´s weh :gunman:.
Liebe Grüße, PD
Hallo PD,
Allerdings wird die GKV wohl Nachforschungen anstellen, da die wohl nicht erfreut darüber sind, dass sie Leistungen für das Kind bezahlt haben, obwohl eine PKV bestand.
Das ist der GKV völlig schnuppe, da die GKV finanziell nur Vorteile durch die Familienversicherung hat (Stichwort Risikostrukturausgleich).
dass ich EUR 312,-- Selbstbehalt habe und mir dieser Schaden nur entsteht, wenn sie Leistungen über EUR 312,-- bei der PKV einreicht.
Da der Selbstbehalt bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt wird, ist der entstandene Schaden deutlich geringer, da er von allen Unterhaltsberechtigten "getragen" wird.
Zuletzt bei der Unterhaltsverhandlung im Mai 08 ging es noch um eben diese Kosten für die private Krankenversicherung.
Da hat offensichtlich der RA "geschlafen", denn nach einer Scheidung ist es üblich, dass das gemeinsame Kind in die Familienversicherung der Mutter übernommen wird.
Die KM hat sich ganz sicher unfair verhalten, es wurde ihr aber auch unnötig leicht gemacht!
Gruß
Thorsten
Hallo, Thorsten,
die Dame von der GKV hat bereits am Telefon angedeutet, dass sie bzgl. der in Anspruch genommenen Leistungen nachforschen will. Warum soll es auch in deren Interesse sein, Leistungen zu zahlen, wenn die auch bei einer anderen Versicherung geltend gemacht werden können.
Der Selbstbehalt schadet ausschließlich mir, da der Unterhalt für meine Ex per Vergleich abgeschlossen wurde. Er wirkt sich nicht unterhaltsmindernd aus.
Ob das mit der GKV so üblich ist, kann ich nicht sagen. Wo liegt aber das Interesse, das Kind aus einer Versicherung mit mehr Leistungen in eine andere mit weniger Leistungen zu wechseln? Bezahlt wurde die Versicherung und der Selbstbehalt doch von mir.
Und wenn meine Ex nun aber unbedingt das Kind bei sich versichern will, dann kann sie mir das aber doch mitteilen und muss dann nicht 2 Versicherungen mit Leistungen in Anspruch nehmen.
Wegen der Sache mit dem Ding am Fuss habe ich nun doch mit dem Jugendamt gesprochen. Dort hat es sich die Ex ein bisschen versaut, weil sie der Dame dort mitgeteilt hat, dass sie jegliche Kommunikation mit ihr ablehnt und Gespräche über ihre Tochter nur noch über ihren Anwalt zu führen sind. Das hat sich die Dame vom Jugendamt nicht gefallen lassen und meiner Ex mitgeteilt, dass sie nur mit der KM selbst spricht und nicht mit deren Anwalt. Sie will nun schauen, was sie in der Sache mit dem Fuss machen kann. Das zeigt mir nur mal wieder, wie krank meine Ex im Kopf ist :knockout:.
Jetzt kann ich nur hoffen, dass es nicht wieder meine Tochter ausbaden muss, wenn sich das Jugendamt einschaltet. Das Kind muss sowieso dauernd einen Riesen-Spagat machen.
Grüße, PD
Hallo PD,
da ich beruflich viel mit GKV usw. beschäftigt bin, andererseits diese Geschichte mit Familienversicherung und PKV aus eigener Erfahrung kenne, ist zunächst der Hinweis wichtig, dass das Sozialrecht so komplex ist, dass selbst RAs und GKV-Damen am Telefon oftmals keine Ahnung haben. Der GKV ist nämlich kein Schaden entstanden!
Der Versicherungsstatus der Tochter gehört zu den besonders geschützten Sozialdaten. Darüber hätte telefonisch keine Auskunft gegeben werden dürfen. Aber egal:
vielleicht ist diese Dame der GKV ja so nett, direkt an Dich den Versicherungsnachweis zu schicken. Ohne den wird die PKV den Vertrag nicht auflösen wollen. Und der Umweg über die Ex erscheint ja nicht gerade sinnvoll.
Sollte die GKV-Dame sich nun plötzlich doch an die Schweigepflicht erinnern und diese Bescheinigung nicht direkt herausrücken wollen, dann würde ich dennoch umgehend und rückwirkend(!) mit Hinweis auf die Familienversicherung den PKV-Vertrag für die Tochter kündigen (zur Fristwahrung), die Bescheinigung kann immer noch nachgereicht werden (Pflegeversicherung nicht vergessen!).
Ein Unterhaltsvergleich ist vermutlich unter Mitwirkung eines RA entstanden. Der hat hier geschlafen, die ganze Sache verbockt und der Ex eine Steilvorlage zum Ärgern geliefert. Das nennt man Pech!
Gruß
Thorsten
Hallo, liebe Foris,
die Story geht weiter :mad:.
Wie Lupuss ja bereits erahnt hat, hat sich die Barmer zwischenzeitlich an ihre Schweigepflicht erinnert und sich geweigert, mir eine Bestätigung über die Familienversicherung meiner Tochter zuzuschicken. Die PKV hingegen weigert sich, eine Kündigung ohne die Bestätigung der Barmer zu akzeptieren. Nach zig Telefonaten mit den zuständigen Sachbearbeiterinnen der Barmer und der Nürnberger musste ich dann leider wieder meine Rechtsanwältin und somit meinen Geldbeutel bemühen. An dieser Stelle ein dreifach Hoch an die deutsche Bürokratie :gunman:.
Meine Anwältin hat nun die Bestätigung bzgl. der Familienversicherung bei der GKV beim gegnerischen Anwalt angefordert, damit ich die PKV endlich kündigen kann. Und dann kam die Antwort des gegenerischen Anwalts und der war mal wieder für eine Überraschung gut. Ich gebe das mal besser wörtlich wieder:
...... Richtig ist, dass unsere Mandantin die gemeinsame Tochter XXXX in der gesetzlichen Krankenversicherung als Familienmitglied mitversichert hat. Diese gesetzliche Mitversicherung bietet jedoch nicht den Versicherungsschutz, den XXXX aufgrund der privaten Krankenversicherung über Ihren Herrn Auftraggeber genießt. Auf diesen erweiterten Krankenversicherungsschutz hat XXXX jedoch einen Anspruch, nachdem sie seit eh und je so versichert worden ist. Er ermöglicht privat- und chefärztliche Behandlung, die allein über die gesetzliche Krankenversicherung nicht gewährleistet sind.
So kann es überhaupt nicht zur Diskussion stehen, die private Krankenversicherung für XXXX zu kündigen. Ihr Mandant mag prüfen, ob er über eine Zusatzversicherung zum gesetzlichen Versicherungsschutz zu einer Beitragsersparnis kommt. Wenn gleichbleibender Versicherungsschutz XXXX mit geringerer Beitragsbelastung für Ihren Mandanten möglich ist, wird Frau Y selbstverständlich im dazu erforderlichen Umfang mitwirken.
Ihr unbegründetes Aufforderungsschreiben vom 18.09.2008 hat erneut zu unserem Tätigwerden Veranlassung gegeben, so dass die hier entstandenen Kosten zu Lasten Ihres Herrn Auftraggebers gehen. Den Ausgleich des nachfolgend berechneten Kostenbetrags erwarten wir .......
Nach diesem Schreiben habe ich meinen Versicherungsvertreter kontaktiert. Ich könnte nun für meine Tochter eine private Zusatzversicherung abschließen. allerdings kann man nur Mehrleistungen zur GKV im Bereich stationäre Behandlung und Zahnersatz abschließen. Es gibt also keinen Tarif, der die ambulante Behandlung beim Chefarzt absichert. Mein Versicherungsvertreter hat dann meine Ex kontaktiert, um ihr das zu erklären und mit ihr das weitere Vorgehen bzgl. der Zusatzversicherung zu erklären, weil meine Ex dazu ein Formular mit Gesundheitsfragen ausfüllen müßte. Daraufhin ist meine Ex wohl ausgeflippt und hat gesagt, sie werde einen Schei... tun und irgendwas ausfüllen und ich solle mich ja nicht wagen, die Private Krankenversicherung zu kündigen :knockout:.
So, was nun????? Bin ich tatsächlich verpflichtet, diesen Versicherungsstandard zu erhalten und somit die private Vollversicherung für das Kind weiter zu zahlen, obwohl eine gesetliche Krankenversicherung besteht? Kann meine Ex mich darauf verklagen?
Da ich ja nun in den letzten Monaten, wie hier vielleicht so mancher verfolgt hat, jede Menge Lehrgeld bezahlt habe, möchte ich mir natürlich nicht schon wieder den nächsten teuren Prozess, bei dem ich wie bisher den Kürzeren ziehe, an die Backe hängen.
Ich habe jetzt erstmal vorsichtshalber, weil heute der 30.09. ist, die Versicherung per Fax zum 31.12.2008 gekündigt. Das geht dann auch ohne Bescheinigung der Barmer. Diese Kündigung könnte ich dann jederzeit wieder rückgängig machen.
Wie denkt Ihr über die Sache?
Danke und Grüße,
Poor_Dad
Servus Poor_Dad!
Ich habe seinerseits bei meiner PKV eine sog. "Anwartschaft" beantragt.
Damit ist die Versicherung nicht gekündigt, aber durch monatl. Entrichten von ein paar Oyro (bei mir sinds ca. 4 je Kind und Vollversicherung) hälts Du die Mitgliedschaft aufrecht und kannst bei Bedarf die Versicherung (durch Bezahlung der "normalen" Beiträge) aufleben lassen.
Damit hättest Du zwei Fliegen mit einer Klappe erwischt, KM hat nix zu meckern und Euer Kind (auch Du als Beitragszahler) kann in Zweifelsfalle von den Leistungen einer PKV gegebenenfals profitieren...
Mach Dich mal schlau bei Deinem Versicherungsvertreter... 😉
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo, Marco,
sorry, aber das kapiere ich nicht.
Meine Ex will, dass das Kind weiterhin ambulant privat- und chefärztlich behandelt wird. Das geht aber nur, wenn für das Kind eine Vollversicherung besteht. Eine Anwartschaft bedeutet nur, dass das Kind zu einem späteren Termin zu günstigen Bedingungen eine Vollversicherung abschließen kann. Bedeutet aber nicht, dass die ambulanten Leistungen, wie von Ex gewünscht, mit der PKV abgerechnet werden können.
Also kriege ich Stress, sobald ich die Vollversicherung kündige oder per Anwartschaft "ruhen" lasse.
Grüße, Poor_Dad