Guten Morgen,
ich habe (wieder einmal) eine Frage.
Die Kleine ist nun schon fast groß (15) und möchte ab nächstes Jahr gerne ein Internat - evtl. - besuchen.
Der Schulunterricht ist kostenfrei, nur Unterbringung und Verpflegen kosten im Monat € 350.
Ein Wochenende im Monat ist frei (d.h. Kind darf nach Hause fahren).
Das Internat wäre im gleichen Bundesland und zirka 2 Stunden mit dem Auto entfernt.
Er zahlt im Moment (nach DD) € 651.
Sind/wären die Internatskosten damit abgedeckt? Oder sind Mehrkosten zu erwarten?
Vielen Dank
Clara
Hallo,
was ist das für ein Internat? Musisch/künstlerisch, sportlich, besondere Prägung...?
Warum will sie da hin?
Gibt es evtl. noch eine Förderung, die die 350 € reduzieren?
Wer trägt die Heimfahrten etc.?
Sophie
Guten Morgen Sophie,
lieben Dank für Deine Antwort.
Dieses Internat für seine Hauptfächer - Mathe, Naturwissenschaften und Politik und Wirtschaft, sowie soziale Kompetenz - bekannt.
Sie ist von ihrer Schule vorgeschlagen worden.
Ich denke die Heimfahrt kann wechselseitig erfolgen. Da steht dann sowieso die Frage aus, wie dieses eine Wochenende aufgeteilt wird.
Ich denke zur Not kann die Heimfahrt sogar mit der Bahn erfolgen ...und das Bringen dann der jeweilige Elternteil (?)
Hallo,
gibt es Umgang mit dem Vater?
Könnte die Tochter den Wunsch nicht mit ihm besprechen und auch auf den Vorschlag der Schule verweisen, so dass er dort direkt ein Gespräch führen kann, wenn er sich unsicher ist?
Er muss bei gemeinsamen Sorgerecht auch dem Schulwechsel zustimmen.
Vielleicht erledigt sich dann auch die Frage mit den Internatskosten.
In Brandenburg zahlt das Land 50 % der Fahrtkosten bei Internatsunterbringung mit spezieller Prägung...vielleicht bei euch auch. Frag mal das Schulamt.
Und wieso nur 1xmonatlich eine Heimfahrt?
Sophie
Hallo,
es sind 2 Dinge zu beachten.
Wenn beide Eltern dem Internat zustimmen, dann sind die Unterbringungskosten Mehrbedarf des Kindes und gequotelt nach Einkommen der Eltern jeweils zu zahlen.
Weiterhin ist es bei Unterbringung des Kindes im Internat so, dass beide Eltern barunterhaltspflichtig werden und auch der Regelbedarf gequotelt nach Einkommen der Eltern zu tragen ist.
VG Susi
Hallo Clara01,
die Frage, ob Internatkosten als Sonderbedarf anzusehen (und damit von beiden Elternteilen nach Einkommen gequotelt zu tragen sind) wird von den Familiengerichten unterschiedlich beurteilt.
Es ist dabei so, dass für die niedrigeren Unterhaltssufen der Düsseldorfer Tabelle (also Stufen 1 bis 5) die Internatkosten eher als Sonderbedarf gesehen werden. Da in Deinem Fall der Unterhalt in etwa in der 10. Tabellenstufe liegt, ist die Wahrscheinlichkeit recht hoch, dass die Mutter die Kosten für das Internat aus dem Unterhalt bestreiten muss.
Das nur einmal als grobe Einschätzung.
Hallo,
Internatskosten können kein Sonderbedarf sein, da sie regelmäßig über einen längeren Zeitraum anfallen.
Die Unterbringungskosten im Internat sind deshalb Mehrbedarf.
VG Susi
..ich würde davon ausgehen, dass bei auswärtiger Unterbringung und bei wechselseitigem Wochenendaufenthalt bei den Eltern, beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind...interessant wäre auch zu wissen, ob es ein Unterhaltstitel im Raum stünde...