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Konjunkturpaket II: Kinderbonus

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(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin pappasorglos,

Aber wenn Dich jemand auf der Strasse beraubt um 50€, sagst Du dann auch, wegen 50€ lohnt der ganze Aufwand mit Polizei und so nicht, oder geht's da nicht auch um die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung?

um Deinen Vergleich aufzugreifen: Wenn die "öffentliche Ordnung" oder eine Ergreifung des Täters mein Motiv wäre, würde ich zumindest nicht monatelang mit meiner Anzeige bei der Polizei warten. Und ich würde dann auch nicht für 50, 100 oder mehr EUR Kosten produzieren, nur um mein "Recht" auf den geraubten 50-Euro-Schein durchzusetzen.

Der logisch nächste Schritt wäre doch ein Mahnbescheid. Auch dazu braucht man keinen Anwalt. Mit Pfändungskosten und Kosten des Mahnbescheids sinds ja dann shon 100+x€, und wenn man nur glaubhaft genug macht, dass die Forderung durchgefochten wird, reicht dann auch vielleicht der Mahnbescheid.

...und wenn nicht, muss man prozessieren - mit immer ungewissem Ausgang. Und sei es nur, dass man die 50 EUR zugesprochen bekommt, aber auf allen Kosten sitzen bleibt.

Kein guter Deal.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2009 20:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

wenn die Politik sich einen solchen Dummfug einfallen lässt, dann muss die Politik mit den Konsequenzen leben. Auch wenn dies PKH-finanziert über Steuergelder läuft. Nur, welche politische Dummheit läuft nicht über Steuergelder?

Für den Fall des Entscheids zu seinen Gunsten bliebe er auch nicht auf den Kosten sitzen, denn diese zahlt die unterlegene Partei.

Und für manchen sind 50 Euro eine, manchmal gar zwei Wochen Lebensmittel kaufen oder in diesem Fall, den Kindern mal etwas wirklich ganz besonderes zukommen zu lassen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.07.2009 20:51
(@andyk)
Schon was gesagt Registriert

Moin Zusammen,

ob sich dieser Aufwand mit Anwalt & Co für 50 EUR wirklich lohnt...

Genau darauf spekuliert ja die gegnerische Seite! Sogar mein Anwalt will sich davon schon beinflussen lassen.
Sind ja "nur" 50 €.

Aber noch einmal zur Info, die Pfändung ist noch nicht durchgeführt. Sie liegt beim Finanzamt.
Die Steuererklärung ist noch nicht vollständig und kann daher nicht bearbeitet werden.
Jetzt wird mir §836 Abs.3 Satz 1 ZPO um die Ohren gehauen, dass ich mich doch mal beeilen sollte.

Also kann ich den Vollstreckungsschutz doch noch einreichen oder nicht?

Gruß
Andy


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2009 11:51
(@skillshot)
Rege dabei Registriert

Hallo Ihr,
heute bei beim JA  Unterhaltsstelle gewesen,

hab der Dame gesagt; "hab nicht den vollen unterhalt letzten monat überwiesen"
"Wieso nicht??" fragte sie. "
" Hab den Kinderbonus abgezogen"; antwortete ich.
Erstaunt sagte sie;
"Huch was, sie sind der erste der mit dem Kinderbonus kommt. Wo haben sie das denn gehört?
ich wollte sowieso in nächster zeit an jeden unterhaltspflichtigen schreiben, ob er den Kinderbonus behält,
oder ob er es dem Kind schenkt."
"Schreiben Sie mal schnell was auf, dann brauch ich sie nicht mehr anschreiben", sagte sie mit einem
Blatt und Stift in der Hand
Ich kritzelte darauf das ich den Kinderbonus behalten möchte.  Sagte ihr noch; " Den Kinderbonus
bekommt eh das Kind beim Umgang. Umgangskosten werden nicht mit dem Unterhalt verrechnet und
man kann sie nicht steuerlich absetzen."
sie antwortete " Sie bekommen doch KIndergeld, da sind die umgangskosten mit drinne"
"Tschüßßßi"; sagte ich und ging aus dem zimmer
Ääähm, hätte nicht gedacht das es so leicht geht mit dem abziehen des Kinderbonus vom Unterhalt.

Viele Grüße
-Skillshot-


AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2009 19:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also die Diskussion hätte ich gerne zu Ende geführt!  🙂

Gruss Beppo


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.07.2009 21:09
(@andyk)
Schon was gesagt Registriert

Moin Zusammen,
so gestern gegen den Widerwillen meines Anwalts Vollstreckungsabwehrklage inkl. PKH-Antrag eingereicht!
Bin ja mal gespannt was das gibt!
Gruß
Andy


AntwortZitat
Geschrieben : 24.07.2009 11:16
(@bronze)
Registriert

Moin,
zum Zwischenstand. Nach verstrichener Zahlungsfrist und üppiger Nachfrist wurde gestern das Mahnverfahren beantragt.
Grüße
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.07.2009 17:59
(@bronze)
Registriert

Die kleinen Stolperfallen für den Laien.
Der Mahnbescheid wird durch mein Kreuzchen bei "Prozesskosten hilfe wird beantragt" blockiert. Den Antrag habe ich jetzt aufgehoben.
Jetzt kann's los gehen.
Wir lesen uns
Grüße
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2009 14:09
(@papa-berger)
Schon was gesagt Registriert

Es scheint wohl immer noch kein Urteil zu geben?


AntwortZitat
Geschrieben : 31.08.2009 22:46
(@bronze)
Registriert

Moin,
am 03.09. läuft die die Frist für den Widerspruch ab,
Gruß
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 01.09.2009 01:14




(@bronze)
Registriert

Es wird Klage eingereicht.


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(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 19:03
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na dann!
An die Kanonen, Fridericus Rex.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 19:30
(@bronze)
Registriert

Wird wohl eher kleineren Kalibers ....
für den Konterschlag paradiert sie jedenfalls schon mit einer ganzen Batterie vor mir herum.
Nun ja, die Präzision entscheidet, gelle?


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(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 19:35
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bronze,

bin neugierig: hast du denn jetzt einfach den laufenden KU gekürzt oder wie bist du vorgegangen?
Ich hab gesucht, es aber nicht gefunden.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 22:35
(@bronze)
Registriert

Salut ginnie,
nichts gekürzt, ich will ja aus der Offensive agieren. Antwort 406 dürfte Deine Neugier vollauf befriedigen. Davor hatte ich auf Dein Anraten einen letzte Mahnung per Einschreiben zustellen lassen. Bisherige Kosten unter 30 Euro.
Grüße
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 22:55
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi bronze,
besten Dank
habe ich überlesen... :redhead:
Jetzt bin ich wieder voll dabei und im Bilde ;-))
Bin super gespannt wie es weitergeht.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2009 23:00
(@papa-berger)
Schon was gesagt Registriert

Wie laufen denn die Klagen bisher? Gibt es immer noch kein Urteil?


AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2009 12:30
(@bronze)
Registriert

Moin,
landesbedingter Zustellungs-Hick-Hack verzögerte das Verfahren. Gebühr ist überwiesen. Klagebegründung geht noch diese Woche an's Gericht.
Gruß
Till


Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2009 12:56
(@papa-berger)
Schon was gesagt Registriert

Das Jahr ist jetzt fast um und es gibt scheinbar immer noch kein Urteil.


AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2009 15:52
(@andyk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

dafür habe ich jetzt eines!

Ich hatte die 50 Euro im Mai letzten Jahres einbehalten. Daraufhin hat die KM diesen Betrag per Pfändungs- und Überweisungsbeschluß nebest Gebühren zurückgeholt.
Gegen diesen Beschluß bin ich angegangen, und wie hätte es anders sein können, natürlich verloren.

Das AG Münster urteilt, dass ich nicht genau vorbringen konnte, wann die KM das Geld erhalten hat (hat sie mir auch leider nicht verraten).
Und der Mai wäre wäre aber zu spät gewesen und dementsprechend hätte keine Bedarfsdeckung mehr bestanden. Gegen laufende Ansprüche auf KU darf wegen der deren Unpfändbarkeit nicht aufgrechnet werden.

Also, nur Kosten gehabt. Und KM kann machen was sie will und bekommt IMMER Recht!

Gruß
Andy


AntwortZitat
Geschrieben : 04.03.2010 21:28




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