Hallo zusammen,
mein Sohn wird nächstes Jahr 6 und soll eingeschult werden. Ich lebe von der Mutter getrennt. Wir waren nicht verheiratet, haben aber GSM.
Nun will die Mutter unser Kind in der Waldorfschule anmelden. Dazu habe ich jetzt meine Zustimmung verweigert.
Daraufhin war die Mutter bei JA und ich habe jetzt eine Ladung wegen Übertragung der elterlichen Sorge in schulischen Angelegenheiten alleine auf die Mutter.
Was soll ich nun tun ? Soll ich den Anhörungstermin wahrnehmen ? Soll ich die Entscheidung in schulischen Bereich freiwillig abgeben ? Und mache dann beim Mehrbedarf Schwierigkeiten ?
Kann die Mutter die Kosten der Waldorfschule, was ja eine Privatschule ist mir anteilig in Rechnung stellen als Mehrbedarf ? Oder muss Sie Begründen warum es unbedingt eine Waldorf / Privatschule sein soll ?
Oder ist es eh egal was ich mache ?
Hallo,
einfach aufgeben würde ich nicht. Bist du anwaltlich vertreten? Du solltest eine gut begründete Darstellung haben, warum du für die ortsnahe Regelschule und gehen die Waldorfschule bist. Die sollte schwerpunktmäßig nicht auf dem Geld liegen.
Also unter Ladung verstehe ich mal Ladung zum Gerichtstermin und nicht zum Jugendamt. Dass du zum Gerichts Termin gehst, versteht sich von selbst. Aber bitte nicht ohne Rechtsbeistand.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Und was willst Du?
Offensichtlich ist, das es nicht die Walldorf-Schule um jeden Preis ist.
Geht es Dir aber nur darum, nicht noch in Zahlungsverpflichtungen zu gelangen (weil es eine Regelschule ja auch tut) oder hast Du grundsätzlichere Bedenken gegen die Walldorfschule? Da wäre wichtig zu wissen, um eine stringente Argumentation aufzubauen. Einfach nur Zustimmung verweigern kommt idR nicht gut an... Ob das schon reicht, Dir Deinen Teil der GSR zu entziehen?
Gruß, toto
Also ich habe schon eine Anwältin. Das ist nicht das Problem. Nur wenn die Aussicht auf Erfolg gegen Null tendiert nützt das auch wenig.
Es geht mir um den Mehrbedarf. Ich habe noch 1 Tochter und bin bei 136 % tituliert.
Ausserdem soll so weit ich weiss ein Anteil an der Schule erworben werden, der liegt bei 1200.-€ einmalig.
Meine andere Tochter geht auf eine Regelschule und da halten sich die Kosten aber deutlich im Rahmen.
Noch zum ev. besseren Verständnis. Ich hatte schon seit 3 Jahren keinen Kontakt mehr zu meinem Sohn.
Die Mutter wollte mir keinen weiteren Umgang gewähren, es sei denn ich würde ein Umgangsverfahren am Gericht einleiten. Was ich nicht getan habe, da ich um mein anderes Kind auch um den Umgang kämpfen musste. Und wie ihr sicher wisst kostet es viel Kraft und Zeit. Das wusste die Mutter meines Sohnes auch das ich nicht an 2 Stellen kämpfen kann.
Sie hat insgesamt 3 Kinder von 3 Vätern und hat es was das finanzielle betrifft mit allen so getrieben. Kein Umgang aber Finanziell alles abgreifen. Das habe ich aber leider erst alles sehr viel später erfahren.
Ich habe eben Bedenken das die Privatschule nachher ein Fass ohne "Boden" sein wird.
Ich ging seither davon aus das eine Privatschule nicht einfach so durchgeht, zumal man ja die Regelschule gar nicht erst versuchen will.
Moin nochmal.
Hab gerade in Deinem anderen Thread gelesen, dass Du eigentl überhaupt kein Geld für so etwas zur Verfügung hast...
Und genau darauf würde ich Deine Argumentation aufbauen - Du kannst es Dir schlicht weg nicht leisten. Und eine Privatschule muss man sich eben leisten können! Punkt und Schluss der Diskussion. Da braucht es auch kein GSR Entzug! Sollte KM die Walldorfschule selbst zahlen können, dann bist Du - gegen eine entsprechende Freistellung von allen damit verbundenen Kosten - natürlich bereit, Dein Einverständnis zu geben.
Gruß, toto
Hallo Toto,
im Moment habe ich aber noch genügend Kohle. Das Argument würde jetzt noch nicht greifen.
Das was Du vorschlägst, also das ich Zustimme mit entsprechender Befreiung der Kosten habe ich der Mutter mitgeteilt. Die Antwort war der Gang zum Jugendamt.
Hallo Stronzus,
ich würde hier auch das Argument bringen das du es dir nicht leisten kannst. Dein alter Job ist weg es ist derzeit absehbar das du finanziell nicht in der Lage sein wirst das die nächsten min. 10 Jahre zu bezahlen. Weiterhin würde ich drauf setzen klar zu machen das jetzt erst einmal egal wie der Unterhalt zu sichern ist für den Rest hast du absehbar keinen Freiraum auch das würde ich so sagen. Wie gesagt die Entscheidung bedeutet min. 10 Jahre zahlen.
Andreas
PS. Bei mir hat das so auch das Jugendamt eingesehen. Zumal es hier um Luxus gehen sollte und nicht um schulische Notwendigkeit.
Hi,
in diesem Fall würde ich zweigleisig argumentieren:
1. du kannst nichts unterschreiben, bei dem du nicht sicherstellen kannst die Kosten zu tragen (wäre ja Betrug wenn dir von vorn herein klar ist, dass du die Kosten nicht stemmen kannst - du kannst ja auch keinen Vertrag über einen Autokauf unterschreiben wenn klar ist, dass du nicht zahlen kannst)
2. Im Sinne deines Kindes findest du eine Einschulung ortsnah, mit allen Kindern die Kind kennt besser, als ein Neuanfang in unbekannter Umgebung.
Und außerdem würde ich 3. unter diesen Umständen Zähne zeigen. Du hast ein Kind und du hast ein Recht das Kind zu sehen. Also ruf beim JA an und bitte um Vermitllung in Umgangsfragen. Für dich und dein Kind ist es allerhöchste Zeit genau das zu tun!
LG
Nadda
Moin.
Und außerdem würde ich 3. unter diesen Umständen Zähne zeigen. Du hast ein Kind und du hast ein Recht das Kind zu sehen. Also ruf beim JA an und bitte um Vermitllung in Umgangsfragen. Für dich und dein Kind ist es allerhöchste Zeit genau das zu tun!
Naja, der Zeitpunkt jetzt ist irgendwie nicht der optimalste. Da hat der TO 3 Jahre keinen Kontakt/ Umgang und jetzt, wo ihm ein Teil des GSR weggenommen werden soll, wird er aktiv? Das wird schwer erklärbar sein.
Deshalb fand ich es gut, dass es keine grundlegenden Bedenken gg die Walldorfschule gibt, denn da hätte man ihm gleiches vorhalten können. So ist es eine reine Frage des "sich leisten Könnens" (oder eben nicht), und da geht es eben nicht! Überhaupt kein Grund, ihm deswegen einen Teil der elterlichen Sorge zu entziehen und ihn für die kommenden Jahre aus dem Schulleben des Kindes zu entfernen.
Gruß, Toto
Und ja - sofort nach diesem Thema (oder falls er aktiv danach gefragt wird) würde ich das Thema Umgang aufmachen!
Bitte nicht vom Thema abkommen. Ich weiss das ich Umgangskontakt haben könnte.
Ich habe aber auch gute Gründe warum ich keinen Umgang seither mehr hatte. Darauf möchte ich aber nicht näher eingehen.
Die Frage ist einfach ob ich eine Chance habe die Waldorfschule abzuwehren ? Die Mutter wird genug Gehör finden beim JA und beim Richter da ich ja keinen Kontakt seid 3 Jahren habe weiss ich ja wahrscheinlich auch nicht was das "Beste" fürs Kind ist.
es geht jedoch nur darum das das Kind den ganzen Tag ausser Haus betreut wird und ich die ganze Sache auch noch zahlen soll. Die Mutter verdient relativ wenig und hat ein Pfändungskonto weil Sie mal früher wegen Betrug eingesessen war.
Ich verdiene eben gut, zumindest bis jetzt und in der TG auch noch wenn ich da nächstes Jahr drin bleibe.
Eine Frage bleibt, jetzt geht es erstmal um die Übertragung der elterlichen Sorge in schulischen Angelegenheiten. Die Frage nach dem Mehrbedarf stellt sich dann erst wohl wenn eine Zusage der Schule vorliegt. Kann ich gegen diesen Mehrbedarf, wann immer er auf mich zukommt, später angehen oder habe ich schon verloren sobald die elterliche Sorge auf die Mutter übertragen wurde ? Das ist eine entscheidende Frage.
Moin Stronzus,
Sie hat insgesamt 3 Kinder von 3 Vätern [...]
Wo gehen die anderen beiden zur Schule ?
Gruß
United
Die beiden anderen sind schon aus der Schule raus. Gingen aber nicht an die Waldorfschule.
Moin nochmal,
welche Argumente führt KM denn für die Waldorfschule ins Feld ?
Hast Du Dich mit Konzept und Kosten denn näher befasst ? Hört sich für mich noch nicht so an.
Den Sinneswandel, der die Waldorfschule beim jüngsten Kind notwendig macht, darf sie gerne erklären ...
Sie kann es sich nicht leisten ?
Die Schule wird Dich bei einer Unterschrift unter dem Vertrag nicht aus der Schuldhaft lassen ... wenn Deine Ex keine Kohle hat, macht es auch keinen Sinn, wenn sie Dich im Innenverhältnis freistellt.
... zu einer Unterschrift würde ich mich jedenfalls nicht pressen lassen. Selbst dann nicht, wenn das mit einem Verlust des Sorgerechts für Schulbelange verbunden wäre.
Gruß
United
Hallo United,
welche Argumente die Mutter anführt weiss ich nicht.
So wie ich Sie kenne möchte die den kleinen dort den ganzen Tag betreuen lassen.
Mit dem Konzept habe ich mich nicht befasst, mit den Kosten schon. 215.-€ monatlich. Plus 1500.- als einmalige Einlage.
Sie wird es sich mit Sicherheit nicht leisten können als Zahnfee.
Was meinst Du damit wenn ich das Sorgerecht für Schulbelange verliere ? Um den Mehrbedarf werde ich nicht rumkommen. Oder ?
...
Mit dem Konzept habe ich mich nicht befasst, mit den Kosten schon. 215.- monatlich. Plus 1500.- als einmalige Einlage.
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Was meinst Du damit wenn ich das Sorgerecht für Schulbelange verliere ? Um den Mehrbedarf werde ich nicht rumkommen. Oder ?
Hallo Stronzus,
ich bin ehrlich und sage wo liegt hier das Problem?
So wie du an anderer Stelle schreibst ist die Firma in der du arbeitest Pleite. Damit wird sich dein Einkommen def. verringern ob über den Zwischenschritt TG oder brutal durch die neue Arbeit. Ich würde es in der Situation als grob fahrlässig betrachten einen weiteren Vertrag mit zusätzlichen Kosten einzugehen.
Jetzt noch eine weitere Betrachtung. Wir haben nun mal ein Regelschulsystem welche weitestgehend kostenfrei angeboten wird wenn es keine triftigen Gründe gibt die gegen den Besuch dieser Schule sprechen (z.B. Entwicklungsrückstand, Lernschwäche...) ist der Besuch einer Waldorfschule klar Luxus.
Mal abgesehen davon was ist wenn du in 2 Jahren keine Arbeit hast, mit ausreichenden Verdienst? Stand jetzt darauf läuft es raus. Das zurück Wechsel auf Regelschulen ist zwar möglich aber dadurch das die Stoffvermittlung und wann etwas gelernt wird vollkommen anders ist nicht spaßig. Auch das ist eine Argument welches berücksichtigt werden muss.
Ich für mich sehe bei dem Thema überhaupt keinen Grund das dir Irgendwer Rechte im Bereich Sorgerecht wegnimmt. Ich würde das ganze sogar unter dem Gesichtspunkt verantwortungsvoller Papa verkaufen wollen.
Andreas
Hi,
ich würde Dir mal empfehlen, Dich etwas mit der Waldorfschule auseinanderzusetzten.
Diese Schulform ist dermaßen umstritten - manche rücken sie in die Nähe einer Sekte -
dass es nicht schwer sein dürfte, Argumente zu finden, die gegen einen Besuch sprechen.
Bleibt locker, die Tanten vom JA können Dir nichts. Weder das Sorgerecht entziehen, noch
Dich vorladen und auch nicht über einen Mehrbedarf entscheiden. Solange nichts vom Gericht
kommt, ist alles heiße Luft.
Hüte Dich also davor, irgendetwas zu unterschreiben.
LG,
Mux
Hallo,
also ich sehe die ganze Sache als Kostenfaktor. Wieviel soll einmalig gezahlt werden und wieviel laufend? Wo kommt die Zahl 215 Euro her?
Mit dem momentanen Gehalt wäre eine Finanzierung des einmal Betrags drin. Kritisch sind die laufenden Kosten, bei einem Einkommen in Höhe des Selbstbehalts ist für Mehrbedarf kein Platz. Wie hoch wären in diesem Fall die Kosten der Waldorf-Schule?
Könnte die KM die laufenden Kosten alleine übernehmen?
Das müsste dann aber auch so im Vertrag mit der Waldorf-Schule geregelt werden.
Inhaltlich gegen die Waldorf-Schule zu argumentieren halte ich für schwierig.
Das JA wird versuchen zu vermitteln und ich würde dem JA klar sagen, dass der TO zur Zeit nicht in der Lage ist einen langfristigen Vertrag zu schliessen und es nicht abzusehen ist, ob er es in nächster Zeit überhaupt sein wird.
Eine gerichtliche Entscheidung muss nicht mit der Aberkennung des Sorgerechts in schulichen Fragen enden, warum denn?
Die Frage ist doch nicht die der Sorge um das Kind sondern schlicht um das Finanzielle!
Mehrbedarf ist gequotelt nach Einkommen zu bezahlen. Zunächst würde der angemesene Selbstbehalt zugrunde gelegt, d.h. damit der TO überhaupt Geld für Mehrbedarf hat, müsste er mehr als 1300 Euro (angemessener Selbstbehalt ) + 284 (Mindestunterhalt (6-11)) bereinigtes Einkommen haben. Oder anders gesagt damit 100 Euro für Mehrbedarf zur Verfügung stehen müssten es mindestens 1684 Euro sein.
Kann bei dieser Berechnung der Mehrbedarf nicht gedeckt werden, da Mutter und Vater zu wenig verdienen, senkt sich der Selbstbehalt auf den notwendigen Selbstbehalt von 1080 Euro. Für 100 Euro Mehrbedarf müsste der TO also 1464 Euro bereinigtes Einkomen haben. Die KM müsste dann für den Rest leistungsfähig sein, ansonsten muss das Geld mit dem Unterhalt bestritten werden.
Dass ist aus meiner Sicht die Grundlage der Entscheidung. Ich denke nicht, dass die KM in irgendeiner Weise daran zweifelt, dass der TO leistungsfähig ist. Sprich ihr müssen die harten Realitäten klar gemacht werden, da kann auch ein Gespräch mit dem JA helfen.
Eine Anpassung des KU muss natürlich auch vorgenommen werden, aber weniger als der Mindestunterhalt wird immer schwierig.
VG Susi
Moin
Kann bei dieser Berechnung der Mehrbedarf nicht gedeckt werden, da Mutter und Vater zu wenig verdienen, senkt sich der Selbstbehalt auf den notwendigen Selbstbehalt von 1080 Euro.
...
Das sehe ich anders. Der BGH hatte mit Urteil AZ XII ZR 65/07 vom 26.11.2008 den angemessenen SB als 'grundsätzlich' festgelegt.
Für den Mehrbedarf des Klägers haben beide Elternteile anteilig nach ihren Einkommensverhältnissen aufzukommen (Senatsurteil vom 5. März 2008 - XII ZR 150/05 - FamRZ 2008, 1152, 1154). Vor der Gegenüberstellung der
jeweiligen Einkommen ist bei jedem Elternteil grundsätzlich ein Sockelbetrag in Höhe des angemessenen Selbstbehalts abzuziehen.
Gruss oldie
PS: Gibt es inzwischen eine neuere Rechtssprechung?
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Die Beträge die ich genannt habe, habe ich mir heute telefonisch von der Schule geholt. Die 215.-€ sind die monatlichen Kosten und die 1500.-€ die Schuleinlage solange das Kind dort zur Schule geht, also zinsloses Darlehen.