Kosten des Umgangs ...
 
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Kosten des Umgangs / berufsbedingte Aufwendungen?

 
(@micha76)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich benötige mal wieder einen kleinen Rat aus unserer Gemeinde:

Durch leichte Veränderungen in meiner Gehaltsstruktur bewege ich mich auf die Stufe 4 der DDT zu. Da ich zwei Kinder (10 und 13) habe und die Schwelle nur um monatlich rund 40 EUR überschreite suche ich jetzt nach "Alternativen" in Bezug auf mögliche Abzüge zur Bereinigung meines Einkommens. Bisher habe ich den Unterhalt immer selbst gerechnet und die KM hat das so hingenommen.

Bisher ziehe ich pauschal 4% vom Brutto fürs Alter und pauschal 5% (132 EUR) berufsbedingte Aufwendungen ab. Aufgrund meines kurzen Arbeitsweges (10km) sind höhere Fahrtkosten nicht möglich.
Sind Fahrten bezüglich des Umgangs zusätzlich abzugsfähig (hole und bringe die Kinder)? Welche Möglichkeiten gäbe es denn noch?

Vielen Dank im Voraus.

Gruß Micha

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2015 17:24
(@bruno-j)
Rege dabei Registriert

Hallo Micha,
ich hole meine Kinder an 3 von 4 WE ab und fahre dabei jeweils 55km eine Strecke, also 220 km am WE.

Deshalb habe ich auch geschaut, ab wann man die sehr hohen Aufwendungen sich teilt oder anders einrechnen kann.

Ich meine etwas wie ein Gerichtsurteil gefunden zu haben, dass es ab 50 km Entfernung berücksichtigt werden kann.
Für mich wären das 6 Fahrten im Monat a 5 km, also 30 km oder ca. 9 €.

Ich habe es deshalb dabei belassen.

Vielleicht kann man vereinbaren, dass die UHB alle n Wochen die Kinder bringt.
Finde solche praktischen Lösungen besser, als Rechnerei.

--
Viele Grüße
Bruno

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 17:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.
Du bist nicht verpflichtet, Einkommensänderungen selbsttätig zu melden.
Andererseits vertraut sie dir bisher und das ist mit Sicherheit auch was wert.
Das abzuwägen bleibt deine Entscheidung.
Die Umgangangskosten finden nur sehr langsam Zugang zu den richterlichen Gehirnen.
Inwieweit das bei deinem schon angekommen ist, kann keiner sagen.

Von dieser 50Km Regel habe ich jedenfalls noch nie gehört.

Was käme denn bei deinen Fahrten zusammen?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 18:22
(@herrderringe1976)
Schon was gesagt Registriert

Das hätte Ich eher wissen müssen bin für eine Fahrt 500Km gefahren mal 2 und das 2x im Monat wären ja gute 600,- gewesen ..........  :puzz:
Nein mal ehrlich Ich wüsste auch nichts von Fahrtkosten ersetzten......

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 19:11
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wer hat denn die Entfernung geschaffen?

Unter <a href="http://www.familienrecht-deutschland.de/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht_UAendG/Neueste_Rechtsprechung_zum_Neuen_Unterhaltsrecht/BGH_Urteil_vom_17._Juni_2009_-_XII_ZR_102_08>BGH" Urteil</a> vom 17. Juni 2009 - XII ZR 102/08

habe ich folgendes, unabhängig davon wer die Entfernung geschaffen hat, gefunden:
"... 12 Zusätzlich seien Umgangskosten in Höhe von 30 € monatlich zu berücksichtigen. Dabei handele es sich zwar grundsätzlich um Ausgaben, die im eigenen und im Interesse des Kindes regelmäßig vom Umgangsberechtigten selbst aufzubringen seien. ... Eine Höherstufung unterbleibe im Hinblick auf die erhöhten Umgangskosten des Antragstellers. ... "

Das dürfte auch in Deinem Fall anwendbar sein.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 20:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumal Altersvorsorge nur dann abgezogen werden kann, wenn sie tatsächlich existiert. Pauschal 4% ist schon sehr günstig für dich.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2015 22:30
(@scrambler)
Schon was gesagt Registriert

Anm. Mod.
Beitrag gelöscht wegen Schleichwerbung.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 22:03
(@scrambler)
Schon was gesagt Registriert

ups sorry, wollte keine Schleichwerbung machen. Grundsätzlich kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung ansetzen, dies bereinigt das Nettoeinkommens des Zahlungspflichtigen nach unten, sofern der Mindestunterhalt garantiert wird.  :puzz:

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2015 22:58